Protocol of the Session on December 12, 2014

Zweitens: Die prozentuale Aufteilung des Aufkommens aus dem Rundfunkbeitrag wird neu geregelt. Den überwiegenden Teil, 72 Prozent, erhält die ARD; das ZDF erhält einen Anteil in Höhe von 25 Prozent und das Deutschlandradio einen Anteil von 2,7 Prozent. Der Verteilungsschlüssel wurde von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten errechnet, von der Rundfunkkommission gebilligt und ist somit in den Staatsvertragstext eingeflossen. Er beruht also auf einer ausführlichen Auseinandersetzung auch mit den Rahmenbedingungen einer solchen Finanzierung.

Drittens: Der Umfang der Finanzausgleichsmasse innerhalb der ARD wird ab dem 1. Januar 2017 von derzeit 1 Prozent auf 1,6 Prozent angehoben und die sich daraus ergebende Summe wird nach einem neu festgelegten Verteilungsschlüssel im Verhältnis von 50,92 zu 49,08 Prozent auf den Saarländischen Rundfunk und das Radio Bremen aufgeteilt.

Diese drei Neuerungen resultieren hauptsächlich aus der positiven Entwicklung der Beitragseinnahmen, auf die ich bereits eingegangen bin. Aufgrund der Umstellung der Rundfunkfinanzierung sind laut Prognose der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten im Zeitraum 2013 bis 2016 Beitragsmehrerträge in Höhe von ca. 1,1 Milliarden Euro zu erwarten. Die KEF hat den Ländern empfohlen, etwa 50 Prozent dieser Mehreinnahmen für eine Absenkung des Rundfunkbeitrags um 73 Cent zu verwenden. Mit der anderen Hälfte solle eine Rücklage gebildet werden, um gegebenenfalls unvorhergesehene Schwankungen der Beitragseinnahmen abfedern zu können. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben dieser Empfehlung nicht in Gänze Rechnung getragen, sondern sie haben am 13. März dieses Jahres beschlossen, dass der Rundfunkbeitrag in einem ersten Schritt zunächst um 48 Cent gesenkt wird und die Differenz zum Vorschlag der KEF zusätzlich in diese bereits von mir angesprochene Rücklage fließt. Alle weiteren Fragen sollen in einem zweiten Schritt entschieden werden. Dabei handelt es sich vor allem um die strukturelle Prüfung des Beitragsmodells, die als ein Ergebnis der Diskussion vereinbart worden war, und die Stabilisierung des Rundfunkbeitrags bis einschließlich 2020.

Diese grundsätzlichen Vorgaben wurden auch im Wege der üblichen Vorunterrichtung des Landtags gemäß der Thüringer Landesverfassung erörtert und in der letzten Legislaturperiode fanden sie ihre Zustimmung. Gleichwohl ist der Antrag gestellt worden, dieses Gesetz noch einmal an den Ausschuss zu überweisen. Das finden wir sinnvoll. Zunächst gilt es aus unserer Sicht, die Ergebnisse der Evaluierung des neuen Beitragsmodells abzuwarten, denn das Ziel der Landesregierung lautet, finanziel

le Spielräume zu erhalten und später im Rahmen der Evaluierung über mögliche strukturelle Anpassungen zu beschließen, wofür die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auch die entsprechende Rücklage gebildet haben. Darauf müssen die Bürgerinnen und Bürger jedoch nicht warten. Der Sechzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag und damit die Beitragssatzung treten am 1. April 2015 in Kraft. Ausgenommen hiervon ist die Neuregelung des Rundfunkausgleichs, die zum 1. Januar 2017 – wie ich ausführte – wirksam wird.

So weit zu den Änderungen, welche mit dem Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag einhergehen sollen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Prof. Dr. Hoff. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort aus den Reihen der CDU-Fraktion dem Abgeordneten Wucherpfennig.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, mit dem heute in erster Lesung behandelten Thüringer Gesetz zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nähert sich ein langer Diskussionsprozess und Verhandlungsprozess dem Ende. Ziel ist es, bis zum 31. März 2015 die Zustimmung der 16 Landesparlamente zu bekommen. Ich denke, dass dieses auch unserem Parlament gelingen sollte, und beantrage von daher die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wucherpfennig. Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Blechschmidt, Fraktion Die Linke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Werter Kollege Wucherpfennig, ist okay so, die Ausschussüberweisung werden wir natürlich auch mittragen, noch einmal zu diskutieren, denn – hier möchte ich den Schwerpunkt meiner Rede gleich auf den zweiten Teil des Berichts bzw. der Einbringung des Ministers Hoff richten – das war die Frage, es gibt eine zweite Stufe der Evaluierung. Ich halte es für sinnhaft, auf der Grundlage einer Behandlung im Ausschuss jetzt schon unsere Vorstellung als Parlamentarier für diese weitere Behandlung vorzunehmen. Da will ich drei Punkte und drei Stichworte nur

(Minister Prof. Dr. Hoff)

andeutungsweise nennen: Wir werden unsere Position mit Blick auf die Frage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner technischen und inhaltlichen Weiterentwicklung natürlich auch hier weiter verfestigen und deutlich machen. Das hat auch der Koalitionsvertrag in seinen Aussagen festgehalten. Ja werden wir auch weiterhin sagen zum Paradigmenwechsel, sprich, zu der Frage der bisherigen gerätebezogenen Gebühr hin zu einem Haushaltsbeitrag. Drittens ist natürlich auch die Frage der Kostenneutralität, die in der bisherigen Behandlung eine Rolle gespielt hat, ein wichtiges Moment.

Darüber hinaus haben wir natürlich auch Kritikmomente. Auch hier stichwortartig: Das ist die Problematik der Befreiungstatbestände, die in den zurückliegenden Verhandlungen keine Rolle gespielt haben bzw. zurückgefahren worden sind. Das halten wir für ein Problem. Deshalb noch einmal eine Diskussion an der Stelle. Und es ist natürlich auch wichtig für uns, weitere soziale Verwerfungen oder betriebswirtschaftliche Verwerfungen, die dort eine Rolle spielen – ich nenne hier auch stichwortartig das Hostel – abzubauen. Hostels haben von sich aus immer das Bedürfnis, relativ – ich nehme mal das Wort in den Mund – spartanische Ausstattung vorzunehmen und in ihren Zimmern keine Empfangsgeräte zu haben, und dennoch müssen sie umfangreich entsprechende Gebührenbeiträge zahlen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Da muss auch gespart werden!)

Hier müssen wir noch einmal in den Diskussionsprozess eintreten. Deshalb bitte ich auch um die Überweisung an den Ausschuss. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Brandner, AfD.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Die fin- den Fernsehen wahrscheinlich ohnehin doof!)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Kommunistisches Machtwerk!)

Herr Sitzungspräsident, liebe Kollegen der AfD – vollständig da –, werte Abgeordnete der Altparteien, ich mache es kurz: Der Gesetzentwurf als solcher ist etwas sperrig und wir verschließen uns der Überweisung an den Ausschuss auch nicht, aber wir haben etwas andere Ansatzpunkte: Bei uns geht es eigentlich grundsätzlich um den – beschönigend – sogenannten öffentlich-rechtlichen Rund

funk, unter anderem also neun Sender der ARD und das ZDF und Radiosender, den wir als deutschen Staatsfunk bezeichnen. Dominiert und gesteuert wird das Ganze durch Sie, die Altparteien. Finanziert wird das Ganze durch Zwangsabgaben, die alle durch die Bank teilweise mehrfach leisten müssen und die eingetrieben werden durch den heute – euphemistisch – sogenannten Beitragsservice, früher Gebühreneinzugszentrale oder GEZ. Ich bleibe bei dieser GEZ, das prägt sich besser ein. Dieser Staatsfunk, den wir nicht gut finden, zeichnet sich dadurch aus, uns zu langweilen mit leichten und seichten Spielsendungen – Sie kennen das alle –, Festen der Volksmusik in allen möglichen Varianten, Tatortendlosschleifen und einer ausgeuferten Anzahl von Quasselsendungen, die auch gerne Talkshows genannt werden. Zusätzlich gibt es noch dann und wann Berichterstattungen von Ihren Jubelparteitagen und meist feindselige und sehr tendenziöse Berichterstattungen über Parteien – dazu komme ich –, Gruppierungen und Meinungen, die sich kritisch mit den Entwicklungen unserer Gesellschaft und unserem Land auseinandersetzen. Gerne und heftig geschwungen wird dann, genauso wie hier im roten Block, die Nazi- oder Faschismuskeule. Opfer dieser Tendenzberichterstattungen – jetzt fange ich gleich an zu weinen, ich nehme den Zwischenruf vorweg – dieses Staatsfunks sind auch oft wir von der AfD, aber das nur am Rande.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Am rechten Rand!)

Mit anderen Worten: Eine halbwegs ausgewogene objektive Berichterstattung gibt es im Staatsfunk nicht. Die Idee dieses Zwangsgebührenstaatsfunks ist aus unserer Sicht aber auch grundsätzlich überholt. Die Wurzeln, ich weiß nicht, wer das von Ihnen weiß, dieses Zwangsstaatsfunks liegen in der Spätzeit der Weimarer Republik.

Herr Abgeordneter Brandner, einen kleinen Augenblick. Herr Abgeordneter Höcke, ich darf Sie aufmerksam machen, dass jegliche Nahrungsaufnahme im Plenarsaal untersagt ist.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Herr Brandner, Sie haben weiterhin das Wort.

Ja, wo war ich jetzt? Also, ich hatte gesagt, dass sie die Wurzeln in der Spätzeit der Weimarer Republik hat. Der Staatsfunk ist, die Geschichte zeigt das und die aktuelle Lage ja auch, sehr anfällig für politische Einflussnahmen und Steuerung durch die Regierenden. Viel gesprochen wird in dem Zusammenhang über Grundversorgung, die aber in Zeiten

(Abg. Blechschmidt)

des weltweiten Netzes, des privaten Fernsehens und Radios und einer Vielzahl von Zeitungen und Zeitschriften überhaupt nicht mehr notwendig ist.

(Beifall AfD)

Angesichts dieser Vielzahl von staatsunabhängigen Medien kommt einem Staatsfunk keine besondere und schon gar keine überragende Bedeutung mehr zu. Es wäre ja auch nicht einzusehen, warum sich diese Grundversorgung dann auf Radio und Fernsehen beschränken sollte. Nicht einzusehen ist auch, warum sich die Sender der ARD und des ZDF-zwangsgebührenfinanziert und damit jeder Wirtschaftlichkeit entzogen – in Konkurrenz zu privaten Anbietern im Netz und der Presse begeben und auch noch Werbeeinnahmen erzielen. Die freie Rede, Herr Blechschmidt, habe ich mir vom Kollegen Ramelow abgeguckt. Sie haben das mitbekommen, oder? Niemand käme ernsthaft auf die Idee, eine Zwangsabgabe dafür einzuführen, dass die Möglichkeit eingeräumt wird, Zeitungen zu lesen. Wie wäre wohl die Reaktion in Deutschland, würde man jeden Einzelnen, ob er lesen kann oder nicht, dazu zwingen, monatlich 8 Euro zu bezahlen für die Möglichkeit, eine Zeitung zu lesen. Ein Aufschrei ginge durch die Republik.

(Beifall AfD)

Daran merken Sie, wie absurd diese Zwangsabgabe ist bezogen auf Fernsehen und Radio. Reden wir über GEZ-Gebühren, reden wir – nun hören Sie zu, eigentlich müssten Sie mir jetzt zustimmen – über eine unsoziale Wohnungs- oder Kopfsteuer, die da erhoben wird,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wür- den Sie das mir überlassen?)

eine Zwangsabgabe, die pro Jahr und bei Kleinsthaushalten auch pro Person rund 215 Euro beträgt. 215 Euro pro Person in einem Kleinsthaushalt! Tatsächlich ist die Belastung aber noch viel höher, weil nahezu jeder mehrfach zahlt. Abgesehen von den Hostels, die Sie erwähnt haben, muss gezahlt werden auch für Betriebsstätten, Kindergärten, städtische Einrichtungen, Friedhofsverwaltungen – auch Krematorien sind da nicht befreit –,

(Beifall AfD)

Hotelzimmer, Supermärkte, Fabriken und Kraftfahrzeuge. Es handelt sich also um nichts anderes als eine allgemeine Staatsfunksteuer, die daran anknüpft, dass der Belastete irgendwo wohnt, irgendwo arbeitet oder sich auch nur irgendwo aufhält. Das hat mit der tatsächlichen Inanspruchnahme nicht ansatzweise etwas zu tun. Reden wir über die GEZ-Gebühren, reden wir auch über eine gänzlich unsoziale Umverteilung – hören Sie zu, das ist doch Ihr Wort! – von unten nach oben. Jeder zahlt direkt oder indirekt auch höhere Lebensmittel- und Verbraucherpreise dadurch, dass natürlich auch die

Supermärkte abführen müssen. Es profitieren davon aber nur wenige. Wer profitiert? Zum Beispiel die Mitarbeiter in den Staatsfunkanstalten. Ich habe gelesen, kein Redakteur fängt da mit unter 5.000 Euro, 13-mal im Jahr gezahlt, an. Wer profitiert noch davon? Das sind noch mehr als unsere Diäten übrigens, damit Sie das vergleichen können. Finanziert wird es von allen, egal ob arm oder reich. Davon bezahlt werden die Millionengagen für Gottschalk und Co. und ein paar Dutzend Fußballspieler auch noch, die dann durch die Champions League oder durch die Bundesliga rennen. Soziale Politik sieht anders aus. Ich denke, dass Sie mir da auch zustimmen. Reden wir über die GEZ-Gebühren, reden wir über ein intransparentes Finanzierungssystem! Oder wissen Sie, was Lanz, Silbereisen, Kleber und die anderen Gesichter des Staatsfernsehens so aus dem Geldspeicher der Öffentlich-Rechtlichen bekommen? Das weiß kein Mensch, das ist geheim.

(Beifall AfD)

Einnahmen von rund 8 Milliarden Euro im Jahr – das entspricht ziemlich genau den Einnahmen des gesamten Freistaats Thüringen, wenn ich das richtig gelesen habe – kommen so zusammen. Das heißt, dieses Finanzvolumen, was dem Freistaat zur Verfügung steht, wird im öffentlich-rechtlichen Staatsfunk für leichteste Fernseh- und Radiokost einfach verbraten. Man kann sich viel Besseres vorstellen, was man mit solchen Beträgen machen könnte. Interessant in diesem Zusammenhang übrigens auch – ich hoffe, dass ich da richtig recherchiert habe –, dass die Personalkosten im Staatsfunk bei 40 Prozent der Einnahmen liegen, im Freistaat Thüringen bei ungefähr der Hälfte. Auch daran sehen Sie, wie da geaast wird mit öffentlichen Geldern. Wenn man von Verwaltungswasserköpfen spricht, dann kommen die des Staatsfunks in den Aufsichts-, Bei- und sonstigen Räten auf eine Vielfalt von zu versorgenden Politikern der Altparteien wohl an erster Stelle. Jeder vernünftig denkende Mensch – wir sehen uns da so ein bisschen als Vorhut – muss also zu dem Ergebnis kommen, dass da erheblich gespart werden muss und auch kann.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Da kriege ich ja richtig Angst!)

Unser Wunsch ist es, den parteiengesteuerten und zwangsfinanzierten Staatsfunk ganz abzuschaffen.

(Beifall AfD)

Das wird nicht von heute auf morgen gehen, ich sehe das ja an der Reaktion hier, aber er sollte zumindest auf ein unverzichtbares Maß zurückgestutzt werden. Wir werden daher darauf hinwirken, dass die Rundfunkstaatsverträge zumindest in ihrer jetzigen Form aufhören zu existieren und dass der Freistaat Thüringen, vertreten durch die abwesende

Exekutive, schnellstmöglich diese Verträge kündigt. Das ist möglich zum Ende nächsten Jahres. Darauf müssen wir uns verständigen. Wir könnten das hier im Landtag machen und dann wäre der gesamte GEZ-Mist weg.

Herr Abgeordneter Brandner, den „Mist“ lassen wir beim nächsten Mal weg.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Dann hat er gar nichts mehr zu sagen!)

Okay. Habe ich das gesagt? Da gingen die Gäule mit mir durch, Entschuldigung. Ich wollte jetzt auch schließen, da bin ich auch gleich fertig.

Lassen Sie mich schließen mit einigen Worten aus dem aktuellen Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – KEF –. Die Kommission ist bekannt, sie ist dem Einfluss der AfD völlig entzogen und zusammengestellt von den üblichen Verdächtigen. Diese Kommission erwartet im Zeitraum 2013 bis 2016 Einnahmen aus Rundfunkbeiträgen von – da müsste der Finanzminister oder die Finanzministerin blass werden, wenn sie hier wäre – 31,814 Milliarden Euro. Das sind Einnahmen – oder? –, davon träumt man. Die Kommission empfiehlt den Ländern, den Beitrag ab 2015 um 73 Cent auf 17,25 Euro abzusenken. Bei diesem Vorschlag ist die Hälfte der zu erwartenden Mehreinnahmen aus Teilnehmerbeiträgen bereits eingerechnet. 1 Milliarde Mehreinnahmen gab es übrigens, weil dieses Berechnungssystem umgestellt wurde auf diese Wohnungssteuer. Also allein diese Feststellungen der KEF machen es rätselhaft, wieso die damalige Vertreterin unseres Freistaats, Frau Lieberknecht – die sehe ich jetzt auch nicht –, zustimmte und hier die Entscheidung getroffen werden soll, ob eine Senkung nur um 48 Cent stattfindet. Das Minimum müsste aus unserer Sicht sein, dass kurzfristig zumindest um diese 73 Cent reduziert wird, wie es die KEF ja mit einem Finanzpolster von 500 Millionen festgestellt hat. Die AfDFraktion wird da – ich will die Beratung nicht vorwegnehmen –, aber ich gehe mal davon aus, dass die AfD-Fraktion der Änderung des Staatsvertrags nicht zustimmen wird, weil er als Ganzes auf den Prüfstand gehört und nicht einzusehen ist, warum die Bevölkerung mit einer nur um wenige Cent reduzierten Staatsfunksteuer zufrieden sein soll. Jetzt bin ich fertig. Danke schön.