Protocol of the Session on November 5, 2015

Leider ist der Herr Minister nicht persönlich da. Ich sage nur, Zahlen sind manchmal unangenehm. Zahlen beleuchten die Wahrheit und wir sollten uns einmal genau vor Augen führen, welche Konsequenzen die Zahlen haben, die sich hinter diesem Gesetzentwurf verbergen. Bei um die 900 Euro netto – und das ist schon aufgerundet –, in diesem Einkommensbereich werden Thüringer Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare landen. 900 Euro, das wäre ein Einkommensverlust von mehr als 20 Prozent. Sozial sieht anders aus.

Gut, Sie sagen, dass wir uns damit an das niedrige Niveau anderer Länder anpassen. Wollen wir das?

Können wir uns das mit Blick auf die Zukunft leisten? Wir brauchen gut ausgebildete junge Juristinnen und Juristen und wir brauchen sie genauso wie gut ausgebildete Polizisten und Polizistinnen, gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, gut ausgebildete Beamtinnen und Beamte. Wir brauchen diese jungen Leute und Sie wollen ihnen mit diesem Gesetz einen massiven Einkommensverlust zumuten. Wir brauchen sie für die Rechtspflege in unserem Land und Sie vertreiben diese jungen Menschen durch gravierende Gehaltskürzungen. In weniger als fünf Jahren wird in der Thüringer Justiz ein Generationenumbruch beginnen, der selbst mit den heutigen Absolventenzahlen kaum zu bewältigen sein wird. Das gilt für den ganzen staatlichen Bereich, aber nicht nur für diesen, auch die Wirtschaft braucht gut ausgebildete Juristinnen und Juristen. Schon heute sehen wir, dass die Nachfrage deutlich über den Ausbildungszahlen liegt. Und in dieser Situation – ich kann mich da nur wiederholen – wollen Sie die Ausbildung und den Ausbildungsstandort Thüringen schwächen.

Angesichts des schon heute bestehenden Bedarfs an Juristinnen und Juristen frage ich: Frau Staatssekretärin, glauben Sie wirklich, dass Sie dem Gebot der hinreichenden Nachwuchsgewinnung nicht nur für die Justizjuristen, sondern für die juristische Kompetenz in allen Bereichen Thüringens mit diesen Gehaltsabsenkungen gerecht werden? Wollen Sie wirklich, dass sich Justiz, öffentliche Verwaltung, aber eben auch die Wirtschaft und der Dienstleistungsbereich wieder auf den Weg der qualitativen Abwärtsspirale begeben? Wollen Sie wirklich, dass Thüringen in den nächsten Jahren wieder jeden einstellt, der sein Examen irgendwie und irgendwo bestanden hat? Gerade für die besten Absolventen der juristischen Fakultät in Jena, die auch in anderen Bundesländern den Vorbereitungsdienst beginnen können, wird es noch weniger Gründe geben, sich für Thüringen zu entscheiden.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die kriegen auch nicht mehr!)

(Beifall CDU)

Angesichts des schon heute bestehenden Bedarfs, meine Damen und Herren, ist das eigentlich eine Unverschämtheit.

(Beifall CDU)

Sie haben mit dem Haushaltsgesetz 2015 die Ermächtigung erhalten, im Justizbereich 17 neue Proberichterinnen und Proberichter einzustellen. Genau dies haben Sie auch öffentlich verkündet. Ich frage Sie: Haben Sie diese 17 Stellen mittlerweile besetzen können, wenn nein, warum nicht? Fehlt es etwa bereits heute an der ausreichenden Absolventenzahl? Warum streichen Sie dort, wo dringender Bedarf besteht? Die Not der rot-rot-grünen Re

gierung ist andernorts offenbar so groß, dass diese Regierung und die sie tragenden Fraktionen bereit sind, um der 200 Euro im Monat willen junge Menschen in der Ausbildung mit einem Nettoeinkommensverlust in doppelter Höhe zu bestrafen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Andere Bundesländer zah- len noch weniger!)

Gehaltskürzungen um jeden Preis durch einen Gesetzentwurf der Parteien, die sich mit den Attributen „sozial“ und „sozialistisch“ schmücken und anderswo als Mindestlohnverfechter und Retter auftreten. Sozial, meine Damen und Herren, sieht anders aus.

(Beifall CDU, AfD)

Oder ist das Ihr erster Schritt zur stärkeren Belastung der sogenannten Besserverdiener? Sie verschlechtern mit diesem Gesetz die Einkommensseite junger Rechtsreferendarinnen und -referendare gravierend, junger Menschen, die sich in ihrer berufspraktischen Ausbildung befinden, junger Menschen, die wir gerne hier in Thüringen halten wollen und junger Menschen, die vielleicht schon eine Familie gegründet haben, junger Menschen, auf die das Land, dieses Land, dieser Freistaat angewiesen ist.

(Beifall AfD)

Dieses Gesetz, meine Damen und Herren, wird dazu führen, dass sowohl der Justiz und der öffentlichen Verwaltung, aber auch der Wirtschaft eben nicht mehr die besten Juristen und Juristinnen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Dieses Gesetz macht aber auch Schluss mit einem besonderen Thüringer Weg der Nachwuchsgewinnung, der bisher auch über Parteigrenzen hinweg Konsens war. Thüringen hat für das Amt von Richtern und Beamten immer im Status von Richtern und Beamten ausgebildet. Das besondere Treue- und Pflichtenverhältnis war uns wichtig. Junge Menschen wurden damit auf Augenhöhe an ihren künftigen Beruf herangeführt. Und das wollen Sie – ich richte das an Herrn Minister Lauinger speziell – nun aufgeben? Dabei verfängt der Hinweis auf die anderen deutschen Länder nun wirklich nicht. Die Aufgabe des Beamtenstatus für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare war bis zum Jahr 2009 der rechtlich einzig mögliche Wege, Referendargehälter zu senken. Deshalb sind alle anderen Länder diesen Weg gegangen und deshalb stehen alle anderen Länder heute bereits genau vor der Notsituation, die ich eben beschrieben habe. Sie wissen nicht, woher sie ihren juristischen Nachwuchs nehmen sollen. Es gibt erste Länder, die nicht mehr in der Lage sind, Proberichterstellen zu besetzen, es gibt erste Programme, man höre und schreibe, zur Personalgewinnung in diesem Bereich und es fehlt in anderen deutschen Ländern schlicht an Absolventen. Alle Thüringer Justizminister, gleich wel

cher Partei, die Verantwortung für das Thüringer Justizressort getragen haben, haben sich diesem „Race to the bottom“ bislang aus den von mir aufgezeigten Gründen verweigert – Otto Kretschmer, Andreas Birkmann, Karl Heinz Gasser, Harald Schliemann, meine Person und der heutige Innenminister. Wir alle waren uns darüber im Klaren, was geschieht, wenn man die Axt an die Wurzeln der Justiz, an ihren Nachwuchs, legt, und wir haben gesehen, dass der Beamtenstatus für junge Juristinnen und Juristen der einzig richtige Weg ist. Warum können Sie das nicht nachvollziehen? Herr Minister, Frau Staatssekretärin, das Argument „Alle anderen haben doch auch!“ ist für sich gesehen nur der Ruf des letzten Lemmings, der hinter seinen Artgenossen über die Klippe springt. Die Ausbildung im Status des Beamten auf Widerruf hat ihren eigenen Wert und ihre eigene Attraktivität. Ein Status, den die Regierungsfraktionen merkwürdigerweise auch nur für die Justiz bereit sind zu opfern. Ein Blick über die Regierungsbank, soweit sie denn besetzt ist, lässt schon die Frage aufkommen, warum nur die Justizanwärter daran glauben sollen. Warum soll wiederum allein die Justiz Opfer bringen, von denen andere Ressorts schon verschont bleiben oder sogar profitieren? Burden Sharing nach Art von Rot-Rot-Grün? Ausgebildet wird in nahezu jedem Ressort, aber der Bereich mit den geringsten Anwärterzahlen soll bluten. Die Zahl der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare beläuft sich auf rund 100 Neueinstellungen im Jahr. Die Ausbildung ist zweijährig, sodass wir auf die doppelte Bestandszahl 200 kommen und auch der aktuelle Haushaltsentwurf bildet diese Zahlen so ab. Die höchste Zahl an Anwärterinnen und Anwärtern weist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf. Die Zahl der Lehramtsreferendare übersteigt diejenigen der Rechtsreferendare um ein Vielfaches. Warum schließt sich Frau Ministerin Klaubert diesem Gesetzesvorhaben nicht an? Das Einsparpotenzial im Lehramtsbereich ist ungleich größer. Frau Ministerin Taubert ist nicht da, aber wir könnten doch auch die Finanzanwärter im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ausbilden. Es wäre interessant, dieses Einsparpotenzial zu ermitteln. Keine Sorge, es ist nicht ernst gemeint. Oder ist dieses Gesetz nur der Testlauf für eine zweite, eine deutlich einträglichere Kürzungsrunde? Ist dieses Gesetz vielleicht der Versuch, für Aufgaben, die der Justiz aufgebürdet wurden, irgendeine finanzielle Kompensation zu finden, sei sie auch noch so gering? Sparen Sie, Herr Minister Lauinger, Frau Staatssekretärin, die Justiz für andere Politikfelder kaputt?

Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Gesetz wollen die Regierungsfraktionen Einsparungen erzielen. Sparwille und Haushaltsdisziplin sind grundsätzlich unterstützenswert,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber nicht da?)

nur wird uns am Ende dieses Gesetz deutlich teurer zu stehen kommen als die 7.000 Euro, die wir pro Referendar sparen. Und das ist unsozial, es zielt auf die niedrigste Einkommensgruppe der Auszubildenden, Sie belasten junge Menschen und junge Familien und Sie graben dem Land den dringend benötigten juristischen Nachwuchs ab. Diesem Gesetz muss eigentlich die Zustimmung verweigert werden, aber es gibt ja noch Hoffnung auf die Ausschussbefassung. Vielleicht ist noch ein Einsehen möglich. Danke schön.

(Beifall CDU, AfD)

Vielen Dank, Frau Walsmann. Als Nächste hat das Wort Frau Abgeordnete Dr. Martin-Gehl.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Walsmann, Sie haben die Umstellung des juristischen Referendariats in ein Anstellungsverhältnis in sehr düsteren Farben geschildert und völlig ausgeblendet, dass es sehr viel Positives mit sich bringt, wenn diese Umstellung vollzogen wird.

Positiv zu bewerten ist nämlich, dass befristet angestellte Rechtsreferendare, anders als im Beamtenverhältnis, in die gesetzliche Sozialversicherung eingegliedert sind. So erwerben sie mit ihren Beitragszahlungen Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung und können, falls sie keine Anschlussbeschäftigung finden, Arbeitslosengeld I beziehen. Dieses unterliegt als beitragsgestützte Leistung keiner Bedürftigkeitsprüfung und dürfte in der Höhe über den bisher für Referendare zugänglichen Leistungen liegen.

Bisher konnten Rechtsreferendare nach ihrem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis bei entsprechender Bedürftigkeit lediglich Arbeitslosengeld II, also das sogenannte Hartz IV, in Anspruch nehmen. Als Beamte haben sie keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und damit auch keinen Anspruch auf ALG I erwerben können. Dies wäre nur dann kein Problem, wenn sich nach dem Referendariat nahtlos eine Beamtenlaufbahn anschließen würde, was indes nur wenigen Rechtsreferendaren heutzutage vergönnt ist. Vor dieser Realität darf man die Augen nämlich auch nicht verschließen. Zuweilen ergeben sich nach dem Referendariat für die Betroffenen Zeiten der beruflichen Orientierung, die auch finanziell überbrückt werden müssen. Der bisher verbeamtet gewesene Referendar musste hierfür auf seine Ersparnisse zurückgreifen, wenn eben wegen dieser Ersparnisse kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestand. Diese Si

tuation wird sich mit der neuen Rechtslage und dem Anspruch auf Arbeitslosengeld I für alle Referendare gleichermaßen grundlegend verbessern. Problematisch an dem Gesetzentwurf ist indes, das ist ausgeführt, dass die Statusänderung der Rechtsreferendare mit einer spürbaren Nettogehaltskürzung verbunden ist. Zwar liegt die vorgesehene Ausbildungsvergütung – Unterhaltsbeihilfe genannt –, das sollte man auch sehen, mit 1.100 Euro monatlich etwa im Mittelfeld der Bundesländer. Doch im Hinblick darauf, dass die Besoldung der Rechtsreferendare im Beamtenstatus bisher netto höher lag, ergeben sich Bedenken dahin gehend, dass Gleiches ohne erkennbaren Grund ungleich behandelt wird. Denn, wenn die bisherige höhere Besoldung für die Tätigkeit der Rechtsreferendare mit Beamtenstatus als angemessen angesehen wurde, erschließt sich nicht, weshalb für dieselbe Tätigkeit im Angestelltenverhältnis nunmehr eine geringere Summe angemessen sein sollte. Zumindest drängt sich die Frage auf, ob hier der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gewahrt ist.

Darüber hinaus ist zu bedenken, dass von einem tatsächlich existenzsichernden, das heißt einem auskömmlichen, Einkommen abhängt, ob sich die Referendare mit vollem Einsatz ihren Aufgaben im Vorbereitungsdienst widmen können oder ob ihnen dies etwa nicht möglich ist, weil sie einem Nebenerwerb nachgehen müssen. Eine nicht auskömmliche Bezahlung der Rechtsreferendare birgt zudem die Gefahr, dass mancher Betroffene allein aus wirtschaftlichen Gründen von der Teilnahme am juristischen Vorbereitungsdienst absieht oder absehen muss, also seine Ausbildung letztlich nicht zu Ende führen kann. Einer damit einhergehenden sozialen Auslese beim Zugang zu höheren juristischen Berufen ist in jedem Fall zu begegnen, weshalb die Höhe der Vergütung von Rechtsreferendaren im Auge behalten werden muss.

Fazit: Der vorliegende Gesetzentwurf stellt einen Kompromiss dar. Die Änderung des Status der Rechtsreferendare bringt besseren Schutz gegen soziale Risiken, insbesondere bei Arbeitslosigkeit. Zugleich ist die Absenkung des Grundgehalts für Rechtsreferendare im Zuge der zwingend erforderlichen Haushaltskonsolidierung notwendig, was die wirtschaftliche Situation der Betroffenen im Vergleich mit der früheren Rechtslage verschlechtert. Deshalb bedarf es einer Evaluierung der Auskömmlichkeit der Vergütungshöhe und Nachbesserung des Gehaltsniveaus – jedenfalls dann, sobald sich haushalterische Verhandlungsspielräume hierfür auftun. Das strukturelle Kernanliegen des Gesetzentwurfs, die Statusänderung vom Beamtenverhältnis zum Anstellungsverhältnis im öffentlichen Dienst, findet die volle Unterstützung meiner Fraktion. Details der Regelungen werden im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu diskutieren sein. Vielen Dank.

(Abg. Walsmann)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Ich erteile nun das Wort Herrn Abgeordneten Brandner für die Fraktion der AfD.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Schüler! Frau Walsmann, das Einzige, was mich an Ihrer Rede gewundert hat, war Ihre Verwunderung darüber, dass Sie Realitätsausblendung bei den Sozialdemokraten festgestellt haben. Ansonsten, Frau Walsmann, kann ich Ihre Rede fast unterschreiben. Die Regierungsfraktionen bringen mit dem Entwurf für ein Thüringer Gesetz zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst einen Entwurf in dieses Haus ein, dessen so harmlos und etwas sperrig klingender Titel den in ihm lauernden sozialen Sprengstoff hinterhältig verbrämt und damit unkenntlich macht. Die Entwurfsbegründung beginnt mit der Feststellung, dass Thüringen das einzige Bundesland sei, in dem Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst noch zu Beamten auf Widerruf ernannt werden. Unter dem Vorwand, lediglich eine Angleichung an die bundesweiten Verhältnisse vornehmen zu wollen, werden dann jedoch in Wahrheit, wie der folgende Teil der Entwurfsbegründung erkennen lässt, an einer eng umgrenzten Personengruppe Haushaltssparmaßnahmen exekutiert. Ausgesucht dafür hat man sich die Schwächsten. Bei den Zahlen, die dann in diesem Entwurf stehen, handelt es sich zudem um Schönwetterberechnungen. Ob diese Zahlen jemals erreicht werden, steht in den Sternen. Zudem werden Effekte, die über einen Zeitraum von zwei Jahren, nämlich den Ausbildungszeitraum der Referendare, insgesamt erreicht werden können, auf einen Zeitpunkt projiziert und nur damit überhaupt sichtbar.

Ganz anders, meine Damen und Herren, stellt sich der Wunsch zur Gesetzesänderung aus Sicht der betroffenen Referendare dar, für die ich jetzt hier rede. An die Stelle von Dienstbezügen von heute monatlich etwa 1.250 Euro soll nun eine Unterhaltsbeihilfe von lediglich 1.100 Euro treten. Unter Berücksichtigung von Steuern und Abgaben ist das eine Einkommenskürzung per Federstrich um fast 20 Prozent. Damit sinkt das Einkommen bei Annahme einer 40-Stunden-Woche auf einen Betrag zwischen 5,00 und 6,00 Euro pro Stunde – und damit weit unter den Mindestlohn – für Menschen mit Abitur und einem mehrjährigen, erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudium. Ihr Linken, die ihr nur wenige da seid: Was habt ihr euch dabei gedacht, so etwas Verwerfliches auf den Weg zu bringen? Die Intelligenz soll wahrscheinlich wieder lei

den, so wie zu DDR-Zeiten, zu dunkelsten DDRZeiten.

(Beifall AfD)

Unsere Diäten steigen im nächsten Jahr wahrscheinlich wieder. Heute haben wir die Erhöhung der Beamtenbesoldung beschlossen. An den Ärmsten der Armen, an den Schwächsten vergreifen Sie sich heute und legen so einen Skandalentwurf vor.

Auch wie angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten und der Mieten die soziale Sicherung der Referendare gewährleistet sein soll, muss die Landesregierung – sofern sie hier ist – mal erklären. Sie möge nicht nur mir, sondern vor allem den betroffenen Referendaren erklären, warum man ausgerechnet Hochschulabsolventen, die eine der schwersten Prüfungen dieses Landes erfolgreich abgelegt haben und häufig schon Familie haben, mit einem „Almosen“ etwa in Höhe des Pfändungsfreibetrags und weit unterhalb des Mindestlohns abspeisen will. Das versteht kein Mensch. Da wird allerorts über einen angeblichen Fachkräftemangel schwadroniert, der nur durch den Zustrom Hunderttausender oder Millionen Menschen aus dem Morgenland oder Schwarzafrika beseitigt werden könne und der selbstverständlich äußerste finanzielle Anstrengungen verlange. Gleichzeitig spart man aber an der Ausbildung derjenigen, die später einmal an den Schaltstellen der Verwaltung, der Gerichte, der Wirtschaft unseres Landes wichtige Entscheidungen treffen und durch eine hervorragende Ausbildung befähigt sein sollen, unser Land in die Zukunft zu führen.

(Beifall AfD)

Dass jetzt schon die Ausbildung des juristischen Nachwuchses an allen Ecken und Enden zu wünschen übrig lässt, ist kein durch diesen Gesetzentwurf neu auftretendes Phänomen. Seit Jahren – wir wissen das – wird bei der Justiz gespart, was das Zeug hält, was selbstverständlich auch negative Auswirkungen auf die Ausbildung der jungen Juristen hat.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Merkt man bei Herrn Lauinger!)

Wie – hat der hier studiert? Weiß ich nicht, er ist aber ein Zugereister, oder?

Wie – so frage ich die Landesregierung – wollen Sie aber hoch qualifizierte und hoch motivierte junge Menschen dazu befähigen, die anstehenden großen Aufgaben zu bewältigen, wenn deren Ausbildung auf einem unzureichenden Niveau belassen wird und jetzt zusätzlich die soziale Sicherheit der Referendare gefährdet wird und Sie die Referendare in die Armut treiben? Es ist ein weiterer Offenbarungseid des Thüringer Ramelow-Vereins, der unentwegt von sozialer Gerechtigkeit faselt, gleichzei

(Abg. Dr. Martin-Gehl)

tig aber den dringend benötigten akademischen Nachwuchs finanziell ausbluten lässt.

Herr Ramelow, wo immer Sie gerade sind, hat sich Ihre Landesregierung auch nur einmal kurz Gedanken dazu gemacht, wie talentierte Referendare aus finanziell nicht auf Rosen gebetteten Familien sich dieses Referendariat noch leisten können sollen? Sie behaupten, um die besten Köpfe zu werben, gleichzeitig aber verprellen Sie durch diese Politik des Sparens an der falschen Stelle talentierte junge Juristen, die gern nach Thüringen kommen würden, sich dies aber schlichtweg nicht mehr leisten können werden.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein Blödsinn!)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie leben na- türlich von Luft und Liebe, Frau Rothe-Bein- lich!)

Nein, das war Frau Henfling. Das mit der Liebe verstehe ich bei der eher.

Herr Ramelow, Sie treffen damit eine soziale Selektion, die in Zustände zurückführen wird, die wir längst überwunden geglaubt haben. Es ist glücklicherweise lange her, dass nur Sprösslinge aus reichen Familien in der Lage waren, den Vorbereitungsdienst zu absolvieren. Dahin kehren wir zurück.