künftig nicht auf eine verbindliche familienpolitische Komponente bauen können. Das ist für den wissenschaftlichen Nachwuchs bedauerlich, zumal die Zeit der Qualifizierung häufig mit der Zeit der Familiengründung zusammenfällt.
Gemessen am Reformbedarf greifen die Gesetzesänderungen also deutlich zu kurz. Insbesondere bei Familienfreundlichkeit und den Mindestvertragslaufzeiten bleibt die Novelle hinter den Notwendigkeiten zurück. Keinerlei Fortschritt bringt sie auch in der Frage, ob tarifvertragsrechtlich von Vorschriften des Gesetzes abgewichen werden darf. Diese Einschätzungen teilen auch die Gewerkschaften und konstatieren zwar einen Etappensieg, sehen aber gleichzeitig eine Vielzahl von Forderungen beispielsweise des Herrschinger Kodex nicht berücksichtigt. Wer gute und exzellente Forschung und Lehre fordert, muss gute Beschäftigungsbedingungen und Berufsperspektiven für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bieten. Auch wenn wesentliche Kompetenzen in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik bei den Ländern liegen, auch wenn die Autonomie der Hochschulen und Forschungseinrichtungen immer weiter gestärkt wurde, der Bund kann wichtige Rahmenbedingungen zugunsten des Prinzips „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ gestalten, insbesondere durch eine entschlossenere Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Wir werden uns in Thüringen starkmachen, eine gute Arbeit in der Wissenschaft zu ermöglichen und die Lücken zu schließen, die das Gesetz gelassen hat. Dass eine Wissenschaftslaufbahn eine Laufbahn in die Altersarmut ist, kann nicht hingenommen werden. Auch deshalb war und ist es uns wichtig, die Dialogforen, die wir begonnen haben, in den Novellierungsprozess des Thüringer Hochschulgesetzes etabliert zu haben. Denn eine Veränderung in der Thüringer Hochschullandschaft sowie eine nachhaltige Stärkung der Qualität sind nur mit einer Beteiligung der Studierenden und aller betroffenen Akteure, also auch der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, zu realisieren. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeordneten Möller, Fraktion der AfD, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, mit der im Dezember verabschiedeten Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes will die Große Koalition in Berlin Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis entgegentreten, ohne die in der Wissenschaft erfor
derliche Flexibilität und Dynamik zu beeinträchtigen. Die Fehlentwicklungen in der Begründung des Gesetzes, von denen da die Rede ist, sind nicht neu und der interessierten Öffentlichkeit und den Betroffenen längst bekannt. Es geht um die hanebüchene arbeitsrechtliche Situation des akademischen Mittelbaus an deutschen Universitäten. Bundesweit sind etwa 80 Prozent der im universitären Mittelbau Beschäftigten befristet angestellt. In Thüringen sind es knapp 70 Prozent. Dabei beträgt die Laufzeit der Verträge im Schnitt etwa ein Jahr und die Betroffenen hangeln sich in der Regel von einem Vertrag zum nächsten, oft in Ungewissheit darüber, ob die nächste Vertragsverlängerung durchgeht. Verträge mit einer Laufzeit von einem halben Jahr oder auch weniger sind keinesfalls unüblich. Die Stellen, um die es dabei geht, sind mitnichten immer Vollzeitstellen, sondern auch gern halbe Stellen. Das ist auch an Thüringer Hochschulen gängige Praxis und natürlich sehr, sehr familienunfreundlich.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz von 2007 schränkt die mögliche Dauer befristeter Beschäftigungen an den Universitäten allerdings ein. Wer als Nachwuchswissenschaftler bis zum Ablauf der maximal möglichen Beschäftigung auf Basis befristeter Verträge keine Festanstellung an der Uni bekommen hat, ist im Großen und Ganzen raus aus dem Spiel. Hier muss man sicher von prekären Jobverhältnissen sprechen. Von dieser Situation sind schätzungsweise 200.000 Nachwuchswissenschaftler in Deutschland betroffen. Wenn man jetzt noch bedenkt, dass ein Großteil hiervon eine Professur anstrebt, jährlich aber kaum mehr als 700 Professuren bundesweit besetzt werden, dann kann man etwa ermessen, wie dramatisch die Lage ist und wie fahrlässig wir mit dem wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland und auch in Thüringen umgehen.
Die Gesetzesnovelle der Bundesregierung unternimmt es nun, diesem Missstand entgegenzuwirken, aber leider müssen wir feststellen, dass das Unternehmen allenfalls ein wenig an den Symptomen herumdoktert, weshalb nicht zu erwarten ist, dass sich nun ausgerechnet mit dem neu gefassten Wissenschaftszeitvertragsgesetz die prekäre Beschäftigungslage junger Akademiker an den Hochschulen großartig ändern wird. Sicher, es wurde insbesondere die Befristungsdauer dem akademischen Qualifizierungsziel des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses de jure angepasst. Das Gesetz nennt das eine sachgrundlose Qualifizierungsbeschäftigung – da lacht das Herz des Juristen –, die also der eigenen wissenschaftlichen Qualifikation dienen soll und muss und immerhin sechs Jahre dauern kann, bei promovierten Medizinern sogar neun. Die Befristung soll dabei der angestrebten Qualifikation angemessen sein. „Angemessen“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der erst ausgefüllt
werden muss. Genau da wird die Praxis bei der Auslegung wahrscheinlich sehr flexibel sein und die Intention auch entsprechend hintertreiben. Denn am Ende zählen immer die vorhandenen Mittel und die sind weiterhin knapp. Das ist nur ein Beispiel aus den Unzulänglichkeiten der Novelle. Prinzipiell bleibt die Möglichkeit von kurzen Befristungen und Kettenverträgen auch nach der Novellierung bestehen. Die insbesondere von den Hochschulrektoren geforderte Flexibilität der Regelungen wird de facto dazu führen, dass die Hochschulen als Arbeitgeber auch weiterhin die für sie günstige Selbstausbeutung von Nachwuchswissenschaftlern ausnutzen. Für die Nachwuchswissenschaftler selbst bleibt es weiterhin bei der Planungs- und Perspektivunsicherheit. Daher kann man von einer echten Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen des Mittelbaus nicht reden.
Wollte man wirklich etwas ändern, müsste man sehr viel grundsätzlicher an die Sache herangehen. Hier gibt es in jüngster Zeit durchaus etwas Bewegung, wenn wir etwa an die Etablierung von Tenure-Track-Professuren denken, die auch nach dem Thüringer Hochschulgesetz möglich wären. Letztlich wird ein wirksamer Schritt zur Verbesserung nur gemacht werden können, wenn man mehr perspektivreiche Stellen und auch im akademischen Mittelbau mehr Lebenszeitstellen einrichtet. Das ist alles eine Frage des Geldes und der Prioritätensetzung im Haushalt. Da sehen wir leider überhaupt keinen politischen Willen bei der rot-rotgrünen Koalition. Deshalb wird es hier in Thüringen vermutlich für die jungen Akademiker nicht besser werden. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin der SPD-Fraktion dankbar für den Antrag. Ich habe das auch so interpretiert, dass das eine Chance ist, auch auf die exzellente Arbeit der Bundesforschungsministerin hinzuweisen. Frau Prof. Wanka und auch die Bundeskoalition haben mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz, denke ich, eine exzellente Vorarbeit dafür geleistet, dass das Feld, was Sie diskutieren wollen, nämlich Wissenschaft als Beruf, wieder auf ein besseres Niveau gehoben wird. Die Phase ist lang, sie ist beschrieben worden, Evaluierung 2011 und jetzt sind wir mit einem neuen Gesetz seit Dezember unterwegs. Es ist schon referiert worden, wie die Situation sich verbessert hat. Wenn man sich die Zahlen für Thüringen ansieht: Dank der Großen Anfrage der CDU-Fraktion ist herausgekommen, dass
69 Prozent der Stellen für studentische Hilfskräfte und wissenschaftliche Mitarbeiter befristet sind, und wenn man sich anschaut, die liegen im Durchschnitt zwischen ein und drei Jahren. Das heißt, dass wir da einen Zustand haben, der im Hinblick auf das evaluierte Gesetz verbesserungswürdig ist. Also das heißt, das ist ein ganz klarer Handlungsauftrag aus dem Bundesgesetz schon für das, was wir hier in Thüringen zu tun haben.
Eines der Phänomene, warum das so ist, hängt unter anderem auch mit der Arbeit der letzten zehn Jahre in der CDU-geführten Bundesregierung zusammen, denn wir haben den Anteil im Wissenschafts- und Forschungsbereich von 8 Milliarden Euro für den Gesamttopf auf 13 Milliarden Euro erhöht – mehr Geld in den Forschungsbereich. Das hat aber dazu geführt, dass der Anteil der befristeten Stellen gewachsen ist, während der Anteil der unbefristeten Stellen relativ stabil geblieben ist. Das ist in der Tat eine Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Ich will noch einmal erinnern – Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Pakt für Forschung und Innovation, jetzt die BAföG-Initiative. All das führt dazu, dass wir dann eine Stellenmehrung haben, aber natürlich mit einem Niveau, welches uns nicht gefallen kann.
Letztlich ist die Frage immer: Sind diejenigen, die gut qualifiziert und exzellent sind, auch in der Lage, sich diesen langen Zeitraum vorzunehmen, in der Hochschule zu verweilen, um manchmal einfach auch mit 40 oder 45 Jahren festzustellen, da geht es dann nicht mehr weiter? Das ist ein Zustand, der eigentlich nicht haltbar ist, der auch viele frustriert ausscheiden lässt, und in diesem Spannungsfeld sehen wir auch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
Jetzt ist schon einiges gesagt worden, was das Gesetz behebt – darauf will ich nicht in der Tiefe eingehen. Ich will nur sagen, es geht letztlich um zwei wesentliche Aspekte, einmal, dass es gekoppelt ist an die angestrebte Qualifikation, sprich auf die Dauer einer Promotion, oder auf die Dauer eines Projektes, sprich, wie lange ein Drittmittelprojekt läuft. Das heißt, damit sind Bindungsfristen wahrscheinlich von drei, dreieinhalb oder vier Jahren gegeben. Das ist erst einmal sehr begrüßenswert, schafft auch Stabilität für die studentischen Hilfskräfte genauso wie für die wissenschaftlichen Mitarbeiter. Das ist übrigens auch einer der Gründe, Frau Henfling – jetzt ist sie, glaube ich, nicht mehr hier –, warum eine Mindestvertragslaufzeit meiner Meinung nach nicht sinnvoll ist. Denn wenn Ihre Promotion zwar auf drei Jahre Vertragszeit ausgelegt ist, aber Sie noch ein halbes Jahr brauchen und Sie sind dann quasi gebunden, hat es die Hochschule viel schwieriger. Jetzt nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist die Hochschule gegenüber dem Projekt rechtfertigungspflichtig und
Wenn wir uns die Bewertungen anschauen, die die unterschiedlichen Verbände zu dem Vertrag und zu dem Gesetz gemacht haben, dann muss man sagen: Selbst die GEW hat das Gesetz gelobt, hat gesagt, dass es ein gutes Gesetz ist und sie damit leben kann. Das Gesetz ist ja quasi nur der rechtliche Mantel für etwas, was die langfristige Konzeption des Bundes auch ist, dort für eine Verbesserung zu sorgen, Kollege Möller. Denn Wanka ist angetreten und hat gesagt: Wir wollen jedes Jahr 100 Millionen Euro mehr in diesen Topf packen, in den nächsten zehn Jahren 1 Milliarde Euro in einen Pakt für wissenschaftlichen Nachwuchs und akademischen Mittelbau. Das führt letztendlich dazu, dass wir 1 Milliarde Euro dafür aufwenden wollen, dort Leute zu qualifizieren und über Tenure-Track-Verfahren natürlich da auch eine finanzielle Verbesserung herzustellen. Da beginnt dann die Hausaufgabe für Sie als Minister. Sie müssen dafür Sorge tragen – ja, ich bin mir sicher, dass Sie das alles schon aufgeschrieben haben, das müssen Sie jetzt nicht nachschreiben –, aber wir müssen schon dafür Sorge tragen, dass das, was wir mit der letzten Hochschulgesetzesnovelle – ich war ja ein aktiver Verfechter des Tenure-Track-Verfahrens – verbessert haben, nämlich diese frühzeitige Sicherheit durch das Einloggen eines Karrierewegs, dass wir das auch finanziell untersetzen und stellenmäßig mehren. Da wird einiges zu tun sein. Was für mich nicht ganz einleuchtend ist – und das will ich Ihnen als Denksportaufgabe mitgeben – ist: Sie haben jetzt die Ziel- und Leistungsvereinbarungen verhandelt und da haben Sie bestimmte Punkte festgeschrieben. Sie wollen in diesem Jahr – wie ich lesen durfte – einen Pakt für gute Arbeit machen. Wenn ich mir das anschaue, will ich sagen, da haben Sie die Zeit verpennt, denn jetzt sind die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die Rahmenvereinbarungen verhandelt worden. Und wenn das, was Sie da machen, erst in vier Jahren wirken soll, dann muss ich sagen, da haben Sie offensichtlich die Reihenfolge verwechselt und das ist meiner Meinung nach der falsche Weg. Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Jetzt erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Schaft, Fraktion Die Linke.
Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer, die jetzt wahrscheinlich nur noch am Livestream die Debatte hier verfolgen! Ja, an diesem Freitag wird der Bundesrat nun abschließend über die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beraten –
wie oft auch schon gesagt, lange überfällig. Seit 2007 waren im Prinzip die Folgen nach der Verabschiedung des Gesetzes schon deutlich erkennbar und wurden auch schon formuliert, nämlich ein ausuferndes Befristungsunwesen in der Wissenschaft. Auch die Große Anfrage meiner Fraktion im Jahr 2013, die Anfang 2013 beraten wurde, hat damals die Folgen schon klar dokumentiert. Die Zahlen haben sich in den letzten Jahren nicht wesentlich geändert. Über 80 Prozent des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Thüringer Hochschulen sind befristet. Die Befristungsdauer liegt durchschnittlich zwischen 1,4 und 2,1 Jahren. Planungssicherheit und ein stabiles Fundament beispielsweise für die eigene Lebensplanung oder für die so wichtige Karriereperspektive bleiben unter den Bedingungen, also für die Mehrheit der Beschäftigten, eine bloße Illusion. Es ist daher nun mit der Novelle, die am Freitag dann durch den Bundesrat geht, der große Verdienst von Beschäftigten, Personalräten, Mittelbauinitiativen und Gewerkschaften, dass sie seit 2007 unermüdlich die öffentliche Debatte zu diesem Gesetz vorangetrieben haben und die Verbesserungen, die jetzt schon genannt wurden, mit erkämpft haben.
Meine Fraktion begrüßt in der vorliegenden Novelle ausdrücklich zunächst erst einmal die Streichung des nicht wissenschaftlichen Personals aus dem Geltungsbereich des Gesetzes. Damit kommen wir dem Prinzip „Dauerstellen für Daueraufgaben“ zumindest ein Stück näher. Erfreulich sind im Ansatz auch die familien- und inklusionspolitischen Komponenten, welche zumindest einige Erleichterungen bringen werden, aber, wie meine Kollegin Frau Henfling schon angedeutet hat, hier mit dem fehlenden Rechtsanspruch hinter dem notwendigen Anspruch zurückbleiben.
Zudem ist es wichtig, dass studentische Beschäftigungsverhältnisse während des Masters jetzt nicht mehr auf die Höchstbefristungsdauer der Promotion angerechnet werden.
Dennoch – es ist oft erwähnt worden – bleibt das Gesetz mit den geplanten Änderungen hinter dem zurück, was notwendig gewesen wäre. Das liegt auch hier nicht an der rot-rot-grünen Landesregierung. Denn diese hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten im Bundesrat wesentliche weitere Veränderungen wie beispielsweise die Streichung der Tarifsperre vorgeschlagen und auch mitgetragen. Leider ist es die Große Koalition in Berlin gewesen, die weder den Voten des Bundesrats noch den Oppositionsanträgen im Bundestag an dieser Stelle gefolgt ist.
Ich möchte das an einigen wenigen Punkten kurz darstellen, die aber auch schon genannt wurden: Ja, die Befristungen sind zukünftig nur noch zulässig, wenn die Stelle aus Drittmitteln finanziert wird oder wenn die Beschäftigung zur Förderung der
wissenschaftlichen und künstlerischen Qualifizierung dient. Allerdings wurde es beispielsweise hier vergessen oder war auch nicht politisch gewollt, den Anteil der Arbeitszeit, der für die eigentliche Qualifikation zur Verfügung stehen muss, tatsächlich auch im Gesetz zu benennen. Wir unterstützen hier ganz klar die Forderung der GEW nach 50 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit, damit dies auch tatsächlich gewährleistet wird.
Weiterhin wurde seitens der Großen Koalition keine Mindestbefristungsdauer für die Qualifikationsstellen festgelegt. Die Erfahrungen zeigen, wie möglicherweise eine In-der-Regel-Formulierung das, was Sie gerade kritisiert haben, Herr Voigt, mit den drei bis dreieinhalb Jahren hätte umgehen können. Hier hätte man eine klare gesetzliche Regelung schaffen können, die zumindest für diesen Teilbereich Planungssicherheit hätte schaffen können.
Drittens bleibt auch weiterhin die Tarifsperre im Gesetz enthalten und damit wird Gewerkschaften, aber auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern weiterhin die Möglichkeit verwehrt, weitere tarifvertragliche Regelungen in diesem Bereich zu treffen.
Insgesamt hat die Große Koalition in Berlin bei der Novelle vieles im Vagen gelassen, was auch von der GEW zu Recht kritisiert wird, die dieses Gesetz zwar lobt, aber auch in diesen vagen Teilbereichen zu Recht kritisiert, wie exemplarisch schon bei den Mindestbefristungsdauern gerade dargestellt.
Es ist umso wichtiger, dass wir als rot-rot-grüne Koalition jetzt gemeinsam konsequent die Schritte verfolgen, die wir zum einen in der Rahmenvereinbarung IV, aber auch in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen klar vereinbart haben.
Wir stehen auch noch vor der Debatte der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes. Herr Voigt, ich kann Ihnen da nur noch einmal nahelegen – wir hatten im September 2015 die Debatte über gute Beschäftigungsverhältnisse an den Thüringer Hochschulen. Dort wurde beispielsweise auch von der GEW ein Vorschlag, der von vielen Akteuren, die dort bei der Veranstaltung waren, begrüßt wurde, vorgelegt, was im Gesetz entsprechend angepasst werden könnte, um die Bedingungen zu schaffen, auch mit den finanziellen Möglichkeiten im Freistaat Thüringen, die Beschäftigungsverhältnisse der Beschäftigten mit der Thüringer Hochschulgesetzesnovelle zu verbessern.
Ich denke aber auch noch an ein paar Punkte. Wir werden noch über die Novellierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes reden. Da kann ich mir beispielsweise vorstellen, dass wir den unsäglichen § 88 endlich novellieren, damit allen Beschäftigten an den Hochschulen dann tatsächlich die Mitbestimmung ermöglicht wird.
Darüber hinaus ist für uns die Debatte auch im Bund mit unserem Wissenschaftszeitvertragsgesetz keineswegs beendet. Wir wollen ein tatsächliches Wissenschaftsqualifizierungsgesetz. Dazu muss es weiterentwickelt werden, denn nur so kann der auch von Ihnen, Herr Voigt, immer beschworene Wettkampf um die besten Köpfe erfolgreich bestritten werden. Unser Fazit bleibt: Die Änderungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sind einige wichtige Fortschritte. Wir hätten uns mehr gewünscht, aber wir wollen mit den Möglichkeiten, die wir in Thüringen haben, nun zum Vorbild werden für die anderen Bundesländer und für die zukünftige Debatte auf Bundesebene.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich erteile für die Landesregierung Herrn Minister Tiefensee das Wort.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, leere Ränge, schade, die Studierenden aus Erfurt sind weg. Vielleicht gibt es eine andere Möglichkeit, die Debatte nachzuvollziehen.
Vielen Dank an die SPD für das Thema der Aktuellen Stunde. Es gibt einmal mehr Gelegenheit, die Wissenschafts- und Forschungslandschaft in den Scheinwerfer zu rücken. Wir alle sind uns wohl einig hier in dem Haus, Wissenschaft, unsere Hochschulen, Universitäten, Forschungseinrichtungen sind ein entscheidendes Fundament für die Weiterentwicklung Thüringens. Ich möchte zunächst die Diskussion über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz in den Kontext dessen stellen, was wir in der Vergangenheit gemacht haben, weil wir immer wieder betonen müssen, daran wird deutlich, die rotrot-grüne Regierung setzt einen wesentlichen Schwerpunkt in der Unterstützung unserer Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Ich darf Sie daran erinnern, dass wir mit der Rahmenvereinbarung IV mit der in jedem Jahr aufwachsenden vierprozentigen Steigerung auf ein Gesamtvolumen von 2016 bis 2019 von 1,7 Milliarden Euro kommen, ein Aufwuchs im Haushalt von 380 Millionen Euro 2015 zu rund 450 Millionen Euro im Jahr 2019, kumuliert 160 Millionen Euro mehr.
160 Millionen Euro insgesamt! Das ist eine Schwerpunktsetzung, die es in kaum einem anderen Bundesland Deutschlands gibt
Ich will kurz erwähnen, dass wir uns um die Bedingungen der Studierenden kümmern. Das Studentenwerk wird in seinem Haushaltsvolumen aufgestockt. Wir gehen an die Aufgabe heran, unsere Studentenwohnheime zu sanieren, 1.000 Plätze von den reichlich 7.000 werden im Laufe der nächsten vier Jahre eine Verbesserung erfahren, wir kümmern uns um die Mensen und vieles andere mehr. Wir haben das Gesetz zur Errichtung der dualen Hochschule in der Pipeline. Wir beschäftigen uns mit der Frage, wie wir die Exzellenzinitiative so gestalten können, dass auch Thüringer Universitäten und Hochschulen daran teilhaben können. Alles das belegt, wir sind mit einem Schwerpunkt in Thüringen unterwegs, unsere Hochschullandschaft zu stabilisieren und zu verbessern. Jetzt liegt das sogenannte Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf dem Tisch und wird, wenn alles so läuft wie vorgesehen, am Freitag den Bundesrat passieren.
Sehr verehrter Herr Dr. Voigt, man kann Frau Prof. Wanka dafür danken, dass sie dieses Gesetz vorgelegt hat. Man kann ihr dafür danken, dass eine ganze Reihe von Vorschlägen aufgenommen oder verankert worden ist, vielleicht waren es auch zum großen Teil ihre. Aber wir müssen sagen, das ist eigentlich zu kurz gesprungen. Wir sind froh, dass es das überhaupt gibt, aber wir meinen, dass dringend Verbesserungsbedarf vorhanden ist. Da das Gesetz den Bundesrat so passieren wird, werden wir gefordert sein, in Thüringen nachzubessern. Wir anerkennen bei Frau Wanka, bei den regierungstragenden Fraktionen im Bund, dass sie einige Punkte tatsächlich verbessert haben, die wir verbessern wollten. Das ist zum Ersten die Frage, dass es Befristungen nur dann geben wird, wenn sie der eigenen wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Qualifikation dienen. Das ist gut. Zum Zweiten, dass der Zeitraum, der damit im Zusammenhang steht, auch tatsächlich auf diese Qualifizierung Bezug nehmen muss. Das Dritte ist, wir glauben, dass es gut ist, dass wir die Projektlaufzeiten mit den Befristungen derjenigen anpassen, die die Projekte bearbeiten, und auch die Herausnahme des nicht wissenschaftlichen Personals ist eine sehr gute Lösung.
Ich bin Herrn Schaft sehr dankbar, dass er darauf hingewiesen hat, dass eine ganze Reihe dieser Vorschläge aus Thüringen kommt. Ich will einen fünften Punkt nennen, nämlich den, dass wir den Bereich der studentisch Beschäftigten jetzt mit einer Vertragslaufzeit von nicht mehr vier, sondern