Vielen Dank, Herr Dr. Voigt. Ich frage die AfD-Fraktion, ob das Wort zur Begründung gewünscht wird. Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung hat keinen Sofortbericht angekündigt, sodass ich die Aussprache eröffne. Das Wort erhält die Abgeordnete Leukefeld für die Fraktion Die Linke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schönen Dank für die Einbringung. Ich kann hier sagen, dass damit ein wichtiges Thema, das uns beschäftigt und aktiviert, aufgegriffen wurde. Ob man natürlich bei der Überschrift gleich mit dem Begriff „Belastungen“ anfangen sollte, will ich infrage stellen, aber darauf kommen wir vielleicht noch zurück.
Ich kann sagen, dass vieles, was hier aufgeschrieben wurde, schon in Arbeit ist. Ich möchte gleich zu Beginn darauf verweisen, dass die 92. Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die am 18./19. hier in Erfurt stattgefunden hat, dazu ein sehr umfangreiches Papier beschlossen hat, einstimmig bei einer Enthaltung von Bayern, wo es um Berufs- und Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden, geduldeten und anerkannten Flüchtlingen geht. Gleich zu Beginn wird dort hervorgehoben, dass das eine humanitäre Aufgabe ist, die aber auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leistet. Das ist in Ordnung. Wir haben in Thüringen sehr früh angefangen und ich möchte hier daran erinnern, dass es schon am 23. April den ersten Flüchtlingsgipfel im Augustinerkloster gegeben hat. Viele haben daran teilgenommen. Ich denke, das war rechtzeitig. Dort wurde schon zu den verschiedensten Themen der Integration gesprochen, es wurden Vorschläge unterbreitet und auch Arbeitsgruppen gebildet, auch eine Arbeitsgruppe „Integration in Arbeit“.
Ich möchte vier Punkte hervorheben, die dort als Anspruch und als wichtige Aufgabe formuliert wurden. Das ist einmal das Thema – das haben Sie, Herr Dr. Voigt, auch gesagt –, Grundvoraussetzung ist die Sprache. Die Möglichkeit des Erlernens der deutschen Sprache ist ein ganz zentrales Thema, wenn man dann im weiteren Verlauf über Ausbildung und Arbeit sprechen will. Allein die Tatsache, dass schon in diesem Haushalt dafür 700.000 Euro eingestellt wurden und es in den kommenden zwei Jahren auch noch mehr werden sowie in geringem Umfang Bundesmittel dafür zur Verfügung stehen, zeigt, dass das ganz weit voran steht.
Zweiter Punkt war: Netzwerke schaffen, Netzwerke und Beratungsstrukturen. Ich muss sagen, wir haben auch in den letzten Wochen und Monaten deutlich gespürt, dass es viele Akteure gibt, Unternehmen selbst, die Kammern, die Arbeitsagenturen, die Jobcenter, Bildungseinrichtungen, die sich hier bemühen, etwas auf den Weg zu bringen.
Wir brauchen zum Dritten feste Beratungseinrichtungen und Beratungstage. Auch hier kann man sagen, es gibt das erste Beispiel: In der Erstaufnahmestelle in Suhl wurde eine Beratungsstelle der Arbeitsagentur eingerichtet. Dafür sind die entsprechenden Mittel bereitgestellt worden. Die Arbeitsministerin hat sich das mit Kay Senius von der Regionaldirektion für Arbeit angeschaut. Ich war ein paar Tage später auch dort. Da sitzen also freiwillig Asylsuchende, Geflüchtete auf der Treppe und warten, dass sie dort drangenommen werden und dass sie dort über ihre Kompetenzen berichten können, über ihre Vorstellungen, damit das dort sehr schnell analysiert, aufgeschrieben und dann auf einen Weg gebracht wird. Der Weg ist in vielen Fällen ein langer Weg, das ist allen klar. Der kostet Zeit und der kostet vor allen Dingen auch Geld. Ich glaube, das sind gute Investitionen für die Menschen in allererster Linie, die sich hier eine Zukunft aufbauen wollen und nicht von Leistungen des Staats abhängig sein wollen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass entschieden wird, wie der weitere Weg ist. Deswegen steht natürlich auch ganz vorn dran die Frage, dass der Zeitraum bis zur Entscheidung, ob Asyl gewährt wird, also dass die Anhörung im BAMF gemacht wird, sehr verkürzt wird. Ich kenne viele Menschen, die jetzt auch in den Landkreisen sind und warten, wie es weitergeht, für die eben noch keine Bleibeperspektive ausgesprochen wurde. Das sind zum Teil auch sehr gut qualifizierte Menschen. Wir haben Beispiele von Ingenieuren, von Ärzten gehabt. Aber ich denke auch zum Beispiel an eine Familie, die in Friedrichroda sitzt, sie ist Psychologin, er ist Lehrer, die also mit ihren Kindern sehr schnell auch eine Arbeit haben möchten, die wir gerade auch in der Betreuung und Begleitung von Asylsuchenden gut gebrauchen könnten.
lifikationen zu erfassen, ist wichtig. Ich habe das gerade gesagt. Auch hier gibt es ein Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, das mit Konsequenz und möglichst schnell umgesetzt werden müsste. Wir haben nach dem Flüchtlingsgipfel und nach den Arbeiten, die da geleistet wurden, eine weitere Sache, glaube ich, sehr gut auf den Weg gebracht. Mit dem Programm „Arbeit für Thüringen“ gibt es in einem bestimmten Punkt auch zielgruppenspezifische Fördermöglichkeiten. Da stecken insgesamt auch für die nächsten Jahre etwa 5 Millionen Euro drin. Die ersten Bescheide sind hier übergeben. So konnte in Suhl eine Stelle eingerichtet werden als Netzwerkpartner mit dem BTZ Rohr, mit den Unternehmen TIBOR und Simson Private Akademie, die sozusagen Hand in Hand mit der Arbeitsagentur arbeiten, um hier schnell voranzukommen. In Nordhausen gibt es auch schon eine solche Einrichtung. Insgesamt liegen wohl bei der GFAW 22 Anträge für circa 1.600 Personen, die in dieser individuellen Förderung – Profiling, Sprachausbildung, Vorbereitung auf Ausbildung – diese Möglichkeit erhalten werden. Diese Dinge fordert hier Ihr Antrag.
Ich will vielleicht zu einigen Punkten noch ganz kurz was sagen. Zeit verkürzen, dass anerkannte Flüchtlinge mit Bleibeperspektive für die Dauer ihrer Ausbildung im Land verbleiben dürfen – das ist die Voraussetzung dafür, sonst brauchen sie die Ausbildung nicht anzufangen. Da ist die Arbeits- und Sozialministerkonferenz schon weiter. Wir unterstützen die Forderung „3 plus 2“, drei Jahre Ausbildung plus zwei Jahre Bleibeperspektive. Das ist einfach wichtig und notwendig. Das sagen uns übrigens auch die Unternehmen.
Sprachförderung habe ich schon gesagt. Die Jobcenter in den Integrationsprozess mit einzubeziehen, das ist ebenfalls wichtig. Wir haben jetzt schon – das wird sich möglicherweise weiter entwickeln – bei den arbeitslosen Menschen einen Anteil von 18 Prozent Ausländern. Und je mehr anerkannt sind oder wo es bestätigt ist – wenn es uns nicht gelingt, sie in Arbeit zu integrieren, wird sich diese Zahl möglicherweise erhöhen und das wollen wir nicht. Deswegen muss man von Anfang an gemeinschaftlich dort arbeiten.
Sie haben aber noch einen Punkt aufgeführt, den Punkt 4. Da werden Sie sich sicherlich nicht wundern, dass wir da widersprechen müssen. Das ist die Frage nach der Aussetzung des Mindestlohns für Flüchtlinge. Ich muss Ihnen sagen, wir haben politisch über viele Jahre sehr um diesen Mindestlohn gerungen. Das wissen Sie. Wir haben ihn jetzt und wir wollen, dass er für alle Menschen gilt. Der gilt nicht für alle, wie wir auch wissen, für Langzeitarbeitslose das erste halbe Jahr nicht. Aber wir wollen eben nicht Arbeitnehmer erster und zweiter
Klasse. Den Mindestlohn für Flüchtlinge zu senken, meine Damen und Herren von der CDU, würde nur dazu führen, dass normale Arbeitnehmer verdrängt werden oder sich bedroht fühlen, dass sie verdrängt werden, und dann möglicherweise auch bereit sind, die Löhne zu senken. Das setzt eine Abwärtsspirale in Gang, die wir nicht wollen. Schließlich hat die Einführung des Mindestlohns seit dem 01.01.2015 auch nicht das gebracht, was von Ihnen immer prophezeit wurde, dass also massenhaft Arbeitsplätze vernichtet werden. Nein, im Gegenteil, hier gibt es eine Stabilisierung. Wir wollen, wie gesagt, keine Menschen erster und zweiter Klasse auf dem Arbeitsmarkt. Da halten wir es sehr mit den Gewerkschaften, die da fest an unserer Seite stehen. Gestatten Sie mir, Stefan Körzell als Vorstandsmitglied des DGB hier zu zitieren. Er sagt: „Damit es auch der Letzte versteht: [...] Wer in Deutschland arbeitet, hat Anspruch auf die Anstandsgrenze nach unten: den Mindestlohn.“ Und dabei bleibt es aus unserer Sicht.
Insgesamt zu Ihrem Antrag habe ich schon gesagt, es ist viel Richtiges drin. Wir wollen ihn trotzdem ablehnen. Erstens, weil vieles auf dem Weg ist, zweitens, weil noch umfangreicher das vorliegt, was die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hierzu beschlossen hat und wonach unsere Regierung auch arbeitet. Zum Thema „Mindestlohn“ haben wir, wie gesagt, eine grundsätzlich andere Auffassung. Unabhängig davon, denke ich, ist es sicherlich richtig, dass wir dieses Thema der Integration in Ausbildung und Arbeit weiter begleiten und schauen, wie die in Angriff genommenen Aufgaben zur Umsetzung erledigt werden.
Es gibt da noch den Alternativantrag von der AfD zu diesem Antrag. Dazu möchte ich nichts weiter sagen. Es handelt sich hier vor allen Dingen um Bundesaufgaben. Wir lehnen den AfD-Antrag ab, und zwar sehr grundsätzlich wegen Verlogenheit. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, dass Integration von Flüchtlingen ein wichtiges Thema ist, das ist uns, glaube ich, allen bewusst. Wir haben einen steigenden Fachkräftebedarf. Wir brauchen in Thüringen bis zum Jahr 2025 280.000 zusätzliche Fachkräfte. Das ist die eine Frage. Die andere
Frage ist aber auch, dass Arbeit ein zentrales Moment gesellschaftlicher Integration ist. Sie ist sinnstiftend. Sie bietet Tagesstruktur, sie ist Voraussetzung dafür, dass wir finanziell unabhängig sind, und das ist auch Voraussetzung für Integration. Auch deswegen wollen wir, dass Menschen, die aus anderen Ländern hierherkommen, schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. Ich glaube, dass wir uns da einig sind. Es wäre schön gewesen, wenn sich das auch im Titel des Antrags niedergeschlagen hätte. So, wie der Zusammenhang es suggeriert, müssen Sie sich schon den Vorwurf von Populismus gefallen lassen. Das ist nun mal nicht unsere Perspektive auf das Thema. Wir sagen, dass Integration und Zuwanderung eine Bereicherung sind, und zwar nicht nur kulturell, sondern sie sind auch volkswirtschaftlich notwendig.
Die Landesregierung hat in den vergangenen Monaten auch schon eine ganze Reihe von Maßnahmen, die Sie hier ansprechen, auf den Weg gebracht. Wir haben zum Beispiel das Landesarbeitsmarktprogramm erweitert, indem wir dort sagen, auch Flüchtlinge sind jetzt eine Zielgruppe, die natürlich andere Maßnahmen braucht, wo Maßnahmen anders ausgerichtet werden, wo es um eine intensivere Betreuung geht und wo Maßnahmen so ausgerichtet sind, dass sie sich an den Bedürfnissen von Geflüchteten orientieren. Wir haben das BVJ-S, das Berufsvorbereitungsjahr Sprache, auch das kennen Sie. Das ist im Prinzip genau das, was Sie wollen, wenn Sie sagen, Sie wollen Abschlüsse mit Spracherwerb verknüpfen. Das hat sich bewährt, da gab es 500 Plätze in Thüringen in den vergangenen Jahren. Es wird sicherlich auch noch mal darum gehen, diese auszubauen, aber wir müssen von den guten Erfahrungen lernen, die wir hier gemacht haben. Es geht nicht darum, neue Maßnahmen zu entdecken oder aufzulegen, wenn wir schon welche haben. Es ist dann sinnvoller, an die bestehenden Strukturen anzuknüpfen.
Wir machen auch – das haben wir heute schon gehört – eine Unterstützung von Flüchtlingen oder von Geflüchteten durch die Jobcenter. Es gibt das Projekt jetzt in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl, wo schon früh geschaut wird, welche Qualifikationen Menschen haben, welche Schritte wir gehen müssen, um Arbeitsmarktintegration sicherzustellen. Auch das ist ein ganz zentraler Beitrag hier in dieser Debatte.
Was auch wichtig ist – das ist, glaube ich, unstrittig –, ist die Frage von Sprache. Sie ist natürlich Schlüssel dafür, dass Menschen hier ankommen. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass man hier leben kann. Natürlich wird es in den nächsten Monaten auch noch mal darum gehen, Sprach- und Inte
grationskurse auszubauen, aber auch den Zugang möglichst breit zu machen, weil es nämlich so ist, dass Menschen, wenn sie hierherkommen, möglichst schnell die Sprache lernen müssen, weil wir möglicherweise am Anfang gar nicht wissen, ob sie eine Bleibeperspektive haben oder nicht.
Die Frage zum Mindestlohn, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, da zeigt sich, wie ernst es Ihnen mit der Forderung nach dem Mindestlohn tatsächlich ist, denn wenn wir ehrlich sind, dann brauchen wir eine Ausweitung des Mindestlohns, keine Einschränkung.
Das, was bei den Langzeitarbeitslosen und bei den unter 18-Jährigen falsch war, das ist auch bei den Flüchtlingen falsch; wir brauchen keinen guten und keinen schlechten Mindestlohn. Das ist auch keine Frage von Bildung, sondern es ist eine Frage von Mindeststandards und es ist die Frage, ob ich jemandem zugestehe, der arbeitet, dass er von dieser Arbeit auch leben kann.
Ganz grundsätzlich müssen wir uns die Fragen stellen, wie ich eigentlich entscheide, wer gute Bleibeaussichten hat und wer nicht, und welche Konsequenzen es eigentlich hat, wenn ich die falsche Entscheidung treffe. Es wird Menschen geben, die sie einordnen und die sagen, sie haben keine Bleibeaussichten und die haben sie dann aber. Da werden wir Zeit verlieren, die wir brauchen, weil Integration möglichst früh anfangen muss. Das zeigen uns alle Studien, die sich mit Integration von Migrantinnen und Migranten beschäftigen.
Ich glaube, dass wir noch eine Sache sagen können und das ist, dass wir in den vergangenen zwölf Monaten hier eine gute Arbeit geleistet haben, dass wir gezeigt haben, dass wir das ausweiten wollen und dass das Thema in den Jahren davor kaum eine Rolle gespielt hat, weil es fast keinen Problemdruck gegeben hat. Ich will aber an der Stelle auch noch einmal daran erinnern, dass zu der Zeit auch noch eine andere Partei in der Regierung war, die an der einen oder anderen Stelle jetzt so tut, als hätte sie damit überhaupt nichts zu tun gehabt.
Ich muss Ihnen allerdings recht geben, es gibt Handlungsbedarf in zwei Punkten. Das ist die Frage der Abschaffung der Vorrangprüfung: Ja, es ist völlig irritierend, warum jetzt erst geprüft werden soll, ob es einen deutschen Arbeitnehmer, dann jemanden aus der Europäischen Union, dann jemanden anderen aus irgendwelchen anderen Drittstaaten geben kann. Erst wenn es die alle nicht gibt, um einen Arbeitsplatz zu besetzen, dann kann ich vielleicht jemanden draufsetzen, der einen Fluchthintergrund hat. Das ist nicht nur aus einer individuellen Perspektive nicht besonders sinnvoll, es ist
auch aus Perspektive eines Unternehmens nicht sinnvoll, weil die natürlich auch Sicherheit haben wollen.
Wenn sie sich entscheiden zu sagen, ich möchte einen Beschäftigten hier einstellen, muss ich ihnen auch die Möglichkeit geben, das zu tun. Dann kann ich nicht monatelange Prüfverfahren verlangen.
Was auch wichtig ist, ist die Frage von Ausbildungsrecht während der Ausbildung. Wenn sich junge Menschen entscheiden, hier eine Ausbildung zu machen, dann sollte man denen die Möglichkeit geben, die auch abzuschließen. Auch da ist es für ein Unternehmen sinnvoll, zu sagen, ich weiß, dass ich meinen Auszubildenden über die drei Jahre behalten kann. Das ist aber auch aus einer individuellen Perspektive sinnvoll, wenn jemand eine Qualifikation hat – sowohl wenn er möglicherweise danach in sein Heimatland zurückgeht, aber auch wenn er hierbleibt. Auch die Frage müssen wir uns dann stellen, ob wir jemandem, wenn er keine Möglichkeit hat, zurückzugehen, dann nicht auch die Möglichkeit geben, hier zu arbeiten und längerfristig hierzubleiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Problem an den Forderungen ist, dass die Landesregierung nicht der richtige Adressat ist, denn die setzt sich dafür ein, es setzt sich auch die SPD im Bund dafür ein. Wer sich nicht dafür einsetzt – und da haben Sie offensichtlich mal wieder vergessen, dass Sie in der Bundesregierung noch in der Regierung sind –, ist die CDU im Bund.
Reden Sie mit Ihrer Bundestagsfraktion, reden Sie mit Ihrer Partei auf Bundesebene, denn die sind es, die diese Punkte gerade blockieren!
(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Sind Sie in der Regierung oder sind Sie nicht in der Re- gierung? Also echt mal!)
Ich möchte noch zwei Sätze zum Antrag der AfD sagen: Wir haben schon erkannt, dass Sie da eine Reihe von SPD-Positionen kopiert haben. Wir wissen alle, dass das nicht Ihre sind. Wir kennen diese Spielchen auch aus vergangenen Legislaturen. Wir werden uns daran nicht beteiligen und bitten deswegen um die Ablehnung beider Anträge.