Protocol of the Session on February 25, 2016

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Ziffer 5.3.1 der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ vom 17. Januar 2014 wird die Pauschale auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landes sowie der Angaben des Thüringer Landesamts für Statistik zu den Zahlen der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen im Alter von 10 bis unter 27 Jahren in den Landkreisen und kreisfreien Städten errechnet. Dieses Verfahren ist auch für den gesteigerten Ansatz im Rahmen der örtlichen Jugendförderung 2016 vorgesehen.

Zu Fragen 2 und 3: Seit Dezember 2015 wird die Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ durch das Organisationsberatungsinstitut ORBIT evaluiert. Die Ergebnisse sollen etwa zur Mitte des Jahres vorliegen. Diese sollen dann genutzt werden, um mit der Überarbeitung der Richtlinie zu beginnen.

Zu Frage 4: Erst wenn die Evaluierungsergebnisse vorliegen, sind begründete Aussagen zur Wirksamkeit der Förderung nicht nur der örtlichen Jugendverbände, sondern auch der anderen geförderten Tätigkeitsbereiche möglich.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen? Bitte schön, Herr Bühl.

Wenn das jetzt aktuell nach der jetzigen Richtlinie gemacht wird, könnten Sie vielleicht die Zahlen benennen für die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte, wie die Verteilung sich aktuell gestaltet? Und falls das aktuell nicht möglich ist, könnten Sie es vielleicht nachliefern?

Das könnte nachgeliefert werden, ja.

Bitte schön, Frau Abgeordnete König.

Frau Staatssekretärin Ohler, erinnere ich mich richtig, dass die Jugendpauschale unter der CDU-Regierung damals massiv um ein Drittel in Höhe von 5 Millionen Euro gekürzt wurde und dass jetzt unter der neuen Regierung erstmalig wieder eine Aufstockung der Mittel der örtlichen Jugendförderung erfolgt?

Sie erinnern sich richtig.

Wir könnten noch einmal fragen, unter welcher CDU-Landesregierung, aber wir lassen das so stehen. Ich komme nun zur Anfrage mit der Drucksachennummer 6/1791 des Abgeordneten Gentele.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Unter jeder vielleicht?)

Ja, da ist es aber auch eingeführt worden. Herr Gentele, bitte schön.

Danke, Herr Präsident.

Qualitätsverluste im Schienenpersonennahverkehr in Thüringen?

Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2015 müssen Bahnkunden in Thüringen massive Qualitätsverluste durch lange Umsteigezeiten hinnehmen. So werden Zugfahrten von Saalfeld über Jena-Göschwitz nach Erfurt durch zu lange Umsteigezeiten in Jena-Göschwitz – am Wochenende circa 40 Minuten – mehr als unattraktiv. Doch Einschnitte gibt es auch zwischen Halle–Eisenach, Linie RB20. An Wochenenden verkehren die Züge auf dieser Linie ohne umzusteigen nur noch alle zwei Stunden. Anschlüsse werden durch fehlende Kommunikation der unterschiedlichsten Eisenbahnunternehmen oft nicht gewährleistet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um kurzfristig den Schienenpersonennahverkehr in Thüringen attraktiver für Bahnkunden zu gestalten?

2. Warum müssen Bahnkunden aufgrund neuer Anbieter und durch fehlende Kommunikation unterschiedlichster Eisenbahnunternehmen längere Wartezeiten hinnehmen und was beabsichtigt die Landesregierung dagegen zu unternehmen?

3. Warum werden nicht mehr Flügelzüge eingesetzt, um die Takte zu verbessern?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Frau Ministerin Keller, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gentele beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass der Schienenpersonennahverkehr in Thüringen weiterhin auf einem hohen Qualitätsniveau erbracht wird. Gerade die im Dezember 2015 neu aufgenommenen Verkehre gewährleisten insbesondere im Hinblick auf die neu eingesetzten Fahrzeuge sowie die neu geschaffenen Direktverbindungen einen attraktiven Nahverkehr auf der Schiene. In Bezug auf die aktuellen Qualitätsprobleme hat die Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH gemeinsam mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen insbesondere folgende Aspekte, an denen zur Verbesserung der Qualität anzusetzen ist, identifiziert: rechtzeitiges Anstoßen der Fahrgastinformation bei verspäteten Zügen, um

(Staatssekretärin Ohler)

möglichst frühzeitig auf Verspätungen hinzuweisen; Einwirken auf den Infrastrukturbetreiber – hier die Deutsche Bundesbahn Netzagentur – Baumaßnahmen und Baufahrpläne so zu konzipieren, dass die Auswirkungen auf die Fahrgäste im tolerierbaren Rahmen bleiben; weiterhin intensive Störungssuche und Beseitigung an den Schnittstellen der Informationssysteme der beteiligten Partner. Die Landesregierung wird im Sinne der betroffenen Fahrgäste weiterhin die Qualität der Zugleistungen kritisch prüfen und erforderlichenfalls darauf hinwirken, dass Störungseinflüsse nach Möglichkeit beseitigt werden.

Zu Frage 2: Eventuell entstehende längere Wartezeiten bei Umsteigevorgängen sind grundsätzlich weder auf neue Anbieter noch auf fehlende Kommunikation zurückzuführen. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresfahrplans werden durch die Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH intensive Abstimmungen mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen geführt. Grundlage der Planungen bildet insbesondere die jeweils zur Verfügung stehende Infrastruktur. Gerade im aktuellen Jahresfahrplan gibt es eine Reihe von Baumaßnahmen, welche erhebliche Einschränkungen bei der Gestaltung des Fahrplans, aber auch im täglichen Betriebsablauf nach sich ziehen.

Zu Frage 3: Nach Auffassung der Landesregierung führt der Einsatz von Flügelzügen grundsätzlich zu keiner Verbesserung des Taktangebots. Hinzu kommt, dass die Eisenbahninfrastruktur auch über die entsprechende Kapazität verfügen muss, um zusätzliche Züge aufzunehmen. Gleichwohl gibt es in Thüringen bereits eine Reihe von entsprechenden Linien, da durch Flügelzüge zusätzliche umsteigefreie Direktverbindungen angeboten, Reisezeiten verkürzt und Infrastrukturkosten gespart werden können. Allerdings gibt es auch betriebliche Einschränkungen, die entsprechenden Modellen entgegenstehen, wie zum Beispiel fehlende Signalisierung an den Bahnsteigen oder maximal mögliche Zuglängen. Die Landesregierung wird entsprechende Konzepte im Sinne der Fahrgäste weiter verfolgen, wie zum Beispiel die seit Fahrplanwechsel im Dezember 2015 neu geschaffenen Direktverbindungen der Erfurter Bahn GmbH auf der Linie Leipzig-Gera-Hof, bei der die Züge mit der bestehenden Linie Leipzig–Gera–Saalfeld im Bahnhof Weida vereinigt bzw. getrennt werden.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Frau Floßmann, eine Nachfrage?

(Zuruf Abg. Floßmann, CDU: Nein!)

Nein, gut. Dann schließe ich damit die Fragestunde. Wir haben alle Fragen abgearbeitet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes …

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie wäre es mit TOP 8?)

Ach so, stimmt, aber wir könnten natürlich auch so fortfahren. Das war ein Aufmerksamkeitstest. Schön, dass Sie es bemerkt haben!

Gut, dann gehen wir zu TOP 8 über. Es wäre auch schön, wenn alle Fraktionen vielleicht wieder ein bisschen stärker mitmachen. Also ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1753 ERSTE BERATUNG

Ich frage: Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Minister Lauinger.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im letzten Jahr hat es einen beispiellosen Zugang an Flüchtlingen in Deutschland gegeben, der sowohl den Bund, die Länder als auch die Kommunen vor große Herausforderungen gestellt hat und stellt. Es kamen 2015 über 1 Million Flüchtlinge nach Deutschland, davon kamen etwa 30.000 Menschen nach Thüringen. Für das laufende Jahr hat bisher weder das dafür zuständige Bundesinnenministerium noch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Prognose herausgegeben. Die Landesregierung rechnet daher weiterhin mit einer hohen Zahl von Flüchtlingen, deren Unterbringung und Versorgung vom Land und den Kommunen bewältigt werden muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, viele dieser Menschen, die zu uns gekommen sind, fliehen vor Krieg, Hunger, Verfolgung und existenzieller Not. In Thüringen angekommen, begegnet ihnen große Hilfe. Alle Beteiligten haben sich in dieser schwierigen Situation beispiellos engagiert und alles daran gesetzt, eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge zu ermöglichen. Insbesondere auch die Landräte und Oberbürgermeister haben dabei eine großartige Arbeit geleistet. Sie haben aber auch letztes Jahr eindringlich darauf hingewiesen, dass sie zwar selbstverständlich die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge aufnehmen würden, aber für eine Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften Hilfen für die dafür notwendigen Investitionen brauchen. In dieser Situation hat

(Ministerin Keller)

die Landesregierung sich entschlossen, der dringenden Bitte der kommunalpolitisch Verantwortlichen nachzukommen und die Flüchtlingskostenerstattungsverordnung zu ändern. Auf diese Weise wurden im letzten Jahr im kommunalen Bereich in kurzer Zeit seitens des Landes circa 9.500 Unterbringungsplätze finanziert. Zum 1. Januar dieses Jahres gibt es auch eine Förderung für Unterbringungsplätze in dezentraler Unterbringung, eine Änderung der Flüchtlingskostenerstattungsverordnung, die der Landesregierung besonders wichtig war. Die Ausgaben für die Investitionspauschale belaufen sich insgesamt auf 71 Millionen Euro. Auch dank dieser finanziellen Unterstützung konnten die Landkreise und kreisfreien Städte die ihnen im letzten Jahr zugewiesenen Flüchtlinge menschenwürdig aufnehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung wird die Kommunen selbstverständlich auch weiterhin bei der Schaffung von Unterbringungsplätzen unterstützen. Die humane Unterbringung dieser Menschen, die großes Leid erlitten haben, ist für uns Anspruch und zugleich oberstes Gebot unseres Handelns. Im Normalfall war die Mitteilung, die wir von der kommunalen Ebene bekommen haben, so, dass auch die Zusammenarbeit der Landkreise mit den Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen meistens gut funktioniert hat, allerdings hakte es durchaus an verschiedenen Stellen auch im Einzelfall. Verschiedene Landräte haben bei der Landesregierung von Problemen bei der Unterbringung der Flüchtlinge berichtet und sich mit der Bitte an die Landesregierung gewandt, sie hierbei zu unterstützen. Sie haben darum gebeten, eine Regelung in das Flüchtlingsaufnahmegesetz aufnehmen, um die Kommunen zu verpflichten, Unterbringungsplätze auch bereitzustellen. Die Landesregierung hat sich entschlossen, diesem Anliegen insoweit Rechnung zu tragen, als das Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes auf den Weg gebracht werden soll. Ähnliche Regelungen, wie wir Sie jetzt vorsehen, bestehen bereits in Sachsen und Baden-Württemberg.

Bislang regelt das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz zwar die Verpflichtung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Schaffung und Unterhaltung von Unterbringungseinrichtungen, es sieht jedoch keine Verpflichtung der kreisangehörigen Gemeinden zur Mitwirkung – ich betone an dieser Stelle: zur Mitwirkung – bei der Schaffung von Unterbringungseinrichtungen vor. Nach Abwägung verschiedener Regelungsmöglichkeiten, die es in diesem Bereich gibt, hat sich die Landesregierung für eine Regelung entschieden, die einerseits die Kommunen nicht zu stark belastet, andererseits aber auch den Landkreisen effektiv helfen soll. Durch die vorgesehene Neuregelung unterstützen wir die Landkreise dahin gehend, dass die kreisangehörigen

Gemeinden nunmehr bei der Schaffung von Unterbringungseinrichtungen mitzuwirken – ich betone nochmals: mitzuwirken – haben. Die kreisangehörigen Gemeinden sollen im Falle eines Unterbringungsnotstands insbesondere geeignete Grundstücke und Gebäude benennen oder zur Verfügung stellen. Eine Inanspruchnahme der Kommunen erfolgt allerdings erst dann, wenn sich der Landkreis zuvor selbst um die Schaffung entsprechender Unterbringungsplätze bemüht und alle Mittel und alle zumutbaren Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen ausgeschöpft hat. Die Regelung ist deshalb ausgewogen.

Sie ermöglicht es, auf die Zahl der ankommenden Flüchtlinge zu reagieren und gegebenenfalls kurzfristig humanitäre Notlagen abzuwenden. Gerade in den Wintermonaten können wir die Menschen nicht in Zelten übernachten lassen, wenn auf der anderen Seite ungenutzte Unterbringungsplätze zur Verfügung stehen. Durch die gesetzliche Neuregelung wird sichergestellt, dass diese ungenutzten Potenziale vor Ort aktiviert werden können und auch auf einen hohen Zugang von Asylbewerbern reagiert werden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Gesetzentwurf der Landesregierung ist ausgewogen. Er hilft insbesondere den Landkreisen bei der Unterbringung der Flüchtlinge und ist ein weiterer Baustein von vielen, mit denen der Freistaat Kommunen unterstützt. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne damit die Aussprache und das Wort erteile ich zunächst Frau Abgeordneter Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Minister Lauinger hat soeben ausgeführt, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der vorsieht, in § 2 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes einen neuen Absatz 3 einzufügen, welcher dann festschreibt, dass die kreisangehörigen Gemeinden bei der Schaffung von Unterbringungsplätzen mitzuwirken haben und insbesondere geeignete Grundstücke und Gebäude zur Verfügung stellen sollen.

Ich glaube, das ist der richtige Weg, den die Landesregierung damit geht. Minister Lauinger hat bereits ausgeführt, dass in vielen Kommunen die Flüchtlingsunterbringung trotz hoher Zahlen immer

(Minister Lauinger)