Protocol of the Session on February 25, 2016

Die Koalitionsfraktionen haben nunmehr einen eigenen Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes vorgelegt. Sie möchten sich in der Erweiterung des Katalogs auf den 17. Juni beschränken und im Übrigen, wie der Oppositionsentwurf auch, den Titel des Gesetzes geändert wissen. Letzteres bedarf keiner weiteren Erklärung, denn das Thüringer Feiertagsgesetz als Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung trifft für bestimmte oder im Einzelfall zu bestimmende Tage Regelungen, die konkrete Rechtsfolgen beinhalten, etwa die allgemeine Arbeitsruhe oder sonstige Verhaltensvorschriften für besonders geschützt Tage. Ein Gedenktag kennt solche Rechtsfolgen nicht und ist deshalb auch nicht per se Bestandteil eines Feiertagsgesetzes. Er stellt vielmehr einen Appell an die Öffentlichkeit dar, sich eines Ereignisses von allgemeiner Wichtigkeit zu erinnern. Nicht von ungefähr gibt es kein Monopol darauf, einen Gedenktag auszurufen. Es können die Parlamente, es kann im Bund der Bundespräsident und in den Ländern eine Ministerpräsidentin oder ein Ministerpräsident, es können aber auch ebenso gesellschaftliche Gruppen solche Appelle ausgeben. Natürlich ist aber die Bestimmung durch Gesetz die herausgehobenste Form eines solchen Appells, allerdings kann sie, wie dargestellt, mit dem Anliegen eines Feiertagsgesetzes wenig gemeinsam haben und deshalb ist die Erweiterung des Gesetzesnamens ohne Weiteres richtig und wünschenswert.

Diese Überlegungen leiten über zu einem zweiten Punkt. Die Bestimmung von Gedenktagen durch ein Gesetz – ich erinnere an die zahlreichen weiteren Möglichkeiten – sollte einer gewissen Systematik folgen. Sie sollte in sich schlüssig sein. Der 8. Mai 1945 ist ein Tag unmittelbaren Erlebens der Bevölkerung in Thüringen, in Deutschland und in Europa insgesamt gewesen. Er ist Bestandteil der kollektiven Erinnerung der Bevölkerung und hat sich als Tag des Kriegsendes und der Befreiung von der nationalsozialistischen Herrschaft eingebrannt. Diese unmittelbare Wirkung hat nur acht Jahre später auch der 17. Juni 1953 entfaltet, mit welchem endgültig deutlich wurde, dass sich auf dem Gebiet der DDR erneut ein Unrechtsregime etabliert hatte oder etabliert worden war, wenn auch nur bedingt vergleichbar mit jenem, von dem man befreit worden war. Auch dieses Datum

ist für breiteste Teile der Bevölkerung in Thüringen und in den neuen Ländern prägend gewesen und gehört in der Unmittelbarkeit des Erlebens zur kollektiven historischen Erfahrung der Menschen. Dies rechtfertigte es, dass man den 17. Juni als einen – wenngleich unglücklichen – Meilenstein der Nachkriegsgeschichte Deutschlands gleichfalls als gesetzlichen Gedenktag festlegt. Dabei freilich sollte man es bewenden lassen. Die der Erinnerung an die Entwicklung des deutschen und jüngeren Thüringer Parlamentarismus gewidmeten Tage sind trotz ihrer historischen Wichtigkeit nicht annähernd in gleicher Weise im breiten Bewusstsein der Bevölkerung verankert. Mit Blick auf den 9. November wird dem Gedenken an die Wiedervereinigung und die Nachkriegsgeschichte Deutschlands dadurch Rechnung getragen, dass der 3. Oktober als bundesweiter gesetzlicher Feiertag eingeführt worden ist. Die weiteren Bezüge zum nationalsozialistischen Unrecht, zu Schoah und Holocaust, aber auch zur Errichtung einer deutschen Republik und zu anderen Ereignissen, die sich im Laufe der Geschichte mit diesem Datum verbanden, ergeben eine solch ungeheure Komplexität, dass dem Versuch, den 9. November auf Landesebene als einen einheitlichen Gedenktag der nationalen Selbstbestimmung einzuführen, eher mit Skepsis begegnet werden muss. Er sollte in der Vielfalt seiner Aspekte so wie bisher erhalten bleiben.

Lassen Sie mich zum Ende meiner Ausführungen kommen. Aus den dargelegten Erwägungen begrüßt die Landesregierung den von den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf und wünscht ihm eine zügige Behandlung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall im Hause)

Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Frau Abgeordnete Pelke, Sie haben das Wort.

Herr Brandner, ich bin mir manchmal nicht sicher, ob Sie zu der Kategorie Mensch gehören, die erst wissen, was sie denken, wenn sie hören, was sie sagen – das wäre eine Möglichkeit. Die andere Möglichkeit ist, dass Sie hier ganz bewusst Dinge ansprechen, die in eine ganz bestimmte politische Ebene gehören. Ich bitte Sie nur, darüber nachzudenken, wenn es Ihnen möglich ist. Willy Brandt ist

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Kein Heili- ger!)

1934 ins Exil gegangen, er musste ins Exil gehen. Jetzt denken Sie bitte mal mit Ihrer Denke, die Sie ständig hier draußen rumkrakeelen, warum er 1934

(Staatssekretär Götze)

ins Exil gegangen ist. Denken Sie einfach mal darüber nach!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor.

Es ist Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dieser zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen kann ich nicht erkennen. Damit ist das Gesetz an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

Weitere Ausschussüberweisungen sind nicht beantragt. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/1762 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Frau Abgeordnete Muhsal, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, Sie erinnern sich vielleicht, Ende letzten Jahres habe ich die Landesregierung in einer Kleinen Anfrage danach gefragt, wie viel Sportunterricht im letzten Jahr ausgefallen ist, weil Sporthallen als Asylbewerberunterkünfte zweckentfremdet werden und wurden. Neben der Information, dass zwischen dem 8. September und dem 2. Dezember 2015 sage und schreibe 1.116 Sportstunden aufgrund der Einquartierung von Asylbewerbern in Sporthallen ausgefallen sind, teilte die Landesregierung lapidar mit, dass der Unterricht bei guten Witterungsbedingungen jedoch im Freien stattfinden könnte. Das heißt doch nichts anderes, als dass nicht nur 1.116 Stunden ausgefallen sind, sondern dass zusätzlich noch der Sportunterricht, der erteilt wurde, in seiner Ausrichtung eingeschränkt wurde.

Außerdem teilte die Landesregierung mit, dass ihr kein belastbares Zahlenmaterial vorliegt, wie viele Sportvereine von der Unterbringung von Asylbewerbern in Turnhallen betroffen waren. Das wundert mich wenig, denn das dürften ja einige gewesen sein und für die Landesregierung ist es ja ganz praktisch, wenn sie unliebsame Informationen gar nicht erst einholt.

Der Präsident des Landessportbunds forderte im September letzten Jahres jedenfalls, dass für den

Schul- und den Vereinssport durch die Unterbringung von Asylbewerbern kein Nachteil entstehen dürfe, denn – ich zitiere –: „[...] sonst wird den Sportvereinen die Basis ihrer Arbeit entzogen.“

Mir persönlich ist nur ein Fall bekannt, in dem der Protest gegen die Belegung einer Turnhalle mit Asylbewerbern Erfolg hatte, und das betrifft die Leichtathletiklaufhalle in der Oberaue in Jena. Dort trainiert der Speerwerfer Thomas Röhler für Olympia und außerdem wäre der Bundesstützpunkt Leichtathletik durch die Zweckentfremdung der Halle in Gefahr geraten. So sehr ich die Entscheidung, die Laufhalle nicht zu belegen, begrüße, so sehr muss ich aber auch fragen: Was ist denn mit all den anderen Betroffenen? Was ist mit den Schulkindern, deren Sportunterricht ausfällt? Was ist mit denen, die im Freien rumspringen müssen und hoffen dürfen, dass es nicht regnet oder friert? Was ist mit den Sportvereinen, die ihr Sportangebot einschränken müssen und die – das sei nur nebenbei erwähnt – auch Begegnungsstätten bieten sollen, in denen Menschen integriert werden könnten? Und nicht zuletzt: Was ist mit den Schülern der beiden Förderschulzentren, die gleich komplett und dann auch noch Hals über Kopf aus ihren Schulen rausgeworfen wurden und jetzt in Ausweichstandorte müssen?

(Beifall AfD)

Die Regel, dass Schulgebäude und Sporthallen nicht als Asylbewerberunterkünfte zweckentfremdet werden, sollte für alle gleichermaßen und vor allem für die Schwächsten in der Gesellschaft gelten und nicht nur für die Elite.

Die Landesregierung hat das Recht auf Bildung allen Schülern zu garantieren und vor allem hat sie den lehrplanmäßigen Unterricht sicherzustellen. Da die Landesregierung das offenbar nicht freiwillig tut, zielt unser Gesetzentwurf darauf ab, das Recht auf Bildung unserer Schüler umfassend zu gewährleisten.

(Beifall AfD)

Schulgebäude, Schulräume, Schulsporthallen und das Schulgelände sollen innerhalb der Unterrichtszeit nur im Katastrophenfall für andere als schulische oder sportliche Zwecke genutzt werden können. Das häufigste Argument, warum eine Schulsporthalle als Asylbewerberunterkunft zweckentfremdet wird, ist die Behauptung, es gäbe ja keine andere Möglichkeit als die Belegung einer Turnhalle. Da sage ich: Selbstverständlich gibt es andere Möglichkeiten. Selbstverständlich kann man illegale Masseneinwanderung durch konsequente Anwendung geltenden Rechts und durch die Beendigung von Fehlanreizen verhindern und damit die Situation entspannen. Und das auch nur nebenbei: Zu behaupten, es gäbe keine Alternative, ist kein Argument, sondern die Errichtung eines Denkverbots.

(Abg. Pelke)

Wir als AfD stehen bekanntlich für eine Politik ohne Denkverbote, für eine ehrliche Politik.

(Beifall AfD)

Weil das so ist, bringt unser Gesetzentwurf die Landesregierung im Fall seiner Umsetzung dazu, Farbe zu bekennen. Entweder Sie kriegen das Asylchaos unter Kontrolle, dann brauchen Sie keine Turnhallen als Asylbewerberunterkünfte. Oder Sie kriegen das Chaos nicht unter Kontrolle, dann müssen Sie aber den Leuten auch klar sagen: Diese Landesregierung führt Thüringen in eine Katastrophensituation. Diese Landesregierung ist nicht mehr Herr oder – für Frau Rothe-Beinlich – Frau der Lage. Diese Landesregierung stellt eine ideologisch fehlgeleitete Asylpolitik über die Interessen des eigenen Volks. – Sehen Sie, jetzt werde ich sogar von der Sonne beschienen. – Wir als AfD wollen, dass der Sportunterricht der Thüringer Kinder gewährleistet wird und dass Thüringer Sportvereine ihr Vereinsleben normal durchführen können. Genau das sieht unser Gesetzentwurf vor. Deswegen freue ich mich – Frau Rothe-Beinlich – auf die Debatte. Sie dürfen dann auch das Wort ergreifen, vermute ich, Sie müssen nicht die ganze Zeit reinbrüllen. Ganz besonders würde ich mich freuen, wenn Ihr einziges Argument nicht wäre: Die Zweckentfremdung von Sporthallen ist alternativlos. Danke.

(Beifall AfD)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Abgeordneter Tischner, Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Thematik, die wir nun beraten wollen, ist keine neue. Die Thematik haben wir alle verantwortungsbewusst bereits mehrfach im Landtag und in seinen Gremien thematisiert.

Auf seiner Mitgliederversammlung im November 2015 hat sich auch der Landessportbund Thüringen mit einer Grundsatzerklärung unter dem Titel „Thüringer Sportvereine sind ein Motor der Integration und brauchen Sportstätten für ihre Integrationsarbeit“ entsprechend positioniert. Der Landessportbund appelliert darin an die Kommunen, das Engagement von Sportvereinen und -verbänden bei der Integration von Flüchtlingen unbürokratisch und spürbar zu unterstützen und die Belegung von Sporthallen mit Flüchtlingen nur als Notlösung zu berücksichtigen.

Da diese Entwicklung schon früh an unsere Abgeordneten herangetragen wurde, hat sich der Bildungsausschuss des Thüringer Landtags auf Antrag der CDU-Fraktion gleich zu Beginn des Schul

jahrs im September 2015 mit der Landesregierung über die Situation, über die aktuelle Unterbringungssituation von Flüchtlingen, über die voraussichtliche Dauer der zweckentfremdeten Nutzung, über die Auswirkungen auf den Schul- und Breitensport und über mögliche Ausweichmöglichkeiten, informieren und berichten lassen. Dies ist sehr offen und transparent auch im Ausschuss passiert. Das Ministerium hat glaubhaft versucht darzustellen, dass es kein Dauerzustand für die einzelne Schule sein wird. Wir sehen den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hier als geeignetes Gremium an, derartige Problemlagen miteinander zu besprechen. Wir sehen den Ausschuss und das zügige Gespräch mit dem Ministerium auch als gutes Mittel, um vor Ort zu bewerten und gegebenenfalls korrigierend einzugreifen. Eine Änderung des Schulgesetzes ist an dieser Stelle aus unserer Sicht nicht nötig.

Die Thüringer AfD kommt nun mit einem äußerst kreativen Gesetzentwurf um die Ecke und eilt einmal mehr Frauke Petry und der sächsischen AfD hinterher. Ihr Antrag ist fast völlig mit Copy-andpaste von einem Antrag aus dem Sächsischen Landtag übernommen.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Das war ein guter, ja!)

Wenn Sie tatsächlich mit Blick auf lokale Gegebenheiten in Thüringen Politik machen würden, hätten Sie nicht abgeschrieben, sondern Sie hätten tatsächlich geschaut, was in Thüringen los ist, und dementsprechend reagiert.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD; Abg. Gente- le, fraktionslos)

Ihr Antrag ist bis auf wenige Anpassungen komplett abgeschrieben und zeugt von völliger Unkenntnis. Ich habe mir mal die Arbeit gemacht, habe es mal markiert. Es sieht aus wie bei einem Schüler, der das Abschreiben noch nicht gelernt hat – fast alles übernommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bildungspolitische Sacharbeit der AfD ist der AfD völlig fremd. Bildungspolitik der Thüringer AfD besteht aus Abschreiben bei der CDU und anderen Fraktionen. Ich denke an die freien Schulen, ich denke an die Schulgesetzänderungen, ich denke an Ihre Verlautbarungen zum Thema „Schreibschrift“, zum Thema „Spezialgymnasien“ oder auch jetzt in den letzten Wochen das Thema „Horte“. Ihnen geht es nicht um die Verbesserung der Situation in den Thüringer Schulen, sondern um Stimmungsmache. Bisher haben wir von Ihnen leider keinerlei Vorschläge zur Stärkung der Thüringer Schule erlebt. Diese Bildungspolitik ist keine Alternative, sie ist maximal naiv.

(Beifall CDU, DIE LINKE; Abg. Gentele, frak- tionslos)

(Abg. Muhsal)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben diesen parteitaktischen und parteisystemischen Kritikpunkten gibt es aber auch viele sachpolitische Gründe, dieser Initiative der AfD nicht zuzustimmen. Die Unterbringung der bei uns Schutz suchenden Flüchtlinge ist eine humanitäre Aufgabe, deren Erfüllung größte Anstrengung von allen Betroffenen verlangt. Durch die große Anzahl von Asylsuchenden standen und stehen viele Kommunen in den letzten Monaten vor großen Herausforderungen. Einige wenige mussten, um die Unterbringung zu gewährleisten, unkonventionelle Wege beschreiten und bei der Unterbringung auch auf Turnhallen ausweichen. Dies kann dazu führen, das in diesen Turnhallen kein Sportunterricht mehr erteilt werden und auch keine Nutzung durch Sportvereine stattfinden kann. Das ist ärgerlich, das darf kein Dauerzustand sein und das darf uns auch nicht befriedigen. Vor allem, weil solche Situationen ein Nährboden für rechtsextreme Gruppierungen sind, die die Menschen vor Ort gegeneinander ausspielen.

Auch die CDU-Fraktion ist gegenüber einer längerfristigen Unterbringung von Flüchtlingen in Sporthallen sehr kritisch eingestellt. Diese Möglichkeit sollte tatsächlich nur im Notfall von den Kommunen hinzugezogen werden. Dennoch lehnen wir, wie gesagt, die vorgesehene Gesetzesänderung ab, da eine Regelung, die eine solche Nutzung ausschließlich im Katastrophenfall vorsieht, unseres Erachtens zu rigide ist.

Solche Festlegungen greifen in die kommunale Selbstverwaltung ein und diese Festlegungen greifen durch auf das Eigentum der Schulträger. Das wollen wir nicht. Niemand hat das Recht, in die Kompetenzen der kommunalen Familie einzugreifen und das Recht, diese Kompetenzen immer mehr zu reduzieren. Es bleibt dabei – in diesem Fall sind sich linke und rechte Ideologen einig –, Zentralisierung, Aushebung des Subsidiaritätsprinzips und Einschränkung von Entscheidungsfreiheit, solche Politik wird es mit uns nicht geben.

(Beifall CDU)

Mit der CDU wird es solch eine Politik zu keinem Zeitpunkt geben. Die kommunale Entscheidungsfreiheit hat Thüringen in Stadt und Land in den vergangenen 25 Jahren starkgemacht und wir trauen den Kommunen durchaus zu, dass sie in sehr sorgsamen Abwägungsprozessen selbst entscheiden, wie sie mit Sporthallen umgehen und wie lange sie diese zweckentfremden. Denn die Unterbringung ist für alle Beteiligten nicht das Ideale, denn erstens erfüllen Turnhallen in keiner Weise die Kriterien einer menschenwürdigen Unterbringung und sollten daher allenfalls als eine erste, vorläufige Unterbringungsmöglichkeit genutzt und keinesfalls dauerhafte Provisorien werden.

Zweitens kann der dadurch entstehende Ausfall von Schulund Vereinssport schnell zu einer schlechten Grundstimmung in der Bevölkerung führen und Integration vor Ort erschweren. Dort, wo wir kommunale Verantwortung tragen, werden wir als CDU uns dafür einsetzen, derartigen Hallenbelegungen zu vermeiden. Bei mir im Landkreis ist diese Sicherstellung sogar Chefsache.