Protocol of the Session on February 25, 2016

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir werden natürlich darauf achten, dass geregelt ist, dass diese zukünftigen Abteilungen dann auch entsprechend eine Hoheit haben und vor Ort auch handlungsfähig sind. Frau Marx hat es doch eigentlich relativ deutlich gesagt: Nein, wir wollen nicht, dass jeder Bleistift von Weimar genehmigt werden muss, und das ist auch nicht das Ansinnen dieses Gesetzentwurfs, Herr Kellner.

(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Steht aber drin!)

Es steht nicht drin, Herr Kellner, das ist einfach nicht wahr. Deswegen noch mal: Lesekompetenz!

(Beifall DIE LINKE)

Schauen Sie es sich bitte noch mal ganz genau an. Ich kann es Ihnen ansonsten auch noch mal vorlesen: „Die Abteilungsleiter/die Abteilungsleiterinnen sind die Vorgesetzten der in ihrer Abteilung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Näheres zu Struktur und Organisation regelt die Geschäftsordnung des Landesarchivs.“ Das ist üblich; man schreibt nicht in ein Gesetz rein, dass sie übrigens auch noch Haushaltskompetenz haben. Das wird unter

(Abg. Kellner)

gesetzlich geregelt und das müssten Sie eigentlich wissen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns sind diese Staatsarchive sehr wichtig. Sie sind das Gedächtnis unserer Gesellschaft.

(Beifall SPD)

Sie sorgen für eine vielfältige Kulturlandschaft. Das ist eine der wichtigen Aufgaben, die sie machen. Sie machen diese Aufgabe oft sehr leise und man bekommt manchmal auch nicht mit, was für eine wichtige und wertvolle Aufgabe sie leisten.

(Beifall SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, grundsätzlich wissen wir natürlich, dass die Archivarinnen und Archivare und die Leiterinnen und Leiter der Staatsarchive hier in den letzten Jahren schon sehr viel Kooperationswillen gezeigt haben; das stellt auch niemand infrage. Das heißt, beispielsweise die Digitalisierungsstrategie ist in Weimar angesiedelt – da macht man sich Gedanken darum –, ansonsten gibt es eine gute Zusammenarbeit der unterschiedlichen Standorte. Wir wollen gern diese Synergieeffekte, wie Herr Staatssekretär das vorhin auch schon erwähnt hat, optimieren. Ich glaube, da ist noch ein bisschen Luft nach oben. Auch Herr Staatssekretär hat gesagt: Es ist ein kleiner Beitrag. Ich sehe das auch als einen kleinen Beitrag. Aber, liebe CDU, Sie schreien immer nach einer Verwaltungsreform.

(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Nein!)

Doch! Sie sagen ja, wir können keine Gebietsreform machen, wir müssen erst eine Verwaltungsreform machen.

Ich meine, Sie können sich auch einfach an die Worte von Herrn Paczulla halten, vielleicht einfach mal einen Schritt zurückzugehen, mal tief durchzuatmen und sich zu überlegen, was Sie denn nun eigentlich kritisieren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das hat er ja heute in der OTZ schön zusammengefasst; das würde Ihnen vielleicht auch an dieser Stelle guttun.

Ich glaube, es ist ein kleiner Beitrag, und wir werden die Anregungen und die Probleme der Menschen, die dort in den Archiven arbeiten, natürlich berücksichtigen. Natürlich werden wir das diskutieren. Aber nichtsdestotrotz ist es doch sinnvoll zu schauen, wo man noch mehr Synergieeffekte finden und schaffen kann und wo man – insbesondere in den Bereichen der Beschaffung – noch Optimierungsbedarf hat.

Wir begrüßen also grundsätzlich erst mal dieses Gesetz und freuen uns auf die Debatte in dem dafür zuständigen Ausschuss. Ich glaube, dass wir am Ende auch mit den Betroffenen ein gutes Gesetz vorlegen werden. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Frau Henfling. Nun hat das Wort Abgeordneter Brandner für die AfD-Fraktion.

Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf greift die Landesregierung ein Vorhaben auf, das bereits die vormalige Landesregierung betrieben hat und das zurückgeht auf Vorschläge einer sogenannten Expertenkommission aus dem Jahr 2013 zur damals schon im Gespräch befindlichen Funktional- und Gebietsreform. Man nennt diese Studie auch „Blaues Wunder“, Kollege Kellner hatte darauf hingewiesen. Man weiß, dass aus den Reformplänen, die in der Schrift niedergelegt sind, nichts wurde. Das lag auch daran, dass diese Pläne im Ansatz dilettantisch waren, was damals ein Professor Hesse nachgewiesen hat, der uns nun von der aktuellen Landesregierung als die Koryphäe im Bereich kommunaler Reformen verkauft wird und das wohl auch ist, das kann man ungestraft so sagen.

Die Verfasser dieses scharf kritisierten „Blauen Wunders“ schlugen seinerzeit unter anderem genau das vor, was wir jetzt hier im Gesetz finden, nämlich die Staatsarchive in Gotha, Altenburg, Greiz, Meiningen und Rudolstadt mit dem Weimarer Hauptstaatsarchiv zu einem Landesarchiv zusammenzufassen. Genau diesem, durch die Koryphäe Hesse scharf kritisierten Vorschlag folgt jetzt die Ramelow-Regierung und versucht, das Ganze als Bestandteil ihrer Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform zu verkaufen. Das muss man uns mal erklären, wie so etwas sein kann.

Die Staatsarchive sollen nun zu einer Gesamtbehörde mit zentraler Leitung jedoch unter Beibehaltung der bisherigen Standorte zusammengefasst werden. Da fragt man sich schlicht: Warum? Bei den Vorschlägen des „Blauen Wunders“ war es etwas anders. Da ging es in der Hauptsache ausdrücklich um Stellenabbau und um Einsparungen. Im Ramelowschen Entwurf heißt es dagegen nebulös, dass man eine effizientere und einheitliche Arbeitsweise der Archivverwaltung erwarte. Man erwartet also irgendetwas. Wie schön. Wer tut das von uns nicht? Aber kann die Regierung auch irgendetwas belegen? Was heißt denn – die Antworten darauf werden hoffentlich gleich kommen – „effizienter“? Das kann ja nur auf Stelleneinsparungen

(Abg. Henfling)

hinauslaufen. Aber warum sagt man das dann so verschleiert und tut so wie bei der Theaterreform, dass keine Stellen wegfallen würden? Kein Wort zu Stellenwegfall im Rahmen dieser Archivreform.

(Beifall AfD)

Ob und wie welche Rechnung aufgehen soll, sagt die Regierung auch nicht. Wahrscheinlich weiß sie es selbst nicht, aber das kennt man ja inzwischen, dass irgendetwas behauptet wird, erwartet wird und passieren tut dann meistens entweder nichts oder das Gegenteil.

Neben einer erwarteten effizienteren Arbeitsweise wird eine einheitliche Arbeitsweise angestrebt. Das ist klar. Für die Gleichmacher der Links-Grünen muss immer alles schön einheitlich, uniform sein, Gleichschritt gewissermaßen. Aber im Archivwesen, meine Damen und Herren, kommt es nicht auf eine einheitliche Arbeitsweise an, sondern vielmehr darauf, dass Archive die ihnen obliegenden Aufgaben effektiv erledigen. Offenbar hat die Regierung da Zweifel. Ich nicht. Ganz im Gegenteil. Die Thüringer Archive machen eine sehr gute Arbeit unter nicht ganz einfachen Bedingungen. Sie leisten nicht nur eine sehr gute, sondern auch eine sehr wichtige Arbeit für unser Land, denn sie schützen und arbeiten unser historisches, kulturelles und politisches Erbe auf, sie pflegen es und leisten wichtige Beiträge zur Geschichtsforschung. Vielen Dank von dieser Stelle den Archivmitarbeitern in Altenburg, Gotha, Greiz, Meiningen, Rudolstadt und Weimar. Machen Sie weiter so auf diesem bewährten Weg!

(Beifall AfD)

Kommen wir zurück zum Regierungsentwurf. Dieser Entwurf lässt vieles im Unklaren. Wie etwa verhält es sich mit möglichen negativen Folgen? Bedeutet die Zusammenfassung zu einem Landesarchiv nicht vielleicht auch eine Verengung des wissenschaftlichen Fokus auf die Perspektive eines oder des Leitungsstandortes? Führt die Zusammenlegung nicht zu einer Vernachlässigung der Archivbelange der Abteilungsstandorte und vor allem: Bedeutet die Zusammenlegung nicht auch eine Verlängerung von internen Wegen und Abläufen und wird sie dadurch nicht sogar weniger effizient? Diese Fragen stehen zur Klärung an.

Zudem ist es denkwürdig, dass der Regierungsentwurf plötzlich entgegen der ursprünglichen Kritik des Professor Hesse, der ja die Koryphäe ist, davon spricht, es gäbe keine Alternativen. Das kann man nur behaupten, wenn man wie Merkel, Ramelow & Co. in der Vorstellung lebt, dass die eigenen Auffassungen und Politikansätze alternativlos seien. Die Behauptung, es gäbe keine Alternative, offenbart eine erschreckende Eindimensionalität, die wir von der Regierung kennen und finden sie wieder niedergeschrieben in diesem Gesetzentwurf. Alternativen gibt es eigentlich immer. Alternativlos

wird in Deutschland regiert nach dem Motto: „Wenn es sein muss, mit dem Kopf durch die Wand“ und „Hauptsache gegen Recht und Gesetz“. Diese Politik ist nicht die Politik der Alternative für Deutschland.

(Beifall AfD)

Sie sehen daher, es gibt immer Alternativen. Und wie der Zufall es will, meine Damen und Herren, steht eine personifizierte direkt gerade vor Ihnen und spricht zu Ihnen.

Im vorliegenden Fall und bezogen auf das Gesetz ist eine Alternative, die bewährten Strukturen beizubehalten.

Sehr verwunderlich ist deshalb auch, dass die Staatsarchivreform nach Auffassung der Regierung keine Kosten nach sich ziehen soll. Keine, das bedeutet nach Adam Ries – oder Adam Riese, wie er gelegentlich genannt wird –: null Euro.

Meine Damen und Herren, will uns die Regierung für blöd verkaufen? Kennen Sie eine Behördenreform, die keinen einzigen Euro gekostet hat? Das soll den Bürgern weisgemacht werden? Oder flunkern Sie da etwas herum, Frau Taubert? Haben Sie ausgerechnet, dass dabei keine Kosten rauskommen? Also, ich bin gespannt, ob das dann eintritt. Nein, ich bin eigentlich gar nicht gespannt, sondern ich bin überzeugt davon, dass es nicht eintritt, was Sie uns da vorgaukeln. Das heißt, die Regierung muss gründlich nachliefern und nachbessern, was dieses Gesetz angeht.

(Beifall AfD)

Die AfD-Fraktion, Sie werden es an meinen Ausführungen bemerkt haben, Frau Mühlbauer – ach, Entschuldigung, Sie lesen Zeitung, Entschuldigung, das habe ich nicht gesehen –, spricht sich nicht grundsätzlich gegen das Vorhaben aus. Wir möchten aber schon wissen, wozu das alles gut sein soll, welche nachteiligen Folgen erwartet werden und ob diese nachteiligen Folgen hinreichend bedacht sind. Vor allem möchten wir wissen, was es wirklich kostet, und nicht, was Sie uns hier vorflunkern. Wenn die Regierung das alles klären und erklären kann, verweigert sich die AfD-Fraktion dem Vorhaben nicht. Wir werden aber umgekehrt keiner Reform zustimmen, die am Ende nur bewährte und effektive Strukturen zerstört und dann auch noch Steuergeld kostet. Das ist übrigens auch genau unser Ansatz bei der Gebietsreform. Gelegenheit zur Klärung bietet die Ausschussdiskussion und daher trägt die AfD eine Überweisung an den Ausschuss mit. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Brandner. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir direkt zur beantragten Ausschussüberweisung kommen.

Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt worden. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf an den entsprechenden Fachausschuss zur Weiterberatung überwiesen.

Ich würde jetzt, da wir uns verständigt haben, dass wir den Tagesordnungspunkt 13 am Vormittag aufrufen, den Tagesordnungspunkt 13 aufrufen

Keine weiteren Belastungen für die Bürger, die Wirtschaft und die Landwirtschaft – das zusätzliche Wasserentnahmeentgelt darf nicht kommen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/1641 dazu: Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/1685

Die Fraktion der CDU wünscht das Wort zur Begründung. Frau Abgeordnete Tasch hat das Wort, bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Landtagsfraktion hat bereits im Januar einen Antrag vorgelegt, der darauf abzielt, das vom Umweltministerium geplante Wasserentnahmeentgelt nicht einzuführen. Bereits bei der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2016/2017 haben wir kritisiert, dass eine Einnahme von 12 Millionen respektive 10 Millionen Euro aus einer Wasserentnahmeabgabe geplant ist, ohne dass vom zuständigen Ministerium die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen worden sind. Die inzwischen vorliegenden Äußerungen von Wirtschaftsminister Tiefensee und der SPD-Landtagsfraktion zeigen uns, dass wir mit unserem Nein zum sogenannten Wassercent auf der richtigen Seite stehen. Jetzt ist die Einsicht für die Regierungskoalition der erste Weg zur Besserung. Heute hat sich auch die Ministerin schon in der Zeitung geäußert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ganze Verfahren ist schon kurios angesichts der Tatsache, dass Thüringen den geringsten Pro-Kopf-Verbrauch an Trinkwasser hat, für den die Verbraucher auch noch mit den höchsten Wasserpreisen in Deutschland zur Kasse gebeten werden. So wurde auf Anfrage unserer Fraktion an das Umweltministerium erklärt, dass die Erhebung des Wassercents dem