Protocol of the Session on November 5, 2015

Das hätte ja unserer Demokratie genutzt, aber da waren Sie dagegen, Frau Marx. Tut uns leid, noch haben wir nicht die Mehrheiten, aber irgendwann.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das wäre ja wohl gelacht!)

Wenn Sie so weitermachen, dann haben wir die irgendwann.

Die Privatautonomie ist heute aus verschiedenen Gründen gefährdet, und zwar heute mehr denn je. Unter anderem ist es ein bevormundender Staat rot-rot-grüner Prägung und im europäischen Fall ist es auch noch die EU, die mit immer mehr Regeln in das Privatleben und in die Freiheitsrechte der Menschen eingreift. Das gilt im Großen, wenn beispielsweise sogenannte Antidiskriminierungsgesetze oder Quotenregelungen die unternehmerische Freiheit einzwängen und alle möglichen gesetzlichen Auflagen einen überbordenden bürokratischen oder finanziellen Aufwand für die Privaten hervorbringen. Aber es gilt auch im Kleinen, wie beispielsweise hier im Zivilrecht, wo die betroffenen Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten gezwungen werden, Eingriffe Dritter in ihre Rechte zu dulden, weil damit die Rettung der Welt vorangebracht werden soll.

(Beifall AfD)

Natürlich können Freiheitsrechte, ja sogar Grundrechte beschränkt werden, wenn sie mit anderen Rechtsgütern in Ausgleich gebracht werden müssen. Das ist klar und gilt im Übrigen entgegen einer landläufig linken Rechtsmeinung sogar für das Asylrecht. Und natürlich gilt auch die Privatautonomie nicht absolut, aber eine Beschränkung der privaten Freiheit muss gut begründet werden. Davon ist dieser Regierungsentwurf meilenweit entfernt.

(Beifall AfD)

Tatsächlich geht es nämlich um ein überaus fragwürdiges und durchideologisiertes Projekt, dem die private Freiheit hier einmal mehr weichen soll. Es ist das Projekt der Energiewende, ein Projekt, das die Bürger auch in Thüringen schon jetzt teuer zu stehen kommt, und zwar nicht nur in finanzieller Hinsicht. Das liegt daran, dass die Energiewende bei Ihnen sozusagen quasi religiöse Züge bzw. ersatzreligiöse Züge hat und damit entsprechend moralisch überhöht ist.

(Beifall AD)

(Heiterkeit SPD)

Dieser Moral sollen nun die Eigentumsrechte einmal mehr weichen. Aber, meine Damen und Herren von der rot-rot-grünen Fraktion, das ist die Politik der Illiberalen, das ist eine Politik der Freiheitszerstörung, das ist eine typische links-grüne Gouvernantenpolitik, die Sie da betreiben.

(Beifall AfD)

(Heiterkeit SPD)

Die Freiheit wird heute nicht mit einem Schlag abgeräumt, sondern durch links-grüne Besserwisser mit Missionierungsattitüde im täglichen Kleinklein der staatlichen Bevormundung Stück für Stück abgeschafft.

(Beifall AfD)

(Heiterkeit SPD)

Sie dienen mit diesem Gesetzentwurf auch nicht dem Nachbarschaftsfrieden. Das ist absurd. Wenn ich hinnehmen soll, dass mein Nachbar ohne meine Zustimmung mein Grundstück nutzt, wie soll das denn dem Nachbarschaftsfrieden dienen? Das ist absurd, Ihre Vorstellung. Es tut mir leid, anders kann man es nicht bezeichnen.

(Beifall AfD)

Die AfD ist mit dem Ziel angetreten, einer solchen antiliberalen Politik und Bevormundung und Gängelung der Bürger entgegenzutreten. Wir wollen nicht immer mehr Willkür auf Kosten der Freiheit, sondern wir wollen wieder mehr Freiheit in diesem Land und daher lehnen wir diesen Gesetzentwurf komplett ab. Wir werden auch keiner Überweisung an den Ausschuss zustimmen. Danke.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Jawohl, Frei- heit!)

Vielen Dank. Das Wort hat nun Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler. Herr Möller, ich kann Ihre Rede nur als untauglichen Versuch, den abwesenden Fraktionsvorsitzenden zu kompensieren, verstehen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Der ist schon schwach, aber der hier ist noch schwächer!)

Die Aneinanderreihung der immer gleichen Wortgruppen wird auch nicht besser, egal zu welchem Thema Sie die hier vortragen. Wenn Sie etwas zum vormundschaftlichen Staat lesen wollen, empfehle ich Ihnen die Lektüre von Rolf Henrich, ein sehr lesenswertes Buch.

(Unruhe AfD)

Doch nun zum Nachbarrechtsgesetz, was uns heute hier eigentlich beschäftigt. Da geht es eben nicht um krakenhafte Ausbreitungen vom bevormundenden Staat, ganz und gar nicht, sondern – Herr Scherer hat es hier dargestellt – es geht um maximal 25 Zentimeter Bebauung durch Wärmedämmung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Da sollten wir vielleicht auch die Wärmedämmung quasi beim Haus lassen und nicht ausufernd in die Welt tragen.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Mit gutem Recht!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, acht Bundesländer haben in den letzten fünf Jahren in ihren Gesetzen einen solchen Duldungsanspruch verankert, und es ist in der Tat ein in die Jahre gekommenes Gesetz, über das wir hier reden. Es stammt nämlich aus dem Jahr 1992, wurde erstmals geändert im Jahr 2010 und ist befristet bis zum 31.12. dieses Jahres. Genau deshalb müssen wir uns jetzt damit beschäftigen und ich bin der Landesregierung sehr dankbar, dass sie nicht nur eine formale Entfristung vornimmt, sondern sich tatsächlich auch den Fragen stellt, die im Nachbarrecht immer wieder zu Diskussionen führen, die einer Regelung bedürfen, und sich da auch den Herausforderungen stellt, die der Klimawandel mit sich bringt und dementsprechend auch einer beispielsweise notwendigen Wärmedämmung.

Die inhaltlichen Änderungen hat meine Kollegin Iris Martin-Gehl sehr umfangreich vorgetragen. Vielen Dank dafür. Ich will auch nur noch einmal kurz zusammenfassen, was die wesentlichen Neuerungen des Gesetzes tatsächlich anbelangt. Da geht es um die energetische Sanierung von Bestandsbauten. Es besteht also eine privatrechtliche Duldungspflicht, wenn durch das Anbringen einer Außenisolierung an einer Gebäudewand auf der Grundstücksgrenze ein Überbau entsteht. Ob da die 25 Zentimeter genau die richtige Marge sind oder nicht, darüber kann man sicherlich diskutieren. Es darf jedenfalls nicht mehr sein. Das regelt dann das Gesetz und das ist, glaube ich, auch entscheidend und im wahrsten Sinne des Wortes auch überschaubar. Die anderen etwas unbedeutenderen Änderungen beziehen sich auf die Schornsteinhöhen, auf Grenzabstände bei Anpflanzungen. Darüber muss man sicherlich tatsächlich nachdenken, was den direkten Straßenraum betrifft. Frau Marx hat ja darauf hingewiesen, dass man die Übersichtlichkeit in jedem Fall gewährleisten muss. Es geht um

(Abg. Möller)

Grenzabstände bei Gebäuden zum Waldrand, da fand ich den Hinweis von Herrn Scherer ganz richtig, darüber nachzudenken, ob man nicht tatsächlich ausschließlich von Gebäuden ausgehen sollte und weniger von Grundstücksflächen, gerade wenn es sich dabei um unbebautes Gelände handelt. Und es geht auch um das Zurückschneiden von Pflanzen.

Was sind die Argumente für die Änderungen? Natürlich Wärmedämmmaßnahmen, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten – durch Verbesserung der Energieeffizienz, durch den hohen Anteil der Raumwärme am Endenergieverbrauch wirken sich Energieeinsparungen in diesem Sektor auch besonders günstig auf die bessere CO2-Bilanz aus. Wir werden das Gesetz ja auch im Ausschuss beraten, ich hoffe, zeitnah, denn wie gesagt, zum Ende des Jahres läuft das jetzige Gesetz aus. Ich freue mich auf eine sachliche Debatte. Ich glaube, den gesamten ideologischen Ballast, den wir eben vom Vorredner hören mussten, können wir da außen vor lassen. Ich bitte in diesem Sinne um Überweisung an den Justiz- und Migrationsausschuss. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Frau Rothe-Beinlich. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Seitens der Landesregierung gibt es auch keinen Redewunsch, sodass wir zur beantragten Ausschussüberweisung kommen.

Es ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Gegenstimmen aus den Reihen der AfDFraktion. Mit übergroßer Mehrheit an den Ausschuss überwiesen. Wir schließen damit diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5

Thüringer Gesetz zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/1216 - Neufassung ERSTE BERATUNG

Frau Marx wünscht das Wort zur Begründung.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetzentwurf sollen sich die Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst ändern, und zwar insoweit, dass das bisherige befristete Beamtenverhältnis – das Beamtenverhältnis auf Zeit – in ein Angestelltenverhältnis umgewandelt wird. Natürlich hätte es der eine oder andere vielleicht schöner gefunden, es wäre dabei geblieben. Aber wir sind das einzige Bundesland, das sich noch diese Verbeamtung auf Zeit leistet. Deswegen ist es eine Anpassung – wie wir denken – überfällig und auch nicht schädlich. Mit der Umstellung auf ein Angestelltenverhältnis sinkt formal erst einmal die Besoldungshöhe, das ist richtig. Bisher sind das rund 1.300 Euro im Beamtenverhältnis, die ein Rechtsreferendar oder eine Rechtsreferendarin erhält. Das wird nun künftig weniger sein, und zwar 1.100 Euro Bruttosalär, aber es gibt nicht nur Nachteile, es wird auch Vorteile geben, beispielsweise die Einbeziehung in die gesetzliche Versicherungspflicht. Damit einher geht dann eben auch die Berechtigung, falls im Anschluss an das Referendariat Arbeitslosigkeit eintritt, dass dann ALG-Leistungen in Anspruch genommen werden können. Das hat es bisher alles nicht gegeben. Die Befürchtungen, die manche damit verbunden haben, dass junge Juristen in der Ausbildung vielleicht nach Thüringen kommen, weil man dort ein kurzfristiges Beamtenverhältnis ergattern kann, und dass das, wenn das wegfiele, ein Wettbewerbsnachteil sei, kann man so nicht bestätigen. Bisherige Gespräche mit Betroffenen haben gezeigt, dass eigentlich niemand von den auswärtigen jungen Juristinnen und Juristen wegen dieses Beamtenstatus nach Thüringen eingewandert oder vorübergehend zu uns gekommen wäre, sodass wir meinen, dass diese Anpassungen an bundesweite Regularien vertretbar und im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung auch den Betroffenen zuzumuten sind.

Wie gesagt, wenn wir hier in Thüringen im Reich der Seligen und des fließenden, sprudelnden Geldes leben würden, dann hätten wir auch gern das Salär hochgesetzt, um möglicherweise noch diesen Wettbewerbsvorteil zu erreichen, aber unter den gegenwärtigen Bedingungen ist diese Anpassung etwas, was wir Sie bitten wollen, positiv zu begleiten. Aber auch hier kommt natürlich erst einmal die Befassung im zuständigen Ausschuss, bevor wir hier endgültig das Recht verändern. Die Haushaltswirksamkeit würde sich allerdings erst ergeben, wenn die derzeitigen Ausbildungsjahrgänge durch sind. Aber trotzdem können wir jetzt und heute hier anfangen, Vorsorge zu treffen. Auch hier wird beantragt, dann im Ausschuss die Sache fachlich weiter zu beraten. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Rothe-Beinlich)

Vielen Dank, Frau Marx. Ich eröffne damit die Aussprache und erteile Frau Walsmann für die CDUFraktion das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Anrede wollte ich eigentlich ein bisschen anders beginnen, aber, Frau Marx, ich bin einfach sprachlos über Ihren Beitrag. So viel Realitätsausblendung, also das kann ich gar nicht verstehen. Ich meine, Sie haben das ja alles verfolgt in den letzten Jahren.

„Thüringer Gesetz zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst“ – mit diesen wunderschönen Worten wird der vorliegende Gesetzentwurf überschrieben, der meiner Meinung nach tatsächlich eigentlich nur ein Ziel hat, nämlich die Ausbildungsvergütung der Thüringer Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare abzusenken und das drastisch. Zu den am Grundbetrag orientierten Einkommenseinbußen von 200 Euro im Monat – bisher 1.309 Euro, nach Ihren Planungen nur noch 1.100 Euro – kommen verschärfend noch die Sozialversicherungsbeiträge hinzu, die den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren zusätzlich aufgebürdet werden. Je nach Steuersatz gehen dann von den 1.100 Euro Brutto nochmals um die 200 Euro an Sozialabgaben ab. Die Steuerquote liegt in diesem Bereich in einer zu vernachlässigenden Höhe um die 50 Euro.

Was bringt das insgesamt für den Landeshaushalt? Ab dem Jahr 2018 vielleicht eine jährliche Ersparnis von 300.000 Euro. Die zweijährige Ausbildung eines jeden Rechtsreferendars wird dann um rund 7.000 Euro billiger. Kurzum, meine Damen und Herren, anderenorts laufen die Programme zur Fachkräftegewinnung, und die Thüringer Justiz will 7.000 Euro an jedem berufsfertig ausgebildeten Juristen sparen.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Andere ma- chen das schon lange!)