Protocol of the Session on October 1, 2015

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Deswegen noch mal die dringliche Bitte an euch: auseinanderdividieren, Sportfördergesetz unter anderen Aspekten – ich komme noch mal darauf zurück – zu diskutieren und die gemeinschaftliche Überlegung für die Änderung zu haben, für die Neuerung innerhalb des Glücksspielgesetzes. Dann sind wir gern bereit, wenn es darum geht, artikelmäßig abzustimmen, euren Artikel hinsichtlich Glücksspielgesetz mit unserem gemeinschaftlichen Antrag von SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss zu überweisen. An anderer Stelle sehen wir das eben nicht. Ich komme auch gleich noch mal auf die Einzelheiten.

Zunächst erst einmal zu unserem Antrag, dem Antrag der regierungstragenden Fraktionen: Es ist hier

schon ausgeführt worden, die Sportvereine und natürlich auch der Dachverband Landessportbund Thüringen und auch die in der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Sozialverbände leisten Großartiges – großartige Leistungen im und für den Freistaat Thüringen. Das will ich an dieser Stelle noch mal sagen und dafür auch herzlichen Dank an alle, die dort in irgendeiner Form mit involviert sind.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Ja, bei Sportvereinen, Sozialverbänden kann man ruhig auch mal klatschen.

Der soziale und gesellschaftliche Zusammenhalt in unserem Land wird durch diese Vereine und Verbände maßgeblich zum einen gewährleistet, zum anderen auch geprägt. Es ist deshalb auch nur logisch in der Konsequenz, dass der Freistaat Thüringen seit vielen Jahren aus Mitteln der in Thüringen erzielten Glücksspielerlöse die finanzielle Regelausstattung sowohl des LSB als auch der LIGA sicherstellt. Aber immer – und viele Kolleginnen und Kollegen, das weiß Knut, das weiß Manfred Grob, wir wissen das – immer wieder haben wir um diese finanzielle Grundausstattung und auch um die zeitliche Ausgestaltung ringen müssen. Auch jetzt waren wir wieder dabei, in der zeitlichen Variante hier zu versuchen, im Interesse des Sports und der Sozialverbände etwas Vernünftiges auf die Beine zu stellen. Knut Korschewsky hat sich schon bei den zuständigen Ministerien bedankt. Ich glaube, das war eine hervorragende Gemeinschaftsaufgabe im Sinne derer, um die es hier geht.

Die im Glücksspielgesetz geregelten prozentualen Beteiligungssätze wurden vor einigen Jahren zusätzlich um Mindest- und Höchstbeträge ergänzt. Ich kann mich noch erinnern, dass auch das eine sehr umfassende Diskussion gewesen ist, dass wir gesagt haben, wenn es Höchstbeträge gibt, über die die finanzielle Ausstattung nicht hinausgehen kann, dann muss es auch einen Mindestbetrag geben, damit die Absicherung derer, die wir unterstützen wollen, auch gewährleistet ist. Deshalb waren die Mindestbeträge wegen der Arbeitsfähigkeit sehr wichtig, aber auch das Ziel einer dauerhaften Absicherung beider Verbände. Das haben wir auch im Koalitionsvertrag noch mal als ganz wichtiges Ziel gesetzt.

Zum Bereich des Sports heißt es dort im Koalitionsvertrag – ich darf mit Genehmigung zitieren: „Sport hat nicht nur eine gesundheitspolitische, sondern auch eine soziale Aufgabe. Deshalb setzt sich die Koalition dafür ein, dass der Sport in Thüringen stabil finanziert [... wird].“ Die Kollegen aus der Grünen-Fraktion, Herr Kobelt hat es auch gesagt, haben noch mal ganz deutlich darauf hingewiesen, dass sich gerade in der jetzigen Zeit auch Sportvereine – und es sind mittlerweile rund 90 Sportvereine, die sich speziell auch der Begleitung und der

(Abg. Grob)

Betreuung von Menschen, die zu uns gekommen sind, annehmen – Flüchtlingen widmen und damit eine großartige Aufgabe für diese Gesellschaft ableisten. Auch an dieser Stelle noch mal ganz herzlichen Dank für das, was Sportvereine da leisten.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Ein Baustein, um das umzusetzen, was im Koalitionsvertrag steht, ist unser vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes. Neben einigen redaktionellen Klarstellungen und Ergänzungen geht es in dem Gesetzentwurf im Wesentlichen um eine Erhöhung der laut Glücksspielgesetz an Landessportbund und LIGA abzuführenden Mindestbeteiligung aus den Spieleinsätzen der vom Land veranstalteten Lotterien. Knut Korschewsky hat schon ausgeführt, dass wir die Mindestgrößenordnung beim LSB von 8,81 Millionen Euro auf 9,58 angehoben haben, also rund 770.000 Euro, und bei der LIGA gehen wir von 4,92 auf 5,35 Millionen. Das bedeutet also eine zusätzliche Leistung von rund 430.000 Euro. Und – das halte ich für ganz wichtig und will es auch noch mal ausführen – gleichzeitig wird vorgeschlagen, dass die zeitliche Begrenzung der Mindestbetragsregelung aufzuheben ist, was beiden Verbänden eine zusätzliche Finanzierungssicherheit geben wird. Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, trotz aller finanzpolitischen Schwierigkeiten und Unwägbarkeiten einen solchen Gesetzentwurf für die Finanzierung der beiden hier einbringen zu können. Ich will es auch an der Stelle noch mal deutlich sagen: Die CDU-Fraktion hat mit ihrem Entwurf für die Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes im Prinzip die offene Tür eingetreten, die wir immer offen gehalten haben. Das heißt, an dieser Stelle wäre ich für eine Gemeinsamkeit auch sehr dankbar gewesen. Nicht umsonst haben wir auch im letzten Freundeskreis Sport eine gemeinsame Erklärung diesbezüglich abgegeben, was die Veränderung des Glücksspielgesetzes angeht. Ich hätte mir gewünscht, dass wir das gemeinsam auf die Reihe kriegen.

Letztendlich will ich noch zu den Bereichen kommen, die Sie mit angesprochen haben, und weshalb wir sagen, wir können Ihren Gesetzentwurf nicht weiter verweisen. Im Übrigen ist es eigentlich eine logische Konsequenz, dass der Gesetzentwurf, den wir hier vorgelegt haben, was die Änderung des Glücksspielgesetzes angeht, ausschließlich an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wird, parallel natürlich an den Justizausschuss zur rechtlichen Prüfung, gar keine Frage. Aber das ist eine fiskalische Entscheidung und keine politisch-inhaltliche Entscheidung. Das Geld, was weitergegeben wird an LIGA und LSB, wird zum Beispiel im Bereich des LSB von selbst verwaltetem und selbst organisiertem Sport verwendet. Da brauchen wir keine inhaltliche Diskussion zu führen, sondern es geht um eine finanzpolitische

Entscheidung hinsichtlich der Haushaltsgesetzgebung.

Sie haben darauf verwiesen, lieber Kollege Grob, dass das Sportfördergesetz seit 1994 in Kraft ist. Uns wurde heute in der Sitzung des Freundeskreises Sport noch mal bestätigt: Es gibt zurzeit keinen aktuellen und akuten Handlungsbedarf. Darüber reden, was verändert, evaluiert, verbessert werden sollte oder kann, das können wir gern zu einem anderen Zeitpunkt. Aber was gibt denn das für ein Bild, wenn wir einen fertigen Entwurf heute hier verabschieden, an den Ausschuss verweisen, parken oder wie auch immer und damit dem Landessporttag sagen, wir brauchen eigentlich mit euch vorher gar nicht mehr zu reden, wir haben ja schon einen Entwurf und wir wissen, worüber wir nachdenken?

Jetzt will ich Ihnen noch eins sagen: 20 Jahre lang, auch in einer anderen Konstellation, haben wir diesen Bedarf einer Evaluierung nicht gesehen, sondern immer gesagt, wir möchten das Sportfördergesetz so belassen wie es ist, insbesondere auch wegen des § 14, der unentgeltlichen Nutzung von Sportstätten und Anlagen. Wenn wir dieses diskutieren wollen, auch mit anderen Änderungen, dann bitte ich doch vorher, die, die im Sport Verantwortung tragen, also Landessportkonferenz, die Vereine innerhalb des Landessportbunds, zunächst erst einmal zu hören und möglicherweise gemeinsam eine Linie zu entwickeln. Langfristig, das hat Herr Korschewsky auch ausgeführt, sind wir gern bereit, mit Ihnen über Änderungen und über neue Wege zu diskutieren. Ich hoffe und wünsche aber sehr, dass von allen hier in diesem Haus – das erwarten die Sportvereine, Kreissportbünde, Fachverbände und auch der LSB von uns – am § 14 des Sportfördergesetzes nicht gerüttelt wird. Ich hoffe, dass Sie da auch immer noch an unserer Seite stehen.

Eine letzte Bemerkung auf die Frage einer Leistungsvereinbarung mit dem Landessportbund. Die würde ich auch gern erst noch mal untersetzt diskutieren wollen, in welche Richtung denn eine solche Variante geht, weil Sie den Wunsch nach einer Leistungsvereinbarung eigentlich nur bezogen haben auf den Landessportbund, auf den anderen Empfänger der Leistungen in diesen Gesetzentwürfen eben nicht. Auch darüber sollten wir noch mal in Ruhe reden.

Da wir mit all unseren Bitten und Wünschen auf Gemeinsamkeit, was das Glücksspielgesetz angeht, bei Ihnen nicht auf offene Ohren gestoßen sind, empfehlen wir die Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Justizausschuss und können Ihren zusammengelegten Antrag Glücksspielgesetz und Sportfördergesetz nicht überweisen. In diesem Sinne

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ich glaube es wohl nicht!)

trotzdem vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ebenfalls „Sport frei“. Und Mike Mohring, darüber musst du nicht lachen: 20 Jahre haben Sie auch nicht am Sportfördergesetz rütteln wollen, waren immer sehr daran interessiert, dass der § 14 erhalten bleibt und jetzt auf einmal haben Sie einen ganz dringenden Handlungsbedarf. Das könnten Sie vielleicht bei irgendeiner Gelegenheit auch noch mal erklären. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Pelke. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Bitte, Herr Emde.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zunächst mal was sagen zu dem Verfahren hier im Hause: Wir haben als Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt als Artikelgesetz, der sowohl das Glücksspiel aufgreift als auch das Sportfördergesetz. Es wäre aus meiner Sicht ein Unding, wenn jetzt ein Antrag zur Änderung des Glücksspielgesetzes überwiesen wird an den Ausschuss und unser Antrag nicht mal Berücksichtigung findet zur Beratung in den Ausschüssen, zu den Anhörungen etc. Das ist aus meiner Sicht ein ungeheuerlicher Vorgang und ich kann Sie nur bitten, vielleicht auch noch eine Auszeit zu nehmen und Ihre Haltung noch mal zu überdenken.

(Beifall CDU)

Denn das Angebot zu sagen, wir schreiben noch mal zwei getrennte Gesetzentwürfe, bringen Lotteriegesetz ein und hoffen dann darauf, dass Sie irgendwann nach dem Landessporttag, der für meine Begriffe damit gar keine Koppelung hat, dann vielleicht doch bereit sind, gemeinsam mit uns so ein Gesetz zu beraten, das kann so nicht sein. Wir haben das Angebot unterbreitet, es wird überwiesen, dort kann man den Gesetzentwurf trennen und dann geben wir alle Zeit der Welt, bis Sie so weit sind, und sagen: „Okay, wir haben jetzt die Idee, wie es aus unserer Sicht gehen kann.“ – und dann können wir die Sache ordentlich zu Ende beraten. Das ist unser Vorschlag und nur so kann es was werden.

(Beifall CDU)

Und, liebe Birgit Pelke, also 20 Jahre Thüringer Sportfördergesetz – bist du mit mir einer Meinung, die Zeit ist reif, dass wir mal darüber nachdenken, was wir noch besser machen können und wie wir weiterentwickeln können?

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Selbstver- ständlich!)

Siehst du! Und deswegen sagen wir: 20 Jahre Thüringer Sportfördergesetz – es ist novellierungsbedürftig.

Herr Emde, es gibt eine Zwischenfrage des Kollegen Blechschmidt. Erlauben Sie diese?

Danke, Kollege Emde. Sie haben gerade erläutert, dass man das innerhalb des Ausschusses dann, wenn überwiesen worden ist, trennen könnte. Ich stelle jetzt die Frage: Was soll das Glücksspielgesetz im Bildungsausschuss?

(Beifall SPD)

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Er ist auch der Sportausschuss!)

Also, Herr Kollege, wir können doch an den HuFA überweisen und an den Bildungs- und Sportausschuss und dann können wir das dort beraten, das ist doch gar kein Thema. Also rein technisch ist das kein Thema. Das wissen wir doch als erfahrene Parlamentarier und diese Praxis ist auch schon geübt worden in diesem Parlament.

Also nach 20 Jahren novellierungsbedürftig. Ich nehme nur mal das Thema, liebe Birgit, der Integration von Migranten. Du lobst die Vereine, aber zu dem Thema kein Wort im Sportfördergesetz. Da ist die Zeit eben einfach weitergegangen und wir sollten dort die Dinge entsprechend formulieren.

(Heiterkeit SPD)

Es geht uns auch um eine Stärkung und Aufwertung der Thüringer Sportkonferenz. Da kann doch wohl am Ende keiner was dagegen haben. Thema „Kinderschutz“ – spielt keine Rolle. Jeder von uns weiß, es ist eine große Aufgabe des Sports, also gehört es rein ins Sportfördergesetz. Oder das Thema „Doping“, eine immer wieder heiß geführte Diskussion – kein Wort dort –, gehört rein ins Sportfördergesetz.

(Zwischenruf Abg. Rosin, SPD: Wir haben doch gesehen, was dabei rauskommt!)

(Zwischenruf Taubert, Finanzministerin: Hat er aber gesagt!)

Und deswegen brauchen wir die Novellierung und wir möchten gern, dass wir dazu einen breiten Konsens in diesem Landtag erzielen. Dazu sind wir jederzeit bereit, das ist unser Wille.

(Abg. Pelke)

Meine Damen und Herren, der selbstverantwortete Sport soll mit Vorschlägen unseres Gesetzentwurfs, aber auch denen der Koalition mehr Geld aus Lotterie und Sportwetten bekommen, das ist gut so. Im Gegenzug soll er aus unserer Auffassung heraus aber auch den Vertretern der Landessportkonferenz Rede und Antwort stehen, das heißt eine Zielund Leistungsvereinbarung. Das ist vielleicht ein kleines Instrument von Kontrolle, aber das steht überhaupt gar nicht im Vordergrund. Denn die Frage der Abrechnung, der Finanzierung etc. wird dort gar nicht aufgeworfen. Aber es geht doch darum, dass man gemeinsam Etappenziele bestimmt, dass man sich gemeinsam einigt über künftige Strategien und natürlich auch dass die Dinge des Sports transparent dargestellt werden und somit auch Vertrauen geschaffen wird zwischen dem Landessportbund, den Verbänden, den sportnahen Organisationen, den Kommunen und dem Land. Darum geht es. Mehr Demokratie – dagegen können Sie doch gar nicht sein. Ich glaube, diesen Vorschlag sollten Sie auch mit aufgreifen.

Nur mal ein Wort dazu, warum wir für die LIGA keine Ziel- und Leistungsvereinbarung hineingeschrieben haben. Ich meine, das liegt doch nun wohl auf der Hand. Zunächst einmal ist die komplette Finanzierung von LIGA und Sport eine ganz andere. Auch die Größenordnung, was hier verteilt wird, an LIGA und Sport, ist eine ganz unterschiedliche. Dann hat die LIGA eine völlig andere Aufgabe in dieser Gesellschaft als dem Sport zugebilligt wird, also völlig andere Themen. Es gibt auch kein LIGAFördergesetz. Also bitte, da müssen wir schon mal die Kirche im Dorf lassen. Das war jetzt ein dünnes Argument.

Herr Kollege Emde, es gibt eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Grob. Lassen Sie diese zu?

Ja, sicher.

Lieber Sportfreund Emde, wir haben eben in den Diskussionen gehört, dass dieses Sportfördergesetz einen Sinn gibt nach dem Landessporttag. Jetzt frage ich Sie als Experten: Kann man in so einem Gesetzentwurf, der sozusagen nach dem Landessporttag erarbeitet wird, den § 14 komplett ausklammern?

Ja, unter Sportfreunden kannst du auch „du“ zu mir sagen.

(Heiterkeit im Hause)

Wir haben hier was vorgelegt – einer muss doch eine Vorlage bringen –, dass wir dann natürlich mit allen Beteiligten darüber reden müssen, ist doch gar keine Frage. Ob das nun vor oder nach dem Landessporttag ist, ist mir auch eigentlich völlig egal. Aber zu dem § 14 wollte ich gerade kommen. Das ist hier sicherlich einer der springenden Punkte. Ich will dir jetzt mal Folgendes sagen, liebe Birgit Pelke: Wir merken doch, dass die Kommunen einer zunehmenden Verknappung der Mittel unterliegen.