ringer Fernwassergesetz durch Aufwandsentschädigungen und Zuschüsse zu Investitionen aus dem Landeshaushalt in voller Höhe. Insofern bedarf es dafür keiner Fördermittel. Darüber hinaus sind seitens der Landesregierung keine weiteren Haushalts- oder Fördermittel für die Übernahme der Anlage durch einen Dritten vorgesehen.
Zu Frage 3: Gemäß den Vorgaben des Thüringer Fernwassergesetzes stellt die Thüringer Fernwasserversorgung sowohl einen umfangreichen jährlichen Wirtschaftsplan als auch eine Mittelfristige Finanzplanung nach den wirtschaftlichen Prioritäten auf. Hier ist die Talsperre Haina entsprechend berücksichtigt. Eine Rangfolge oder einen Stellenwert gibt es dabei nicht.
Zu Frage 4, welche Anforderungen und Auflagen muss ein potenzieller neuer Träger erfüllen? Er muss wirtschaftlich in der Lage sein, die Stauanlage dauerhaft in einem sicheren und zuverlässigen Betrieb zu betreiben und er muss natürlich auch dauerhaft in der Lage sein, den hieraus erwachsenden Finanzbedarf aufzubringen. Das trifft auf die beiden großen Thüringer Angelfischereiverbände durchaus zu, aber dann braucht es natürlich dafür eine verbindliche Erklärung zur Übernahme.
Also werden dann im Falle einer Übernahme der Talsperre Haina durch einen Dritten, zum Beispiel durch den von Ihnen angesprochenen Landesanglerverband, Gelder für eine vorherige Sanierung in den Haushalt eingestellt?
Die Sanierung erfolgt, wenn sie erfolgt, durch die Thüringer Fernwasserversorgung und die Gelder sind dann dort im Wirtschaftsplan enthalten und werden durch das Land refinanziert.
Für die Sanierung werden Gelder aus dem Budget der Thüringer Fernwasserversorgung verwendet – für eine Sanierung?
Vielen Dank, Herr Staatssekretär, Sie hatten mitgeteilt, dass es Mitte Oktober noch einmal eine weitere Besprechung geben soll und dass die Fernwasserversorgung sehr intensiv in die Diskussion der Übernahme eingebunden ist. In dem Zusammenhang frage ich: Ist denn schon absehbar, welcher Zeitrahmen sich für eine mögliche Sanierung des Stausees ergeben könnte?
Das ist im Moment nicht absehbar, weil auch noch nicht absehbar ist, ob der Landesanglerverband tatsächlich Ja sagt.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Anfrage, eine von der Frau Abgeordneten Liebetrau, CDU-Fraktion, in Drucksache 6/1126.
Die Stadt Brotterode-Trusetal befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Mit Bescheid des Thüringer Finanzministeriums ist sie verpflichtet worden, zur Konsolidierung Kommunalwald zu veräußern. Konkret handelt es sich um eine 94 Hektar große Fläche, die als Exklave mitten im Kommunalwald der benachbarten Gemeinde Floh-Seligenthal liegt. Die untere Kommunalaufsicht hat die Stadt Brotterode-Trusetal verpflichtet, die oben genannte Fläche auszuschreiben, obwohl ein Angebot der Gemeinde Floh-Seligenthal zum Kauf dieser Fläche zum gutachterlich festgestellten Verkehrswert vorhanden war. Mit dem Erlös hätte Brotterode-Trusetal die Konsolidierungsauflagen erfüllen können.
Die oberste Forstbehörde hat den Verkauf von Kommunalwald an den Meistbietenden untersagt. Gegen diesen Bescheid hat die Stadt BrotterodeTrusetal Widerspruch eingelegt.
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum gegebenenfalls uneinheitlichen Handeln der jeweiligen Fachressorts, obwohl nach § 6 und § 7 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen alle Vorgänge rechtzeitig und ausreichend erörtert und mitgezeichnet werden müssen?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Verbot der Kommunalaufsicht, dass die benachbarte Gemeinde zum Verkehrswert das Waldgrundstück kaufen darf, zumal mit einer solchen Veräußerung der Erhalt des Körperschaftswalds nach § 34 Thüringer Waldgesetz ermöglicht worden wäre?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Liebetrau beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Antwort zu Frage 1: Die Stadt Brotterode-Trusetal befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Das Konsolidierungskonzept wird laufend fortgeschrieben und an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Auf Vorschlag der Stadtverwaltung Brotterode-Trusetal war der Verkauf einer Waldfläche in dem Bescheid des Finanzministeriums vom 12. November 2014, also vor Bildung der jetzigen Landesregierung, über eine rückzahlbare Bedarfszuweisung an die Stadt aufgenommen worden, um die Haushaltskonsolidierung zu unterstützen. Nach intensiven Gesprächen mit dem Bürgermeister der Stadt Brotterode-Trusetal, den Vertretern des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und dem Ministerium für Inneres und Kommunales sowie der zuständigen Rechtsaufsicht wurde in diesem Jahr eine Lösung entwickelt, bei der eine Eigentumsübertragung des angesprochenen Waldgrundstücks nicht erforderlich ist. Insoweit kann von einem uneinheitlichen Handeln der Landesregierung an dieser Stelle nicht gesprochen werden. Mit Bescheid vom 27. Mai 2015 hat das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft den Verkauf des Waldgrundstücks versagt. Die Stadt Brotterode-Trusetal hat sich entschlossen, Klage gegen den Versagungsbescheid des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zu erheben. Das Ergebnis dieses Verfahrens bleibt abzuwarten.
Antwort zu Frage 2: Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat kein Verbot zum Ankauf des Waldgrundstücks durch die Nachbargemeinde ausgesprochen. Hinsichtlich eines Erwerbs des Waldgrundstücks durch eine Nachbargemeinde wären insbesondere die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung zu prüfen. Aufgrund des Versagungsbescheids des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft kommt es hierauf aber nicht mehr an.
Ich hätte eine Nachfrage, und zwar: Wie will die Landesregierung der Stadt Brotterode-Trusetal jetzt helfen, dass sie ihre Konsolidierungsaufgaben erfüllt und wieder handlungsfähig wird? Sie sagen, Sie sind ständig in Kontakt und schreiben das Konsolidierungskonzept fort.
Die Stadt schreibt das Konsolidierungskonzept fort. Hier wäre zunächst der Ausgang des streitigen Verfahrens abzuwarten. Ansonsten, wenn es finanziell sehr schwierig wird, gibt es immer noch den Weg der Überbrückungshilfe.
Vielen Dank. Herr Staatssekretär, ist es korrekt, dass nach dem Thüringer Waldgesetz, wonach sicherlich das Infrastrukturministerium den Verkauf versagte, eine Kommune Wald, den sie veräußert, vom Veräußerungserlös her wieder in ihren Kommunalwald stecken muss und dass schon deshalb das Geld nicht für eine Haushaltskonsolidierung zur Verfügung gestanden hätte?
Vielen Dank. Weiteren Fragebedarf sehe ich nicht. Die nächste Frage in der Drucksache 6/1127 stellt Herr Abgeordneter Kießling, AfD-Fraktion.
Die Messe Erfurt ist der zweitgrößte Messestandort in den neuen Bundesländern. Zurzeit werden etwa 1.000 Asylbewerber auf dem Messegelände untergebracht. Laut Aussagen von Ministerpräsident Ramelow soll die Messe Erfurt ab Oktober wieder ihrem eigentlichen Verwendungszweck zugeführt werden.
1. Ab welchem genauen Datum soll die Messe Erfurt nicht mehr für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt werden?
2. Welche auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten der Messe Erfurt geplanten Veranstaltungen sind durch die Unterbringung von Asylbewerbern nicht durchgeführt, nur unter Einschränkungen durchgeführt bzw. auf einen späteren Termin verlegt worden?
3. Welcher finanzielle Schaden ergab sich für die Messe Erfurt aufgrund der Nichtdurchführung, eingeschränkten Durchführung bzw. Verlegung von Veranstaltungen und durch die Nutzung der Messe zur Unterbringung von Asylbewerbern – Gebäudeschäden sind gemeint –?
4. Wo sollen die zurzeit auf der Messe Erfurt untergebrachten Asylbewerber untergebracht werden, wenn die Messe Erfurt wieder ihrem eigentlichen Verwendungszweck zugeführt wird?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kießling beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Nutzung des Messegeländes zur Unterbringung von Flüchtlingen soll am 8. Oktober 2015 um 24.00 Uhr enden. Allerdings wird derzeit eine verlängerte Nutzung einer verfügbaren Halle bis zum 20. Oktober diskutiert.
Zu Frage 2: Alle Veranstaltungen konnten wie geplant durchgeführt werden. Lediglich eine Feier wurde durch den Veranstalter abgesagt.
Zu Frage 3: Es entstand kein finanzieller Schaden, insbesondere auch nicht durch die Absage der erwähnten Feier, da die volle Miete gemäß des unterzeichneten Vertrags fällig und auch gezahlt wurde.
Zu Frage 4: Die in der Messe Erfurt untergebrachten Asylbewerber werden in Aufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht oder auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Vielen Dank.
Ich hätte zwei. Vielen Dank für die Ausführungen. Ich meine, bei der Frage 3 hatten Sie das vielleicht nicht ganz beantwortet. Da ging es auch um die Schäden. Wer kommt für die Schäden auf, die der Messe Erfurt aufgrund der Nichtdurchführung und eingeschränkten Durchführung – das hatten Sie gerade gesagt, es waren keine Schäden da. Das erübrigt sich. Mir geht es um die Schäden, soweit mir bekannt ist, tun auch …
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Schon scheiße, wenn man die Fragen schon vorher aufschreiben und ablesen muss, wenn man nicht zuhört! Oder was?)