von sechs Jahren ausstatten. Diese Initiative, die in das Gesetz Eingang gefunden hat, stammt ausdrücklich von Berlin und Thüringen.
Frau Wanka und die Bundestagsfraktionen haben das aufgenommen. Wir sind dankbar dafür, denn das passt sehr gut zu den Laufzeiten Bachelor und Master. Alles andere hat sich nicht bewährt.
Jetzt schauen wir auf das, was nicht geworden ist, und das ist eben schon gewichtig. Ich will sagen, dass wir – auch das ist mehrfach angesprochen worden – in einem sehr engen Dialog, zum Beispiel mit den Gewerkschaften – Stichwort: Herrschinger Kodex – darüber diskutiert haben: Was wollen wir eigentlich möglichst an Maximalforderungen durchsetzen? Da ist ein ganz wesentlicher Teil, dass wir über die Tarifsperre nachdenken müssen. Mir leuchtet es überhaupt nicht ein, dass es nicht auf tariflichem Weg möglich sein soll, zu anderen Regelungen zu kommen.
Ich denke, dass wir ganz dringend die Frage regeln müssen: Wie ist es, wenn jemand schon bei der Drittmittelarbeit beschäftigt war und eine sechsjährige Laufzeit – beispielsweise als Doktorand – hat; wird diese Zeit angerechnet, oder nicht? Ich bin ausgesprochen der Meinung, dass wir eine Mindestbegrenzung brauchen. Herr Dr. Voigt, da will ich noch mal Ihre Aufmerksamkeit erregen – Herr Dr. Voigt, hallo? Danke! Die Mindestzeit von 24 Monaten fällt nicht vom Himmel, Herr Dr. Voigt, sondern die ist vom Bundesrat vorgeschlagen worden – einhellig – und dennoch nicht in das Gesetz aufgenommen worden, was ich nicht besonders gut finde. Das sind alles Punkte, von denen wir glauben, dass sie in der künftigen Diskussion unbedingt ihren Niederschlag finden müssen.
Jetzt kommen wir auf ein ganz spezielles Thema, nämlich das der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zu guter Arbeit gehört, dass wir die Ansätze, die es im Wissenschaftszeitvertragsgesetz bereits gibt, ausbauen. Auch hier, Herr Dr. Voigt, noch mal Ihre Aufmerksamkeit: Sie haben eine Diskrepanz festgestellt zwischen der Verabschiedung der Zielund Leistungsvereinbarungen einerseits und unserer Forderung, man müsse doch dort mehr tun. Was werden wir also jetzt tun, um unseren Forderungen tatsächlich Nachdruck zu verleihen bzw. um sie umzusetzen?
Erstens: Es wird am Freitag einen Entschließungsantrag geben, getragen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bremen und Thüringen, nicht ganz unmaßgeblich von uns formuliert. In dem werden wir zunächst mal brav begrüßen, dass das, was hier auf dem Tisch liegt, nicht das Schlechteste ist.
Zum Zweiten: Jetzt müssen wir vor unserer eigenen Haustür kehren. Meine Bitte ist, Herr Dr. Voigt, dass Sie sich einfach mal eine der Ziel- und Leistungsvereinbarungen herauspicken. Da werden Sie sehen, dass da vier, fünf große Abschnitte eine Rolle spielen. Zum Beispiel ist neben der Frage der Studierendenzahlen, der Studienanfänger, der Einwerbung von Drittmitteln ein wesentliches Kapitel die Frage: Wie können wir gute Arbeit im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie insbesondere für die Frauen schaffen?
So ist in der Ziel- und Leistungsvereinbarung ein wesentliches Kriterium – nicht zuletzt auch für das 1 Prozent des Leistungsbudgets –, dass die Hochschulen und Universitäten konkrete Vorschläge machen, und zwar vor Ort, wie diese Situation verbessert werden kann, wie sie beispielsweise die Qualifizierung des Mittelbaus, des Personals im Mittelbau verbessern können. Hier wollen wir uns über das Gesetz hinaus binden, damit die Situation in Thüringen eben gerade attraktiver wird.
Ein weiteres Thema, das wir uns gewünscht hätten, ist, dass wir uns sogenannte Betreuungsvereinbarungen gewünscht hätten, nämlich dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer ganz konkret vereinbaren, wie im Laufe der nächsten Zeit die Situation zu gestalten ist. Das greifen wir auf, wir belassen es also nicht bloß beim Appell, nicht nur beim Entschließungsantrag, sondern wir haben in der Rahmenvereinbarung IV festgelegt, dass es ganz konkret gilt, Personalentwicklungskonzepte auszuarbeiten. Auch die wiederum werden – Stichwort: 1 Prozent Leistungsbudget – ein Maßstab dafür sein, ob die Gelder ausgereicht werden.
Summa summarum: Das Gesetz liegt auf dem Tisch, wird höchstwahrscheinlich verabschiedet. Über einen Entschließungsantrag werden wir deutlich machen, wo wir uns Nachbesserungen wünschen. Und wir werden in Thüringen auf der Basis der Ziel- und Leistungsvereinbarungen, der Rahmenvereinbarung IV, der Novellierung des Hochschulgesetzes, der Novellierung des Personalvertretungsgesetzes unsere Hausaufgaben machen und werden hoffentlich zu Einigungen kommen, die Thüringen im Ranking der Bundesländer in die Spitzengruppe hebt. Damit wird der Studien-, Forschungs- und Lehrstandort Thüringen attraktiver und wir können so unseren Freistaat nachhaltig voranbringen. Vielen Dank.
ben. Wird das in Anspruch genommen? Ich schaue in die Fraktionen. Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich auch den fünften Teil der Aktuellen Stunde.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/37 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/1658
Das Wort hat Frau Abgeordnete Marx aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hier also der Bericht aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Grundlage unserer Beratung war der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, in Drucksache 6/37, Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten. Durch Beschluss des Landtags vom 12. Dezember 2014 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf mehrfach beraten, zunächst am 23. Januar in seiner 2. Sitzung. Dort wurde bereits ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingebracht zu diesem Gesetzentwurf der CDU, der noch einzelne Abänderungen vorsah gegenüber dem Gesetzentwurf der CDU, der einfach besagt, dass die Abgeordnetenüberprüfung, wie sie jetzt auch besteht, in die 7. Legislatur zu überführen ist. Es wurde dann zu beiden, also zu dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eine gemeinsame Anhörung durchgeführt, und zwar eine schriftliche Anhörung, damit möglichst vielen Anzuhörenden Gelegenheit gegeben werden konnte, Stellung zu nehmen. Es wurden insgesamt 40 Personen und Verbände angefragt und um eine Stellungnahme gebeten. Von diesen Verbänden und Einzelpersonen sind 21 Rückmeldungen zu Einzelfragen erfolgt, die den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag betroffen haben.
Hier gab es zwar nur 16 Nutzer, die haben aber insgesamt 58 Einträge vorgenommen, weil sie auch untereinander kräftig diskutiert haben. Wir haben diese Anhörung teilausgewertet und am 25. September 2015 einen weiteren Auftrag ausgelöst, nämlich an die Landtagsverwaltung. Zu prüfen war die Frage, ob wir eigentlich als Landtag jetzt schon befugt sind, über die Verlängerung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten zu befinden, obwohl unklar ist, ob das dafür nötige Stasiunterlagengesetz des Bundes dann noch Gültigkeit haben wird. Diese Befragung der Landtagsverwaltung hat ergeben: Das können wir hier auf Vorrat machen. Im Zweifel, wenn das Gesetz im Bund nicht verlängert werden würde, würde das entfallen und gegenstandslos sein.
Die abschließende Beratung im Ausschuss fand am 22. Januar 2016 statt und endete mit der folgenden Beschlussempfehlung:
1. § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Worte ‚und deshalb unwürdig sind, dem Landtag anzugehören‘ gestrichen. b) Satz 2 und 3 werden aufgehoben.
2. Dem § 3 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: ‚Eine erneute Einzelfallprüfung erfolgt nur, wenn neue Anhaltspunkte für eine Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 Satz 1 bestehen; darüber entscheidet das Gremium gemäß Absatz 2 Satz 1.‘
3. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Worte ‚und dass er deshalb unwürdig ist, dem Landtag anzugehören‘ gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. c) Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden die Absätze 2 und 3.
4. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung: ‚(1) Die Feststellung des erweiterten Gremiums, dass ein Abgeordneter wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem MfS/AfNS zusammengearbeitet hat oder wissentlich als inoffizieller Mitarbeiter des Arbeitsgebietes 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei tätig war, ist den Mitgliedern des Landtags mit den Gründen bekanntzugeben. Der betroffene Abgeordnete kann dazu eine Erklärung abgeben. Es findet eine Aussprache statt.‘
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort Herrn Abgeordneten Scherer, CDU-Fraktion.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die friedliche Revolution 1989 war getragen von vielen gewaltfreien Initiativen, von Protesten, von Kirchenangehörigen, aber auch von Opfern des DDR-Unrechtsstaats. Äußeres Zeichen war bei vielen Versammlungen und Demonstrationen das Licht der Kerzen, die den Willen zu einer friedlichen Wende und den Willen zu einer gesetzmäßigen Aufarbeitung des DDR-Unrechts symbolisieren sollten. Und weil wir heute ein Gesetz diskutieren, welches dieser friedlichen und gesetzmäßigen Aufarbeitung dient, wollen wir das Symbol der friedlichen Wende noch einmal hervorheben. Ich danke meinen Fraktionskollegen für die Erinnerung an dieses Symbol der Wende und damit an die friedliche Wende. Vielen Dank.
Herr Abgeordneter Scherer, einen kleinen Augenblick. Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich habe ja viel Verständnis für das Thema. Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion herzlich bitten, ihre nonverbalen Äußerungen hier an dieser Stelle im Plenarsaal zu unterlassen. Danke schön.
Was lange währt, wird endlich gut. Lange hat es in der Tat gewährt. Wir haben die Gesetzesvorlage in der 3. Sitzung des Landtags am 12.12.2014 eingebracht. Heute ist der 27.01.2016. Wir hatten die Hoffnung, dass Rot-Rot-Grün deshalb so lange auf der Vorlage gesessen hat, weil sie ernsthaft überlegt hätten, ihre Änderungsvorschläge wieder zurückzunehmen. Aber bis heute – bis jetzt jedenfalls – ist nichts dergleichen geschehen. Deshalb kann es auch nicht heißen „Was lange währt, wird endlich gut.“, denn „gut“ ist es durch den Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün auf keinen Fall geworden.
Wir als CDU-Fraktion haben das Änderungsgesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags eingebracht. Wir haben es aus einem guten Grund eingebracht, um sicherzustellen, dass im Landtag das geschieht, was nicht nur Rot-Rot-Grün zu Beginn der Legislaturperiode zugesagt hat, sondern was viele Bürger und vor allem viele, die unter dem Unrechtsstaat DDR gelitten haben, nach wie vor wollen: Sie wollen, dass nicht nur nicht vergessen wird, sondern vor allem, dass das Unrecht nicht negiert und nicht kleingeredet wird.
Dafür reicht eine geschichtliche Aufarbeitung deshalb nicht aus, weil die vom DDR-Staat initiierte Bespitzelung von Bürgern durch Bürger dieses Unrechtsstaats noch nicht Geschichte im eigentlichen Sinn ist, denn Täter und Opfer sind noch da und sie sind auch unter uns.