Protocol of the Session on November 5, 2015

Nichtsdestotrotz erledigen wir natürlich unsere Aufgaben. Wir haben im Schulfinanzierungsgesetz, das ist ja schon angesprochen worden, diverse Aufgaben beschrieben, unter anderem auch die …

Herr Wolf, es gibt eine Anfrage des Kollegen Tischner. Würden Sie die beantworten?

Aber sicher.

Herr Tischner.

Herr Kollege Wolf, Sie haben gerade davon gesprochen, Sie möchten auf Bundesebene nachverhandeln. Um auf Bundesebene nachverhandeln zu können, muss man konkrete Zahlen haben. Können Sie uns vielleicht heute mitteilen, wie viele Flüchtlinge momentan in den Thüringer Schulen beschult werden?

Herr Tischner, wie Sie wissen, ändern sich die Zahlen fast täglich, auf jeden Fall wöchentlich, sodass ich Ihnen eine taggenaue Analyse nicht liefern kann. Ich kann Ihnen aber in etwa sagen, dass wir

(Abg. Kowalleck)

derzeit – das wissen Sie auch aus dem Bildungsausschuss, das haben wir besprochen – in etwa 5.100 Kinder und Jugendliche an den Thüringer Schulen haben. Das steigt aber rasant an. Allein die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge – das wissen Sie auch – ist in den letzten Wochen von knapp 300 auf über 700 angestiegen. Da sehen Sie schon – und da sind wir auch im Gespräch, auch gerade im Bildungsausschuss –, wie schwierig die Bewältigung dieser Aufgabe ist. Aber, wie schon gesagt, die Schulen stellen sich dieser Aufgabe und sie werden von uns unterstützt.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Hoffent- lich sieht das Ihre Regierung auch so!)

Herr Wolf, es gibt eine weitere Anfrage. Lassen Sie die auch zu?

Ich hatte gar nicht erwartet, dass wir bei der Verlängerung eines Gesetzes so eine Diskussion haben. Bitte schön, Herr Voigt.

Ich bin ja immer für Lernen, auch im Plenarsaal. Mich interessiert jetzt: Sie haben die Zahl genannt – 5.100. Ich kann mir vorstellen, dass Sie damit nicht die Flüchtlingszahl meinen, sondern die Kinder nichtdeutscher Herkunft, denn das kann es maximal sein. Wir wissen ja, wie viele Flüchtlinge in diesem Jahr nach Thüringen gekommen sind. Insofern interessiert uns: Wie hoch ist die Zahl der Flüchtlingskinder, die in den Einrichtungen sind?

Die Statistik, auf die ich mich hier beziehe, bezieht sich auf Kinder und Jugendliche, die in den letzten zwei Jahren nach Deutschland gekommen und dementsprechend auch so erfasst sind. Wir wissen natürlich, dass allein seit September mehrere Hundert, Tausend

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Da war ein Komma!)

ich kann es Ihnen nicht genau sagen, denn diese Zahlen liegen mir nicht vor und soweit ich weiß auch dem Ministerium nicht, weil sie erst vom Bund gegeben werden, wieviele – Kinder in den Erstaufnahmeeinrichtungen sind. Wir wissen, dass sie nach drei Monaten in das Schulsystem einmünden und etwa nach einem halben Jahr nach Ankunft die Sprachvoraussetzungen haben sollten, bei intensiver Sprachförderung, um auch in den regulären Unterricht einzumünden.

Aber, Herr Dr. Voigt, wie schon gesagt: Dort sind die Schulen, dort sind die Schulämter, das Ministerium intensiv dran, diese Aufgabe zu bearbeiten. Wir nehmen uns auch immer wieder – das haben wir auch im Bildungsausschuss beschlossen – die notwendige Zeit, um uns im Bildungsausschuss darüber zu verständigen.

Zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern: Thüringen ist ein Flächenland und die Beförderung der Schülerinnen und Schüler ist zwingende Voraussetzung für die Aufrechterhaltung eines flächendeckenden Schulangebots in allen Altersstufen. Den bewährten Schlüssel in der Verteilung der Mittel zur Schülerbeförderung nach § 4 Schulfinanzierungsgesetz in Verbindung mit § 18 Finanzausgleichsgesetz, nach dem zwei Fünftel der Mittel anhand der Zahl der Schüler und drei Fünftel der Mittel anhand der Fläche ausgereicht werden, werden wir beibehalten. Im Haushaltsansatz 2016 bringt Rot-Rot-Grün 172.000 Euro mehr zum Ansatz – das ist ein Anwachsen auf 9,803 Millionen Euro und im Jahr 2017 noch mal auf 9,975 Millionen Euro. Damit kommen wir der Verpflichtung nach, dort auch einen Kostenausgleich vorzunehmen.

Politisch gestalten wird Rot-Rot-Grün vor allem bei den Schulbauten, also der baulichen Voraussetzung für das Gelingen guter Schule. Hier werden wir neben den angesetzten 15 Millionen Euro pro Jahr für den Sonderlastenausgleich der Schulbauten nach § 22 Finanzausgleichsgesetz im Jahr 2016 zusätzlich 9 Millionen Euro und im Jahr 2017 24 Millionen Euro für ein Schulinvestitionsprogramm zur Verfügung stellen. Damit setzen wir einen wichtigen Bereich des Koalitionsvertrags um und sorgen dafür, dass gute Bildung in der räumlichen Ausstattung möglich ist und der durch die Vorgängerregierungen angelaufene Sanierungsstau und Neubaubedarf abgearbeitet wird.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie ich ausführen konnte, ist die Entfristung des Schulfinanzierungsgesetzes notwendig, und die inhaltliche Ausgestaltung findet ihre Umsetzung im Regierungshandeln von RotRot-Grün. Daher werbe ich für die Zustimmung zur Entfristung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Wolf. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor, auch seitens der Regierung nicht, sodass ich die Aussprache schließe. Ich eröffne damit die zweite Beratung des Gesetzentwurfs.

Vielleicht für die Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne: Wenn der Landtag, der normalerweise ein

(Abg. Wolf)

Gesetz immer an den Ausschuss überweist, übereinkommt, dass die Gesetzesänderung sehr überschaubar ist, dann macht man eine erste Beratung und kommt dann sofort zur zweiten Beratung. Das machen wir heute.

Ich eröffne damit die zweite Beratung. Aussprache ist nicht gewünscht. Wir kommen damit direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/1159 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Linken, von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDUFraktion, der AfD-Fraktion und von den fraktionslosen Abgeordneten. Vielen Dank. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Auch keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Vielen Dank. Das sind auch alle, soweit ich es sehen kann. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieses Gesetz angenommen. Herzlichen Dank. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den neuen Tagesordnungspunkt 3 a

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2015 und 2016 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/978 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/1255

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Frau Abgeordnete Schulze aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung.

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete, liebe Besucher, liebe Schüler – speziell auf den Tribünen! Das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2015 und 2016 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften wurde auf Beschluss des Landtags in seiner 26. Plenarsitzung am 11. September 2015 an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend und an den Innenund Kommunalausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Der federführende Haushaltsund Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 13. Sitzung am 25. September 2015 und in seiner 17. Sitzung am 30. Oktober 2015 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf und ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren zu dem dazu vorliegenden Änderungsantrag in der Vorlage 6/644 durchgeführt.

Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 15. Sitzung am 4. November 2015 beraten. Die Annahme des Gesetzentwurfs wird mit den folgenden Änderungen empfohlen. Artikel 2 wird wie folgt geändert: Nummer 7 erhält folgende Fassung: „7. Anlage 1 Besoldungsordnung A wird wie folgt geändert: a) Dem Abschnitt II der Vorbemerkungen wird folgende Nummer 10 angefügt: ‚10. Zulage für die Verwendung bei Erstaufnahmeeinrichtungen – Beamte, die für mindestens einen Monat überwiegend bei einer Erstaufnahmeeinrichtung verwendet werden, erhalten für die Dauer der Verwendung eine Stellenzulage nach Anlage 8.‘“ – Die Anlage 8 liegt Ihnen in der Drucksache 6/1255 mit vor. – „‚Die Stellenzulage wird ab dem Beginn der Verwendung und längstens bis zum 31. Dezember 2017 gewährt.‘“ Diese Stellenzulage beinhaltet eine Höhe von 120 Euro, was Sie aus der Drucksache ersehen können.

Weitere Änderungen sind: „b) Die Besoldungsgruppen A 3, A 4 und A 5 werden aufgehoben. c) Es wird in der aa) Besoldungsgruppe A 13 unter dem Amt ‚Akademischer Rat‘, bb) Besoldungsgruppe A 14 unter dem Amt ‚Akademischer Oberrat‘, cc) Besoldungsgruppe A 15 unter dem Amt ‚Akademischer Direktor‘, dd) Besoldungsgruppe A 16 unter dem Amt ‚Leitender Akademischer Direktor‘ jeweils der Funktionszusatz ‚– in der Hochschulaufsicht –‘ eingefügt.“

Weitere Änderungen: „2. In Nummer 8 erhält Anlage 8 folgende Fassung: Zulagen in Monatsbeträgen“ – ich werde Ihnen das jetzt nicht alles vortragen. In der Drucksache 6/1255 sind, wie schon angemerkt, die Anlagen beigefügt und liegen Ihnen vor. In Artikel 3 enthält Anlage 8 – gültig ab September 2016 – wiederum Tabellen, deren Änderungen Ihnen vorliegen.

„In Artikel 4 wird Nummer 9 wie folgt geändert: 1. Der bisherige Inhalt in § 92 d wird Absatz 1.

2. Folgender Absatz 2 wird angefügt: (2) ‚Die am Tag der Verkündung des Thüringer Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2015 und 2016 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften nach Maßgabe des Thüringer Besoldungsgesetzes in der bis zum 31. August 2015 geltenden Fassung vorhandenen Empfänger von Mindestversorgung nach § 21 Abs. 4 Satz 2 sowie Empfänger von Versorgungsbezügen, die auf Grundlage des § 21 Abs. 4 Satz 2 berechnet werden, die wegen des Vorlie

(Präsident Carius)

gens der Voraussetzungen des § 64 Abs. 1 für berücksichtigungsfähige Kinder einen Erhöhungsbetrag zum Familienzuschlag nach Anlage 6 in der bis zum 31. August 2015 geltenden Fassung des Thüringer Besoldungsgesetzes erhalten haben, erhalten den am 31. August 2015 zustehenden Erhöhungsbetrag weiter, solange für das jeweilige Kind ein Familienzuschlag nach § 64 gezahlt wird.‘“

Das war jetzt sehr theoretisch. Im Grunde genommen auch für die Besucher und die Schüler auf der Tribüne geht es in dieser Anpassung des Gesetzes um die Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder vom März 2015. Demnach sollen die Beträge in der Besoldung ab September 2015 um 1,9 Prozent und ab September 2016 um 2,1 Prozent erhöht werden. Es erfolgt eine Erhöhung der Grundgehaltssätze aller Besoldungsordnungen sowie der Familienzuschläge, der Amtsund allgemeinen Stellenzulagen. Mindestens jedoch um 75 Euro wird diese Erhöhung in den Besoldungsgruppen stattfinden, gemindert natürlich um 0,2 Prozent, die der Versorgungsrücklage zugeführt werden. Erhöhungen gibt es auch bei der Mehrarbeitsvergütung sowie Erschwerniszulagen. Die Kinderzuschläge und die pflegebezogenen Zuschläge werden ebenfalls erhöht. Des Weiteren werden die Anwärtergrundbeträge um jeweils 30 Euro zu den genannten Terminen erhöht. Weitere Anpassungen, die sich aus der Rechtsprechung und aus der Anwendungspraxis ergeben haben, hier nenne ich einige Beispiele: Zum Beispiel ist es jetzt möglich, das Gehaltskonto auch im Ausland zu führen, des Weiteren wurde geändert: Der Begriff „Grundwehrdienst“ wurde ersetzt durch „Wehrdienst“. Änderungsgrund war, dass jetzt der Grundwehrdienst nicht mehr geleistet wird, sondern dass es auch einen freiwilligen Wehrdienst gibt und dass diese Zeiten mit berücksichtigt werden können. Des Weiteren gab es Regelungen zum Mindestruhegehalt.

Zu diesem Gesetzentwurf gab es zahlreiche Stellungnahmen. Die schriftliche Anhörung wurde von den kommunalen Arbeitgeberverbänden beantwortet, die keine Bedenken äußerten. Die Gewerkschaft ver.di kritisierte die zeitliche Verschiebung um sechs Monate und errechnete an einem Beispiel, dass die Beamten – übrigens auch Ihre Lehrer und Lehrerinnen und die Polizisten sind damit gemeint – durch diese Verschiebung einen Realeinkommensverlust von circa 721 Euro in den zwei Jahren auf sich nehmen müssen. Die Verbände der Thüringer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte kritisieren diese zeitliche Verschiebung auch. Sie verweisen aber auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2015, indem sie anmerken, dass es bei der abweichenden Übernahme des Tarifergebnisses in diese Besoldungsgesetzänderung einer qualifizier

ten Begründung bedarf und merken an, dass sie diese in dem Gesetzentwurf nicht finden, da fiskalische Gründe, die genannt werden, nicht zulässig sind. Ebenso die Gewerkschaft der Polizei: Da wird die Minderung der Mindesterhöhung um 0,2 Prozent, wie auch bei ver.di, kritisiert. Der Beamtenbund und die Tarifunion sehen ebenfalls diese Zeitverschiebung von einem halben Jahr kritisch. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisiert unter anderem noch zusätzlich, dass dieser Gesetzentwurf erst im November 2015 im Landtag verabschiedet wird, und meint dazu, dass dies eine weitere Verzögerung der Erhöhung der Gehaltszahlungen der Beamten nach sich zieht. In der Stellungnahme der Landesregierung, der Drucksache zum Gesetzentwurf mit beiliegend, begründet die Landesregierung die vorgesehene Lösung als fairen Kompromiss, der die Erwartungen und die finanziellen Möglichkeiten des Freistaats angemessen berücksichtigt. Auch der Thüringer Rechnungshof hat in der Vorlage 6/634 Stellung genommen und beziffert die Ersparnis für den Thüringer Haushalt mit 35,4 Millionen Euro, was natürlich zulasten der Besoldungserhöhung der Beamten, Richter, Lehrer und Polizisten geht. Problematisch sieht der Rechnungshof weiter Artikel 4 Nr. 1, weil im Ergebnis, in dem es um die Neufestsetzung des Mindestruhegehalts bzw. des Mindestunfallruhegehalts geht, ein Versorgungsempfänger mit Anspruch auf Familienzuschlag schlechtergestellt wird als nach der bisherigen Rechtslage. Das sind nur einige Auszüge aus den vielseitigen Stellungnahmen dazu. Nichtsdestotrotz, die Beamten möchten gern auch zeitnah ihre Bezahlungen und die Erhöhung des Tarifs angelehnt an den Tarifabschluss. Deshalb bedanke ich mich und hoffe, dass der Gesetzentwurf heute so verabschiedet wird.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Schulze, für diese sehr umfangreiche Berichterstattung aus dem Ausschuss. Ich eröffne damit die Aussprache. Das Wort erteile ich zunächst einmal Herrn Abgeordneten Kräuter für die Fraktion der Linken. Er ist aber nicht da. Dann fahren wir fort mit Herrn Dr. Pidde; ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, rückwirkend ab September 2015 werden die Grundgehaltssätze aller Besoldungsordnungen sowie der Familienzuschlag, die Amts- und die allgemeinen Stellenzulagen um 1,9 Prozent erhöht. Ab September 2016 gibt es eine weitere Besoldungserhöhung um 2,1 Prozent. Durch diese inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses wird sichergestellt, dass die Bezahlung der Beamten und Richter nicht hinter

(Abg. Schulze)

der Bezahlung vergleichbarer Angestellter zurückbleibt. Dies ist auch ein wichtiges Signal im Wettbewerb um die besten Kräfte, dem wir uns bereits zu stellen haben und in den kommenden Jahren deutlich verstärkt stellen müssen. Der Freistaat Thüringen bleibt ein attraktiver Arbeitgeber. Das ist die Kernbotschaft des vorliegenden Gesetzentwurfs, der natürlich noch zahlreiche weitere Detailregulierungen für das Thüringer Besoldungsgesetz und das Thüringer Beamtenversorgungsgesetz enthält.

Meine Damen und Herren, finanziell ist das natürlich ein Kraftakt für das Land. Der Gesetzentwurf führt zu zusätzlichen Kosten in Höhe von 57 Millionen Euro in den kommenden beiden Jahren. Eine Alternative dazu sieht meine Fraktion allerdings nicht. Gerade in so schwierigen Zeiten wie jetzt leisten alle Landesbediensteten, nicht nur die Beamten und Richter, eine hervorragende Arbeit. Deshalb richte ich von hier aus im Namen der SPDFraktion ein herzliches Dankeschön an sie.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Politik und Bevölkerung erwarten zu Recht, dass sie täglich das Funktionieren des Gemeinwesens durch ihre Tätigkeit als Lehrer, in den Gerichten, den Justizvollzugsanstalten, bei der Polizei, der Feuerwehr oder in der Steuerverwaltung organisieren. Dann können die Beamten andererseits aber auch verlangen, dafür angemessen bezahlt zu werden. Ich hoffe sehr, dass der Gesetzentwurf und die damit verbundenen Besoldungserhöhungen auch als entsprechende Wertschätzung in unseren Landesbehörden verstanden werden.

Meine Damen und Herren, natürlich ist der Ruf nach Mehr verführerisch und auch einfach, solange man nicht sagen muss, woher das Geld kommen soll. Bezogen auf den Gesetzentwurf wird vom Beamtenbund, von Gewerkschaften und Interessenvertretern und auch von der Opposition kritisiert, dass es nur eine inhaltsgleiche, aber keine zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses ist. Natürlich hätte sich auch die SPD-Fraktion eine zeitgleiche Übertragung gewünscht, aber nicht alle Wünsche können finanziert werden. Deshalb finde ich den gefundenen Kompromiss der zeitlich verzögerten, inhaltsgleichen Übertragung in Ordnung, den übrigens die meisten anderen Bundesländer ebenso vollziehen.