Protocol of the Session on January 28, 2016

Aussagen zur Finanzierung Ihrer Vorschläge sind über die aus meiner Sicht landeshaushaltsrechtlich überhaupt nicht umsetzbare Idee des Fonds nicht nur nicht machbar, aber die aktuellen und breit gefächerten Förderprogramme des Bundes und des Landes sind Ihnen eben auch nicht bekannt. Deswegen will ich dazu gern etwas sagen. Für Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen hat das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz das Förderprogramm GREEN invest aufgelegt, Herr Kobelt hat es vorhin erwähnt. Das war im September 2015. Damit wurde die seit 2011 bestehende Förderung in Thüringen finanziell und vor allen Dingen inhaltlich im Bereich Energieeffizienz deutlich ausgeweitet. Mit einem Gesamtaufwand von 59 Millionen Euro aus EU-Strukturfonds und Landesmitteln werden wir bis 2020 Energieeffizienzmaßnahmen und Demonstrationsvorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien unterstützen. Seitdem hat der Run, lassen Sie es mich so sagen, auf das Programm begonnen, weil – ich zitiere Herrn Grusser von der IHK: das richtige Programm

zur richtigen Zeit mit GREEN invest geschaffen worden ist. Insgesamt liegen der TAB bislang 81 Anträge für Beratungen im Bereich Energieeffizienz und Einsparverordnung vor. Der Umfang dieser Anträge beläuft sich auf rund 900.000 Euro mit einem Förderanteil von 710.000 Euro. Für Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und GreenTec-Innovationen liegen 49 Anträge mit Investitionen von rund 6,1 Millionen Euro vor, der beantragte Zuschuss umfasst 3,2 Millionen Euro. Wir werden diese Erfolgsgeschichte auch fortsetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich erzählen, was zu dieser Erfolgsgeschichte gehört. Ich will Ihnen zwei Beispiele nennen. Bei einer Molkerei in Thüringen haben wir auf Grundlage einer messwertgestützten Energieeffizienzberatung die Wärmeund Kälteerzeugung konzeptionell komplett umgestellt – vom Kopf auf die Füße, wenn Sie so wollen –, konnten die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens erheblich verbessern.

Ein zweites Beispiel: In einem Kunststoff verarbeitenden Unternehmen haben wir den Prozess des Spritzgießens effektiviert. Mit der Installation einer neuen Kälteanlage und Modernisierung der Trockenanlage für das Kunststoffgranulat hat das Unternehmen 682.000 Euro in Nachhaltigkeit investiert und insgesamt 100.000 Euro Förderung erhalten und wird nachhaltig seine Energiekosten senken können.

Beides zeigt, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Thüringer Wirtschaft die Chancen und Vorteile einer energieeffizienten Produktion erkannt hat. Im Übrigen steht dieses Programm auch den Kommunen offen mit einem günstigen Förderhebel. Im Augenblick ist das noch möglich, nach 2020 müssen wir dann sehen, was dann denkbar ist, von 80/20.

Ich könnte mir ähnlich ambitionierte Ziele auch für den Gebäudebereich des Liegenschaftsmanagements vorstellen, aber dazu noch einige Anmerkungen. Im Gebäudebereich gab es den ersten Wettbewerbsaufruf: Nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung im Rahmen des Thüringer EFRE-Programms. Das Förderangebot der Nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung bietet den Städten und Gemeinden eine gesicherte Investitionsperspektive mit einem Gesamtvolumen von rund 232 Millionen Euro für den Förderzeitraum bis 2020. Der Bedarf für darüber hinausgehende Landesförderungen ist im Augenblick nicht erkennbar, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Sie sehen, wenn Sie sich auch dieses Programm anschauen, beim Thema „Förderung“ sind Sie zu spät dran. Es gab Zeiten, da waren die Strukturfonds noch viel breiter nutzbar als heute. Sie hätten in eigener Verantwortung in der Debatte um die Ausrichtung des neuen OP, die bis 2014 angedauert hat, dafür sorgen können und hätten dafür auch sorgen müssen, dass es die heu

(Ministerin Siegesmund)

tigen Energieeffizienzprobleme gar nicht gibt. Das ist aber nicht mehr heilbar, sondern aus Sicht von uns, aus Sicht der Landesregierung nur durch eigene Programme noch entsprechend steuerbar.

Es drängt sich also der Eindruck auf, dass Sie damals, als es die Möglichkeit gab, die EU-Programme entsprechend breit aufzustellen, nicht Ihre Funktion nicht wahrgenommen haben und beim längeren Lesen des Energieeffizienzgesetzes, was Sie vorgelegt haben, ist durchaus die eine oder andere Idee, die manchem auch bekannt und schon mal lesbar geworden ist, in einer alten Vorlage aus einem Wärmegesetz recycelt worden. Aber noch einmal: alles zu seiner Zeit. Und dieser Zeitpunkt jetzt, der erfordert durchaus andere Instrumente.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Haus erarbeitet zurzeit den Entwurf eines Klimagesetzes, das beide Säulen der Klimapolitik – Klimaschutz und Klimaanpassung – im Blick hat. Wir werden ein Gesetz mit einem langfristigen Treibhausgasminderungsziel vorlegen, Paris gerecht werden. Außerdem werden wir der Vorbildwirkung der öffentlichen Hand gerecht werden. Wie Ihnen bekannt ist, soll die Landesverwaltung entsprechend dem Koalitionsvertrag bis 2030 klimaneutral sein und wir werden das Gesetz mit einer Energieund Klimastrategie untersetzen. Sie wird unsere energiepolitischen Ziele für die nächsten Jahre enthalten und verbindlich festschreiben, wie wir hier unterwegs sein können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Leitfaden ist Paris. Ich muss Ihnen sagen – und ich sage das auch bewusst in Richtung der Reihen der CDU und übrigens auch der SPD: Ich bin erstaunt, dass das, was auf Bundesebene bei der EEG-Novelle im Augenblick diskutiert wird, sich nicht in einem Satz, nicht mit einem Komma von dem unterscheidet, was wir als Eckpunkte der EEG-Novelle aus dem Herbst 2015 schon kennen. Als hätte Paris nie stattgefunden, als hätte die Kanzlerin Angela Merkel in Paris niemals ihre Unterschrift unter diese Ziele gesetzt, als hätte es keine Debatte zum 1,5Grad-Ziel gegeben, wird einfach eine Gesetzesnovelle auf den Weg gebracht und im Übrigen – erlauben Sie mir auch die Bemerkung – in Richtung Länder ganz offen kommuniziert: Wenn euch das alles nicht passt, ich brauche eure Zustimmung im Bundesrat nicht. – Um mal den Bundeswirtschaftsminister zu zitieren, was ich äußerst fragwürdig finde. Man kann nicht in Paris hergehen und sich einerseits committen und auf der anderen Seite sagen, wenn es uns konkret betrifft, dann ist uns das alles egal.

Deswegen fordere ich Sie ausdrücklich auf und bitte Sie um Unterstützung, bei dem, was das Land Thüringen im vergangenen Jahr über den Bundesrat erfolgreich mit Mehrheiten eingesteuert hat, mit uns an einem Strang zu ziehen. Das betrifft den Er

halt der Biogasanlagen über 2020 in Thüringen hinaus. Ich kann in der EEG-Novelle nicht erkennen, dass man vorhat, die Effizienz von Biogasanlagen zu steigern oder in dem Bereich daran festzuhalten. Und ich bin Ilse Aigner, meiner Kollegin in Bayern, überaus dankbar, dass wir da gemeinsam an einem Strang gezogen und die entsprechenden Mehrheiten im Bundesrat organisiert haben. Allein es findet sich im EEG nicht wieder.

Ich bitte Sie auch, seien Sie an unserer Seite, wenn es darum geht, bei der Quote für den Ausbau der Windenergie darüber zu reden, was ist richtig und wie muss das Ganze in der Bundesrepublik verteilt werden. Auch dazu gibt es eine Bundesratsmehrheit. Auch diese Bundesratsmehrheit ist dem Bundeswirtschaftsministerium bislang offensichtlich herzlich egal.

Ich denke, das ist das, was auf uns zukommt; nicht eine Debatte über ein Energieeffizienzgesetz, was leider die zentralen Bereiche ausblendet. Das Ziel – da sind wir, glaube ich, gemeinsam unterwegs –, dass wir sagen, zur Energiewende gehören auch Energieeffizienz, Energieeinsparung und der Ausbau der Erneuerbaren. Ich denke, darüber müssen wir nicht diskutieren. Aber lassen Sie uns auch ganz klar den Fokus Richtung Bundespolitik so justieren, dass wir als Land Thüringen am Ende des Tages nicht mit einem schlechten Gesetzentwurf, der zu kurz gesprungen ist, erfolgreich sein können, sondern mit ambitionierten Zielen und vernünftigen bundespolitischen Rahmenbedingungen, die eines ermöglichen: die Energiewende und 100 Prozent erneuerbar, denn das ist die Zukunft. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Ministerin, Sie hatten eine Anfrage des Abgeordneten Gruhner erlaubt. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herzlichen Dank für die Zwischenfrage. Es gäbe jetzt sicherlich sehr viele Fragen zu stellen mit Blick auf das ganze Sammelsurium an Ausreden, was wir hier gehört haben. Aber ich hatte mich zu Wort gemeldet, als Sie über die Frage unseres Energieeffizienzfonds sprachen und Sie meinten, es wäre mit Blick auf die Landeshaushaltsplanung etwas unseriös,

(Zwischenruf Siegesmund, Ministerin für Um- welt, Energie und Naturschutz: Landeshaus- haltsordnung!)

was wir an entsprechenden Zeitabläufen im Gesetz vorgesehen haben. Da möchte ich Sie mit Blick auf die Seriosität der Landeshaushaltsplanung fragen,

(Ministerin Siegesmund)

(Zwischenruf Siegesmund, Ministerin für Um- welt, Energie und Naturschutz: Landeshaus- haltsordnung!)

ob Sie denn mit mir da übereinstimmen würden, dass es unseriös ist, wenn Sie in Ihrem eigenen Einzelplan 10 bis 12 Millionen Euro – das ist das Volumen der Einnahmen, die durch den Wassercent kommen sollten –, veranschlagen, die Sie mit einem Wassercent einnehmen wollten, der nachweislich aller Äußerungen, die wir in den letzten Tagen gehört haben, nicht kommen soll? Das macht immerhin rund 10 Prozent des Gesamtvolumens Ihres Etats aus. Würden Sie mit mir darin übereinstimmen, dass es etwas schwierig ist, wenn Sie uns jetzt hier belehren wollen, wie Landeshaushaltsplanung seriös funktioniert?

(Beifall CDU)

Herr Gruhner, ich freue mich unheimlich über die Debatte, die wir dazu, soweit ich weiß, morgen führen.

(Unruhe CDU)

Offensichtlich können Sie es gar nicht erwarten – ich auch nicht. Aber jetzt ist es nun mal so, dass der Ältestenrat eine Tagesordnung für dieses Plenum vorgeschlagen hat, und da können wir gern darüber reden. Sie sollten einfach die Frage mitnehmen, wenn in der Landeshaushaltsordnung in § 34 – Sie haben ja einen Spitzenhaushaltspolitiker in Ihrer ersten Reihe sitzen,

(Beifall CDU)

das kam aber jetzt spät – sehr genau drinsteht, was Sie machen können und was nicht, dann sollte vielleicht in zweiter Lesung ein Gesetzentwurf innerhalb der CDU-Fraktion noch einmal haushaltspolitisch abgewogen und dem Realitätscheck unterzogen werden, was Zeitabläufe angeht. Das war mein Hinweis, weil ich glaube, das können Sie besser.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das war jetzt die richtige Antwort? Das war typisch Grüne!)

Für die Fraktion der CDU hat sich Abgeordneter Mohring zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich schon gemeldet, bevor mich das unerwartete Lob der Umweltministerin erreicht hat, aber danke dafür.

(Beifall CDU)

Frau Ministerin, ich will gern aus dem von Ihnen mit unterzeichneten Koalitionsvertrag zitieren. Dort heißt es in der Präambel: „Wir wollen in der Landespolitik eine neue Kultur des Zuhörens und Mitmachens etablieren, die auf die konstruktive Suche nach der besten Lösung für die in Thüringen lebenden Menschen setzt und diejenigen zusammenführt, die Thüringen gemeinsam voranbringen wollen. Wir bilden eine Landesregierung, die sich auch denen zuwendet, die andere Überzeugungen und Ideen haben. Wir treten mit ihnen in den Dialog und suchen nach gemeinsamen Wegen.“ Das ist Ihr Koalitionsvertrag, Ihre Präambel, Ihre Idee, wie Sie regieren wollen. Überschrieben ist der Koalitionsvertrag mit „Thüringen gemeinsam voranbringen – demokratisch, sozial, ökologisch“. Wir glauben, dass unser vorgelegtes Thüringer Energieeffizienzgesetz einen Beitrag dazu leisten kann, vielleicht auch über die Idee, nach Thüringens besten Wegen zu suchen, zu reden. Sie haben angeboten, als Sie angetreten sind, dieses Land für diese Wahlperiode zu regieren, mit allen zu reden, egal auf welcher Idee jemand Politik machen möchte, aber auf dem Fuß der Demokratie und unserer Verfassung, egal ob jemand einen guten Gesetzentwurf vorbringt oder einen schlechten Gesetzentwurf.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!)

Sie behaupten das und ich will es ausdrücklich für uns natürlich nicht annehmen, aber ich will Ihnen sagen: Es gehört zu den guten parlamentarischen Gepflogenheiten, dass man, wenn eine Fraktion, zumal die größte in diesem Haus, einen Gesetzentwurf vorlegt,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie haben Sie es ge- macht?)

dass man den auch an die Ausschüsse überweist und den Dialog mit den gesellschaftlichen Partnern in diesem Land zulässt. Das heißt, dass man auch Anhörungen dazu macht.

(Beifall CDU)

Wenn Sie der größten Fraktion in diesem Haus diesen Dialog verwehren, die Debatte über die Inhalte eines Gesetzes verwehren, Fragen stellen in der ersten Lesung – Ihre Ministerin hat das gerade getan und üblicherweise beantwortet man diese Fragen in der fachlichen Auseinandersetzung des Ausschusses –, dann verweigern Sie auf offener Bühne diesen Dialog. Sie verweigern auf offener Bühne, darüber zu streiten, was der beste Weg für dieses Land ist, und Sie verweigern auch, diesen konstruktiven Beitrag zu suchen, auch sich denen zuzuwenden, die anderer Überzeugung sind als Rot-RotGrün. Ich erwarte von Ihnen schlicht und einfach, dass Sie die demokratischen Gepflogenheiten die

(Abg. Gruhner)

ses Hauses auch in der Linkskoalition in diesem Land für diese Wahlperiode einhalten.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, die Väter und Mütter unserer Geschäftsordnung haben offensichtlich gewusst, dass es irgendwann zu dieser Konstruktion an Regierung kommt. Deswegen haben sie im § 41 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung geschrieben, dass man eine Überlegungspause vor einer Abstimmung beantragen kann. Genau eine solche will ich jetzt beantragen, Frau Präsidentin, weil ich der Linkskoalition von Rot-Rot-Grün die Chance geben möchte, auch mit uns gemeinsam vor der Abstimmung noch einmal darüber zu reden, dass es sinnvoll ist, unser Gesetz in den Ausschüssen zu besprechen, gegebenenfalls auch darauf zu warten, bis die Ministerin ihr Klimaschutzgesetz vorlegt, dann beide Gesetze zu bereden und dann nach einer Debatte im Landtag auch zur Abstimmung zu kommen. Deswegen beantrage ich diese Überlegungspause nach § 41 Abs. 6 der Geschäftsordnung. Und ich bitte Sie, diese Überlegungspause auch im Geist Ihrer eigenen Präambel des Koalitionsvertrags zu nutzen und in den Dialog mit denen einzutreten, die anderer Überzeugung sind als die, die Ihre Koalition vertritt. Ich bitte Sie um diese Wertschätzung der Demokratie in diesem Hause.

(Beifall CDU)

Entsprechend der Geschäftsordnung treten wir jetzt in die Überlegungspause ein. In zehn Minuten, würde ich vorschlagen, dass wir uns zehn vor halb 12 hier im Plenarsaal wieder treffen.

Bevor wir die Beratung fortsetzen, möchte ich die Gelegenheit nutzen, noch einmal bekannt zu geben, dass sich der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zehn Minuten nach Beginn der Mittagspause im Raum 202 zu einer außerplanmäßigen Sitzung trifft. Ich darf Ihnen noch eine Bekanntgabe machen: Der Freundeskreis Litauen trifft sich auch in der Mittagspause im Raum 101.

Meine Damen und Herren, es ist 10 vor halb 12. Wir setzen die Beratung fort. Ich habe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir kommen zu den Abstimmungen. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beantragt. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei der Mehrheit der Gegenstimmen ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Es ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei der Mehrheit der Gegenstimmen ist

die Ausschussüberweisung abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.