Protocol of the Session on January 28, 2016

die Ausschussüberweisung abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1639 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Herr Staatssekretär Sühl, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im gesamten Infrastrukturbereich des Landes und der Kommunen besteht ein erheblicher Investitionsbedarf, der unter Berücksichtigung der gleichzeitig notwendigen Konsolidierung des Haushalts nicht durch zusätzliche Landesmittel gedeckt werden kann. Der Bund stellt den Ländern bis 2019 …

Herr Staatssekretär, Entschuldigung. Meinen Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte Sie, sich auf die Plätze zu begeben und die Geräuschkulisse hier im Raum etwas nach unten zu senken und die Gespräche bitte nach draußen zu verlagern. Bitte setzen Sie fort!

Danke schön. Der Bund stellt den Ländern bis 2019 als Nachfolgeregelung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes Kompensationsmittel nach dem Entflechtungsgesetz zur Verfügung. Das Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetz schreibt die Zweckbindung für diese Kompensationsmittel fest. Damit werden diese Mittel weiterhin für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden verwendet. Die Auszahlung dieser Mittel als Zuwendung an die Kommunen erfolgt grundsätzlich entsprechend den jeweils geltenden Förderrichtlinien. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass es mit den gegenwärtigen Mitteln der Programmsteuerung nicht gelingt, den vollständigen Mittelabfluss für den kommunalen Straßenbau zu gewährleisten.

Die Fördermittel, die durch die Kommunen jährlich nicht abgerufen bzw. für Fördermaßnahmen verwendet werden können, stehen aufgrund der haushaltsrechtlichen Regelungen zur Jährlichkeit und zur Bildung von Ausgaberesten für entsprechende Maßnahmen praktisch nicht mehr zur Verfügung.

(Abg. Mohring)

Mit dieser Gesetzesänderung soll sichergestellt werden, dass die nicht abgerufenen Mittel nicht verloren gehen, sondern weiterhin für investive Maßnahmen im Bereich Verkehr verausgabt werden können, die die Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden verbessern.

Dazu erfolgt eine Öffnung für solche Maßnahmen auf Landesstraßen, die weiterhin der spezifischen Zweckbindung des Gesetzes entsprechen. Hierbei handelt es sich um erstens die Sanierung von Landesstraßen, die zu Gemeindestraßen abgestuft werden sollen, zweitens um die Sanierung von Ortsdurchfahrten in Straßenbaulast des Landes sowie drittens um den Bau von Ortsumgehungen in Straßenbaulast des Landes.

Über den Umfang der Finanzmittel, die jährlich für diese Landesstraßenmaßnahmenkomplexe verwendet werden können, entscheidet der Haushaltsgesetzgeber mit Feststellung des jeweiligen Haushalts. Im Haushaltsgesetz 2016/2017 ist vorgesehen, dass jährlich 15 Millionen Euro für die genannten Maßnahmenkomplexe verausgabt werden können. Dieser Haushaltsansatz für Maßnahmen des Landes erfolgt nicht willkürlich. Er basiert vielmehr auf den Erfahrungswerten, in welchem Umfang Fördermittel in den vergangenen Jahren nicht abgeflossen sind.

Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Entflechtungsmittel in voller Höhe für solche Straßenbaumaßnahmen verausgabt werden, die die Verkehrsverhältnisse in den Kommunen verbessern. Die Mittel kommen auch weiterhin der tatsächlichen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zugute, auch wenn es sich hierbei um Maßnahmen handelt, die formal vom Land als freiwillige Leistungen zu finanzieren wären.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass das Land natürlich ein Interesse daran hat, dass die Entflechtungsmittel vorrangig für kommunale Fördermaßnahmen eingesetzt werden. Unser Ziel ist es, zukünftig und über 2019 hinaus ein stabileres, maßnahmenscharfes Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau zu etablieren, bei dem sich die derzeitigen Unsicherheiten im Wesentlichen auf verspätete Baubeginne und Nachträge reduzieren. So sollen beispielsweise zukünftig nur noch solche Maßnahmen in das Förderprogramm aufgenommen werden, für die die planungsund genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen bereits vorliegen. Hierdurch soll ein möglichst umfassender Mittelabfluss erreicht werden.

Eine entsprechende Stabilisierung des Förderprogramms ist jedoch nicht vor dem Doppelhaushalt 2018/2019 zu erwarten. Bis dahin soll die Aufteilung der Mittel so erfolgen, wie im jetzigen Doppelhaushalt enthalten. Danach wird dann eine Neujustierung der Mittelaufteilung auf einem gesicherten Programm möglich sein. Für den derzeitigen

Doppelhaushalt 2016/2017 sehe ich die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten der umfangreichen gegenseitigen Deckungsfähigkeit für eine etwaige erforderliche Nachjustierung im Vollzug als ausreichend an.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, nur durch die beabsichtigte Öffnung des Gemeindeinfrastrukturfördergesetzes für Landesmaßnahmen wird die flexible, der Zweckbestimmung des Gesetzes entsprechende Verwendung der Entflechtungsmittel ermöglicht und damit Spielraum für notwendige Investitionen im Straßenbau geschaffen. Danke schön.

Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat Abgeordneter Malsch, Fraktion der CDU.

Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, erlauben Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Liebe Frau Siegesmund, Sie haben in Ihren Ausführungen gebracht, dass Sie Förderprogramme auflegen und Sie betonen immer, speziell die Kommunen da mit einzubeziehen. Wenn man sieht, wie die Kommunen finanziell ausgestattet sind: Sie nehmen ihnen über den Kommunalen Finanzausgleich erst das Geld weg, um ihnen dann Förderprogramme vorzuschlagen.

(Beifall CDU)

Wenn man sich die freien Spitzen der Kommunen mal anschaut, dann kann man nicht mal mehr die Fenster im Rathaus erneuern, um Energiemaßnahmen zu machen, weil so wenig Geld noch für Investitionen da ist.

(Beifall CDU, AfD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor uns liegt der gedruckte Beweis für die Absicht der Landesregierung, die Thüringer Kommunen finanziell nicht mehr so auszustatten, dass sie ihren Aufgaben nachkommen und investieren können. Mich schockiert vor allem die Offenheit, mit der diese Landesregierung das auch noch zugibt, und die Neudefinition der Begrifflichkeit „Flexibilisierung des Mitteleinsatzes“.

Werte Kollegen, in Wahrheit ist doch dieser Gesetzentwurf nur das simple Eingeständnis, dass die ehemals rein kommunalen Mittel zu einem großen Teil in den Landesstraßenbau überführt werden. Es ist richtig, Maßnahmen zu ergreifen, damit Bundesmittel nicht verfallen. Voraussetzung dafür wäre aber lediglich eine angemessene kommunale Finanzausstattung. Mit der Begründung, dass diese eben fehlt, will das Land nunmehr selbst in Straßenbaumaßnahmen des Landes investieren, die der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden dienen. Ich will aber deutlich sagen:

(Staatssekretär Dr. Sühl)

Die Linksregierung schafft mit diesem Gesetz die Voraussetzung dafür, dass man sich nach draußen ordentlich feiern lassen kann, feiern lassen auf Kosten der Kommunen. Ich sehe Ministerin Keller schon mit der Schere beim Bändchendurchschneiden. Ich kann nur hoffen, dass dem Bürger bewusst ist, welche Haushaltsmittel Frau Keller da verwandt hat, nämlich die Mittel, die eigentlich den Kommunen zustehen. Das Ganze lässt sich schließlich auch in Zahlen ausdrücken: Im Haushaltsplan 2016/2017 können wir bereits eine deutliche Absenkung des Mittelansatzes zur Förderung von Straßenbaumaßnahmen der Gemeinden von 35 Millionen Euro auf künftig gerade noch 20 Millionen Euro feststellen.

Dieser Gesetzentwurf ist auch der Beweis dafür, dass diese Landesregierung die Kommunen weiter ausbluten lässt – ganz bewusst.

(Beifall CDU)

Es ist der Beweis dafür, wie man auf subtile Art und Weise versucht, den Kommunen eine Gebietsreform aufzuzwingen. Ich kann Ihnen das auch erklären: Am Beispiel des kommunalen Straßenbaus bzw. des nicht mehr stattfindenden kommunalen Straßenbaus will Rot-Rot-Grün die Kommunen und ihre Bürger gefügig machen. Dann wird erklärt werden, dass eine größere Gemeinde selbstverständlich das Geld für Eigenmittel bei kommunalen Baumaßnahmen hätte. Es wird aber auch erklärt werden, dass man gern die kommunale Straße gefördert hätte, aber die Gemeinde XY einfach finanziell zu schwach ist, das allein zu schultern. Ich empfinde das, um es schön zu umschreiben, als äußerst unredlich. Die CDU-Fraktion wird nicht akzeptieren, dass Sie zuerst die Kommunen mit dem Kommunalen Finanzausgleich in die Knie zwingen und jetzt auch noch den Gemeinden das Geld wegnehmen, das ihnen der Bund zur Verfügung stellt.

(Beifall CDU, AfD)

Wir fordern eine der ursprünglichen Intention des Gesetzes entsprechende konsequente Aufrechterhaltung der kommunalen Ausrichtung der Mittelverwendung. Nicht, dass das falsch verstanden wird: Auch wir wollen, dass künftig weiter Finanzmittel für die Sanierung von Landstraßen, die zu Gemeindestraßen abgestuft werden, für die Sanierung von Ortsdurchfahrten in Baulast des Landes sowie für den Bau von Ortsumgehungen in der Baulast des Landes ausgegeben werden. Aber, bitte schön, eben auch aus Mitteln des Landes, nicht aus Mitteln, die den Gemeinden zustehen.

(Beifall CDU)

Die eben genannten Maßnahmen sind alles solche, die das Thüringer Straßengesetz ausdrücklich als Aufgabe des Landes definiert. Dementsprechend sind sie auch aus Landesmitteln zu finanzieren. Al

les andere wäre Diebstahl oder Nötigung oder beides.

(Beifall CDU)

Werte Kolleginnen und Kollegen, die Kommunen empfinden es mindestens als Hohn, wenn Sie in Ihrer Gesetzesbegründung von einer flexiblen Verwendung der Entflechtungsmittel sprechen, die aber gleichwohl im Sinne der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden erfolgen soll. Nein, was Sie hier tun, liegt alles andere als im Interesse der Gemeinden.

(Beifall CDU)

Die Gemeinden erwarten von Ihnen eine echte Fortschreibung der Zweckbindung für rein kommunale Verkehrsvorhaben. Nun ist es so, dass bereits jetzt das Land im Einzelfall Investitionen in die Infrastruktur, die nach Ansicht des Freistaats ebenfalls die Verkehrsverhältnisse der Gemeinden verbessern könnten, nach Anhörung der betroffenen Kommunen selbst durchführen konnte. Über diesen Ausnahmetatbestand konnten Teile der ehemaligen Gemeindeverkehrsfinanzierungsmittel für Maßnahmen verwendet werden, deren tatsächlicher kommunaler Nutzen der Entscheidungshoheit der Gemeinden praktisch entzogen war. Was aber die Landesregierung jetzt als generelle Ausnahme festschreiben will, tritt die kommunale Selbstverwaltung und die kommunale Entscheidungshoheit mit Füßen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie haben die Finanznot der Kommunen weiter verschärft. Sie haben nicht das geringste Interesse, etwas an der Situation zu ändern, dass viele Kommunen aufgrund ihrer prekären Haushaltslage gar nicht mehr in der Lage sind, den für einen Förderantrag notwendigen Eigenanteil sicherzustellen. Stattdessen nehmen Sie diese Entwicklung her, um das Geld den Kommunen vollends zu rauben und kommunale Fördergelder zur Entlastung ihrer eigenen Straßenbauverpflichtung zu missbrauchen. Ich finde es schändlich, auf eine solche Weise mit der Not der Kommunen zu spielen. Die mit Ihrem Gesetzentwurf vorgelegte makabre Mogelpackung lehnen wir nachdrücklich ab.

(Beifall CDU, AfD)

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordnete Lukin das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich bedaure es außerordentlich, dass das Interesse für die Gemeindestruktur und für die Verkehrsstrukturfinanzierung in unserem Bereich etwas abgenommen hat. Herr Malsch, es wä

(Abg. Malsch)

re doch schön, wenn auch Ihre Fraktion Ihren Worten gelauscht hätte.

Ich möchte aber noch einmal auf die Ausgangsbasis zurückkommen. Sie alle wissen, dass durch die Bundesgesetzgebung die gruppenspezifische Zweckbindung der Kompensationsmittel, die die Länder nach dem Entflechtungsgesetz bis 2019 erhalten, aufgehoben wurde. Die Länder wurden damals lediglich verpflichtet, sie für Investitionen einzusetzen. Mit dem 2013 beschlossenen Gesetz der Thüringer Gemeindeinfrastrukturförderung wurde die Zweckbindung für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kommunen fortgeschrieben, die Auszahlung nach Förderrichtlinien kanalisiert. Aber es hat sich doch gezeigt – und das haben Sie zum Teil auch mit angesprochen –, dass ein Großteil der Kommunen überhaupt nicht mehr in der Lage war, diese Mittel abzurufen. Ich hätte eigentlich gedacht, dass wir uns genau zu diesem Problem verständigen. Sie haben angesprochen, dass die Finanzlage der Kommunen schlecht ist, aber wir können doch allein mit diesem Gesetz die Kommunen und ihre finanzielle Sicherstellung nicht retten. Wir können ihnen lediglich ein Hilfsmittel in die Hand geben, dass sie trotzdem die kommunalen Straßen, die Ortsumgehungen und auch die vom Land sanierten, zurückgestuften Straßen übernehmen können, denn sonst wäre der Status quo, dass Sie mit Ihrer Forderung, hier überhaupt nichts zu tun, lediglich das Säckel der Finanzministerin füllen wollen – kann sein, dass das Ihre Absicht ist.

Das Problem hier ist aber tatsächlich, dass wir mit den Gegebenheiten im Land umgehen müssen, einmal mit der unterschiedlichen Finanzausstattung der Kommunen, die dazu geführt hat, dass ein Drittel weniger Projekte für den Straßenbau angemeldet wurden, dass der Planungsvorlauf in den Kommunen ungenügend ist und dass der zu späte Baubeginn auch oft witterungsbedingt dazu geführt hat, dass Projekte überhaupt nicht durchgeführt werden konnten. Mit dieser Maßgabe müssen wir umgehen. Ob das Gesetz die eleganteste Lösung ist, wird sich sicherlich in der anschließenden Diskussion in den Ausschüssen zeigen, aber es ist erst einmal ein Lösungsvorschlag, dass wir die prekären Straßenverhältnisse zumindest beginnen, stärker in den Fokus auch der Landespolitik zu nehmen, natürlich in Abstimmung mit den Kommunen und nicht nur mit einer Anhörung, sondern mit einer gemeinsamen Ideenfindung. Sie kennen alle die Wünsche, dass nicht nur aufgrund des ständig größer werdenden Straßenlärms Ortsumgehungen notwendig sind, dass sich zahlreiche Brücken in einem bedauerlichen Zustand befinden, egal ob in Landes-, kommunaler oder in Bundesträgerschaft, dass wir insgesamt eine zu geringe Förderung der Infrastruktur in der Bundesrepublik zu verzeichnen haben. Hier müssen natürlich wesentlich mehr Mittel

eingesetzt werden. In der Forderung sind wir uns gleich, aber die geht erst mal in Richtung der Bundesregierung, dass mehr Mittel für Infrastrukturförderung zur Verfügung gestellt werden müssen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch sagen, dass es sicher eine Öffnungsklausel für Einzelfälle gibt, dass die Mittel, wenn sie in den Straßenbau gehen, eins nicht vernachlässigen sollen: Die Landesregierung hat eine stärkere Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, eine stärkere Förderung der Verkehrssicherheit in Thüringen auf dem Schirm. Hier muss man sowohl Landesstraßen als auch kommunale Straßen und Bundesstraßen im Zusammenhang betrachten.

Ich möchte noch einen Punkt hervorheben. Wir haben hier die Möglichkeit, gemeinsam einige Probleme, die noch ausstehen, in Angriff zu nehmen, einmal einen Landesstraßenbedarfsplan fortzuschreiben, zum anderen darauf zu orientieren, dass die Möglichkeiten der Kommunen bestehen bleiben, gerade ÖPNV und auch die Sicherung der Verkehrssicherheit vorzunehmen, und dass wir sicherstellen, dass die im Gesetz vorgesehenen Mittelverlagerungen nur innerhalb der Straßenbaumittel stattfinden. Wir benötigen ein zielscharfes Förderprogramm, aber natürlich in Abstimmung mit den Kommunen. Lassen Sie uns die Kommunen dazu anhören! Es ist wie bei allen Verkehrsadern: Sind nur die Hauptadern in Ordnung und die Nebenadern nicht mehr, dann haben wir keinen flüssigen Verkehr. Wir sollten uns dazu verständigen, dass wir mit dieser Möglichkeit einmal die Frage der Verkehrsinfrastruktur mehr in den Fokus stellen, mehr als wir es bisher in den vergangenen Landesregierungen gemacht haben. Ich kann mich erinnern, dass in vielen Jahren der vergangenen Legislatur die Mittel für den Straßenbau und für die Verkehrsinfrastruktur so reduziert wurden, dass wir in Schwierigkeiten geraten sind und die Kommunen noch weniger machen konnten als jetzt.

Frau Dr. Lukin, es gibt den Wunsch auf eine Anfrage. Gestatten Sie das?

Gleich, ich will nur den einen Gedanken zu Ende führen.