gen? Verlegen wir dort Gleichstromleitungen unter der Erde? Das aber – ganz wichtig – vorzugsweise in bestehenden Trassen, damit wir nicht neuen Landschaftsraum, neue Umwelt zerstören. Das ist ein ganz klares Prä von unserer grünen Politik.
Hier muss man allerdings sagen, der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht zwar ein Prä für Erdverkabelung, aber er hält auch noch Möglichkeiten offen, in Abstimmung mit den Bürgerinnen und Bürgern auch oberirdische Leitungen verlegen zu können oder Hybridlösungen zu ermöglichen. Ich glaube, das ist auch dadurch gekommen, dass sich die rot-rot-grün geführte Landesregierung stark im Bundesrat und auch in Gesprächen dafür eingesetzt hat und diese Option jetzt möglich geworden ist. Deswegen sagen wir zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung auch nicht prinzipiell nein, aber wir wollen, dass Leitungsbau auf Bestandstrassen möglich ist und dass es den Bürgern transparent rübergebracht wird, wofür die Leitungen da sind. Da ist noch ein Aufholbedarf zu sehen, denn bis jetzt ist es leider noch so, dass nach jetzigen Netzverläufen sehr viel Braunkohlestrom durch die Leitungen geht. Da sagen Sie als CDU, das ist gut so, sonst hätten Sie nicht 1,5 Milliarden Euro der Bürgerinnen und Bürger in die Hand genommen, in abgewrackte Braunkohlewerke investiert und das als Erfolg zur Stabilisierung der Netze verkauft. Deswegen muss transparent hinübergebracht werden, wofür die Leitungen da sind. Wir fordern, dass die Leitungen in einem Szenario von 100 Prozent erneuerbaren Energien abgestimmt sind. Da hat auch der Netzentwicklungsplan noch Lücken. Das muss den Leuten transparent gemacht werden, weil nur so – glauben wir – die Bürgerinnen und Bürger mitgenommen werden können, wenn wir uns von der alten Energiepolitik verabschieden. Unter diesen Voraussetzungen – noch einmal zusammenfassend – verschließen wir uns nicht der Diskussion und denken, die Wahlmöglichkeit für die Region für Erdverkabelung oder offene Leitungen ist eine gute Sache, aber wir bestehen auch darauf, dass das auf bestehenden Leitungen umgesetzt und transparent gemacht wird für eine Welt von 100 Prozent erneuerbaren Energien. Vielen Dank.
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor und Frau Ministerin Siegesmund erhält für die Landesregierung das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem, was die internationale Staatengemeinschaft am Samstag verabredet hat, ist eines noch einmal viel klarer geworden, als es bis dahin ohnehin schon war: Die Energiewende ist nicht nur im vollen Gange, sondern sie ist auch – wenn Sie so wollen – das global größte mögliche Wirtschaftsförderprogramm, was man sich nur vorstellen kann. Nicht nur, dass dieses Jahr Angela Merkel, die Bundeskanzlerin, das Wort „Dekarbonisierung“ öfter in den Mund genommen hat als viele andere, nein, die globale Weltgemeinschaft hat sich darauf verständigt, im Sinne des 2-Grad-Ziels, im Sinne der maximalen Erderwärmung auf 1,5 Grad konkrete Maßnahmen umzusetzen. Das bedeutet auch, dass die Bundesrepublik Deutschland auf die die globale Weltgemeinschaft besonderes Hauptaugenmerk legt, und die quasi der Probelauf für eine gelingende Energiewende ist, hier weiter die Nase vorn haben und liefern muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle wissen, dass die Umsetzung der Energiewende und der damit verbundene verstärkte Netzausbau, Übertragungsnetzausbau zusammengedacht werden müssen, aber die Frage lautet: Wie? Die CDU ist immer die erste, wenn es um konkrete Projekte beim Thema „Energiewende“ geht, die sagt: Wir brauchen Augenmaß. Gerade bei der Frage, wie wir künftig mit den Übertragungsnetzen umgehen und wie wir diskutieren, ist „Augenmaß“, wie ich finde, das richtige Wort, um der Verantwortung gerecht zu werden, der wir auch gerecht werden wollen. Endlich gibt es also mit den Eckpunkten vom 1. Juli 2015 eine Grundlage, dafür zu sprechen, wie mehr Akzeptanz in der Bevölkerung auf der einen Seite und umweltverträglichere Gestaltung des Netzausbaus auf der anderen Seite zusammengeführt werden können. Das ist grundsätzlich erst einmal kein schlechter Schritt, der uns da vorliegt. Wer dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, zugehört hat, der konnte sehr klar die Worte vernehmen, dass der Erdkabelvorrang gerade für neue Gleichstromtrassen ein wichtiger Schritt für das Gelingen der Energiewende ist. Es bleibt jedoch nach wie vor die Frage offen, wie sie den für den Erfolg der Energiewende dringenden Akzeptanzvorschub, den wir in der Bevölkerung brauchen, mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort tatsächlich verbinden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dem Gesetz, was uns zur Grundlage für die Entscheidung am Freitag, übrigens nur zur Anrufung des Vermittlungsausschusses, vorliegt, gibt es folgende Punkte zu entscheiden:
2. eine Erweiterung des Katalogs der gesetzlichen Tatbestände, in denen der Einsatz von Erdkabel möglich wäre, sowie
Zweitens ist Grundlage des Gesetzestextes die Beschleunigung des Netzausbaus durch Aktualisierung und Erweiterung derjenigen Netzausbauvorhaben, für die eine gesetzliche Bedarfsfeststellung festgeschrieben ist.
Der zweite Punkt soll durch eine Aktualisierung und Erweiterung des Bundesbedarfsplangesetzes umgesetzt werden, bei der unter anderem als neue Koordinaten für den HGÜ-Korridor D, der uns in Thüringen betrifft, die Netzknoten Wolmirstedt und Isar festgelegt werden und der Katalog der Vorhaben des Bundesbedarfsplangesetzes erweitert wird. Für Thüringen ist insofern die Netzverstärkungsmaßnahme Lauchstädt-Wolframshausen-Vieselbach relevant, deren energiewirtschaftlichen Bedarf die Bundesnetzagentur bereits im NEP 2024 verbindlich festgestellt hat.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang aber noch einmal sehr klar sagen: Der Netzausbau in der Bundesrepublik kann nur mitgetragen werden, wenn er den Zielen der Energiewende dient. Es kann nicht angehen, neue Stromleitungen für Kohlestrom zu bauen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ein solcher Ansatz ließe sich in keinem Gesichtspunkt rechtfertigen, schon gar nicht nach dem Signal aus Paris vom vergangenen Wochenende.
Wir alle wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren – die CDU-Fraktion schließe ich da mit ein –, dass die Energiewende nur gelingen kann, wenn der Netzausbau im erforderlichen Umfang und rechtzeitig erfolgt. Insofern ist es nur konsequent, wenn die ins Stocken geratenen Projekte nunmehr unter veränderten Bedingungen vorangetrieben werden. Endlich scheint die Bundesregierung auch vorankommen zu wollen. Wahr ist aber auch, dass der grundsätzliche Bedarf für den Netzausbau selbst nicht wegdiskutiert werden kann und dass es jeweils ein schwieriger Abwägungsprozess ist. Ich darf daran erinnern, dass es mit der Erstellung und Fortschreibung von Netzentwicklungsplan und Bundesbedarfsplan ein Verfahren gibt, bei dem sich am Ende des Tages der staatliche Souverän, in diesem Fall der Bundestag, zunächst vergewissert, welche Leitungen tatsächlich erforderlich sind, und erst danach diesen Bedarf als konkrete Koordinaten der jeweiligen Stromleitung im Bundesbedarfsplangesetz festschreibt. Ihrer Verantwortung auf Bundesebene müssen Sie schon gerecht werden. Das permanente Anzweifeln der Planungsgrundlagen, wenn man in Berlin hopp sagt und
dann, wenn es in Thüringen um konkrete Projekte geht, top oder andersherum, das funktioniert nicht und Doppelzüngigkeit funktioniert, wenn man Verantwortung übernehmen will, schon gar nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Deutschland hat sich nach Fukushima deutlich für die Energiewende mit all ihren Konsequenzen ausgesprochen. Das hat sich sogar bis nach Bayern zu Herrn Seehofer rumgesprochen.
Mit der vorgesehenen moderaten Ausdehnung der Möglichkeit zur Erdverkabelung im 380-kV-Drehstrombereich kann künftig häufiger verkabelt werden. Zugleich wird dann aber nach wie vor dem in der Erprobung befindlichen Entwicklungsstand dieser Technologie Rechnung getragen. Neu in das Gesetz gekommen sind nämlich Regelungen zur Umsetzung des politisch gewollten Vorrangs der Erdverkabelung bei den HGÜ-Stromautobahnen, das heißt also im Bereich der HochspannungsGleichstrom-Übertragungstechnik. Dabei wird festgelegt, dass solche Leitungen in Zukunft grundsätzlich als Erdkabel zu errichten sind. Gleichzeitig normiert das Gesetz Ausnahmen, in denen aus berechtigten Gründen von diesem Vorrang abgewichen werden kann und weiterhin Freileitungen zulässig sind. Dafür können zum Beispiel naturschutzfachliche Gründe sprechen. Die Abgeordneten haben darauf hingewiesen, wer meint, mit Erdverkabelung würde man die Landschaft nicht optisch beeinträchtigen, der schlägt fehl, der geht fehl. Man muss sich klarmachen, dass das natürlich eine nachhaltige Beeinträchtigung ist. Gerade auch, wenn wir über konkrete Trassenprojekte sprechen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die von Thüringen beim HGÜ-Korridor D verfolgte Idee einer Hybridleitung wäre zum Beispiel eine Alternative. Darüber muss man diskutieren. Das ist – denke ich – auch im Rahmen dessen, was bundesgesetzlich festgeschrieben werden soll, möglich. Aber diese Debatte muss man konstruktiv angehen wollen. Mit Fundamentalopposition hier in Thüringen und einem Wegducken zu den Entscheidungskorridoren in Berlin kommt man nicht voran. Wichtig ist aus meiner Sicht vor allen Dingen eins: Die vom Leitungsbau betroffenen Kommunen können eine Ausführung als Freileitung einfordern, wenn sie dies für ihr Gemeindegebiet als vorzugswürdige Variante erachten.
Ich habe als Umwelt- und Energieministerin immer darauf hingewirkt, dass mit dem Erdkabelgesetz eine große Lösung kommt, die eine im Einzelfall optimale Gestaltung ermöglicht. Wahlfreiheit zur Frage: Was ist das Beste für die Situation vor Ort? Das betrifft am Ende aber auch einen konstruktiven Diskussionsprozess. Neben der Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Erfordernisse war es mir auch immer wichtig, den Menschen vor Ort Mitspracherechte zuzubilligen. Das geschieht nun mit dem
Erdkabelgesetz. Es wird künftig den Kommunen möglich sein, die für ihr Hoheitsgebiet bestmögliche Variante im Leitungsbau mit zu erarbeiten. Das kann sogar so weit gehen, dass eine Kommune statt der Erdverkabelung eine Freileitung einfordern kann. Über diesen Prüfauftrag muss die Bundesnetzagentur dann entscheiden. Aus unserer Sicht schafft das Gesetz damit insgesamt ein klares Votum pro Erdkabel, ermöglicht aber auch im Einzelfall, die verträglichste Lösung im Sinne des geringstmöglichen naturschutzfachlichen Eingriffs umzusetzen. Klar ist aber auch, dass eine wesentliche Säule im Verfahren der Planung und Umsetzung von Netzausbaumaßnahmen immer in einer transparenten Bürgerbeteiligung besteht. Ich will das noch einmal ausdrücklich betonen. Zu begrüßen ist daher auch, dass vom Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz genau jenes erkannt wurde und man im Verfahren beim Bau der Thüringer Strombrücke am Ende auch gelernt hat. Insofern sind wir, was die Frage Korridor D angeht, denke ich, auf gutem Wege.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle ein klares Wort in Richtung Ostthüringen. Ich habe viel Verständnis für die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger und auch dafür, dass Kommunalpolitiker sich an die Spitze einer Bewegung stellen. Aber es fällt mir persönlich schwer, die Augen davor zu verschließen, dass der Deutsche Bundestag ein Bundesbedarfsplangesetz macht, einen Ausbaubedarf konkret feststellt, eine betreffende Fraktion das Ganze auch bundespolitisch trägt, aber dann hier in Thüringen meint, das Ganze konterkarieren zu müssen.
Ich finde, wir sollten unsere Kraft darauf lenken, die für Mensch und Natur verträglichste Variante durchzusetzen. Ich bin weiter sehr dafür, den Weg für eine HGÜ-Leitung in Thüringen unbedingt in Anlehnung an bestehende Trassen zu knüpfen. NOVAPrinzip heißt: Netz-Optimierung vor Ausbau. Das sollte unser Credo sein und die Möglichkeiten haben wir. Wofür steht denn sonst der Begriff „Bündelung“? Es bleibt aber abzuwarten, was das neue Prinzip – im Gesetz verankert, Stichwort Geradlinigkeit – für die konkrete Planung heißen wird. Es scheint mir grundsätzlich richtig zu sein, die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten zu suchen, aber die kürzeste Verbindung muss nicht immer die natur- und landschaftsverträglichste sein, meine sehr geehrten Damen und Herren. Natürlich geht es auch um die Frage der Kosten. Aber diese Frage müssen wir auch noch an anderer Stelle intensiv diskutieren.
Ausgehend von 8 Milliarden Euro Mehrkosten für Erdkabel gegenüber Freileitung ist nach Berechnungen der TU Dresden mit einer Mehrbelastung von 0,18 Cent pro Kilowattstunde für die Haushalte zu rechnen. Das gehört zur Wahrheit Ihres Gesetz
entwurfs mit dazu. Für einen Normalhaushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch, meine sehr geehrten Damen und Herren, würde das eine Mehrbelastung in Höhe von 6,30 Euro bedeuten – 6,30 Euro.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass im Erdkabelgesetz die Erkenntnis Eingang gefunden hat, dass der Osten der Bundesrepublik nicht allein die Netzausbaukosten tragen kann. Deswegen fordere ich seit Monaten politisch eine Wälzung der Netzausbaukosten ein.
Ein solidarisches Netzentgelt fordern wir seit Monaten – in Briefen, in Gesprächen, in großen und in kleinen Runden. Ich kann Sie nur auffordern, uns dabei zu unterstützen. Die Bundesregierung darf hier nicht auf halbem Wege stehen bleiben. Wir drängen darauf, dass die bundesweite Wälzung aller Netzausbaukosten auf Übertragungsnetzebene, also sowohl die Kosten für Erdkabel als auch die Kosten für Freileitungen, umgehend in Angriff genommen wird. Es ist nicht vermittelbar, warum in der Regelzone 50Hertz die größten Netzentgelte anfallen.
Es gibt eine Studie, in der ganz klar steht, dass die bundesweite Wälzung zu Folgendem führen würde: 12 von 16 Bundesländern würden von einer solchen Umstellung im System profitieren. Die Thüringer Wirtschaft würde davon profitieren, viele Verbraucherinnen und Verbraucher würden davon profitieren. Also packen Sie es an und erzählen Sie es Ihren Bundestagsabgeordneten, die die Verantwortung tragen.
Die Thüringer Landesregierung wird sich in der Debatte um die Angleichung der Netzentgelte weiter aktiv beteiligen. Wir haben geschafft, dass im Weißbuch zum Strommarktdesign dieser Punkt verankert ist. Aber bei der Korrektur dieser Schieflage braucht es durchaus auch Unterstützung von Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Der Gesetzgeber steht im Rahmen seiner Rechtssetzungskompetenz in der Verantwortung, den für das Gelingen der Energiewende erforderlichen Stromnetzausbau in der Weise zu organisieren, dass die Belange von Mensch und Natur zur größtmöglichen Geltung gelangen können. Das Gesetz, das auf Bundesebene im Bundesrat diskutiert wird, trägt dazu bei. Der grundsätzliche Vorrang der Erdverkabelung bei HGÜ-Leitungen, die Akzeptanz des Stromleitungsausbaus in der Bevölkerung zu steigern und Konfliktpotenziale zu reduzieren, ist der richtige Weg. Ich sage aber: Gemeinsam daran arbeiten, dass wir die Herausforderungen stemmen, gemeinsam auch die Positionen in Berlin und Thüringen harmonisieren und nicht mit gespaltener
Zunge unterwegs sein und sehr klarmachen, dass die Energiewende genauso wenig aufgehalten werden kann, wie Sie ein Klavier werfen können, das ist wichtig. Die Frage ist nur, wie wir es anpacken, wie wir maximal davon profitieren. Das ist die Aufgabe der Thüringer Landesregierung und der stellen wir uns auch mit voller Kraft. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor, sodass ich den zweiten Teil der Aktuellen Stunde damit schließe.
c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Keine Verschärfung des Waffenrechts auf dem Rücken von Thüringer Jägern und Sportschützen“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/1409
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, werte Gäste, ich möchte mit einem Zitat beginnen: „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.“ Dies sagte ein ehemaliger Bundespräsident der SPD im Jahr 1976.
Dies vorangestellt hier ein paar Fakten, die ich in die geführte Debatte zum Waffenrecht einbringen möchte: Die Zahl der Verkehrstoten ist in Deutschland im letzten Jahr auf 3.368 gestiegen. 52.111 starben allein 2011 an einem Herzinfarkt. Durch Schusswaffen kommen in Deutschland jährlich insgesamt rund 820 Menschen ums Leben. Die Anzahl der Straftaten, bei denen eine Schusswaffe gebraucht wurde, war in den Jahren 2010 bis 2014 rückläufig. Im letzten Jahr wurden 5 Prozent weniger solcher Straftaten registriert als noch im Vorjahr.
Straftaten, bei denen Schusswaffen verwendet wurden, machen nur 0,2 Prozent aller in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Fälle aus. Die weitaus meisten Straftaten, welche in Deutschland mit Schusswaffen begangen wurden, wurden übrigens unter Zuhilfenahme von illegalen Waffen verübt. Im Zeitraum von 2000 bis 2013 waren es gut
5.124 illegale bzw. nicht registrierte Waffen versus 605 legale, die für kriminelle Handlungen verwendet wurden. Auch die oft vor allem von linker Seite geäußerte Behauptung, dass mehr Waffen zu mehr Toten führen, ist wissenschaftlich widerlegt. Eine Harvard-Studie aus dem Jahr 2007 zeigt, dass Staaten wie Belgien oder Frankreich, die ein Verbot von Handfeuerwaffen hatten, eine höhere Mordrate aufwiesen als Deutschland, wo ein solches allgemeines Verbot nicht besteht. In Frankreich oder Deutschland wiederum haben sich anteilig an der Bevölkerung mehr Menschen umgebracht als in den Vereinigten Staaten, die ein weitaus liberaleres Waffenrecht haben. So weit die Fakten. Und nun kommt die Europäische Kommission mit einem Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG, die – Sie ahnen es schon – das Waffenrecht weiter verschärfen will. Logisch ist das nicht.
Gerechtfertigt wird das Machwerk mit den Terroranschlägen von Paris. Angeblich würden sich terroristische Netzwerke die unterschiedlichen nationalen Vorschriften über den Besitz und den Handel mit Feuerwaffen zunutze machen. Meine Damen und Herren, die Terroristen haben das gar nicht nötig. Sie bedienen sich, wie die Terroristen von Paris, der ohnehin verbotenen vollautomatischen Kriegswaffen Typ Kalaschnikow. Mit den Anschlägen von Paris, bei denen die Attentäter schlecht deaktivierte Feuerwaffen verwendeten, wird in der Richtlinie gerechtfertigt, dass europaweit einheitliche Registrierungsvorschriften für eben diese Waffen eingeführt werden sollen. Auch diese Regelung ist so unnötig wie ein Kropf. In Deutschland kann eine deaktivierte Waffe schon heute nicht wieder funktionstüchtig gemacht werden. Halbautomatische Waffen, so die Richtlinie, ließen sich leicht zu automatischen umbauen und müssten daher ebenfalls unter diese Richtlinie fallen. Das ist schlichtweg falsch. Die durch Jäger und Sportschützen verwendeten halbautomatischen Waffen lassen sich nicht zu automatischen umfunktionieren. Diese Brüsseler Richtlinie gängelt tausende, unbescholtene Thüringer Jäger und Sportschützen, ohne dass es dafür einen einzigen haltbaren Grund gibt.
Das erste Opfer ist die Freiheit des Bürgers. Schon heute gehört das deutsche Waffenrecht zu den schärfsten weltweit. So ist der Zutritt zur Wohnung für eine Kontrolle jederzeit möglich. Bei Jägern wird gleich doppelt geprüft, nach Waffenrecht und Jagdgesetz. Waffenbesitzer werden mindestens alle drei Jahre geprüft. Bei Personen, die jünger als 25 Jahre sind, muss ein psychologisches Gutachten erstellt werden. Vor dem Hintergrund dieser restriktiven Vorschriften sieht auch die Bundesregierung keinen Regelungsbedarf. Sie ist der Auffassung, dass die aktuellen waffenrechtlichen Regelungen