Protocol of the Session on February 25, 2016

Der Grund für die neuerliche Gesetzesinitiative war einfach: Zum einen hatten sich Abgeordnete – und das fraktionsübergreifend – für eine fortzuführende Diskussion in der Frage der Aufnahme weiterer Gedenktage ausgesprochen und zum anderen war die Festlegung auf den 8. Mai – ich erwähnte es – als

(Abg. Brandner)

einzigen Gedenktag nach unserer Auffassung zu kurz gegriffen. Insbesondere Ministerpräsident Ramelow – von hier aus viele Grüße nach Rom, ich hoffe, das es morgen mit der Audienz noch klappt – hat sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, zeitnah eine neue parlamentarische Initiative auf den Weg zu bringen. Soweit in Kurzform die Genese.

Nun zum vorliegenden Gesetzentwurf von Rot-RotGrün: Auch wenn es eine gewisse Zeit gedauert hat, diesen Entwurf vorzulegen, der bereits für Anfang Januar angekündigt war, begrüßen wir ausdrücklich, dass der 17. Juni, dem für uns als Gedenktag für die Opfer der SED-Diktatur eine besondere und herausragende Bedeutung zukommt, jetzt Berücksichtigung finden soll. Insofern freue ich mich über einen offensichtlichen Erkenntniszugewinn bei Rot-Rot-Grün, zumindest was die Aufnahme dieses Gedenktages anbetrifft.

(Beifall CDU)

Ich möchte gern noch mal auf Frau Abgeordnete König eingehen und ausdrücklich begrüßen, dass sie sagt, wir wollen eine ehrliche Aufarbeitung und diese wollen wir weiter vorantreiben. Auch sprach sie davon, es gab Unrecht und fatales Leid, diesem gilt es sich zu stellen. Ein dritter Punkt, Frau Kollegin: Wir wollen den Opfern unsere Erinnerung geben. Dem ist ausdrücklich zuzustimmen. Ja – Ausrufezeichen!

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Ich bedanke mich auch bei Kollegin Rothe-Beinlich, die nochmals zum 17. Juni sehr ausführlich und differenziert historisch die Abläufe dargestellt hat.

Leider wurde aus unseren Vorschlägen, weitere Gedenktage aufzunehmen, bisher nichts aufgenommen. Dies ist insofern bedauerlich, als bei der Plenardebatte am 2. Oktober 2015 ein anderer Anschein erweckt wurde. Zudem finde ich es zumindest erwähnenswert, dass der Wunsch des Ministerpräsidenten in den eigenen rot-rot-grünen Reihen bisher jedenfalls offenbar ergebnislos verhallte. Ich würde es gern noch mal anführen, Ministerpräsident Ramelow bereicherte seinerzeit die erwähnte Debatte wie folgt – ich darf zitieren, Frau Präsidentin –, er sagte: „Ich finde den Vorschlag, den Herr Mohring unterbreitet hat, über den 17. Juni, über den 18. März, über den 25. Oktober zu reden, richtig. Ich habe ihn ergänzt um den 9. November. Ich finde, diese Diskussion sollten wir führen.“ So weit Ministerpräsident Ramelow am 2. Oktober hier in diesem Hohen Haus. Richtig, Herr Ministerpräsident, auch wir finden, diese Diskussion sollten wir führen. Das Plenarprotokoll vermerkte übrigens zum Beitrag des Ministerpräsidenten: Beifall aus den Reihen der Fraktion Die Linke, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gerade auch bei der Aufnahme weiterer Gedenktage neben

dem 8. Mai und neben dem 17. Juni sehe ich uns noch nicht am Ende der Diskussion angekommen. Das habe ich auch eben in den Beiträgen so vernommen und das ist auch gut so. Nachdem sich, wie eben beschrieben, bereits Herr Ramelow vehement für den 9. November eingesetzt hat, scheint mir die politische und öffentliche Auseinandersetzung hierzu keineswegs bereits abgeschlossen – ganz im Gegenteil. Wenn ich die öffentlichen Äußerungen meiner Landtagskollegen richtig interpretiere, scheint sich dieser Erkenntnisprozess erfreulicherweise noch fortzuführen und dies entspräche auch im besten Sinn einer sich entwickelnden und gelebten parlamentarischen Meinungsbildung. Als Beleg dessen will ich gern auf den aktuellen Diskussionsbeitrag von Kollegen Matthias Hey eingehen. Laut Medienberichterstattung haben Sie Folgendes gesagt: „Ich würde zum Beispiel den 18. März gut finden.“ Und Sie spielen darauf an, den 18. März als Tag der parlamentarischen Demokratie mit zu normieren.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich nach diesem Rückblick noch abschließend zusammenfassend, dass wir erstens nach wie vor an unserem Gesetzentwurf und den darin verankerten Gedenktagen – wie ich finde – aus guten Gründen auch festhalten und zweitens einer Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss sowie der Durchführung einer schriftlichen Anhörung zustimmen werden. Ich bedanke mich für die sachliche Diskussion, für Ihre Aufmerksamkeit, hoffe auf eine breite Beteiligung im Rahmen der Anhörung und freue mich auf die kommenden Diskussionen und Debatten zu diesem wichtigen und spannenden Thema und stimme abschließend, Frau Kollegin Rothe-Beinlich, ausdrücklich Ihnen noch mal, zu. Sie haben die heutige Debatte als guten Anfang für eine zukunftsorientierte Debatte erkannt. Dem kann ich nur beipflichten. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der SPD hat sich Abgeordnete Pelke zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, mein sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich mich den vernünftigen Redebeiträgen zuwende – ich mache das nicht gern –, muss ich aber noch mal zwei Sätze zu Herrn Brandner sagen.

Herr Brandner, zunächst mal eine Vorbemerkung ganz persönlich von meiner Seite: Wenn Sie sich – und Sie haben das hier sehr deutlich gemacht – um die Erinnerungskultur in diesem Land sorgen und

(Abg. Walk)

diese werten und bewerten, dann macht mir das Angst.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und wenn Sie dann hier eine Form von Geschichtsklitterung betreiben, was die Sechziger angeht, dann muss ich mal sagen: In den Sechzigern, falls Ihnen das entgangen ist – irgendwie hatte ich ja mal gehört, dass Sie auch aus dem ehemals anderen Teil des Landes gekommen sind –, gab es ein Thema, das nannte sich „Ostpolitik“. Und wenn wir heute schon mal ganz viel beim Dankeschön-Sagen sind, dann könnte man mal stellvertretend für viele andere Egon Bahr und Willy Brandt an dieser Stelle ganz deutlich Danke sagen

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Helmerich, fraktionslos)

für eine Ostpolitik, die sich „Wandel durch Annäherung“ nannte, und Egon Bahr nannte diese Politik immer die „Politik der kleinen Schritte“. Und ich behaupte mal, wenn Egon Bahr und Willy Brandt nicht seinerzeit deutlich gemacht hätten, dass der Westen sich annähern muss an damals die Sowjetunion und damit auch die DDR, dann wäre vieles von dem, was später zustande gekommen ist, nicht zustande gekommen. Vielleicht nimmt man das einfach mal mit auf.

(Beifall SPD)

Aber ich weiß nicht, vielleicht haben Sie irgendwas abgeguckt bei einer Rede von Franz-Josef Strauß oder so was. Also die Diskussion und die Kritik an der Ostpolitik damals, da kann ich mich noch gut dran erinnern, letztendlich war sie Grundlage dafür, dass gerade auch die Sozialdemokratie immer für ein wiedervereintes Deutschland gestritten hat. Das an dieser Stelle noch mal vorneweg.

An diesem Punkt will ich auch noch mal deutlich sagen: Wir haben uns mit der Thematik „Gedenktag 8. Mai“ beschäftigt und wir haben festgelegt, der 8. Mai ist Gedenktag anlässlich der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa. Gerade weil dieser Tag eine so besondere Bedeutung hat und damit auch ein Alleinstellungsmerkmal war es den Koalitionsfraktionen seinerzeit wichtig, dieses separat zu diskutieren und separat zu beschließen. Dazu stehen wir heute nach wie vor.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Helmerich, fraktionslos)

Alle Diskussionsredner haben in dieser Debatte auch darauf hingewiesen, dass es bei Gott wichtig ist, noch weitere Gedenktage mit einzubeziehen. Ich habe für meine Fraktion schon ganz deutlich auf den 17. Juni hingewiesen und die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen koalitions- und regierungstragenden Fraktionen haben sich dazu auch

geäußert. Also es ist überhaupt keine Idee, die neu ist, sondern wir haben damals schon den Kolleginnen und Kollegen der CDU gesagt, sehr wohl werden wir über weitere Gedenktage sprechen. Und das tun wir an dieser Stelle.

Deswegen bin ich sehr froh, dass die Koalitionsfraktionen heute den Antrag für den weiteren Gedenktag des 17. Juni vorgelegt haben. Ich habe in der Diskussion schon gesagt: Für mich waren und sind diejenigen, die am 17. Juni 1953 aufbegehrten – ich zitiere aus meinen eigenen Worten –, die den Aufstand gewagt haben, heute immer noch die Vorkämpfer derjenigen, die dann 1989 die friedliche Revolution umsetzen konnten. Dazu stehe ich und deswegen ist das Erinnern sehr wichtig.

(Beifall SPD)

Zu dem, was Frau König auch berechtigterweise angesprochen hat: Es geht hier nicht um Vergeltung und um Rache und um andere Dinge. Es geht darum, sich einer Situation bewusst zu werden, was es damals für Menschen bedeutete, auf die Straße zu gehen und sich zu wehren, und was es auch bedeutete, auch wenn nur einer geschwiegen hat, was für Ängste möglicherweise in dem Menschen steckten, weil er vielleicht gern etwas gesagt hätte, aber Angst hatte. Auch Ängste müssen wir zur Kenntnis nehmen, Ängste sind bei Menschen vorhanden. Es ist angesprochen worden, mit wie viel Leid dann diejenigen, die aufgestanden sind, auch zu rechnen hatten. Sie wurden inhaftiert, sie wurden verfolgt, sie wurden im Zweifelsfall auch getötet. Deswegen will ich an dieser Stelle auch noch mal darauf hinweisen: Bei manchen von denjenigen, die heute regelmäßig davon profitieren, dass es in unserer Demokratie eine Demonstrationsfreiheit gibt, die geschützt ist, sodass wir jederzeit auf die Straße gehen können, ist es mittlerweile eine Selbstverständlichkeit, sodass sie überhaupt nicht mehr wertgeschätzt wird.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Helmerich, fraktionslos)

Das war für andere Menschen ganz anders, auch noch im November 1989, als man auf die Straße ging und nicht wusste, wie und ob man wieder nach Hause kommt. Insofern ist für mich der 17. Juni ein Tag des Erinnerns, ein Tag des Gedenkens, ein Tag, der mit dazu beitragen soll, dass auch die jüngere Geschichte der DDR-Diktatur nicht vergessen wird, dass das SED-Unrecht nicht vergessen wird, und ich sage dann auch – so offen muss man das ansprechen und das haben ja auch die Kolleginnen und Kollegen der CDU schon selbst gesagt –, es geht um die DDR-Staatsstrukturen, es geht um Stasi, es geht um die SED, aber es geht auch um die Blockparteien, die ihre Verantwortung auch getragen haben, der man sich auch stellen muss.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin sehr froh, dass mit der Aufarbeitung dieser Geschichte jetzt auch in der CDU begonnen wird. Sie haben das sehr deutlich gemacht mit Gutachten und mit anderen Dingen. Ich halte das für ganz wichtig. Demzufolge möchte auch ich diesen Antrag an den Innenausschuss überweisen und möchte auch weiter diskutieren, denn wenn man versucht, das eine von dem anderen abzuleiten – das sage ich jetzt ganz für mich persönlich, können wir diese Gespräche sowohl innerhalb der Koalition als auch in dem Ausschuss insgesamt noch führen –, gehört für mich sehr wohl zumindest auch der 9. November zu einer Erinnerungskultur, möglicherweise gerade deshalb, weil er so ambivalent ist.

Ich sage selbst, wenn ich darüber nachdenke und wenn man sich an diesen 9. November an das, was von Menschen hier in der ehemaligen DDR geleistet worden ist, erinnert, dann kommt auch gleich immer wieder die Erinnerung an die Reichspogromnacht. Insofern ist es immer eine Schwierigkeit, Freude und Leid an diesem Tag in einem Miteinander in Erinnerung zu behalten. Aber trotz alledem möchte ich an dieser Stelle sagen, ich hoffe und wünsche, dass wir gegebenenfalls auch noch über den 17. Juni hinaus über eine weitere Gedenkkultur und damit Gedenktage in dem Ausschuss sprechen können. Ich hoffe und wünsche, dass die demokratischen Parteien hier zu einer Einigung kommen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Helmerich, fraktionslos)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor – doch, Herr Abgeordneter Brandner.

(Beifall CDU)

Frau Pelke, Sie haben mich jetzt korrigiert, was die 60er-Jahre angeht, obwohl ich meiner Erinnerung nach zu den 60er-Jahren gar nichts gesagt habe. Dann haben Sie einen deutschen Politiker erwähnt, Willy Brandt, geboren als Herbert Frahm, der 1988 historisch verbürgt gesagt hat: „Die Wiedervereinigung ist die Lebenslüge der zweiten Deutschen Republik“. Sie haben andere Zitate gebracht, was irrigerweise dann vielleicht hier den einen oder anderen dazu verleitet hat, zu klatschen, obwohl er das gar nicht getan hätte, wenn er gewusst hätte, was Herr Brandt sonst noch so vom Stapel gelassen hat. Die Lebenslüge der zweiten Deutschen Republik wäre die Wiedervereinigung – ich weiß nicht, warum man da klatschen soll.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielleicht sehen Sie sich mal genau an, was Herr Willy Brandt überhaupt so verzapft hat in seinem Leben. Abgesehen davon ist es auch nicht so, dass andere führende SPD-Politiker – ich erinnere da an Herrn Lafontaine, an den Sie ja vielleicht nicht mehr so gern denken, Joseph Fischer von den Grünen, das waren auch alles andere als Befürworter der Wiedervereinigung. Vielleicht machen wir bei der zweiten Lesung mal so einen kleinen Exkurs durch die Geschichte, wie Sie sich hier alle – Sie sowieso, aber auch die Linken und die Grünen und die SPD – historisch gesehen verbiegen. Ich freue mich auf die zweite Lesung.

(Beifall AfD)

Bei der zweiten Lesung können Sie sich dann auch mal darauf vorbereiten, das haben Sie leider auch so übergangen oder vielleicht haben Sie es nicht verstanden. Dann lesen Sie mal genau durch, was Sie 1987 da als SPD mit der SED vereinbart haben. Ich freue mich ganz gewaltig auf diese Diskussion. Danke schön.

(Beifall AfD)

Für die Landesregierung hat Staatssekretär Götze das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zu dem Entwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und die Bündnis 90/Die Grünen für ein „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes“ möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Der Hintergrund dieses Gesetzes ist bekannt. Im Vorfeld des 70. Jahrestags der Befreiung von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und damit dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa machten es sich die Koalitionsfraktionen im vergangenen Jahr zum Anliegen, nach dem Vorbild einiger anderer Bundesländer den 8. Mai als Gedenktag in das Feiertagsgesetz des Landes einzufügen. Die Fraktion der CDU wollte diese singuläre Bestimmung eines Gedenktages eingebettet wissen in eine Mehrzahl weiterer Gedenktage. Sie schlug den 18. März als Tag der parlamentarischen Demokratie vor, den 17. Juni als Gedenktag für die Opfer der SED-Diktatur und den 25. Oktober als Tag der Verfassung des Freistaats Thüringen und des Thüringer Landtags einzufügen. Dieser Erweiterung wurde in der parlamentarischen Behandlung zwar nicht entsprochen und es blieb bei der Benennung des 8. Mai, jedoch hatten Vertreter der Koalitionsfraktionen sowohl im Ausschuss für Inneres und Kommunales als auch im Plenum zu erkennen gegeben, eine Er

(Abg. Pelke)

weiterung in Betracht zu ziehen. Daraufhin legte die CDU-Fraktion zum Novemberplenum den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Feiertagesgesetzes“ vor, welches die drei soeben genannten Tage zuzüglich des 9. November als Tag der demokratischen Selbstbesinnung als weitere Gedenktage in das Feiertagsgesetz einführen soll. Zudem wird der Name des Gesetzes durch einen Hinweis auf die in ihm enthaltenen Gedenktage erweitert. Diese Vorlage wird derzeit im Ausschuss für Inneres und Kommunales behandelt.

Die Koalitionsfraktionen haben nunmehr einen eigenen Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes vorgelegt. Sie möchten sich in der Erweiterung des Katalogs auf den 17. Juni beschränken und im Übrigen, wie der Oppositionsentwurf auch, den Titel des Gesetzes geändert wissen. Letzteres bedarf keiner weiteren Erklärung, denn das Thüringer Feiertagsgesetz als Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung trifft für bestimmte oder im Einzelfall zu bestimmende Tage Regelungen, die konkrete Rechtsfolgen beinhalten, etwa die allgemeine Arbeitsruhe oder sonstige Verhaltensvorschriften für besonders geschützt Tage. Ein Gedenktag kennt solche Rechtsfolgen nicht und ist deshalb auch nicht per se Bestandteil eines Feiertagsgesetzes. Er stellt vielmehr einen Appell an die Öffentlichkeit dar, sich eines Ereignisses von allgemeiner Wichtigkeit zu erinnern. Nicht von ungefähr gibt es kein Monopol darauf, einen Gedenktag auszurufen. Es können die Parlamente, es kann im Bund der Bundespräsident und in den Ländern eine Ministerpräsidentin oder ein Ministerpräsident, es können aber auch ebenso gesellschaftliche Gruppen solche Appelle ausgeben. Natürlich ist aber die Bestimmung durch Gesetz die herausgehobenste Form eines solchen Appells, allerdings kann sie, wie dargestellt, mit dem Anliegen eines Feiertagsgesetzes wenig gemeinsam haben und deshalb ist die Erweiterung des Gesetzesnamens ohne Weiteres richtig und wünschenswert.