Protocol of the Session on January 29, 2016

Gedenkort auf dem Areal der ehemaligen Viehauktionshalle in Weimar

Die 1937 erbaute ehemalige Weimarer Viehauktionshalle sowie ihr umliegendes Gelände sind von großer Bedeutung für das Gedenken an die systematische Verfolgung, Deportation und Ermordung von Jüdinnen und Juden in Thüringen zur NS-Zeit. Im Mai 1942 wurde hier die Deportation von etwa 1.000 Thüringer Jüdinnen und Juden vorbereitet, organisiert und durchgeführt. Danach arbeiteten hier Häftlinge des Konzentrationslagers Buchenwald als Zwangsarbeiter in der Halle, die der Wehrmacht als Material- und Gerätedepot diente.

In der Nacht vom 23. April 2015 brannte das historische Baudenkmal bis auf seine Grundmauern nieder. Bis auf eine einzige Stele ist der Platz nun eingeebnet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Absprachen bezüglich der Realisierung eines Gedenkortes auf dem Areal der ehemaligen Viehauktionshalle wurden zwischen der Landesregierung, der Konsumgenossenschaft Weimar eG und der Stadt Weimar als zukünftiger Träger des Gedenkortes bislang getroffen?

2. Welche konkrete Konzeption liegt dem angekündigten Ideenwettbewerb zur Gestaltung des Gedenkortes zugrunde?

3. Welche Überlegungen existieren derzeit darüber, wie unter Beteiligung welcher Personen und Institutionen in welcher Struktur und Form über das Er

gebnis des Ideenwettbewerbs entschieden werden soll?

4. Welcher Zeitraum ist für die Durchführung des Ideenwettbewerbs und die sich anschließende Realisierung eines Gedenkortes derzeit angedacht?

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, Frau Staatssekretärin Winter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dittes beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Es konnte Einigkeit darüber erzielt werden, dass das Areal im Zuge eines Grundstückstausches von der Konsumgenossenschaft Weimar eG in das Eigentum der Stadt Weimar übergeht. Im Rahmen eines Ortstermins, der am 23.07.2015 stattgefunden hat, wurde im Konsens zwischen der Konsumgenossenschaft Weimar eG, der Stadt Weimar und Vertretern der Staatskanzlei sowie auf der Grundlage eines Votums der Stiftung Buchenwald und Mittelbau-Dora, die wir für die weitere Beratung hinzugezogen hatten, entschieden, dass auf der Längsseite zwei Pfeiler und außerdem der anschließende Winkel sowie der folgende Pfeiler auf der schmalen Seite als zusammenhängendes Ensemble, also mit verbindenden Querstreben, erhalten werden. Darüber hinaus wird der eine am zu erhaltenden Pfeiler anschließende noch vorhandene Mauerrest aus Gründen der Stabilität zwar nicht in situ vor Ort erhalten, die Ziegel werden aber eingelagert und stehen für die spätere Gestaltung zur Verfügung. Das ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil nicht auszuschließen ist, dass diese Ziegel aus der Ziegelei des Buchenwalder Außenkommandos in Berlstedt stammen.

Zu Frage 2: Sowohl die Durchführung des Wettbewerbs als auch die Realisierung der Gestaltung liegen in der Verantwortung der Stadt Weimar. Mit Schreiben vom 24. November 2015 teilte uns der Oberbürgermeister der Stadt Weimar mit, dass der Grundstückstausch von der Konsumgenossenschaft Weimar eG in das Eigentum der Stadt Weimar noch nicht vollzogen wurde. Deshalb hat die Stadt Weimar noch keine konkreten Vorstellungen für einen Ideenwettbewerb zur Gestaltung des Gedenkorts entwickelt.

Zu Frage 3: Die Thüringer Staatskanzlei und die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora werden die Stadt Weimar in allen Fragen der künftigen Gestaltung beraten. Die Staatskanzlei steht auch als Zuschussgeber bereit. Wir haben sowohl für das Wettbewerbsverfahren als auch für die Realisierung im Landeshaushalt Mittel bereit

(Staatssekretär Götze)

gestellt, das sind 2016 20.000 Euro und 2017 50.000 Euro.

Zu Frage 4 muss ich auf die Antwort zu Frage 2 verweisen, da der Grundstückstausch noch nicht abgeschlossen ist.

Es gibt eine Nachfrage vom Abgeordneten Dittes.

Frau Winter, vielen Dank für die Antwort. Welche Erkenntnisse liegen denn der Landesregierung zu den Gründen vor, warum der Grundstückstausch noch nicht erfolgen konnte? Gibt es dort vertragliche Schwierigkeiten oder bei der Zustimmung der Vertragspartner noch Hindernisse?

Soweit ich weiß, gibt es noch vertragliche Detaildebatten. Sie wissen eventuell, wenn Sie sich näher damit befasst haben, dass allein schon die Lösungsfindung mit der Konsumgenossenschaft und der Stadt Weimar eins schwieriger Weg war. Da waren wir schon sehr froh, dass wir zu diesem Grundstückstausch einen Konsens erzielen konnten und dass wir einen Konsens erzielen konnten, dass einige Streben für die weitere Gestaltung stehen bleiben können.

Herr Dittes, bitte.

Vielen Dank. Ist ein Zeithorizont bekannt, in dem die beiden Vertragspartner den Grundstückstausch rechtlich realisieren werden bzw. beabsichtigen?

Das kann ich hier nicht beantworten.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen nun zur Frage der Abgeordneten Herold, AfD-Fraktion, in der Drucksache 6/1651.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Hebammen in Thüringen

Ein Runder Tisch soll auf Grundlage des vom Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) erstellten Gutachtens und von Berichten über eine zunehmend defizitäre Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen die Versorgungssituation

mit Hebammenleistungen analysieren und die Arbeit der freiberuflichen Hebammen unterstützen. Durch die regelmäßigen Treffen sollen erforderliche Maßnahmen und Projekte zur Förderung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung mit Hebammenleistungen entwickelt werden. Insbesondere soll durch die Unterstützung der Hebammen gewährleistet werden, den Bedürfnissen aller Thüringerinnen gerecht zu werden und eine Eins-zu-eins-Betreuung anzustreben. In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 haben die regierungstragenden Fraktionen in Kapitel 08 29 einen neuen Titel 686 71 mit 50.000 Euro (Maßnah- men zur Förderung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung mit Hebam- menleistungen in Thüringen) aufgenommen, der durch Streichung von 50.000 Euro in Kapitel 08 29 Titel 633 73 (Maßnahmen zur Stärkung und Weiter- entwicklung des ÖGD in Thüringen) finanziert wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wurde der Runde Tisch einberufen?

2. Welche maßgeblichen Akteure waren an der Sitzung beteiligt?

3. Wann wurde das IGES-Gutachten erstellt?

4. Wann übergab die Landesregierung den regierungstragenden Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das IGES-Gutachten oder wesentliche Inhalte des IGES-Gutachtens, auf das oder auf die sich der oben genannte und am 27. November 2015 eingereichte Änderungsantrag bezog?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Staatssekretärin Feierabend.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Herold wie folgt:

Zu Frage 1: Der Runde Tisch wurde am 14. Dezember 2015 einberufen, nachdem das ausführende IGES-Institut das Gutachten mit Datum vom 4. Dezember 2015 vorgelegt hatte.

Zu Frage 2: Am Runden Tisch nehmen teil: Die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des Hebammenlandesverbandes Thüringen, eine Vertreterin der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaften, der Vorsitzende der Fachgruppe Qualitätssicherung in der Geburtshilfe bei der Landesärztekammer Thüringen und Direktor der Abteilung Geburtshilfe der Universitätsfrauenklinik Jena, ein Vertreter der AOK PLUS – Die Gesund

(Staatssekretärin Dr. Winter)

heitskasse für Sachsen und Thüringen, ein Vertreter des Verbands der Ersatzkassen, eine Vertreterin der IKK classic, ein Vertreter der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen, die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann des Freistaats Thüringen, eine Vertreterin des Landesfrauenrats Thüringen, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und die dort zuständige Referatsleiterin für medizinische Grundsatzfragen. Die Mitglieder des Runden Tischs verständigten sich darauf, den Teilnehmerkreis entsprechend dem konkreten Thema der jeweiligen Gesprächsrunden um weitere Fach- und Interessenvertreter zu erweitern. So waren am ersten Runden Tisch zur regionalen Versorgungssituation mit Hebammenleistungen in Thüringen Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie am zweiten Runden Tisch zur Ausbildungssituation von Hebammen und zum Ausbildungsbedarf Vertreter der Fachhochschule Jena, der berufsbildenden Schule Erfurt sowie die zuständigen Landesressorts des TMBJS und TMWWDG eingeladen.

Zu Frage 3: Das IGES-Institut hat das Gutachten am 4. Dezember 2015 vorgelegt.

Zu Frage 4: Das IGES-Gutachten wurde dem Landtag am 28. Dezember 2015 zugeleitet und ist in der Vorlage 6/816 für die Mitglieder des Landtags bekanntgegeben worden. Mein Haus hat über die von Ihnen hinterfragten Sachverhalte bereits in der 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 21. Januar 2016 ausführlich informiert.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Keine Nachfragen. Dann kommen wir zur nächsten Frage, eine von Herrn Abgeordneten Tischner, CDU-Fraktion, in Drucksache 6/1652.

Mein Lieblingsthema – Frau Staatssekretärin lacht schon. Ich hoffe ja, dass das heute das letzte Mal ist, dass ich dazu fragen muss.

Aussetzung der Schulbudgets bei Klassenfahrten in Thüringen

Die Unterfinanzierung der Budgets zur Erstattung der Dienstreisekosten von Lehrern im Rahmen von Klassenfahrten und Exkursionen führt seit Monaten zu Diskussionen und offenen Fragen in Thüringer Lehrerzimmern.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: So eine Frage darf gar nicht zugelassen wer- den!)

Bezugnehmend auf die Forderung der Fraktion der CDU im Thüringer Landtag, die viel zu gering kalkulierten Schulbudgets abzuschaffen, erklärte Thürin

gens Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, Dr. Klaubert, in der Plenarsitzung des Thüringer Landtags im Dezember 2015: „Wir haben organisiert, dass das zukünftig ohne diese Budgets passiert“. In den Thüringer Schulen entstanden infolge dieser Aussage erneut offene Fragen und Verunsicherung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Veränderungen hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hinsichtlich der Budgetierung der Finanzmittel zur Erstattung von Reisekosten für Thüringer Lehrer vorgenommen?