Protocol of the Session on February 25, 2016

(Minister Lauinger)

wieder sehr gut funktioniert. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle, die sich hier engagieren. Nichtsdestotrotz hat es immer wieder auch kreisangehörige Gemeinden gegeben, die sich dieser Aufgabe nicht ganz so verpflichtet gefühlt haben. Und es war ja, wie gesagt, auch eine Bitte, die an das Land herangetragen wurde, hier eine entsprechende Regelung zu schaffen.

Außerdem soll im Gesetz eine Regelung aufgenommen werden, wonach die Flüchtlingsunterbringung im Gemeindegebiet in den Fällen eines gegenwärtigen, auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig abwendbaren Unterbringungsnotstands in diesem Landkreis zu dulden ist.

Wie ist das zu bewerten? Auch dazu hat unser Minister hier schon ausgeführt. Wir hatten im letzten Jahr mehr als 30.000 Geflüchtete, die nach Thüringen kamen. Wir haben auch in diesem Jahr vermutlich wieder von einer ebenso hohen Zahl auszugehen. Wir konnten neulich erst alle in der Presse lesen, dass uns leider vom Bund noch keinerlei Prognosezahlen für dieses Jahr zur Verfügung stehen.

Fakt ist allerdings, dass wir natürlich auch in diesem Jahr vor der Herausforderung stehen werden – und das betrifft sowohl das Land als auch die Landkreise und die kreisfreien Städte und Gemeinden –, die Menschen menschenwürdig unterzubringen und die Aufnahme entsprechend zu gewährleisten. Wir haben auch schon im Koalitionsvertrag 2014 festgehalten, dass wir – und das ist uns auch jetzt wichtig –, Zitat, „die Schaffung der gesetzlichen Inanspruchnahme der kreisangehörigen Gemeinden durch die Landkreise bei der Suche nach dezentralen Unterkünften in Abstimmung mit dem Gemeinde- und Städtebund prüfen“ werden. Genau das ist mit dem vorliegenden Gesetz jetzt auch passiert, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Die Landkreise sind aufgrund der fehlenden eigenen Wohnraumkapazitäten dabei einerseits auf Anbieter des privaten Immobilienmarkts und andererseits natürlich auch auf die Mitwirkung der Gemeinden mit ihren kommunalen Wohnungsbeständen angewiesen. In vielen Landkreisen gelingt dieses Miteinander von Landkreisen und Gemeinden im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung inzwischen sehr gut. Viele kommunale Wohnungsunternehmen – ich kenne das auch gut aus Erfurt, wo ich selbst Stadträtin bin – stellen entsprechend Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung. Das gelingt tatsächlich auch andernorts ausgezeichnet.

In einigen Landkreisen allerdings klappt das Miteinander leider nicht zu jedem Zeitpunkt immer so gut. So hat es zeitweise Kommunen gegeben, die sich nicht wirklich an der Bereitstellung von kommunalem Wohnraum beteiligt haben. Hinzu kommt, dass es immer noch Fördermittelanträge, und zwar in erstaunlichen Größenordnungen, für Wohnungsabrisse in Thüringen gibt. Darüber sollten wir auch

noch einmal intensiver nachdenken. Nun soll also die Mitwirkungspflicht der Gemeinden im Gesetz festgeschrieben werden.

Warum habe ich eben auf diese Problematik der Wohnungsabrisse verwiesen? Ich möchte es an einem Beispiel illustrieren. In etlichen Gemeinden gibt es Anträge auf Wohnungsabriss und das, obwohl wir alle wissen, dass wir zusätzlichen Wohnraum benötigen. So war das übrigens auch im Landkreis Greiz. Im Landkreis Greiz befindet sich eine Kommune, nämlich Weida, in der von der Landrätin Frau Schweinsburg, die wir alle kennen, jetzt viele Wohncontainer für Flüchtlinge aufgestellt wurden. Manch einer wird sich erinnern, dass im August 2015 in den Zeitungen die Überschrift „Landkreis Greiz schnappt sich Wohncontainer für Flüchtlinge – Landesregierung geht leer aus“ zu lesen war. Jetzt könnte man meinen, völlig nachvollziehbar, der Landkreis wollte vorsorgen und hat entsprechend Wohncontainer geordert und war offenkundig wie auch immer schneller beispielsweise als die Landesregierung. Frau Schweinsburg hat das damals wie folgt kommentiert, Zitat: „Wir sind zwar eine kleine, aber schlagkräftige Truppe.“

Wie aber sieht die Realität im Landkreis Greiz oder in Weida konkret tatsächlich aus, wo jetzt ein Containerstellplatz errichtet wurde? Es gibt eine Liste des Bestands städtischer Gebäude in Weida, aus der hervorgeht, dass dort 33 Wohnungen sofort nutzbar wären. Die stehen leer, die sind renoviert und wären sofort nutzbar, könnten also wunderbar zur Flüchtlingsunterbringung genutzt werden. Aber die Landrätin Frau Schweinsburg hat sich offenkundig – anders kann ich es nicht bewerten – aus politischen Gründen entschieden, lieber Container in Weida aufzustellen, die sie sich vielleicht – das weiß ich nicht – auch vom Land mit der Investitionspauschale finanzieren lassen hat und lässt Wohnraum leer stehen. So kann aus unserer Sicht jedenfalls eine Zusammenarbeit nicht aussehen, das ist unsolidarisch.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist auch keine menschliche und gute Unterbringung, so, wie wir sie uns vorstellen. Es gibt übrigens noch weitere fast 100 Wohnungen in Weida, die leer stehen, die nur entsprechend hergerichtet werden müssten. Auch das wäre an dieser Stelle sicherlich eine geeignetere Unterbringung als in Containern. Da fand aus meiner Sicht ein relativ schäbiger Wettlauf, der dort leider, wie ich meine, von der falschen Seite gewonnen wurde – zulasten der Menschen, zulasten auch eines guten Miteinanders statt. Wir hoffen, dass wir mit diesem Gesetz jetzt vielleicht auch ein bisschen mehr Handlungsspielraum haben, vor Ort genauer hinzusehen.

Wir werden jedenfalls selbstverständlich noch intensiv über den Gesetzentwurf im Ausschuss disku

tieren. Da können wir dann gern auch noch über die weiteren Listen einmal ins Gespräch kommen, die Wohnungsabrisse etc. bislang nach wie vor vorsehen, wofür Zuschüsse beantragt wurden, die glücklicherweise im Moment nicht gewährt werden, weil wir natürlich immer Sanierungen vor der Bereitstellung von Containern den Vorrang geben sollten, wenn wir ausreichend Wohnungen haben.

(Beifall DIE LINKE)

Noch einmal zur Erinnerung in Bezug auf die Unterbringung: Seitens des Landes stellen wir für die Schaffung von Unterbringungsplätzen Investitionspauschalen zur Verfügung. Das sind 7.500 Euro pro Platz in Gemeinschaftsunterkünften. Seit Januar allerdings gibt es auch eine Pauschale in Höhe von 1.000 Euro je geschaffenem Platz in Wohnungen. Ich meine, wir sollten dies nutzen, um den Bestand zu schützen und die Wohnungen natürlich auch optimal zu nutzen. Zudem trägt es zur dezentralen Unterbringung bei, die selbstverständlich sehr viel mehr die Privatsphäre der Betroffenen schützt und auch, meine ich, zur besseren Integration beiträgt. Insgesamt sind nach aktuellen Informationen etwa 800.000 Euro für die Einrichtung von Einzelunterkünften beantragt worden. Es zeigt sich also, dass dieses Instrument in den sechs Wochen seit Inkrafttreten bereits sehr gut genutzt wird. Damit wollen wir die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden weiter unterstützen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke der Landesregierung noch einmal für die Vorlage des Gesetzentwurfs und beantrage die Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächster hat Abgeordneter Möller für die AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir sprechen wieder einmal über das Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Vielleicht erinnern Sie sich noch daran: Im August letzten Jahres gab es dazu schon einen Gesetzentwurf der AfD. Uns ging es damals darum, die enormen Kosten für den Thüringer Steuerzahler und für die Kommunen abzusenken.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Wir reden aber jetzt nicht über Ihren Gesetzent- wurf!)

Wir hatten uns damals unter anderem für mehr parlamentarische Mitbestimmung, für eine Mitbestimmung bei den Ausstattungs-, Versorgungs- und Unterbringungsstandards und für eine Vollkostenerstattung gegenüber den Kommunen starkgemacht. Das ist damals von der ganz großen Koalition aus CDU und rot-rot-grünem Lager abgelehnt worden, auch in Anbetracht der absehbaren finanziellen Folgen, die wir dann auch beobachten konnten, als im Herbst der Haushalt verabschiedet worden ist.

Nun haben Sie sich also für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes entschieden, Herr Lauinger. Aber während wir angeblich so antiparlamentarischen AfDler uns im letzten August für mehr parlamentarische Mitbestimmung starkgemacht haben, setzen Sie auf Zwang. Zwang soll dazu führen, dass mitgewirkt wird und geduldet wird, und zwar von den kreisangehörigen Gemeinden. Damit offenbaren Sie, was hinter der Fassade der von Ministerpräsident Ramelow immer wieder gebetsmühlenartig herbeigesehnten Willkommenskultur steckt. Es ist nämlich am Ende eine handfeste Willkommensdiktatur.

(Beifall AfD)

Gezwungen, verfolgt, diffamiert, geächtet und als Teil von Dunkeldeutschland ausgegrenzt werden sollen in Thüringen nach Ihrem Willen nicht nur diejenigen, die gegen die faktisch grenzenlose Asylpolitik von Angela Merkel, Siegmar Gabriel und Bodo Ramelow Position beziehen oder die es nicht akzeptieren, dass mit den Signalwörtern „Menschlichkeit“ und „Menschenwürde“ millionenfacher Rechtsbruch gerechtfertigt wird. Nein, in die linke Spur sollen nun auch andere Akteure und Institutionen gezwungen werden, soweit sie den Kurs der rot-rotgrünen Koalition nicht mittragen. Dabei fällt Ihr Blick logischerweise zuerst auf die Gemeinden. Denn die negativen Auswirkungen Ihrer Asylpolitik zeigen sich dort als erstes und führen verständlicherweise zu Widerstand, auch in der Gemeindeverwaltung.

(Beifall AfD)

Nehmen wir uns beispielsweise mal einen kleinen Ort vor aus der Rhön: Merkers. Der hat die volle Wucht des Niedergangs der Bergbauindustrie nach der Wende zu spüren bekommen. Ein Teil des Bahnhofs ist erst kürzlich weggerissen worden, weil die dazugehörige Bahnstrecke nämlich auch schon stillgelegt worden ist. Es ist also ein Ort, von dem man mit Fug und Recht sagen kann: Da ist es zwar schön, vor allem gibt es viel Landschaft, aber sonst ist da nicht mehr viel los. Vor allem aus dem Blickwinkel von 300 potenziellen Asylbewerbern ist da nicht viel los, genauso viele sollen nämlich maximal in der ehemaligen Regelschule untergebracht werden. Da fragen wir uns: Was sollen die dort machen? Nach der Tour von Syrien, Eritrea oder sonst woher hier nach Deutschland werden die bestimmt keine Lust haben, irgendwelche Wanderungen zur

(Abg. Rothe-Beinlich)

Krayenburg zu unternehmen oder durch die Rhön. Die werden sich dort zu Tode langweilen, meine Damen und Herren, vor allem die, die dort jung und männlich stranden.

Meine Damen und Herren, es ist absehbar, dass so etwas Konfliktpotenzial schafft. Ihnen mag das vielleicht egal sein. Sie haben da scheinbar eine andere Einstellung, erklären mir sogar: Dann ist endlich mal wieder was los im Ort. Wir von der AfD-Fraktion können jeden Bürgermeister gut verstehen, der so etwas nicht möchte, der sich in diesem Punkt nämlich einfach um seine Gemeinde sorgt.

(Beifall AfD)

Man erkennt an diesem Beispiel auch, dass nicht jedes geeignete Gebäude einer Gemeinde und auch nicht jeder Ort für eine Asylbewerberunterkunft geeignet sind. Das sind so typische Nebensächlichkeiten, auf die Ihr rot-rot-grüner Gesetzentwurf überhaupt keine Rücksicht nimmt.

Kommen wir zu der darin vorgesehenen Mitwirkungspflicht der Gemeinden. Die ist reichlich nebulös formuliert. Es sollen geeignete Grundstücke und Gebäude zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden oder benannt werden. Das ist ein sehr weitgehender Wortlaut, der auch aktuell für kommunale Aufgaben genutzte Gebäude und Grundstücke mit erfasst. Jetzt hat Herr Lauinger natürlich gesagt: Nun gut, es geht hier aber primär um ungenutzte Gebäude. Nur steht das auf dem Papier eben nicht. Bei der Auslegung spielen solche Sachen doch eine ganz große Rolle. Man kann dann mal in die Begründung reingucken. In der Begründung schöpft man dann Hoffnung, da steht dann zumindest im Zusammenhang mit der Mitwirkungspflicht etwas von ungenutzten Potenzialen. Aber entsprechende Rechtsunsicherheiten sollten natürlich durch eine Klarstellung im Gesetz vermieden werden. Vielleicht werden Sie sich dazu noch durchringen, dass man das ergänzt, dass von ungenutzten Gebäuden die Rede ist.

Es stellt sich uns aber auch die Frage, was ein geeignetes Gebäude oder Grundstück ist. Angesichts der Tatsache, dass aktuell sogar offenkundig ungeeignete Gebäude – wie zum Beispiel Turnhallen – zu Asylbewerberunterkünften umfunktioniert werden, wird man bei einer weiten Auslegung dieses Begriffs eine Vielzahl von Gebäuden benennen müssen. Bei einer engen Auslegung werden sich oft gar keine Gebäude finden, die man benennen kann. Das ist auch wieder eine Rechtsunsicherheit, die zulasten der Gemeinden geht, denn die haben ja die entsprechende Pflicht. So etwas eignet sich natürlich auch hervorragend, um Druck auf die Entscheidungsträger auszuüben und andererseits kann es auch willkommener Anlass dafür sein, den Gemeinden außerhalb des parlamentarischen Prozesses per Verwaltungsanweisung die Details zu diktieren.

(Beifall AfD)

Vor diesem Hintergrund ist der Gesetzentwurf vor allem eins, nämlich eine rot-rot-grüne Mobbingattacke auf Gemeinden. Diese sollen an ihrer eigenen Überforderung mitwirken, eine Überforderung, die eine verheerende Politik der offenen Grenzen, der Menschlichkeitsworthülsen und der Fehlanreize auslöste und für die die Bundesregierung und die Landesregierung verantwortlich sind, nicht die Gemeinden.

(Beifall AfD)

Deswegen ist die Forderung der AfD-Fraktion in diesem Punkt ganz klar: Die asylpolitische Suppe, die die Landes- und die Bundespolitik unseren Bürgern einbrockt, die sollen gefälligst auch Land und Bund auslöffeln und nicht damit die Gemeinden belasten.

(Beifall AfD)

Das gilt auch für den zweiten wesentlichen Regelungspunkt Ihres Gesetzentwurfs, nämlich die Duldungspflicht von Gemeinden für die Einrichtung von Gemeinschafts- und Einzelunterkünften bei Unterbringungsnotstand, also bei humanitären Notlagen. So steht es bei Ihnen im Gesetzentwurf in der Begründung. Das Problem ist, dass diese humanitären Notlagen, die hier gemeint sind, nicht einfach irgendwie entstanden sind, wie zum Beispiel eine Naturkatastrophe. Nein, der Unterbringungsbedarf – also die humanitäre Notlage – wird hervorgerufen, weil wir eine Bundeskanzlerin und einen Innenminister haben, die lieber millionenfachen Rechtsbruch dulden, als die Grenzen zu sichern. Und der Unterbringungsbedarf, also die humanitäre Notlage, besteht auch, weil alle Landesregierungen, an denen sich SPD, Grüne und Linke beteiligen, sich weigern, beim Abbau von Fehlanreizen für eine Einwanderung ins Sozialsystem mitzuwirken. Der Unterbringungsbedarf wird ebenfalls durch die Unfähigkeit dieser Landesregierung und der Bundesregierung verursacht, humanitäre Hilfe und Solidarität in einem begrenzten Rahmen auszuüben, der die Akzeptanz der gesamten Gesellschaft unseres Landes findet.

(Beifall AfD)

Der Unterbringungsbedarf ist auch Folge des fehlenden Willens dieser Landesregierung und insbesondere Ihres Hauses, Herr Lauinger, abgelehnte ausreisepflichtige Asylbewerber konsequent und schnell abzuschieben.

(Beifall AfD)

Der Unterbringungsbedarf und damit die humanitäre Notlage nach diesem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, wäre bei einer realitätsbezogenen Bundes- und Landespolitik also durchweg vermeidbar.

(Beifall AfD)

Er ist nämlich zwangsläufig die Folge einer Politik der offenen Grenzen, der Fehlanreize, der Phrasen, von denen „Wir schaffen das!“ nur die berühmteste und gleichzeitig die berüchtigteste ist. Vor diesem Hintergrund ist es inakzeptabel, dass gerade Sie als Mitverantwortliche den selbst verschuldeten Unterbringungsbedarf als humanitäre Notlage darstellen, hieraus Duldungspflichten für dritte Akteure, nämlich die Gemeinden, ableiten, die im schlimmsten Fall auch noch schwerwiegende Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung zur Folge haben können,

(Beifall AfD)

jedenfalls was den Wortlaut des Gesetzes angeht. Denn bei der Duldungspflicht fehlt im Gesetz – anders als in Ihrer Rede oder auch in der Begründung übrigens – der Hinweis, dass die Duldungspflicht sich ausschließlich auf ungenutzte Potenziale vor Ort bezieht. Die entsprechende Duldungspflicht könnte sich damit auch auf Gebäude und Grundstücke beziehen, die bestimmungsgemäß anderweitig, nämlich im Sinne der Widmung für anderweitige Aufgaben der Gemeinde, genutzt werden. Da stellt sich die Frage: Soll mit diesem Entwurf dann trotzdem per landesrechtlichem Duldungszwang so verfahren werden wie in dem letzten halben Jahr mit Turnhallen, die dem Schulsport oder dem Vereinssport entzogen worden sind und umfunktioniert wurden? Wenn Sie das verneinen, dann schreiben Sie es doch bitte in das Gesetz rein. Ansonsten spricht vieles für den Wortlaut und auch die Begründung des Entwurfs, dass diese Landesregierung ihre verheerende Praxis, bei der alle anderen öffentlichen und vor allem kommunalen Belange dem rot-rot-grünen Lieblingsprojekt, der Landesasylpolitik, untergeordnet werden sollen, nun auch noch in Gesetze fasst. Doch was auf freiwilliger Base vielleicht möglich ist,

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Basis!)

kann man nicht auch unbedingt gesetzlich erzwingen. Möglicherweise haben Sie schon mal was von der Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung gehört. Unseres Erachtens stehen genau deshalb die Chancen übrigens gar nicht schlecht, dass Ihr Gesetzentwurf am Ende vom Verfassungsgerichtshof beerdigt wird. Vielleicht ist diese von der Landesregierung entworfene uferlos weit gefasste Duldungspflicht der Gemeinden aber auch nur ein Versehen. Eine Lebensweisheit, an die ich mich schon seit Langem halte und die mich im Vergleich zu meinen jungen Jahren deutlich nachsichtiger und – man sagt auch – toleranter hat werden lassen, besagt: Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch – nun, ich drücke es mal so aus – Nachlässigkeit hinreichend erklärbar ist.

(Beifall AfD)