man denkt, Klein-Fritzchen erklärt die Welt und wenn er sie erklärt hat, ist sie besser. Ich muss zuallererst in diesem Zusammenhang sagen, dass ich ein großes Dankeschön an die Koalition richten möchte. Es ist mehrfach benannt worden, dass das ein schwieriger Entscheidungsprozess ist, den wir miteinander führen mussten, ein Entscheidungsprozess, der sowohl den engeren Kreis der Koalition – also den Ministerpräsidenten, Frau Finanzministerin Taubert und Frau Umweltministerin Anja Siegesmund – umschloss, aber eben auch die Koalitionsfraktionen, und dass dazu eine Unmenge an Daten gesichtet werden musste. Wenn Sie ehrlich sind, Herr Tischner, wissen Sie, dass ich auch im Ausschuss an vielen Stellen sehr detailliert über die Entscheidungshintergründe gesprochen habe. Dazu gehört eben auch, dass man an dieser Stelle – Astrid Rothe-Beinlich hat das dankenswerterweise auch gesagt, auch Torsten Wolf – denjenigen Erzieherinnen und Erziehern in den Horten dankt – heute ist ja wieder mal ein letzter Schultag –, die hervorragende Arbeit gerade im Grundschulbereich leisten und die weit über das Maß hinaus ganztägige Schulangebote ausgebaut haben. Dazu gehört, dass sie von den Verantwortlichen in den Kommunen und Kreisen tatsächlich auch die entsprechenden Möglichkeiten erhalten haben.
Da gibt es auf der einen Seite solche Menschen wie die Erfurter Bürgermeistern Tamara Thierbach oder den Bürgermeister Frank Schenker aus Jena oder den Landrat Harald Zanker aus dem UnstrutHainich-Kreis, die mit großer Vehemenz für die Kommunalisierung ihrer Grundschulhorte gestritten haben – Klammer auf: Bezahlt hat natürlich diese Leistungen das Land. – Aber ich möchte auch denen danken, die in dem Bereich ihrer Schulträger Landesbedienstete in den Horten hatten, wie die Landrätin aus dem Altenburger Land, Michaele Sojka, oder aus Suhl der Oberbürgermeister Triebel oder die Sozialdezernentin Sandra Schöneich aus Gera.
Es ist ja so ein bisschen der Eindruck entstanden, dass in den Optionsmodellen zahlreiche Angebote im und um den Hort herum entstanden sind, und dort, wo die Erzieherinnen und Erzieher in Landesträgerschaft waren, sei nichts entstanden. Das ist völlig falsch! Das hat zum Teil überhaupt nichts damit zu tun, in welcher Trägerschaft die Erzieherinnen und Erzieher sind. Aber eins haben wir gesagt: Diese Unsicherheit der unbefristeten Arbeitsverträge und dieser Flickenteppich an Tarifbedingungen müssen aufhören. Das war die erste Entscheidung.
Dann kam eine Überlegung, zu der ich im Ausschuss gesprochen habe. Weil das ganztägige Modell – und Herr Emde, Sie haben völlig recht, wir müssen über die 5. und über die 6. Klasse nach
denken – eben nicht entwickelt worden war, haben wir überlegt, einen neuen Vertrag über weitere zwei Jahre zu unterbreiten. In diesem neuen Vertragsangebot sollten die Bedingungen, so wie sie in den Optionskommunen waren oder bei denen, die die Erzieherinnen und Erzieher im Landesdienst behalten haben, über zwei Jahre fortgesetzt werden. Dahinter steht – das ist an der einen oder anderen Stelle auch benannt worden –, dass wir natürlich schauen müssen, wie wir in der Strukturierung dieses Landes – vor neuen Verwaltungsstrukturen und vor neuen Entscheidungsstrukturen auf der kommunalen Ebene – das so sicher machen, dass der Grundschulhort, der im Thüringer Schulgesetz steht und auch weiter drinstehen wird, tatsächlich auf Dauer qualitativ hochwertig arbeiten kann. Dieses Vertragsangebot ist mir in einer Versammlung der Landräte mit einer Vehemenz vom Tisch gewischt worden, insbesondere von CDU-Landräten, mit folgender Formulierung: Sie regieren jetzt, entscheiden Sie so oder so, und dann machen wir das so. – Damit waren alle Vorüberlegungen, die auch inhaltlich mit dem Ausschuss besprochen worden sind, in einer Beratung im September 2015 vom Tisch gewischt. Daraufhin begann die nächste Phase: Wie organisieren wir den nächsten Schritt, weil ja das Modellprojekt im Sommer dieses Jahres endet? Demzufolge mahne ich alle, die jetzt auf Zeitverzögerung spielen und sagen, diese Landesregierung habe da nichts gemacht, sich tatsächlich auch die Kette der Entscheidungsfindung anzuschauen.
Nun zu unseren Überlegungen: Grundsätzlich wollen wir die Ganztagsschulen in ihrer Funktion als Ganztagsschule weiterentwickeln und diese Ganztagsschule vor dem Hintergrund, dass ganz viele Leute, Eltern und übrigens auch Kinder sagen, dass sie längeres gemeinsames Lernen wollen, auch in dem System der Thüringer Gemeinschaftsschulen haben. Dabei brauchen wir den Hort und die Grundschule in einer Trägerschaft. Pädagogische und organisatorische Einheit von Schule und Hort bedeutet eben diese Einheit. Es bedeutet, dass wir nicht einen Flickenteppich haben. Ich habe es schon angedeutet und Torsten Wolf ist noch einmal darauf eingegangen, auf unzählige unterschiedliche Anstellungsverhältnisse, übrigens auch auf ganz unterschiedliche Befähigungen zur Arbeit mit Kindern in diesem Bereich. Dieser Flickenteppich hat nicht nur Positives gebracht. Wir wollten insbesondere den Beschäftigten, die sichere Arbeitsverhältnisse haben sollen, auch diese Sicherheit geben.
Dann gibt es den nächsten Grundsatz und der ist so oft kommuniziert worden – und wenn Sie zehnmal noch dazwischen schreien, Sie bezweifeln, dass wir das wollen –: Wir werden das Hortangebot auf qualitativ hohem Niveau erhalten. Dafür werden
wir die Qualität sichern. Wir werden auch die Erfahrungen der letzten acht Jahre nutzen, um den Kindern weiterhin ein gutes und differenziertes Angebot zu unterbreiten.
Jetzt wieder ein Blick zurück: Vor acht Jahren sind die Horte in die Kommunen gegeben worden. Wenn Sie ehrlich sind und noch einmal in die Unterlagen aus der damaligen Zeit schauen, dann ging es überhaupt nicht darum, einen Qualitätssprung zu erreichen, sondern vor dem Hintergrund des Stellenabbaupfads die 1.333 Landesbediensteten künftig auf die kommunale Ebene zu überführen. Es ging um Stellenabbau.
Nun kann jeder sagen, Stellenabbau muss man immer wieder auch vor dem Hintergrund in den Blick nehmen, dass sich die demografische Situation in diesem Land so gestaltet, wie sie eben ist. In dem nächsten Schritt, vor vier Jahren – weil dann immer wieder gesagt worden ist, nach vier Jahren sind hervorragende Ergebnisse erzielt worden – hätten Sie die Möglichkeit gehabt, den gesamten pädagogischen und organisatorischen Hort- und Grundschulbereich zu kommunalisieren. Das haben Sie nicht getan. Ich unterstelle Ihnen, dass Sie gute Gründe dafür hatten. Wir haben uns nun entschieden, vor den Prämissen, die ich Ihnen aus qualitativer Sicht heraus erläutert habe, den Hort und die Erzieherinnen und Erzieher in den Horten in den Landesdienst zurückzuholen. Die Entscheidung dazu hat die Koalition aus Linke, SPD und Grünen gemeinsam getroffen, nachdem wir uns alle Möglichkeiten sehr genau angeschaut haben und uns für eine Möglichkeit entscheiden wollten. Dafür bekommen wir Lob, dafür bekommen wir Kritik. Das wäre in jedem Fall, wenn wir anders entschieden hätten, auch so.
Nun sage ich noch einmal: Wir wollen qualitativ gute Bedingungen in den Horten an unseren Grundschulen. Wir wollen darüber hinaus das ganztägige Angebot entwickeln, aber wir wollen eben auch für diejenigen pädagogischen Kräfte, die in den Horten arbeiten, gute Arbeitsbedingungen. Denen, die die fachliche Qualifikation haben, werden wir einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten. Dann sagen die Kommunen jetzt berechtigt: Wir wollen flexibel sein in der Personalsteuerung, in dem Bereich, den wir als Träger zu verantworten haben. Vor diesem Hintergrund haben wir entschieden, dass wir die Hortkoordinatorinnen – ich sage jetzt auch: die das Land bezahlt hat – künftig weiter als Hortkoordinatorinnen zur Verfügung stellen. Das haben wir gemeinsam so entschieden. Darüber bin ich übrigens – Heike Taubert sitzt jetzt als Abgeordnete da, ich sage jetzt aber trotzdem auch mal in Richtung der Finanzministerin – auch sehr froh, dass wir das ma
chen konnten und dass wir das Geld, welches wir im System haben, und die Stellen, die jetzt als Vollzeitstellen – 700 sind das – bei den Kommunen beschäftigt sind – das sind nicht die Personen, sondern Stellen –, dass wir diese bei uns in unserem Haushalt, in unserem Stellenplan zur Verfügung gestellt bekommen haben. Wir wollen auch – das ist aber schon gesagt worden, ich betone es noch einmal –, dass für dieses ganztägige Angebot Budgets zur Verfügung stehen, um die Musiklehrerin für bestimmte Angebote an die Schule zu holen oder auch andere Dinge, die in der Profilierung eines Grundschulhorts für diese Kinder gewachsen sind, auch weiterfinanziert werden können. Zusätzliche Angebote sind also bei uns Teil dessen, was wir als qualitative Weiterentwicklung des Ganztagsschulangebotes verstehen.
Nun haben wir einen Beschluss im Koalitionsausschuss und im Moment sind wir an der Vorbereitung der Kabinettsvorlage. Die Kabinettsvorlage ist, nachdem die Abstimmungen dann gelaufen sind, für die Mitte des Monats Februar 2016 geplant. Vor diesem Hintergrund sind wir dabei, die arbeitsrechtlichen Bedingungen auszugestalten. Da müssen Verträge unterbreitet werden. Da muss das zur Verfügung stehende Geld, welches wir im Doppelhaushalt 2016/2017 haben, so eingesetzt werden, dass wir Personal finanzieren können und andererseits auch freie Mittel zur Verfügung stellen können, um solche zusätzlichen Angebote mit zu unterbreiten. Die ersten, die ich als Mitglied dieser Landesregierung davon unterrichten werde, werden die Mitglieder des Kabinetts sein. Das dürften Sie aus früheren Zeiten gewöhnt sein.
Zum Zweiten werden wir das natürlich im Koalitionsarbeitskreis besprechen. In dem Moment, wo all diese Bedingungen für uns so im Kabinett abgestimmt sind, werden Sie auch jede weitere Information dazu erhalten, die für Ihre eigene Entscheidung wichtig ist. Was mich allerdings immer in Zweifel setzt, wenn ich Sie über die Entscheidungen und Gründe, die uns zu Entscheidungen bewogen haben, in Kenntnis setze, ist, dass Sie dann einzelne Positionen herausziehen und irgendetwas, was Sie nicht bis zu Ende gelesen haben, bewusst missverstehen wollen oder was Sie aus irgendeinem Grund öffentlich kritisieren wollen, dann in den Mittelpunkt stellen. Damit verunsichern Sie die Grundschulen und die Grundschulhorte und die Erzieherinnen und die Erzieher. Das haben unsere Kolleginnen und Kollegen in Thüringen nicht verdient. Lassen Sie das bitte! Wir werden diesen Prozess mit der Kabinettsentscheidung zu Ende führen und im Sommer 2016 wird es in Thüringen einen Grundschulhort geben, in dem die Fachkräfte, die Erzieherinnen und Erzieher unbefristete Arbeitsverträge haben und zusätzliche Möglichkeiten für die
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte für die SPD-Fraktion noch mal festhalten: Wir hätten uns eine andere Entscheidung gewünscht.
Denn wir hätten uns gewünscht, dass das Optionsmodell eine Chance bekommen hätte. Wir müssen mit Respekt entgegennehmen – das ist ganz klar –, dass der Koalitionsausschuss eine Entscheidung getroffen hat. Jetzt warten wir den Kabinettsbeschluss ab, die Ministerin hat es angekündigt. Wir warten jetzt ab, wie die Umsetzungsstrategien im Ministerium aussehen, das werden wir entsprechend prüfen. Wir hoffen natürlich, und das sage ich in aller Klarheit, dass wir die im Modellvorhaben entwickelte Qualität, davon gehe ich aus, sichern. Diese Qualität müssen wir aufrechterhalten. Jetzt geht es darum, spätestens Mitte Februar etwas vorzulegen. Die Zeit ist knapp. Ich erwarte jetzt, dass die Verantwortung für die Erzieherinnen und Erzieher wahrgenommen wird, dass auch die Elternverunsicherung einbezogen wird. Ich sage noch einmal: Der Blick zurück nützt jetzt nichts. Es ist Verantwortung übernommen worden und das bedeutet, die Entscheidung, die man getroffen hat, umzusetzen. Vielen Dank.
Ich kann jetzt keine weiteren Wortmeldungen erkennen. Ich schließe die Aussprache. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt. Deswegen stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/1404 in der Neufassung ab. Wer stimmt dafür? Die Fraktion der CDU. Gegenstimmen? Gegenstimmen aller anderen Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Begabtenförderung an Thüringer Spezialgymnasien attraktiv, zukunftsorientiert und sozial verantwortlich gestalten
Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/1405 - Neufassung dazu: Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/1526
Heute, am Tag, wo die Zeugnisse übergeben werden, können wir feststellen: Thüringen ist ein Land der Talente. Gerade in den Sportgymnasien, den Musikgymnasien, den Sprachgymnasien, also in allen Thüringer Spezialgymnasien, finden begabte Mädchen und Jungen exzellente Bedingungen zur Entwicklung ihrer Talente. Für uns sind die Spezialgymnasien deshalb ein wichtiger Grundpfeiler für ein begabtengerechtes Bildungssystem. Fördern und Fordern ist unsere Maxime. Genauso wie es eine besondere Förderung von Kindern mit Benachteiligungen braucht, braucht es auch eine Förderung von besonders begabten Kindern. Das ist eine Frage der Bildungsgerechtigkeit. Aber diese Förderung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Nicht die Reichsten, sondern die Fähigsten sollten die Spezialgymnasien besuchen. Das ist unser Grundsatz. Denn es geht nicht um die Konservierung einer gesellschaftlichen Elite, sondern um die Förderung von Leistungseliten.
Dass die Landesregierung die Gebühren für die Unterkünfte und Verpflegung an Thüringer Spezialgymnasien nun um circa 30 Prozent erhöht, ist ein Angriff auf die Bildungsgerechtigkeit und den Elitegedanken in diesem Land.
Sie versuchen, gerade den Leistungsträgern den Zugang zu erschweren. Wir haben uns bereits im Oktober 2015 gegen eine solch eklatante Erhöhung ausgesprochen. Infolgedessen haben wir viele Zuschriften von Eltern bekommen, sind persönlich angesprochen worden. Ich selbst habe Freunde in Schnepfental auf dem Gymnasium. Die sagen uns ganz eindeutig: Wenn es zu dieser Regelung kommt, dann wird es gerade für die Mittelschicht unheimlich schwierig, sich diese Gebühren weiter leisten zu können. Diese Schüler werden aus dem System gedrängt. – Mit der Erlaubnis der Präsidentin möchte ich aus einem der Briefe zitieren: Die Schüler der Spezialgymnasien sind ein großer Bestandteil derer, die zukünftig Wissenschaft, Kultur und Sport voranbringen. Viele besitzen das Talent, Thüringen und die Bundesrepublik Deutschland auf einem hohen Niveau zu präsentieren. Dieser Entwicklungsprozess ist für die Familien bereits mit ei
nem hohen finanziellen Aufwand verbunden: Aufwendungen für Trainingslager, Sichtungsturniere, Startgelder, Matheolympiaden. Die Auswirkungen der Politik der Landesregierung wirken sehr konkret gegen diesen Leistungsgedanken. – Beide Kinder der Familie sind im Leistungskader.
Mit unserem Plenarantrag fordern wir die Landesregierung auf, diese Erhöhung umgehend zurückzunehmen und kritisieren insbesondere die unzureichende Elternbeteiligung in der Entscheidungsfindung.
Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Dr. Klaubert.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte den Bericht zu Nummer I aus dem Antrag in der Drucksache 6/1405, Begabtenförderung an Thüringer Spezialgymnasien attraktiv, zukunftsorientiert und sozial verantwortlich gestalten, geben. In Thüringen gibt es insgesamt fünf Spezialgymnasien: Die drei Sportgymnasien in Erfurt mit aktuell 191, in Jena mit aktuell 204 und in Oberhof mit aktuell 162 Schülern, das Musikgymnasium Weimar mit 108 Schülern und das Spezialgymnasium für Sprachen in Schnepfental mit aktuell 276 Schülern. Die Spezialgymnasien dienen der Begabtenförderung. Sie sind überregional konzipiert, haben ein landesweites Einzugsgebiet. Manche Schülerinnen und Schüler kommen sogar aus anderen Bundesländern nach Thüringen, um an den Spezialgymnasien ihre Ausbildung zu durchlaufen. Spezialgymnasien sind eine Landesaufgabe. Sie sind mit Internaten ausgestattet und werden als Ganztagsschulen geführt. Hauptaufgabe der Spezialgymnasien ist es, talentierte Schülerinnen und Schüler zu einem guten allgemeinbildenden Schulabschluss zu führen und ihnen gleichzeitig gute Bedingungen für eine fundierte, ihrem Leistungsvermögen und Willen entsprechende Spezialausbildung zu ermöglichen. In enger Zusammenarbeit mit der Musikhochschule Weimar sowie dem Landessportbund und weiteren Partnern wird ein organisatorischer Rahmen geschaffen, um allgemeinschulische und spezielle Bildung altersgemäß und auf hohem Niveau erreichen zu können. Die Spezialgymnasien leisten einen Beitrag zur musikalischen, sprachlichen und sportlichen Förderung durch eine flexible Planung und Organisation des Unterrichts, die in enger Abstimmung mit den außerschulischen Partnern stattfindet.
Die Sportgymnasien führen ab Klassenstufe 7 Regelschulklassen. An die Sportgymnasien in Erfurt, Jena und Oberhof und an das Musikgymnasium Weimar können die Schüler nach erfolgreicher Eignungsprüfung ab der Klassenstufe 5 bis zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe aufgenommen werden. Der Schulleiter entscheidet über die Aufnahme in Abhängigkeit von der Kapazität, insbesondere der Kapazität im Spezialbereich. In das Spezialgymnasium für Sprachen erfolgt die Aufnahme in die Klassenstufe 5 für gymnasial geeignete Kinder ebenfalls nach einer zusätzlichen Eignungsprüfung. An den Sportgymnasien und am Musikgymnasium sind die Bildungsgänge um eine Klassenstufe erweitert worden, um die allgemeinen schulischen Anforderungen und die zum Teil musikalischen bzw. sportlichen Höchstanforderungen besser vereinbaren zu können, sodass wir dort die Abiturzeit bis zum 13. Schuljahr verlängert haben.
Betrachten wir uns die Entwicklung an den Spezialgymnasien genauer. Die Spezialgymnasien haben sich trotz der demografischen Entwicklung in Thüringen – das heißt des Rückgangs von Bevölkerung, insbesondere des Rückgangs von jüngeren Menschen hier in Thüringen – in den vergangenen Jahren gut entwickelt und sie werden das auch weiter so tun können und wollen. Eine besondere Herausforderung ist es, Schüler aus verschiedenen Schulen Thüringens und Deutschlands an die schulischen Herausforderungen heranzuführen sowie die wechselnden Ansprüche, die die Spezialausbilder wieder in den unterschiedlichen Leistungsstufen fordern, mit dem allgemeinschulischen Ausbildungsgang zu vereinbaren. Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sehen es als ihre Aufgabe, Überforderung auch von Eltern in diesem Zusammenhang angemessen abzufangen. Dort wird eine sehr gute Arbeit mit hoher Kompetenz geleistet. Ich habe vorhin den Erzieherinnen und Erziehern an den Horten gedankt; also an der Stelle – es ist der letzte Schultag – kann dieser Dank auch in die Richtung der Spezialgymnasien noch einmal ausdrücklich erfolgen.
Die Spezialausbildung erfordert nicht nur besondere organisatorische Flexibilität, sondern auch Personal, das sowohl befähigt als auch gewillt ist, dieses Besondere zu leisten. Ich nehme an, dass sich die eine oder der andere schon einmal angeschaut hat, wie insbesondere dann, wenn es um Wettkampfeinsätze und Trainingslager oder eben auch um die Teilnahme an Wettbewerben geht, dort auch Unterricht ganz flexibel gestaltet werden muss, damit die Schülerinnen und Schüler immer den Anschluss an das allgemeine schulische Niveau halten können.
schwer zu finden ist. Die Auswirkungen, dass dieses Personal rar ist, haben wir in Thüringen durchaus schon spüren müssen. Das Sprachengymnasium konnte in den letzten Jahren nur weniger Schüler aufnehmen, weil dort diese besondere spezielle Befähigung der Pädagoginnen und Pädagogen notwendig ist, und das ist manchmal gar nicht so einfach zu realisieren. Wir wissen das – ich bin eigentlich auch regelmäßig unterwegs, um mir das anzuschauen – und wir sind sehr stolz auf diese Spezialgymnasien und insbesondere auf die Leistungen, die diese Schülerinnen und Schüler bringen. Und da sage ich: Respekt!
Zu den Trägerschaften der Internate und der Verpflegung an diesen Einrichtungen: Bei den drei Sportgymnasien und dem Musikgymnasium sind die Internate in Trägerschaft des Landes. Beim Sprachengymnasium in Schnepfenthal ist der Träger die Internate im Landkreis Gotha GmbH und die Verpflegung erfolgt bei den drei Sportgymnasien aus der eigenen Küche. Das Mittagessen am Musikgymnasium liefert die Firma Buffet:ok aus Jena und im Sprachgymnasium erfolgt die Verpflegung durch die Firma Schmähling aus Gotha. Das zunächst zu den Hintergründen, die Sie mit dem Berichtsersuchen abgefragt haben.