Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich zu den Ergebnissen der Planung komme, möchte ich ausführen, warum das Grundwasser nicht einfach saniert werden kann und wir dann quasi durch ein Sanieren des Grundwasserkörpers alle Probleme lösen. In der Vergangenheit wurde nämlich vorgeschlagen, mittels einer Dichtwand den Zustrom von kontaminiertem Wasser nach Schelditz aus Richtung des ehemaligen Werkgeländes seitlich zu unterbinden. Das liegt auch nahe. Wenn Sie sich die Karte vor Augen führen, kann man sagen: Neue Sorge saniert, Aschehalde ein Konzept, wir haben noch Rositz-Schelditz, also versuchen wir einfach die topografische Trennung von dem Ganzen herzustellen. Das kann aber eben nicht gelingen, weil die Kontamination auch von unten nach oben drückt – ich erwähnte es zu Beginn. Außerdem
müsste solch eine Wand 40 bis 50 Meter tief in den Untergrund gesetzt werden, was technisch äußerst schwierig wäre.
Auch die Möglichkeit, eine Brunnengalerie in Schelditz zu setzen, das Wasser abzupumpen und auch zu reinigen, haben die Planer geprüft – neben der Kombinationslösung, die ich eben schon erwähnt habe. Letztlich wäre das aber auch keine nachhaltige und sichere Lösung. Wegen der hohen Belastung im Grundwasser und im tieferen Boden müsste man ewig pumpen; die Ewigkeitslast wäre das Pumpen. Sie würden damit aber im Untergrund überhaupt nichts erreichen.
Ich will Ihnen mal ein Beispiel nennen: Wenn Sie sich einen Plexiglaswürfel vorstellen mit einem Meter Kantenlänge: Sie füllen diesen Plexiglaswürfel mit Sand, Sie kippen auf den Sand eine Dose schweres Motorenöl und versuchen dann dieses Öl mit Wasser auszuspülen. Das Wasser darf aber nicht wärmer sein als 10 Grad. Das entspricht nämlich der Realität. Dann müssten Sie, ganz einfach gesprochen, einfach nur, um Ihre Vorstellungskraft an dieser Stelle ein bisschen anzutriggern, mehrere tausend Male Spülvorgänge immer und immer wieder durch genau diesen Plexiglaswürfel schicken und hätten am Ende immer noch keine Reinigungsergebnisse, die sich sehen lassen können. Deswegen sagen wir, dass das Abpumpen allein bei solchen mit Teerölkontaminationen verunreinigten Böden nichts bringt und Kosten verursacht, die am Ende wenig ergebnisorientiert sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei diesen Pumpenlösungen würden erhebliche und je nach Andrang auch stark abweichende Wassermengen anfangen, sodass das Ganze mit dem Bild des Plexiglaswürfels auch nur abstrakt Ihre Vorstellungskraft bemühend eine Möglichkeit wäre, die natürlich mit den regulären Wetter- und tatsächlichen Niederschlagsbedingungen nichts zu tun hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bodenluftbelastung machte im Wohnblock solche Probleme, dass das weitere Wohnen dort unzumutbar wurde. Wir haben neben dem regulären Planungsprozess deswegen ganz schnell reagiert – auch das hätten Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU-Fraktion, längst machen können. Ich will jedem einzelnen Minister, jeder einzelnen Ministerin dafür sehr herzlich danken. Dieses Kabinett hat sich bereits ganz vorfristig, nämlich im Frühjahr 2015, gemeinsam dieser Problematik gestellt und hat gesagt: Natürlich kann es nicht sein, dass wir eine entsprechende Belastung für die Mieterinnen und Mieter haben, natürlich stellen wir aus unseren Häusern Mittel zur Verfügung. Ich kann Ihnen an dieser Stelle sagen, es werden bis Mitte Februar alle Mieter aus der Straße der Chemiearbeiter ausgezogen sein. Es gibt noch vier Mietparteien, es sind insgesamt fünf Personen, die
laut Auskunft der Wohnbaugesellschaft bis Mitte Februar ausgezogen sein werden. Dann steht der Block leer, von dem ich vorhin sagte, Sie haben den Eindruck, wenn Sie bei den Leuten im Wohnzimmer stehen, es riecht wie auf einer Tankstelle – und das 24 Stunden am Tag und das 365 Tage im Jahr. Es ist dann die Möglichkeit, dass sie woanders hinziehen und wir an dieser Stelle endlich diesem Punkt Abhilfe schaffen. Die Lottomittel hierfür sind jedenfalls Ende des Jahres komplett abgerufen worden, sodass wir sagen können, wir haben hier große Unterstützungsleistung gegeben.
Jetzt lassen Sie mich zu den Ergebnissen der Planungen kommen. Es zeichnen sich verschiedene Maßnahmenpakete ab. Wie immer, wenn eine Geschichte komplex ist, gehören auch verschiedene Ebenen dazu. Es gibt zum einen flächenbezogene Maßnahmen und Sicherungsmaßnahmen an insgesamt 15 Objekten; das sind Wohnhäuser, ein Wohnblock und leer stehende Gewerbeimmobilien. Wer das vor Ort kennt, weiß, damit ist zum Beispiel dieser kleine HO-Markt gemeint. Es gibt flächenbezogene Maßnahmen. Wir werden einen Teil der Talstraße anheben müssen. Das gesamte Konzept ist übrigens auf Sicherungsmaßnahmen bis 2100 gerechnet. Ein Teil der Straße wird angehoben. Wir werden Grundwasserdruckentlastungsflächen und Bodenfilter dauerhaft zur Grundwasserreinigung installieren müssen. Wir werden Bodenaufschüttungen und Geländeangleichungen vornehmen müssen und den Gerstenbach umverlegen. Auch das wird nötig sein. Wir müssen ihn an einer anderen Stelle verankern. Wir werden Sicherungsmaßnahmen an Objekten, das heißt Kellerverfüllungen, Kellerabdichtungen und, ja, auch Nutzungsaufgabe am Ende des Tages haben. Diese Maßnahmen sind in der Fläche eng mit den Sicherungsmaßnahmen an den Objekten verflochten und sind – das ist quasi der Schlüssel für Rositz-Schelditz – am Ende eine Kombinationslösung. Sie haben eine Flächenlösung, das heißt, die Anhebung der Straße, die Verlegung des Flusses und bestimmte andere Flächenmaßnahmen, und zum anderen individuelle Maßnahmen für jedes einzelne Haus.
Wie sind wir jetzt mit diesem Plan umgegangen? Wir haben, nicht wie es gerade zu hören war, nicht mit den unmittelbar Betroffenen über den Stand der Planungen geredet. Im Gegenteil: Genauso sind wir verfahren. Ich finde auch, es gehört sich und es ist guter politischer Stil, zuerst mit den unmittelbar Betroffenen zu reden und dann hinterher alle anderen zu informieren. Denn es geht natürlich um sensible Daten und Angelegenheiten der Betroffenen und deswegen werde ich Ihnen auch keine Details zu einzelnen Häusern sagen können und werde auch ohne explizite Zustimmung der Betroffenen an dieser Stelle nicht zu einzelnen Aspekten etwas sagen. Aber was ich Ihnen sagen kann, ist, dass mein
Haus mit voller Kraft in der vergangenen Woche mit jeder einzelnen Eigentümerpartei in den Objekten, die in Rede stehen, gesprochen hat. Es sind sehr vertrauensvolle Gespräche gewesen. Das sind zum Teil auch sehr schwierige Gespräche gewesen. Es geht jetzt vor allen Dingen darum, klarzumachen, wir haben hier eine Lösung, die euch, die ihnen dauerhaft dabei hilft, diese Umweltaltlast, die Sie – ich sage es noch mal – seit 25 Jahren genauso im Blick haben müssten wie alle anderen in diesem Land auch, nicht mehr als Neverending Story zu beachten und zu behandeln, sondern endlich zu Ende zu erzählen.
Am Ende wurden in speziellen Terminen unter anderem auch die Gemeinde und die BI unterrichtet. Am Freitag war Staatssekretär Möller im Gemeindehaus in Rositz-Schelditz und hat intensiv informiert und diskutiert. Die Einwohnerversammlung fand unter breiter Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Ich bin dankbar dafür, dass die Menschen in der Region so aufgeschlossen mit uns wirklich fachlich, sachlich, konsequent diskutiert haben. Die Gespräche waren nicht einfach. Es gibt natürlich individuell für manche Flächen Lösungen, die durchaus bei den Betroffenen an die Frage gehen: Wofür entscheide ich mich? Das ist nicht leicht, aber ich denke, dass die vertrauensvollen Gespräche nicht nur fortgesetzt werden, sondern auch erfolgreich zu Ende gebracht werden können.
Jetzt lassen Sie mich zum Schluss noch kurz einen Blick auf die weiteren Planungen werfen. Die Maßnahmen wurden bisher von der LMBV und unserem Haus zusammen beauftragt. Das hat sich bewährt, das wollen wir fortsetzen. Am Ende des Tages steht immer die Frage im Raum: Und wer bezahlt? Im Planungsprozess mit der sich nun anschließenden Entwurfsplanung wird die LMBV zunächst als Projektträgerin auftreten. Ich darf Ihnen versichern, wir haben im vergangenen Jahr und auch dieses Jahr nicht nur ein Gespräch, nein, viele Gespräche geführt, um auch Finanzierungssicherheit einzuwerben. Aber hier können auch Sie tatsächlich Ihren Beitrag leisten, Frau Schulze, indem Sie im Bund klarmachen, dass das Land Thüringen nicht allein dafür verantwortlich ist, diese Umweltaltlasten, noch mal, die euphemistisch im Sondervermögen des Landes geregelt sind, anzugehen. Die Planungs- und Kostenangaben sind weiter zu verfeinern. Wir gehen derzeit von einem Planungsniveau von circa 10 Millionen Euro allein für die Sanierungsarbeiten aus. Diese sind bis Ende 2017 vorgesehen. Es geht Ihnen, nehme ich wahr, zu langsam. Ich will Ihnen aber gern sagen, warum Ende 2017 auch ambitioniert ist. Man hätte auch schon eher anfangen können, kann ich Ihnen antworten. Es geht um umfangreiche, genehmigungsrechtliche Fragen. Da will ich Ihnen gern sagen, welche das betrifft. Bei einer Straßenanhebung müssen Sie natürlich entsprechende Genehmigungsverfahren ein
halten, Planfeststellungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen und, wenn es um die Gerstenbachaue geht, ganz sensible Prüfungen, auch hier UVP-Prüfung. Gerade zu den Planungen mit Öffentlichkeitsbeteiligungen sind die Zeitangaben deswegen etwas, bei dem ich sage, in der besten aller Welten schaffen wir es, dass es dann wirklich Ende 2017 losgehen kann, wenn genau jene Planungen verfeinert, auf die Fläche ausgerichtet und nachhaltig bestätigt sind. Noch mal: Eine Neverending Story beenden Sie dann, wenn Sie sie sorgfältig geprüft haben und am Ende auch vernünftig zu Ende erzählen können.
Zum Schluss noch Folgendes: Zu den eben beschriebenen Planungsprozessen sollen individuelle Vereinbarungen mit den betroffenen Eigentümern auch förmlich abgeschlossen werden. Es geht uns deswegen darum, dass diese Maßnahmen verbindlich verabredet werden, damit wir genau wissen, wann welche Maßnahmen mit welchen Kosten umgesetzt werden können. Entscheidend sind zum Beispiel auch Ausgleichszahlungen an die Betroffenen bei kompletter Nutzungsaufgabe. Auch das gehört zu diesem Sanierungsvorhaben dazu.
Noch mal: Eine weitere umfassende Finanzierungslösung für Schelditz ist mit der LMBV und dem Bund noch zu finden. Man wirft uns das Geld nicht gerade hinterher. Dafür müssen wir schon kämpfen. Aktuelle Verhandlungen mit dem Bund über die nächste Phase der Finanzierung ab 2018 laufen. Die laufen mit Hochdruck. Bei der Umsetzung der Planungen bei der Frage einer weiteren breiten Beteiligung kann ich Sie nur sehr herzlich um eins bitten, Ihre Unterstützung, damit die Neverending Story Rositz-Schelditz zu Ende erzählt wird. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Durch die Redezeit der Landesregierung ist die Möglichkeit für die Abgeordneten entstanden, noch einmal das Wort zu ergreifen. Wird dies gewünscht? Frau Schulze, bitte schön, Sie haben das Wort, 2 Minuten Redezeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich war natürlich bei der Veranstaltung dabei und habe mir das angeschaut. Eine Frage habe ich trotzdem noch. Und zwar wissen Sie ganz genau, dass, bevor eine Planung gemacht werden konnte, diese Lupe durch die LMBV erstellt werden musste. Und diese Lupe bedeutet: Wie ist das, was Sie gesagt haben, 2100? Wie entwickelt sich der Grundwasseranstieg? 1,5 Meter über dieser jetzigen Auenoberfläche sagt diese Lupe aus bei normalen Bedingun
gen. Die Reaktion, die Sie darauf hatten, war: Sie finden, Drainagemaßnahmen an Häusern und das Abpumpen von Wasser lösen hier das Problem nicht. Das war eine Aussage vom 15.03.2014 in der OVZ in Reaktion auf die Vorstellung dieses Projekts. Was ändert sich denn, wenn ich Fraktionsvorsitzende bin oder dann Ministerin? Wieso ändert sich diese Meinung in Bezug auf diese grundlegenden Sanierungen? Mir geht es darum, erste Reaktion: Häuser und Leute in Sicherheit gebracht – okay. Aber wie geht es dann weiter? Irgendwo sind diese Giftstoffe da. Gegen die müssen wir auch etwas machen. Und das konnte erst geschehen, seitdem das beauftragt worden ist, übrigens über das vorherige Ministerium, dass so eine Lupe mit der LMBV erstellt hat.
Darum hätte ich gern noch mal gefragt, wenn Sie die Möglichkeit haben, mir die Antwort zu geben – sonst bin ich gern bereit, dann doch noch mal schriftlich eine Anfrage zu stellen: Was ändert sich, wenn man Ministerin ist und vorher Fraktionschefin? Wieso ändern sich die Meinungen so?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich schaue noch einmal in das weite Rund. Ich sehe jetzt definitiv keine weitere Wortmeldung.
e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Gute Arbeit‘ an Thüringer Hochschulen – Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen mit der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/1670
Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, ich darf hier die Studierenden der Uni Erfurt herzlichst begrüßen, wurde mir mitgeteilt.
Ich freue mich, dass Sie an unserer Debatte teilnehmen, und ich hoffe, dass wir Ihnen ein paar interessante Aspekte mitgeben können. „‘Gute Arbeit‘ an Thüringer Hochschulen – Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen mit der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes“ ist unser Thema der Aktuellen Stunde. Warum tun wir das? Lassen Sie mich ein paar Grundlagen bringen. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz aus dem Jahr 2007 verfolgt das Ziel, Fluktuationen beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal zu ermöglichen. Das Gesetz sollte verhindern, dass zu viele Mittelbau-Stellen mit Dauerpersonal besetzt sind, wodurch Wissenschaftler an der Qualifizierung gehindert würden. Es wurde evaluiert. Was ergab sich? Die Evaluierung ergab jedoch, dass sich der hohe Anteil der Befristungen insbesondere über kurze Zeiträume negativ auf die Attraktivität der Wissenschaftskarrieren auswirkte und dass der überwiegende Teil der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen und Forschungseinrichtungen hinsichtlich der Planbarkeit ihrer Karrieren und der Arbeitsplatzsicherheit unzufrieden ist. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten zeigte sich laut diesem Bericht zudem mit der Familienfreundlichkeit der Universitäten und Forschungseinrichtungen unzufrieden. Es bestand also dringender Handlungsbedarf und die Notwendigkeit, die Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu verbessern, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Qualifizierungsbindung der Befristung: Die in der Evaluation, wie gerade dargestellt, kritisch identifizierten Kurzbefristungen für Wissenschaftler sollen künftig verhindert werden. Daher sind Befristungen nur noch möglich, wenn die Finanzierung überwiegend über Drittmittel erfolgt, die Beschäftigung zur Förderung der wissenschaftlichen und künstlerischen Qualifizierung erfolgt und die Befristung muss dabei künftig dem Qualifizierungsziel angemessen sein.
Herausnahme des wissenschaftlich unterstützenden Personals aus dem Geltungsbereich: Obwohl es sich bei dem unterstützenden Personal in Technik und Verwaltung um Daueraufgaben handelt, unterlag dieses nicht wissenschaftliche und nicht künstlerische Personal bisher trotzdem dem Geltungsbereich des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Künftig unterliegen diese Beschäftigten nicht mehr diesem Gesetz und können daher entweder unbefristet oder nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz befristet eingestellt werden.
Ausschöpfung des Projektzeitraumes bei Drittmittelfinanzierung: In der Vergangenheit konnten Wissenschaftler aufgrund zu kurzer Befristungen mitunter nicht bis zum Abschluss des Drittmittelprojektes
an diesem mitarbeiten. Künftig gilt: Wenn ein Projekt durch Drittmittel finanziert wird, soll die Befristungsdauer dem Projektzeitraum entsprechen.
Weiterhin Erleichterung für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Familien: Gerade für Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen, die Kinder unter 18 Jahren haben, verlängert sich die zulässige Befristungshöchstdauer um zwei Jahre je Kind. Vorher verlängerte sich diese Höchstdauer unabhängig von der Anzahl der Kinder um maximal zwei Jahre. Gleiches soll künftig auch für diejenigen gelten, die sich um Stief- und Pflegekinder kümmern, der sogenannte „erweiterte Kinderbegriff“. Außerdem werden die Zeiten für Mutterschutz und Elternzeit nicht auf die Befristungshöchstdauer von zwölf Jahren angerechnet. Ebenfalls nicht angerechnet werden Beurlaubungen zur Pflege von Angehörigen.
Und last, but not least – Verbesserungen für Wissenschaftler mit Behinderungen: Neu aufgenommen wurde auch die Regelung, dass die Höchstbefristungsdauer für Wissenschaftler mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung um zwei Jahre verlängert werden kann.
Diese vielen Verbesserungen, die durch die Gesetzesnovellierung erzielt werden und von der SPD und von uns ausdrücklich begrüßt werden, sollten wir nicht kleinreden. Gleichwohl ist aber bedauerlich, dass vom Bundestag weiterhin durch den Bundesrat angeregte Änderungen überwiegend nicht berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem die Aufhebung der im Gesetz verankerten Tarifsperre, die Gewerkschaften und Arbeitgebern größtenteils untersagt, im Interesse der Beschäftigten vom Gesetz abweichende Regelungen zu Zeitverträgen im Tarifvertrag zu vereinbaren. Die Beibehaltung der Tarifsperre wird insbesondere damit begründet, dass eine Öffnung der Befristungsregelung für tarifvertragliche Vereinbarungen die Funktion dieses Gesetzes – rechtssichere und verlässliche Rahmenbedingungen für die befristeten Beschäftigungen des wissenschaftlichen Personals zu schaffen –, erheblich beeinträchtigen würde. Wir bedauern dieses ausdrücklich.
Lassen Sie mich im Hinblick darauf zwei Dinge sagen: Gute Beschäftigungsbedingungen sind notwendig für unseren Nachwuchs. Wir haben dieses auch in der Rahmenvereinbarung IV vereinbart und sind sicher, dass wir mit unseren Hochschulen hier zu einer Qualifizierung und einer Verbesserung kommen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächste hat das Wort Frau Abgeordnete Henfling, Bündnis 90/Die Grünen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt seit 2007 die Befristungsdauer und Bedingungen der promovierenden und promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf Qualifikationsstellen oder in drittmittelfinanzierten Projekten angestellt sind. Seit seiner Evaluation im Jahr 2011 ist klar, dass das Gesetz dringend reformbedürftig ist. Nach mehrjährigem Stillstand novelliert die Bundesregierung nun das Gesetz. Daher begrüßen wir die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und werten es als ersten richtigen Schritt zu einer guten Arbeit in der Wissenschaft. Aber das Ganze ist nur ein Teilerfolg. Denn wenn wir den Fakten ins Auge sehen, dann wird deutlich, dass mittlerweile die überwiegende Mehrheit der hauptberuflichen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Thüringen nur noch eine befristete Stelle, und das oft mit sehr kurzen Laufzeiten, hat. Die Möglichkeit, bessere Voraussetzungen durch ein reformiertes Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu schaffen, hat die Regierungskoalition aus unserer Sicht leider nicht ausgeschöpft. Keine Bewegung gab es beim Thema „gesetzlich vorgeschriebene Mindestvertragslaufzeiten in der Zeit der Qualifizierung“, also während und nach Promotion sollen das nach unserer Vorstellung mindestens zwei Jahre sein. Denn ohne konkrete Mindestlaufzeiten können wissenschaftliche Einrichtungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler weiterhin unzumutbar kurz beschäftigen.
Verbesserungsbedarf sehen wir auch bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir setzen uns daher für eine Verbindlichkeit bei den familienfreundlichen Regelungen des Gesetzes ein. Dazu gehört der Rechtsanspruch auf Vertragsverlängerung, wenn die Voraussetzungen der sogenannten familienpolitischen Komponente vorliegen. Die familienpolitische Komponente ermöglicht, dass sich der Gesamtbefristungsrahmen für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit Kindern verlängert. Das Problem ist allerdings, dass viele Betroffene von dieser Regelung nicht profitieren, weil sie unverbindlich ausgestaltet ist und Arbeitgeber sie meist nicht für Vertragsverlängerungen nutzen. Leider werden Eltern auch zu