3. Zu welchen konkret verfolgten Zielen wurden mit welchen potenziellen Investoren sowie Eigentümern seitens der Landesregierung Gespräche geführt?
4. Beabsichtigt der Freistaat Thüringen sich am Kauf der Pumpspeicherwerke bzw. an dem offerierten Gesamtpaket aus Braunkohletagebauen und Wasserkraftwerken in irgendeiner Form zu beteili
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Gruhner, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung hat erstmalig im Herbst 2014 durch Meldungen der Tagespresse davon erfahren, dass die Vattenfall GmbH einen Verkauf ihrer Kohlesparte erwägt. Dass die Wasserkraftanlagen der Vattenfall GmbH Bestandteil dieses Geschäfts sein könnten, war zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Entsprechende Meldungen kamen erst zu Beginn dieses Jahres in den Medien auf.
Zu Frage 2: Die Landesregierung steht derzeit in keinem Kontakt zu potenziellen Investoren oder Kaufinteressenten. Am 26. Mai 2015 fand ein Gespräch zwischen Frau Ministerin Siegesmund und Vertretern der CEZ-Gruppe, einem Energieversorgungsunternehmen aus Tschechien, statt. Dieses Gespräch diente vorrangig dazu, CEZ auf die besondere Bedeutung der Saaletalsperren für den Hochwasserschutz in Thüringen und ihre Bedeutung für die touristische Nutzung hinzuweisen. Darüber hinaus fanden auf Arbeitsebene Gespräche zwischen der Vattenfall GmbH und der zuständigen Thüringer Wasserbehörde im Landesverwaltungsamt über die Reichweite und einen möglichen Übergang wasserrechtlicher Erlaubnisse auf eine neue Betreibergesellschaft statt. Diese Gespräche bezogen sich allerdings nicht auf einen konkreten Investor.
Zu Frage 3: Hinsichtlich des Gesprächs zwischen Frau Ministerin Siegesmund und dem tschechischen Energieversorger CEZ am 26. Mai 2015 verweise ich auf die Antwort zu Frage 2. Darüber hinaus hat Ministerpräsident Ramelow seinerseits am 12. Juni 2015 in der Landesvertretung Berlin ein Gespräch mit Vertretern der Vattenfall GmbH geführt. In diesem Gespräch ging es um Unternehmensziele im Zusammenhang mit den öffentlich bekannt gewordenen Verkaufsabsichten der Wasserkraftsparte des Konzerns. Darüber hinaus waren auch Fragen des Hochwasserschutzes und Fragen der touristischen Bedeutung der Saalekaskade für den Freistaat Thüringen Gegenstand des Gesprächs.
treu den Prämissen dezentral, regional und regenerativ strebt sie ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele an, die unter anderem dazu führen sollen, dass der Freistaat seinen Eigenenergiebedarf bis 2040 vollständig bilanziell aus erneuerbaren Energien decken kann. Dies allein macht deutlich, dass eine finanzielle Beteiligung Thüringens im Hinblick auf das Kohlegeschäft der Vattenfall GmbH keine ernsthaft zu prüfende Option für die Landesregierung darstellt. Ein gezieltes finanzielles Engagement des Freistaats im Bereich der Wasserkraft scheidet schon deshalb aus, da die Vattenfall GmbH augenscheinlich nicht dazu bereit ist, die entsprechenden Anlagen separat zu veräußern. Vielen Dank.
Ja, ich hätte insgesamt zwei Nachfragen. Die erste: Der Regierungssprecher, den ich zitiert hatte, hatte erwähnt, es gab Gespräche mit Interessenten und zukünftigen Eigentümern. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass die Gespräche mit der CEZ-Gruppe, oder wie sie auch immer heißen, keine tatsächlichen Gespräche im Sinne einer tatsächlichen Investitionsbereitschaft gewesen sind? Ich hatte jetzt den Eindruck, es ging hauptsächlich um Hochwasserschutz und andere Dinge, aber es ging nicht tatsächlich konkret darum, dass die Gruppe hier an einer Investition interessiert sei, denn die Äußerung des Regierungssprechers legt nahe, dass es tatsächlich mit Interessenten und Investoren Gespräche gegeben hätte.
Die zweite Nachfrage: Wenn die Braunkohlesparte abgetrennt von der Wasserkraftsparte veräußert werden würde bzw. die Wasserkraftsparte abgetrennt von der Braunkohlesparte, wäre dann die Landesregierung interessiert, hier als Investor oder als Käufer einzusteigen?
Zu Ihrer ersten Nachfrage: Soweit ich weiß – und das habe ich Ihnen vorgetragen –, fanden am 26. Mai Gespräche zwischen Frau Ministerin Siegesmund und Vertretern der CEZ-Gruppe statt. Natürlich war da bekannt, CEZ ist ein potenzieller Käufer für das Deutschland-Geschäft von Vattenfall, aber es ging von unserer Seite in erster Linie um die Fragen des Hochwasserschutzes und der touristischen Nutzung. Wir sind ja nicht der Verkäufer, insofern sind wir nicht diejenigen, die da Verkaufsverhandlungen führen.
Ihre zweite Nachfrage, was wäre wenn, stellt sich insofern für uns nicht. Wir beteiligen uns nicht an
Kaffeesatzlesereien, uns ist nicht bekannt, dass Vattenfall in irgendeiner Weise einen separaten Verkauf der Wasserkraftsparte erwägt. Insofern gibt es da im Moment für uns keinen Handlungsbedarf.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Anderen Fragebedarf sehe ich nicht. Die nächste Anfrage kommt von Herrn Abgeordneten Wirkner, CDU-Fraktion, in Drucksache 6/1124.
Aus der Pressemeldung der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen, vom 30. Juli 2015 geht hervor, dass allein in Thüringen rund 5.000 Lehrstellen unbesetzt sind. Davon ist besonders das Handwerk betroffen.
3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung in Anbetracht der vielen unbesetzten Ausbildungsplätze, auch im Hinblick auf Asylbewerber mit Bleiberecht, einleiten?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wirkner für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Hinsichtlich der Ausbildungsplatzsituation liegen gegenwärtig statistische Angaben zum 31.08.2015 vor. Zu diesem Zeitpunkt waren noch 3.860 Ausbildungsstellen unbesetzt. Mit anderen Worten: Im Laufe des August konnten mehr als 1.100 Plätze besetzt werden. Die Arbeitsagenturen betreuen noch über 1.900 Bewerber bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle, sodass noch weitere Ausbildungsplätze besetzt werden. Nach Abschluss der intensiven Nachvermittlungsaktivitäten kann erst zum 31.12. jedes Jahres eine Bilanz und ein Vorjahresvergleich gezogen werden.
29. September wurde bestätigt, dass auch Ende September noch duale Ausbildungsplätze unbesetzt sind, das sei insbesondere eine Folge der demografischen Entwicklung.
Zu Frage 2: Mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern wurde insbesondere in Vorbereitung der neuen ESF-Förderperiode die Weiterentwicklung der landesseitigen Unterstützung abgestimmt. Im Kontext der Mündlichen Anfrage ist dies insbesondere die Förderung der betriebsnahen Berufsorientierung – Stichwort: das von den Kammern getragene Projekt Berufsstart –, der dualen Ausbildung zum Beispiel mit Ergänzungslehrgängen, der beruflichen Weiterbildung sowie die investive Förderung zur Ertüchtigung der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten. Handwerksspezifisch wird zudem die Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisungen im Handwerk, kurz ÜLU, ermöglicht. Relevant sind auch die betriebsnahe Ausbildungsvorbereitung und die individuelle Ausbildungsbegleitung. Jungen Menschen, die nicht in berufsvorbereitende Maßnahmen der Arbeitsagenturen einmünden und die aufgrund ihrer persönlichen Situation ohne zusätzliche Unterstützung nicht in der Lage sind, eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen, fortzusetzen oder sie erfolgreich zu beenden, werden hierdurch unterstützt. Mit dieser Förderung sollen die Rahmenbedingungen für die berufliche Ausbildung und deren Qualität in Thüringen weiter verbessert werden. Ziel der Maßnahmen ist es, die unbesetzten Ausbildungsplätze, die Zahl Jugendlicher ohne Berufsabschluss sowie die zu hohen Vertragslösungsquoten zu reduzieren. Damit die Handwerksunternehmen von dieser landesseitigen Unterstützung partizipieren können, fördert das Land ein bedarfsgerechtes Beratungssystem. Darüber hinaus gibt es Projektförderungen. Es wurden zum Beispiel die Projekte „Steigerung der Ausbildungsqualität in Handwerksunternehmen in Thüringen“ und „Aufbau eines Informations- und Beratungsmanagements zur kontinuierlichen Förderung des Handwerks“ gefördert.
Zu Frage 3: Durch zusätzliche individuelle Unterstützung vor Beginn und während der Ausbildung kann auch Migranten und Asylbewerbern mit Arbeitsmarktzugang eine realistische Chance auf einen qualifizierten Berufsabschluss gegeben werden. Sie bilden eine nicht zu vernachlässigende Zielgruppe zur Rekrutierung von Fachkräften. Die Thüringer Landesregierung wird die am 6. Oktober 2015 in Kraft tretende Richtlinie zum Landesprogramm „Arbeit für Thüringen“ nutzen, um Projekte zur beruflichen Integration von entsprechenden Flüchtlingen und Asylbewerbern aus Landesmitteln zu fördern. Zu dieser Thematik liegen bereits mehrere Konzepte, unter anderem unter Beteiligung der Thüringer Handwerkskammern, vor. Projektbestandteile können in diesem Zusammenhang sein: Sensibilisierung der Unternehmen, Schulung der
Ausbilder, Clearing, Kompetenzfeststellung und berufliche Orientierung für Asylsuchende sowie die schon erwähnte Ausbildungsvorbereitung und Ausbildungsbegleitung. Die vom Landesintegrationsbeirat eingesetzte Arbeitsgruppe „Integration in den Arbeitsmarkt“ hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur einen Erfassungs- bzw. Fragebogen entwickelt, mithilfe dessen die schulische und berufliche Qualifikation sowie die Sprachkenntnisse der Asylbewerber bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen erfasst werden sollen. Auf diese Weise soll eine schnelle Vermittlung von geeigneten Asylbewerbern auf passende Ausbildungsplätze erreicht werden. Nach derzeitigen Planungen soll dieser Fragebogen bereits im Laufe des Oktobers erstmals in Suhl eingesetzt werden. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen sehe ich nicht, vielen Dank. Nächste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Floßmann, CDU-Fraktion, die Drucksache 6/1125.
Laut Medienberichten vom Juni dieses Jahres ist eine Lösung der Problematik Stausee Haina in Aussicht. Dabei wird unter anderem ein Trägerwechsel in Betracht gezogen. Von vielen Seiten wird eine schnelle Lösung der Angelegenheit gewünscht.
1. Ist der Landesregierung eine Lösung der Thematik „Stausee Haina“ bekannt und wenn ja, wie lautet diese?
2. Sind für eine Übernahme des Stausees durch Dritte Fördergelder in den Haushalten 2015, 2016 und 2017 eingestellt und wenn ja, in welcher Höhe?
3. Wird seitens der Thüringer Fernwasserversorgung eine Prioritätenliste für die Finanzierung von Projekten geführt und falls ja, welchen Stellenwert nimmt der Stausee Haina ein?
Danke. Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Floßmann, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Lassen Sie mich zunächst einmal einige Bemerkungen vorausschicken: Bei der Talsperre Haina handelt es sich um eine ehemals zu landwirtschaftlichen Zwecken errichtete kleine Talsperre, die jedoch – abgesehen von der Naherholung – keinem wasserwirtschaftlichen Zweck mehr dient. Sie ist im Übrigen in einem sehr schlechten baulichen Zustand, sodass sie auf der Grundlage der Gefahrenabwehranordnung der Talsperrenaufsicht komplett entleert ist und auch entleert gehalten werden muss. Eigentümer und Betreiber der Talsperre ist die Thüringer Fernwasserversorgung, die Finanzierung der Unterhaltung sowie etwaiger möglicher Sanierungs- oder Rückbauarbeiten erfolgt von daher komplett aus dem Landeshaushalt. Wegen des fehlenden Nutzungszwecks, des desolaten Bauzustands und der erheblichen laufenden Unterhaltungskosten war die Thüringer Fernwasserversorgung gehalten, den Rückbau der Talsperre zu betreiben. Die ursprünglich selbstständige Gemeinde Haina hatte jedoch ein großes Interesse an der Übernahme der natürlich dann sanierten Anlage angemeldet. So ging es in der Folgezeit darum, unter welchen Bedingungen eine solche Sanierung wirtschaftlich darstellbar ist und wie dann eine Übergabe erfolgen könnte. Hauptproblem war hierbei – das wissen Sie sicherlich – die Schlammentsorgung, die sich als deutlich teurer als erwartet herausgestellt hat. Zwischenzeitlich ist die Gemeinde Haina zur Stadt Römhild eingemeindet worden und der dortige Stadtrat sieht das nun etwas anders als die Gemeinde Haina und fasste den Beschluss, wonach die Stadt grundsätzlich keinerlei Kosten für den Speicher Haina übernehmen will. Auf dieser Grundlage hat es die Stadt Römhild, vertreten durch den Bürgermeister, grundsätzlich abgelehnt, den Speicher Haina zu übernehmen. Wir haben dann gemeinsam mit Ihrem Kollegen Herrn Kummer versucht, eine Lösung zu finden, dabei ist die Idee einer Übernahme durch einen der großen Angelfischereiverbände entstanden und auch weiter verfolgt worden. Dazu habe ich bereits einige Gespräche geführt und einer der Verbände hat auch sein grundsätzliches Interesse bekundet. Derzeit klärt die Thüringer Fernwasserversorgung, die in die Gespräche eng eingebunden ist, einige technische Detailfragen. Zu den weiterführenden Gesprächen ist für Mitte Oktober eingeladen. Ich komme nun zu Ihren konkreten Fragen:
Zu Frage 1 verweise ich auf die Vorbemerkungen. Ich würde mich sehr freuen, insbesondere für die Hainaer Bürger, die sehr an ihrem Stausee hängen, wenn es gelänge, beim Speicher Haina ein alternatives Modell zum Weiterbetrieb als Erholungs- und Angelgewässer zu etablieren.
Zu Frage 2: Der Freistaat finanziert den Betrieb und die notwendigen Investitionen an den landeseigenen Talsperren, zu denen auch der Speicher Haina gehört, gemäß den Vorgaben des § 17 Abs. 2 Thü
ringer Fernwassergesetz durch Aufwandsentschädigungen und Zuschüsse zu Investitionen aus dem Landeshaushalt in voller Höhe. Insofern bedarf es dafür keiner Fördermittel. Darüber hinaus sind seitens der Landesregierung keine weiteren Haushalts- oder Fördermittel für die Übernahme der Anlage durch einen Dritten vorgesehen.