Freistaat zunächst einmal Geld kostet, und zwar sind 180.000 Euro pro Jahr an Personalkosten in der Landesverwaltung angesetzt. Hinzu kommen noch die Sachkosten in unbekannter Höhe. Nun wurden die Einnahmen aus dem Wassercent schon mal im Doppelhaushalt eingepreist, obwohl das Gesetz noch nicht kam. Da sagen wir, das hat mit Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit nichts zu tun. Dann wurde die Einnahme von 12 Millionen auf 10 Millionen Euro runtergerechnet – wie, das entzieht sich unserer Kenntnis.
Im Doppelhaushalt 2016/2017 sind etwa 35 Millionen Euro für die Gewässerunterhaltung und den Hochwasserschutz und circa 1,8 Millionen Euro für den präventiven Hochwasserschutz eingeplant. Das ist auch richtig und wichtig. Dafür gibt es zahlreiche Zuschüsse aus EU-Mitteln. Nun sollen für dieses Haushaltsvorhaben noch Gelder aus dem Bereich der Gesellschaft eingetrieben werden, die nichts mit dem Hochwasserschutz zu tun haben.
Eine weitere Erhöhung des Wasserpreises für die privaten Verbraucher und die wasserintensive Industrie ist unserer Meinung nach fahrlässig und schädigt nachhaltig die mittelständische Thüringer Wirtschaft. Deshalb haben wir auch diesen Antrag heute eingeführt. Nun ist aus der Regierungskoalition zu hören: Wenn der Wassercent nicht durchzusetzen ist – was wohl so kommt –, sollte sich das Umweltministerium noch eine andere Art von Einnahme einfallen lassen. Da gibt es ja verschiedene Vorschläge, die hier die Runde machen. Ich glaube, Herr Kummer wird uns dann auch noch einen Vorschlag sagen. Wir sagen, dass das eine Art der Täuschung von Bürgern und der Wirtschaft ist, die mit uns nicht zu machen ist. Wir lehnen jede wie auch immer geartete zusätzliche Abgabe im Bereich der Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser in Thüringen ab, um damit die Zuschüsse für den Hochwasserschutz zu erwirtschaften.
Seriöse Haushaltspolitik sieht anders aus. Vor wenigen Wochen ist hier der Doppelhaushalt verabschiedet worden und wie gesagt, dieses Verfahren hat mit Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit nichts zu tun. Wir bitten natürlich alle um Zustimmung zu diesem Antrag. Ich bin mal gespannt, wie sich die Regierungskoalition verhält, diejenigen, die das auch nicht wollen. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Tasch. Ich frage, ob die AfDFraktion das Wort zur Begründung des Antrags wünscht. Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen, sodass ich
hiermit die Aussprache direkt eröffne. Ich erteile dem Abgeordneten Kummer für die Fraktion Die Linke das Wort.
Ich fand das schon sehr interessant, was Sie uns eben dargestellt haben. Dass das Umweltministerium in gewissen Finanznöten ist, ist kein Wunder. Wenn man sich ansieht, wie der Zustand der Gewässer und wie der Zustand der Hochwasserschutzanlagen in Thüringen ist, dann muss man verzeichnen, dass hier in den letzten 25 Jahren, Frau Tasch, nicht wesentlich besser gewirtschaftet wurde als zu DDR-Zeiten. Wir haben massive Defizite in der Gewässerunterhaltung und wir haben einen katastrophalen Zustand bei vorhandenen Hochwasserschutzeinrichtungen, bei Dämmen, bei Deichen. Wenn man sich das ansieht, was hier an Investitionsstau besteht, dann ist klar, dass in Zukunft deutlich mehr Geld eingesetzt werden muss, um diesen Investitionsstau zu beseitigen.
Sie haben, Frau Tasch, zu Recht darauf hingewiesen, dass in Thüringen der Wasserpreis besonders hoch ist und dass es deshalb – das ist auch unsere Auffassung – nicht vertretbar ist, den Thüringer Wasserkunden mit noch höheren Wasserpreisen zu belasten.
Aber, Frau Tasch, worin liegt die Ursache dieser hohen Wasserpreise? Ich kann mich noch sehr gut an die Diskussion um die Notwendigkeit der Errichtung der Talsperre Leibis erinnern.
Die Talsperre wurde gebaut. Die Entscheidung zu ihrem Bau wurde getroffen, da war schon klar, dass man die Schmalwassertalsperre, die die gleiche Wasserkapazität vorhält wie die Talsperre Leibis, nicht mehr benötigt für die Wasserversorgung. Wir haben solche gigantischen Überkapazitäten nach der Wende in Thüringen geschaffen, wo absehbar war, dass weder die Industrie noch die Bevölkerung so viel Wasser benötigen, wie das zu DDR-Zeiten der Fall war.
Diese Überkapazitäten führen dazu, dass wir heute solche finanziellen Probleme haben, dass wir heute derartig hohe Wasserpreise haben, meine Damen und Herren. Das ist die Katastrophe, die aber nicht durch die heutige Regierung verschuldet wurde.
Jetzt ist die Frage, wie man sich dem Problem mangelhafter Gewässerunterhaltung und mangelhafter Unterhaltung von Hochwasserschutzeinrichtungen nähert. Ich gebe zu, ich fand es auch nicht schön, dass das Umweltministerium einen alten Vorschlag von Jürgen Reinholz aufgegriffen hat, von der damaligen CDU-Regierung, ein Wasserentnahmeentgelt einzuführen. Wir hatten das zu Oppositionszeiten auch schon kritisiert und haben gesagt, uns fehlt dort die Lenkungswirkung. Uns fehlt vor allem deshalb die Lenkungswirkung, weil wir eben in Thüringen keinen Mangel an Wasser haben. Wir haben auch keinen Grundwasserkörper, der bezüglich der mengenmäßigen Situation in einem schlechten Zustand ist. Das war die Diskussion, in die wir dann auch gegangen sind innerhalb der Koalitionsfraktionen, wo unsere Fraktion gesagt hat, wir sehen die Notwendigkeit, dass das Umweltministerium mehr Mittel zur Verfügung gestellt bekommt, wir würden aber einen anderen Weg favorisieren. Und diesen anderen Weg hat die CDUFraktion putzigerweise mit dem Abwassercent beschrieben, meine Damen und Herren. Ein Abwassercent war es wirklich nicht, was wir vorgeschlagen haben. Wir haben vorgeschlagen, eine Grundwasserbelastungsabgabe zu erheben, und uns dabei an den Vorgaben zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie orientiert. Es gibt in Thüringen etwa 40 Prozent der Grundwasserkörper, die den guten Zustand nach der Wasserrahmenrichtlinie verfehlen, und das verfehlen sie aus zwei Gründen: a) aus Gründen der Belastung aus Altbergbau vor allem und aus aktuellem Bergbau und b) aus Überschreitung der Nitratwerte. Diese beiden Problembereiche wollten wir mit dieser Grundwasserbelastungsabgabe in den Fokus nehmen und kamen zu der Überzeugung, dass es möglich ist, die diffusen Einträge aus Kalihalden zu berechnen, die vor allem in Nordthüringen erfolgen, aber die auch im Raum des Werkes Werra von der Halde Heringen, die zum Teil auf Thüringer Boden liegt, erfolgen, und dass diese diffusen Einträge zu einer Grundwasserbelastungsabgabe führen könnten, die gleichzeitig die positive Lenkungswirkung hat, dass die Haldenabdeckung deutlich schneller vorangetrieben würde. Wir hätten hier auch einen klaren Ansprechpartner, nämlich die LMBV als hundertprozentige Bundestochter, die zwar für die Haldenabwässer in Nordthüringen Abwasserabgabe zahlt, aber keine Finanzen zur Sanierung der Grundwasserkörper bereitstellt, die ebenfalls durch diese Halden belastet werden. Der zweite Ansprechpartner wäre natürlich Kali+Salz im Bereich des Werkes Werra.
Die Frage der Nitratbelastung war nicht so einfach zu lösen. Wir haben uns bei unserem Vorschlag an der Novelle der Düngemittelverordnung orientiert.
Hier sagt der Bund in § 13 der Novelle der Düngemittelverordnung, dass diejenigen Landwirtschaftsbetriebe, deren Hoftorbilanz drei Jahre in Folge ausweist, dass mehr Nitrat auf dem Acker verblieben ist, als durch die Ernte wieder reingeholt wird, von den Ländern zusätzlich zur Verantwortung zu ziehen sind. Gerade hier sollte unser Vorschlag zur Grundwasserbelastungsabgabe ansetzen und parallel zum Instrument der Abwasserabgabe eine Lenkungswirkung entfalten. Ich glaube, es wären nicht allzu viele Landwirtschaftsbetriebe betroffen gewesen und auch die ersten Gespräche, die wir mit dem Bauernverband geführt haben, waren durchaus so, dass der Bauernverband gesagt hat, dass man sich das vorstellen könnte.
Meine Damen und Herren, das war ein Vorschlag. Sie wissen, es hat sehr intensive Gespräche gegeben. Es hat Workshops gegeben, die sich mit den Fragen beschäftigt haben, und es gibt jetzt eine neue Idee, einen Vorschlag, dass also auch die Überschüsse des Jahres 2015, die das Land hatte, zur Finanzierung der Hochwasserschutzmaßnahmen herangezogen werden können. Ich finde es gut, wenn Geld bereitgestellt wird, um die Defizite in der Unterhaltung, die, wie gesagt, von der Vorgängerregierung verursacht wurden, zu beseitigen. Ich bin gespannt auf die Diskussion zu diesem neuen Lösungsweg und ich hoffe, dass wir das zeitnah zu einem guten Ergebnis führen werden. Von der Warte her kann ich sagen, dass wir den Antrag der Fraktion der CDU sehr beruhigt ablehnen können, weil a) die von Ihnen geäußerten Befürchtungen nicht eintreten werden und weil b) unsere Regierung den Hochwasserschutz sehr ernst nimmt und Maßnahmen ergreifen wird, um die Unterhaltungsdefizite vergangener Zeit aufzuarbeiten. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrte CDU-Fraktion, ich hätte mir gewünscht, Sie hätten den Antrag heute einfach zurückgenommen.
Das wäre ja auch gegangen. Dann hätten wir uns Zeit gespart und es wäre nicht notwendig gewesen, in diesem Ausmaß noch darüber zu reden. Wir haben ja noch viele Tagesordnungspunkte, dann wä
ren wir vielleicht noch zur Milch gekommen. Also reden wir über den Wassercent, den es nicht geben wird.
Immer wenn es Hochwasser in Thüringen oder in der Bundesrepublik gibt, wird laut danach geschrien und gesagt, wir müssen etwas tun. Leider geht das aus den Köpfen über den Zeitraum immer sehr schnell wieder verloren. Wenn wie jetzt drei Jahre ins Land gegangen sind, wird meistens der Hochwasserschutz ein bisschen hinten angestellt. Das ist – Herr Kummer hat es schon gesagt – in den letzten 25 Jahren leider öfter passiert. Das muss man so sagen.
Sonst wären die Zustände in Thüringen andere und wir hätten gerade bei den Gewässern zweiter Ordnung auch einen anderen Zustand, wenn die vorhergehenden Landesregierungen ihren Aufgaben wirklich nachgekommen wären.
Eins will ich deutlich sagen: Die SPD-Fraktion steht zum Hochwasserschutz, steht zu den Thüringerinnen und Thüringern. Wir müssen beim Hochwasserschutz einen guten Mix finden zwischen dem technischen Hochwasserschutz und dem Flüssenwieder-Raum-Geben. Aber auch da, Frau Tasch, brauchen wir wirklich Ihre Unterstützung, denn beim Thema „Raum geben“ gab es in der CDUFraktion gleich den Aufschrei: Wir gehen da an Flächen ran, die gute Ackerböden sind. – Wir müssen alle Kompromisse machen!
Wir müssen auch bereit sein, mit allen zu reden, die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen – was Sie ja jetzt laufend einfordern. Dann müssen wir für Thüringen wirklich einen flächendeckenden Hochwasserschutz machen und wirklich umsetzen und nicht nur darüber reden, auch in den nächsten Jahren umsetzen.
Dafür brauchen wir Geld. Das ist keine Frage. Dafür ist es auch wichtig, dass wir die Grundlagen schaffen und uns darin einig sind, dass Hochwasserschutz Geld kostet. Was die SPD-Fraktion nicht ganz so glücklich fand, ist, den Hochwasserschutz mit dem Wassercent zu verbinden. Das war nicht richtig. Die Exekutive hat das gemacht und die Legislative hat da ein bisschen widersprochen. Das ist – glaube ich – das gute Recht des Parlaments und der frei gewählten Abgeordneten, auch mal anderer Meinung zu sein als diese Regierung. Das steht uns einfach zu und das haben wir auch immer so deutlich gesagt. Der Wassercent steht auch nicht im Koalitionsvertrag – ich will nicht darauf rumhacken –, denn die SPD-Fraktion hatte schon bei
den Koalitionsverhandlungen dazu Einwände erhoben. Frau Tasch, die SPD-Fraktion war es auch in der letzten Legislaturperiode, die mit dafür gesorgt hat, dass Herr Reinholz seinen Wassercent schnell wieder einpackt.
Ja, ich gebe gern zu, das war gemeinschaftlich. Dann war er wieder vom Tisch. – Aber es ist aus dem Ministerium heraus vollkommen verständlich, dass sie Wege suchen, um Mittel zu finden, um den Hochwasserschutz zu begleiten und auch umzusetzen. Herr Kummer hat schon viel dazu gesagt, dass das in den letzten Jahren nicht passiert ist. Mit Gewässern zweiter Ordnung meine ich auch: Natürlich gehören die den Kommunen, aber das Land hat natürlich eine Pflicht und ist natürlich in der Verantwortung zu helfen. Wir können ja die Kommunen nicht mit den Gewässern zweiter Ordnung alleine lassen – warum sie auch immer damals übertragen wurden, das wissen wir auch noch nicht ganz genau, auf welcher Grundlage. Das geht ja auch nicht.
Ja, es gibt Förderprogramme, die aber nicht oder nur ganz schlecht abgerufen werden. Ich habe extra noch mal nachgeguckt, Frau Tasch. Da gibt es Probleme, dass die Kommunen diese nicht in Anspruch nehmen können. Dort müssen wir neue Wege suchen, damit die Kommunen besser an das Geld kommen, das schon im Landeshaushalt eingestellt war – da haben Sie vollkommen recht –, was aber nur bedingt abgeflossen ist durch die Unterhaltungsverbände und durch die Kommunen. Da besteht noch Handlungsbedarf.
Großen Handlungsbedarf gibt es natürlich auch an Gewässern erster Ordnung. Darüber haben wir in den letzten Jahren auch schon massiv diskutiert. Angefangen hat es mit der Unstrut. Da hatte Volker Sklenar noch die Oberhand. Das ist dann so schnell wegen vieler Widerstände wieder eingestellt worden. Es waren gute Konzepte. Da war es wirklich so, dass wir den Auen und den Flüssen wieder Raum geben wollten – das war mit der CDU nicht machbar. Und das holt uns immer wieder ein. Wir haben da wirklich als Thüringer Zeit verschlafen, wo wir schon in die richtige Richtung hätten arbeiten können.
Das ist an Ihnen gescheitert. Das muss ich immer wieder sagen. Da kamen die Betonköpfe da oben zusammen und dann hatten wir nicht die Macht und die Chance als Thüringer Landtagsabgeordnete, wirklich voranzukommen. Das tut mir leid. Man