Lassen Sie mich schließen mit einigen Worten aus dem aktuellen Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – KEF –. Die Kommission ist bekannt, sie ist dem Einfluss der AfD völlig entzogen und zusammengestellt von den üblichen Verdächtigen. Diese Kommission erwartet im Zeitraum 2013 bis 2016 Einnahmen aus Rundfunkbeiträgen von – da müsste der Finanzminister oder die Finanzministerin blass werden, wenn sie hier wäre – 31,814 Milliarden Euro. Das sind Einnahmen – oder? –, davon träumt man. Die Kommission empfiehlt den Ländern, den Beitrag ab 2015 um 73 Cent auf 17,25 Euro abzusenken. Bei diesem Vorschlag ist die Hälfte der zu erwartenden Mehreinnahmen aus Teilnehmerbeiträgen bereits eingerechnet. 1 Milliarde Mehreinnahmen gab es übrigens, weil dieses Berechnungssystem umgestellt wurde auf diese Wohnungssteuer. Also allein diese Feststellungen der KEF machen es rätselhaft, wieso die damalige Vertreterin unseres Freistaats, Frau Lieberknecht – die sehe ich jetzt auch nicht –, zustimmte und hier die Entscheidung getroffen werden soll, ob eine Senkung nur um 48 Cent stattfindet. Das Minimum müsste aus unserer Sicht sein, dass kurzfristig zumindest um diese 73 Cent reduziert wird, wie es die KEF ja mit einem Finanzpolster von 500 Millionen festgestellt hat. Die AfDFraktion wird da – ich will die Beratung nicht vorwegnehmen –, aber ich gehe mal davon aus, dass die AfD-Fraktion der Änderung des Staatsvertrags nicht zustimmen wird, weil er als Ganzes auf den Prüfstand gehört und nicht einzusehen ist, warum die Bevölkerung mit einer nur um wenige Cent reduzierten Staatsfunksteuer zufrieden sein soll. Jetzt bin ich fertig. Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Fakten der Neuregelung des Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags hat der zuständige Minister hier erläutert. Ich möchte nur einen Punkt noch einmal herausgreifen, nämlich die Beitragssenkung. Dies ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger. Die Länder setzen hier auch ein Signal in die Gesellschaft hinein, nämlich dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verantwortungsvoll angegangen wird und dass – was bei der Schaffung des neuen Beitragsmodells versprochen worden ist – nicht benötigte Überstände auch wirklich an die Beitragszahler zurückfließen.
Wir haben ja für diesen Zeitraum 2013 bis 2016 die Prognose der KEF mit 1,1 Milliarden Überschuss. Vorgeschlagen – auch das ist vorhin gesagt worden – war, 50 Prozent davon in eine Rücklage zu tun. Die Länder haben diesen Vorschlag grundsätzlich positiv bewertet, aber etwas mehr als 50 Prozent in die Rücklage gegeben. Und auch das ist gut, dass man einfach vorsichtiger herangeht. Denn nichts wäre schlimmer, als wenn wir jetzt eine Beitragssenkung machen und in kurzer Zeit würden sich die Beiträge wieder erhöhen, das wäre dann ein glatter Schuss in den Ofen.
So ein Hin und Her bei der Beitragsgestaltung wäre den Bürgern dann auch nicht mehr zu vermitteln. Die Rücklage ist also gut angelegtes Geld, um auch in Zukunft verantwortungsvoll damit umgehen zu können.
Meine Fraktion begrüßt diese geplante Beitragsabsenkung genauso wie diese gesamte Änderung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Wir hätten das heute auch in erster und zweiter Lesung beraten und abschließen können. Allerdings stehen wir auch der Ausschussüberweisung offen gegenüber und werden dieser zustimmen, da auch noch genügend Zeit ist, denn die Ratifizierung des Staatsvertrags muss ja erst Ende März abgeschlossen sein und dann können wir das auch durchaus im Januar hier im Plenum in zweiter Lesung verabschieden.
Nach der Änderung des Staatsvertrags ist vor der Änderung des Staatsvertrags und während wir über die Ratifizierung des Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags reden der Siebzehnte schon in Erarbeitung und da sind spannende Fragen, die dann zu klären sind. Es ist vorhin schon kurz auf die strukturelle Evaluierung des neuen Beitragsmodells eingegangen worden. Dann spielt auch eine Rolle, wie die Beitragsanteile an die Landesmedienanstalten zugewiesen werden. Bei den Beiträgen
geht es um ganz spezielle Fälle, wie mit Wochenendhäusern umgegangen wird, wie mit dauerhaft auf Campingplätzen abgestellten Wohnanhängern umgegangen wird, und ähnliche Grenzfälle werden dann beraten. Das wird dann schon eine spannende Beratung und auch eine spannende Diskussion. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Dr. Pidde. Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Brandner, Sie haben heute, glaube ich, den Plenarsaal ein bisschen mit der Montagsdemo am Erfurter Anger verwechselt. Herzlich willkommen, das ist hier das Plenum im Thüringer Landtag und nicht die Reichsbürgerbewegung auf dem Erfurter Anger.
Das ist ein relativ krudes Demokratieverständnis, was Sie hier an den Tag legen, wenn Sie die ganze Zeit von einem Staatsfunk sprechen. Wenn Sie mal staatsgeleitete Medien angucken wollen, schauen Sie mal nach Italien, da gibt es doch einen ganz bedeutenden Unterschied zu dem Qualitätsfernsehen, was wir hier teilweise im öffentlich-rechtlichen Fernsehen haben.
Ich gebe Ihnen recht, dass Sendungen wie „Wetten, dass …?“ jetzt auch nicht unbedingt zu meinen Vorlieben gehören, aber ich denke, ein gut aufgestellter öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist Teil eines demokratischen Staates. Das sollten Sie vielleicht einmal zur Kenntnis nehmen.
Sie bezahlen ja auch dafür, dass die Feuerwehr in diesem Land funktioniert, auch wenn es bei Ihnen nicht ständig brennt – das vielleicht noch einmal, um klarzuziehen, wovon wir hier reden.
Es ist schon viel Richtiges gesagt worden durch die Kollegen Blechschmidt, Pidde, dass wir hier mit der Haushaltsabgabe ein neues Modell geschaffen haben, was wir Grünen schon lange eingefordert haben, weil es unter anderem die Schnüffelei durch die GEZ bei den Leuten beseitigt hat
und auch zu mehr Beitragsgerechtigkeit geführt hat. Dass wir hier in die Evaluation gehen und schauen
müssen, wo wir Ungerechtigkeiten noch Rechnung tragen, und das auch noch einmal ändern müssen, steht außer Frage. Aber für 90 Prozent der Menschen hat sich sehr wahrscheinlich gar nichts geändert bei der Abgabe. Ganz im Gegenteil, für viele ist es eine Entlastung gewesen, insbesondere für Wohngemeinschaften, Lebensgemeinschaften, die nicht mehr mehrfach bezahlen. Das sollten Sie auch zur Kenntnis nehmen. Auch unsere Fraktion beantragt hier die Überweisung an den Ausschuss und wir freuen uns da auf eine konstruktive und sachliche Beratung.
Gibt es aus den Reihen der Abgeordneten weitere Redemeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Regierung noch einmal das Wort? Das ist auch nicht der Fall. Dann kommen wir zur von mehreren Rednern beantragten Ausschussüberweisung. Es wurde Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt. Wer der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Beides ist nicht der Fall. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 2.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/37 ERSTE BERATUNG
Wünscht die Fraktion das Wort zur Begründung? Das ist offenkundig nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Ich rufe Frau Abgeordnete Marx von der Fraktion der SPD auf.
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist in der Tat richtig, dass wir uns jedes Mal aufs Neue die Frage nach der Verlängerung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten stellen. Die CDU hat jetzt diesen Antrag schon frühzeitig eingebracht. Wir stimmen zu, dass dieser Antrag selbstverständlich gründlich zu beraten und zu überweisen ist an den zuständigen Aus
Sie erinnern sich vielleicht, diejenigen, die seit der letzten Legislaturperiode schon dabei sind: Wir wenden hier wie in jeder Legislaturperiode wieder ein Gesetz an, was vom Landesverfassungsgericht in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt worden ist, das heißt, immer nur in seinen Rumpfbestandteilen. Deswegen hatten wir eigentlich beim letzten Mal darüber gesprochen, dass wir dann in der kommenden Legislaturperiode, also in dieser, auch mal beraten wollen: Wie stellen wir dieses Gesetz auf eine verfassungsmäßige Grundlage? Das kann man dann sicherlich im Ausschuss noch machen. Selbstverständlich bleibt vom Grundsatz her die Überprüfung von Abgeordneten weiterhin ein wichtiges Thema. Die Aufarbeitung der SED-Vergangenheit nimmt einen breiten Raum in unserem Koalitionsvertrag ein. Selbstverständlich machen wir da auch vor Abgeordneten weiterhin nicht halt. Deswegen beantrage ich die Überweisung an den zuständigen Ausschuss.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Als Nächste hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich von Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Tat war die CDU sehr schnell, bereits jetzt für die nächste Legislatur diesen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Die einzige Änderung, die allerdings im Text erkennbar ist, ist, dass das Wort „sechsten“ durch das Wort „siebten“ ersetzt wird. Sprich, es geht einzig um die Verlängerung der Abgeordnetenüberprüfung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist eben schon von Frau Marx angesprochen worden: Wir hatten in der letzten Legislatur mehrere intensive Diskussionen auch zu diesem Gesetz. Es gab damals aber keinerlei Bereitschaft der Regierungsfraktionen, dasselbe zu ändern, obgleich das Gesetz in Teilen – ich nenne hier beispielhaft nur den § 8 – der Verfassung widerspricht und es auch ein einschlägiges Urteil dazu gibt.
Ich möchte erinnern an die Debatten der 88., der 113. und der 116. Plenarsitzung in der letzten Legislatur, denn da hatte meine Fraktion bereits einen umfänglichen Änderungsantrag zum Gesetz eingebracht, aus dem unmissverständlich hervorgeht, dass auch wir selbstverständlich an der Überprüfung der Abgeordneten festhalten wollen.
Wir haben allerdings auch deutlich gemacht und das auch noch mit einem Entschließungsantrag dazu unterlegt, dass die Überprüfung von Abgeordneten mitnichten die Aufarbeitung in Gänze ersetzen kann, sondern dass es eine sehr viel umfänglichere Aufarbeitung braucht und eine sehr viel stärkere Berücksichtigung auch derer in einer solchen Aufarbeitung, die sich vielleicht nicht nur unter dem Begriff der Abgeordneten quasi verfassen lassen. Insofern kann ich mich meiner Vorrednerin sehr gut anschließen. Wir plädieren ebenfalls für eine Beratung dieses Gesetzentwurfs im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und werden dann selbstverständlich auch unseren Antrag, den wir in der letzten Legislatur schon mal eingebracht haben, erneut zur Debatte stellen. Ich freue mich auf eine gute Debatte, ich freue mich auf ein konstruktives Miteinander. Ich glaube, im Ziel sind wir uns alle einig, das ist überhaupt gar keine Frage, gerade für uns als Bündnisgrüne, die wir in persona auch beteiligt waren an der Besetzung der Staatssicherheitszentrale hier beispielsweise in Erfurt, dass die Überprüfung fortgesetzt werden muss, aber wir brauchen dafür ein zeitgemäßes Gesetz. Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, werte Gäste, es wird Sie überraschen, dass wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, und es ist gut, wenn die Stasiüberprüfung fortgesetzt wird. Dass wir vorher über die Regierungserklärung eines Ministerpräsidenten debattierten, dessen Mehrheit von Ex-Stasispitzeln und parlamentsunwürdigen Abgeordneten abhängt, sagt schon viel über die politische Lage Thüringens.
Diese Regierung ist erst wenige Tage im Amt und der Ruf des Landes hat schon gelitten. Es ist gut, dass Sie sich im Koalitionsvertrag unter anderem gegen Rassismus und Antisemitismus, hier gibt es offensichtlich Probleme bei den Linken, aussprechen. Wünschenswert wäre es aber gewesen, Sie hätten sich grundsätzlich gegen Extremismus, egal von welcher Seite, positioniert.
Sie weisen auf gefährliche Entwicklungen bei der letzten Landtagswahl hin. Wenn Sie damit die niedrige Wahlbeteiligung meinen – nicht einmal jeder vierte Wahlberechtigte hat für eine der drei Regie
rungsfraktionen gestimmt –, gebe ich Ihnen recht. Dass die NPD es nicht in den Thüringer Landtag geschafft hat, finde ich aber sehr gut.