Protocol of the Session on November 4, 2015

Mit dem Inkrafttreten der Änderungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes wird mit dem Zweck einer besseren Zusammenarbeit innerhalb des Verfassungsschutzverbundes die Zentralstellenfunktion des Bundesamts für Verfassungsschutz gestärkt. Damit hat auch der Bundesgesetzgeber auf die Ereignisse des Bundestagsuntersuchungsausschusses reagiert.

Auch im Bereich der Thüringer Polizeibehörden werden die gemeinsamen Empfehlungen des Untersuchungsausschusses 5/1 durch geeignete Maßnahmen realisiert werden. Für die empfohlene Pflichtprüfung in allen Fällen der Gewaltkriminalität, ob die Tatmotive aufgrund der Person des Opfers in einem politisch motivierten Hintergrund liegen könnten, hat eine eigens zu diesem Zweck eingerichtete Arbeitsgruppe in der Landespolizeidirektion eine Handlungsanweisung erarbeitet. Diese wurde mit Wirkung vom 1. September 2014 als Gemeinsame Dienstanweisung des Landeskriminalamts Thüringen und der Landespolizeidirektion zur Pflichtprüfung einer möglichen politischen Tatmotivation in allen Fällen von Gewaltkriminalität in Kraft gesetzt.

(Beifall AfD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, insgesamt lässt sich an dieser Stelle festhalten, dass die bisherigen Erkenntnisse aus dem NSU-Komplex bei der Thüringer Polizei in präventiver und repressiver Hinsicht zu einer verstärkten Sensibilisierung geführt haben. Zur Verbesserung der Erfassung und Einordnung rechtsextrem motivierter Straftaten durch die Polizei wurde auf maßgebliche Initiative des Freistaats Thüringen mit der Einführung des Themenkatalogs zur politisch motivierten Kriminalität ein wichtiger Schritt – auch bundesweit – zu einer einheitlichen Auslegung und Erfassung getan. Aktuell überprüft eine Bund-LänderArbeitsgruppe den Themenfeldkatalog „Politisch motivierte Kriminalität“. Darüber hinaus unterliegt der Themenfeldkatalog einer regelmäßigen Prüfung und wird den aktuellen Erfordernissen angepasst. Im Rahmen der sogenannten Altfallanalyse wurden vom Bundeskriminalamt spezielle Straftaten – also Tötungsdelikte, Sprengstoffanschläge, Raubstraftaten – als Prüffälle einer Prüfung hinsichtlich eines Bezugs zum sogenannten NSU unterzogen. Auch im Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz wurden im Ergebnis der Empfehlungen Verbesserungen vorgenommen. Bereits am 2. April 2013 wurde die gemeinsame Richtlinie zur Bearbeitung von Ermittlungsvorgängen bei den Staatsanwaltschaften des Freistaats Thüringen und den

Dienststellen der Thüringer Polizei in Kraft gesetzt. Diese enthält ergänzende und klarstellende Regelungen zum verbindlichen gegenseitigen Informationsaustausch und zur Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz bei der Verfahrensbearbeitung. Zur Stärkung einer konsequenten Verfolgung, Bekämpfung und Verhinderung rechtsextremer Aktivitäten und Straftaten wurde zum Jahreswechsel 2012 auf 2013 die Besondere Aufbauorganisation „Zentrale Ermittlungen und Strukturaufklärung – Rechts“, abgekürzt BAO ZESAR, beim Landeskriminalamt als weitere Zentraleinheit zur Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität eingerichtet. Im Februar 2013 wurde in der Landespolizeidirektion ebenfalls die Stabsstelle Polizeiliche Extremismusprävention eingerichtet. Sie hat das Ziel, die Handlungssicherheit der Thüringer Polizei im Umgang mit politischem Extremismus und der Bekämpfung von politisch motivierter Kriminalität zu stärken und die Bevölkerung für Gefahren zu sensibilisieren, die aus dem politischen Extremismus erwachsen können. Da wird eine Verbesserung des Umgangs auch mit Opfern extremistischer Gewalt umgesetzt, indem die Stärkung des Opferschutzes und die Sensibilisierung der Polizeibeamten für einen angemessenen Umgang mit den Opfern in die Konzeption der polizeilichen Extremismusprävention aufgenommen wurden. In polizeiinternen Veranstaltungen und Vorträgen sowie im Informations- und Wissensportal „Extremismusprävention“ wird auf die Beratungsangebote der verschiedenen Opferverbände und Opfervereinigungen hingewiesen.

Die Sensibilität bei den Ermittlungsdienststellen bezüglich der Tatmotivprüfung ist nach meiner Auffassung seit Bekanntwerden der Taten der Terrorgruppe des sogenannten NSU deutlich gestiegen. Hierzu erfolgen Schulungen im Dienstunterricht, Intensivierung in der Aus- und Fortbildung sowie Hinweise im Zusammenhang mit dem Führungsverhalten von Vorgesetzten. Aber auch die Ausbildungs- und Studieninhalte werden kontinuierlich weiterentwickelt. Sowohl in der Ausbildung für den mittleren als auch im Studiengang für den gehobenen Polizeivollzugsdienst wurden in der Vergangenheit die Themengebiete „Rechtsextremismus“ und „Interkulturelle Kompetenz“ quantitativ und qualitativ aufgewertet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, bei den Justizbehörden wurden ebenfalls bereits zahlreiche Maßnahmen in Konsequenz aus der Mordserie des NSU umgesetzt. Zunächst wurden die Thüringer Staatsanwaltschaften im März 2013 gebeten, bei der Beantragung von Durchsuchungsbeschlüssen durch entsprechende Ausgestaltung der Beschlussentwürfe und gegebenenfalls Anpassung der Formularsysteme darauf hinzuwirken, dass die Offenbarung von Informationen an Betroffene, wie wir sie erlebt hatten, die die Ermittlungen gefährden können, im Rahmen des Zulässi

(Minister Dr. Poppenhäger)

gen vermieden werden. Im April 2013 traten sodann zwei gemeinsame Richtlinien der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft und zentraler polizeilicher Dienststellen in Kraft, um die Leitungsverantwortung der Staatsanwaltschaft besser zu gewährleisten. Dabei wurden die Ergebnisse von zwei im Auftrag des Freistaats Thüringen im Jahr 2012 erstatteten Gutachten berücksichtigt. Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft erließ bereits am 27. November 2013 eine Rundverfügung über die Behandlung von Auskunfts- und Akteneinsichtsgesuchen der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Diese soll insbesondere eine verschlusssichere Dokumentation erfolgter Akteneinsichten gewährleisten. Seit 1. August 2015, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen das, ist zudem das Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags in Kraft getreten. Damit wurden insbesondere menschenverachtende Tatmotive bei der Strafbemessung in § 46 des Strafgesetzbuchs verankert und sichergestellt, dass der Generalbundesanwalt bei Anhaltspunkten für seine Zuständigkeit frühzeitig in laufende Ermittlungen eingebunden wird. Ich begrüße das ausdrücklich. Flankierend hierzu sind ebenfalls am 1. August 2015 Änderungen in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren in Kraft getreten. Es wurde klargestellt, dass zum einen bei Anhaltspunkten für rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe die Ermittlungen auch auf solche Tatumstände zu erstrecken sind und zum anderen eben das besondere öffentliche Interesse zur Verfolgung von Körperverletzungen namentlich bei Handeln aus vorgenannten Beweggründen immer anzunehmen ist. Zudem wurde angeordnet, dass in Verfahren gegen unbekannte Täter Gegenstände, die für Zwecke des Strafverfahrens noch benötigt werden, in der Regel bis zum Eintritt der Strafverfolgungsverjährung künftig aufzubewahren sind. Soweit der Untersuchungsausschuss 5/1 des Thüringer Landtags weitere Empfehlungen ausgesprochen hat, sind diese weiterhin Gegenstand von Überprüfungen und Umsetzungsmaßnahmen. So sollen etwa im Hinblick auf die Forderung des Ausschusses nach unbegrenzter Archivierung von Verfahren, die Staatsschutzdelikte betreffen, die einschlägigen Aufbewahrungsbestimmungen angepasst werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zusammenfassend kann ich feststellen: Wir haben bereits einiges umgesetzt, arbeiten aber weiterhin daran, dass Maßnahmen getroffen werden, um Rechtsextremismus und Rassismus zu bekämpfen und eben derartigen Bestrebungen auch den Nährboden zu nehmen. Aus der Arbeit der in den Landesparlamenten, auch in Thüringen noch arbeitenden Untersuchungsausschüsse werden sich weitere neue Erkenntnisse und auch künftige

Folgerungen für die Arbeit der Thüringer Sicherheitsbehörden ergeben. Wir stehen in der Pflicht, deren Arbeitsweisen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung stetig weiterzuentwickeln und auch zu überprüfen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Helmerich, fraktionslos)

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen aus den Fraktionen liegen mir nicht vor, sodass ich diesen Teil der Aktuellen Stunde schließe.

Ich rufe auf den dritten Teil

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Anbindung an den öffentlichen Fernverkehr als Chance für ganz Thüringen gestalten“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/1227

Das Wort hat Abgeordneter Kobelt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, denke ich an den Bahnfernverkehr in Thüringen zurzeit, freue ich mich einerseits, aber ich bin auch traurig. Ich freue mich für Erfurt, für die Region Erfurt. Die Region bekommt eine tolle Chance, die Bahnanbindung Richtung Berlin und auch 2017 nach München extrem zu verbessern. Das wird auch Ausstrahlung haben auf die Region um Erfurt. Das ist eine tolle Chance. Aber ich bin auch traurig, wenn ich an Ostthüringen denke. Und ich bin auch traurig, wie die letzte Landesregierung die Fernverkehrsanbindung von Ostthüringen nach dem ICE-Anschluss geplant hat, denn wir sind vor einer Situation, wenn es schlecht kommt, dass Ostthüringen, dass die Städte Jena, Gera, Weimar, Saalfeld und Rudolstadt keine Fernverkehrsanbindung haben. Deswegen sagen wir als Grüne ganz klar: Dort wollen wir was verändern, dort wollen wir Ergänzungen schaffen, dort muss auch für die Saaleregion zum Beispiel, auf der Saalebahn, in NordSüd-Richtung eine Verbesserung stattfinden. Dort reicht es aus unserer Sicht nicht, dass die Bahn ein IC-Konzept vorlegt, das sagt, ab 2033 kann sie sich eine IC-Verbindung auf der Nord-Süd-Strecke, auf der Saalebahn und in Ost-West-Richtung vorstellen. Wir können wirklich nicht zum Beispiel der Wirtschaft oder der Wissenschaft in Jena sagen, wir sind verantwortlich für eine Lücke von 16 Jahren,

(Minister Dr. Poppenhäger)

bis es wieder einen Fernverkehrsanschluss in Jena gibt. Das finden wir als Bündnis 90/Die Grünen nicht ausreichend und dort wollen wir auf Veränderungen drängen.

Als Zweites muss es unserer Meinung nach auch eine Verbesserung in Ost-West-Richtung geben. Dort ist ein erster Schritt, dass wir die Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung vorfinanzieren, die Planung, dass wir in einem besseren Wettbewerbsverhältnis zu anderen Regionen in Deutschland stehen, dass wir sagen können, wir haben in dem Bereich eine Planung abgeschlossen. Und wenn es um die Priorisierung vom Bund geht, dann können wir sagen, wir haben einen Vorteil und wir wollen das beschleunigen. Ich bitte auch die Bundestagsabgeordneten von der CDU und von der SPD, sich ganz stark dafür einzusetzen, dass jetzt im Herbst, wenn es gut kommt, die Mitte-Deutschland-Verbindung eine oberste Priorität hat. Wir brauchen diese Verbindung. Wir brauchen Fernverkehr in Ost-West-Richtung, wir brauchen das auch für Ostthüringen, für Gera und für Jena.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir begrüßen ausdrücklich die Pläne von der Bahn, auch langfristig ein IC-Kreuz in Jena einzurichten, weil wir denken, ein IC-Kreuz in Jena/in Ostthüringen ist eine gute Ergänzung zum ICE-Anschluss in Erfurt, nur darf es nicht erst 2033 kommen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Als letzter Punkt ist uns ganz wichtig, dass wir die Bürger, das Bürgerengagement, das sich in den zahlreichen Städten in Bahnbündnissen zusammengeschlossen hat, ernst nehmen. Wir wollen, wenn über die Zukunft der Städte und der Bahnverkehrsanbindung diskutiert wird, dass die Bahnbündnisse bestehend aus Vertretern aus Kultur, aus Politik, aus Wirtschaft,

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU)

auch die Bürgermeister – Frau Tasch, das ist doch selbstverständlich.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Die Bürger aus den Dörfern fahren auch Zug!)

Ja, wir reden aber heute über den Fernverkehr, Frau Tasch. Sie haben auch die breite Unterstützung von Bündnis 90/Die Grünen, die Regionen in Thüringen in Bezug auf den Nahverkehr zu verbessern.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber um noch mal auf die Bahnbündnisse zurückzukommen: Wir brauchen die Menschen, die sich organisieren, die sich vor Ort engagieren, und wir wollen, wenn es dort Gespräche mit der Bahn gibt, dass die nicht außen vor gelassen werden, sondern

dass es auch eine Möglichkeit gibt, ins Gespräch zu kommen mit den Menschen vor Ort und mit den Bahnbündnissen. Deswegen sind wir optimistisch, dass die Landesregierung die Gespräche auch mit der Bahn intensiv sucht. Ein erster Schritt in diese Richtung wird der Bahngipfel sein, der in Jena stattfindet. Wir freuen uns darauf, ins Gespräch zu kommen, dass wir zusammen mit der Landesregierung nicht nur im Raum Erfurt Gas geben auf der Fernverkehrsstrecke, sondern uns auch für Ostthüringen engagieren. Das wollen wir als Bündnis 90/Die Grünen ganz ausdrücklich bestärken. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Malsch, Sie haben das Wort für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, werte Gäste auf der Besuchertribüne, ich habe den Eindruck, dass die Grünen hier ihren Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz vom 24. Oktober 2015 in Suhl feiern wollen.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Immerhin wäre das an einer Stunde wie dieser hier aktuell. Wir feiern uns unter dem Motto: „Wir feiern uns für uns und einen aktuellen Beschluss“. Aber die verkehrspolitische Kompetenz hat nun mal das Ministerium von Frau Keller, also veranstaltet man mal eben eine Aktuelle Stunde, um darzulegen, die Grünen sind verkehrspolitisch auch noch da.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir sind drei Partner auf Augenhöhe!)

Was ist denn das für eine Koalition, die sich solche aktuellen Politikfelder gegenseitig im Rahmen einer Aktuellen Stunde vorhält? Reden Sie nicht miteinander? Geht Ihnen, Herr Kobelt, das nicht schnell genug, was die Infrastrukturministerin macht? Sie haben doch völlig recht in Ihrem Parteitagsbeschluss: Erfurt bekommt eines der ganz wenigen wirklichen Drehkreuze für den Schienenfernverkehr in Deutschland. Und Sie haben auch recht bei der Forderung nach einem vollständigen zweigleisigen Ausbau und der Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung. Auch sollten wir das Angebot der Bahn nutzen, gemeinsam mit dem Land eine neue Verkehrsanbindung in Ost-West-Richtung für Ostthüringen nach Gera und – noch ein Stückchen weiter – Altenburg einzurichten.

Genauso brauchen wir einen Ersatz für den Wegfall des ICE auf der Saalebahn. Dennoch ist es doch nicht der Fernverkehr, der in naher Zukunft zum Problem wird. Im Gegenteil, beim Fernverkehr sind

(Abg. Kobelt)

wir auf dem beschriebenen sehr guten Weg, einem Weg, bei dem Frau Keller das Erbe einer guten Vorbereitung durch das CDU-geführte Verkehrsministerium angetreten hat.

(Beifall CDU)

Hier unterstützen wir die Landesregierung in ihren Bemühungen, wenn sie fortführt, was die schwarzrote Koalition vereinbart und auf den Weg gebracht hat.

Sehr geehrte Damen und Herren, problematisch kann es doch vielmehr beim Nahverkehr werden. Trauen Sie Ihrem Ministerpräsidenten denn genauso wenig zu wie wir? Schließlich hat er angekündigt, um die Regionalisierungsmittel zu kämpfen wie ein Löwe. War es nicht Ihr Ministerpräsident, der am 24. September 2015 einem Kompromiss zugestimmt hat, der künftig eine andere Verteilung der Regionalisierungsmittel vorsieht? Erst danach ist er aufgewacht und hat erkannt, dass damit künftig geringere und nicht ausreichend dynamisierte Zahlungen an Thüringen drohen. Der Schienenverkehr sieht einer gravierenden Unterfinanzierung entgegen. Es muss in den kommenden Jahren mit gravierenden Einschnitten im Thüringer Angebot gerechnet werden. Vermutlich ist das Ausmaß der drohenden Einschnitte dem Ministerpräsidenten bei seiner Entscheidung nicht bewusst gewesen. Dies weckt Zweifel an seiner inhaltlichen Vorbereitung. Der Bahnschlichter Ramelow hat schlicht vergessen, seine bahnpolitischen Hausaufgaben zu machen, und hat die Interessen Thüringens damit nachhaltig geschädigt.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: So wie ihr in den letzten 24 Jahren!)

Die Wahrheit ist doch, dass sich Thüringen wie auch die anderen ostdeutschen Bundesländer über den Tisch ziehen lassen hat, als es dem allein unter den Ländern verhandelten Kieler Schlüssel zur künftigen Verteilung der Regionalisierungsmittel zugestimmt hat. Dieser Schlüssel führt zu einer strukturellen Benachteiligung Ostdeutschlands. Dies hätte der Ministerpräsident wissen müssen. Wenn Herr Ramelow – nun wissend oder unwissend – dem Verhandlungsergebnis unter Anwendung des Kieler Schlüssels zustimmt, sollte er sich an die eigene Nase fassen und nicht Sündenböcke auf Bundesebene suchen.

(Beifall CDU)

Wenn Sie ihn mit der Aktuellen Stunde daran erinnern wollen, seine Hausaufgaben zu machen, bin ich bei Ihnen. Immerhin wurde im Vermittlungsausschuss zwischenzeitlich ein Teilerfolg erzielt: Beschlossen hat der Vermittlungsausschuss am 14.10. unter anderem, dass der Bund die Regionalisierungsmittel für das Jahr 2016 auf 8 Milliarden

Euro erhöht. In den Jahren 2017 bis 2031 steigt der Bundeszuschuss jährlich um 1,8 Prozent. Ich bin sogar bei Ministerin Keller, wenn sie – wie am 1. Oktober geschehen – vermelden lässt, ich zitiere: „Nahverkehr ist kein Randthema für die Thüringer Landesregierung.“ Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, machen Sie nun Ihre Hausaufgaben und setzen Sie sich mit dem Bund und den Ländern an einen Tisch und legen Sie einen vernünftigen Verteilungsschlüssel fest! Sie haben die Chance, in solchen Verhandlungen die schlimmsten Folgen für den Thüringer Schienenpersonenverkehr abzuwenden. Vielen Dank.

(Beifall CDU, AfD)

Das Wort hat nun Abgeordnete Lukin für die Fraktion Die Linke.