Protocol of the Session on October 1, 2015

Wir haben hier was vorgelegt – einer muss doch eine Vorlage bringen –, dass wir dann natürlich mit allen Beteiligten darüber reden müssen, ist doch gar keine Frage. Ob das nun vor oder nach dem Landessporttag ist, ist mir auch eigentlich völlig egal. Aber zu dem § 14 wollte ich gerade kommen. Das ist hier sicherlich einer der springenden Punkte. Ich will dir jetzt mal Folgendes sagen, liebe Birgit Pelke: Wir merken doch, dass die Kommunen einer zunehmenden Verknappung der Mittel unterliegen.

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Ist nicht wahr?)

Ich will jetzt nicht sagen, warum und wieso, ich will niemanden reizen. Aber es ist ein Fakt. Da sind wir uns einig. Das heißt natürlich, mit zunehmend geringeren finanziellen Spielräumen der Kommunen erhöht sich der Druck, zusätzliche Ressourcen zu erschließen. Die Kommunalaufsicht tut dabei das ihre. Dann heißt es natürlich, es wird Druck ausgeübt, dass die Kommunen bei den Vereinen immer mehr an Gebühren und Entgelten für die Nutzung von Sportstätten erheben. Dagegen kann auch keiner sprechen. Ich selber hatte mit meinem Verein neulich eine Forderung des Landratsamts für ein Sportwochenende – die wollten 1.240 Euro dafür haben, dass meine Jugendmannschaft ein Turnier ausgerichtet hat. Das kann es wohl nicht sein. Deswegen glaube ich schon, dass wir darüber reden müssen, dass wir den § 14 ändern, aber doch nicht in seinem Grundanliegen. Unser gemeinsames Grundanliegen muss es sein, den Kinder- und Jugendsport kostenlos stattfinden zu lassen.

(Beifall CDU)

Aber dazu sage ich auch: Die Vereine brauchen mehr Sicherheit, dass das auch wirklich so ist. Ich sage auch: Die Kommunen brauchen ein bisschen mehr Klarheit, was denn nun gilt und was nicht. Diese Klarheit gibt das Gesetz bisher nicht.

(Beifall CDU)

Es gelten eben nur diese Hinweise zur Anwendung des Sportfördergesetzes und die werden unterlaufen und sind nicht wirklich rechtsfest. Deswegen kann ich einfach nur noch einmal darum bitten: Lasst uns die Dinge an den Ausschuss überweisen. Wir warten gern, bis die Koalition mit ihren Vorschlägen so weit ist und beraten dann ein gemeinsames, innovatives und zeitgerechtes Sportfördergesetz. Vielen Dank.

(Beifall CDU; Abg. Gentele, fraktionslos)

Vielen Dank, Herr Emde. Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht, sodass ich damit die Aussprache schließe. Doch, Herr Staatssekretär Götze.

(Abg. Emde)

Dann bitte, für die Landesregierung. Ich dachte schon, Sie hätten so viele Antworten gegeben.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thüringer Sportfördergesetz – Sie hatten es bereits gehört – ist seit 1994 in unveränderter Form in Kraft. Deshalb ist es durchaus nachvollziehbar, über Veränderungen und Novellierungen nachzudenken – insbesondere dann, wenn es aus der Praxis des sportlichen Lebens gravierenden Handlungsdruck gibt oder Regelungslücken für das Verwaltungshandeln sichtbar werden. Wenn sich diese die letzten Jahre herausgestellt haben, fragt man sich jedoch, weshalb die CDU-Fraktion, die die letzten 20 Jahre, so lange das Gesetz in Kraft ist, ununterbrochen in Regierungsverantwortung war, diese nicht schon lange angepackt und gelöst hat.

(Unruhe CDU)

Jetzt aber, kurz vor den Verhandlungen zum Landeshaushalt 2016/2017 gravierende Regelungen im Thüringer Sportfördergesetz im Gleichklang mit dem Thüringer Glückspielgesetz in Hektik ändern zu wollen, kann nur als wenig zielführend eingeschätzt werden. Darüber hinaus hatte der Herr Abgeordnete Korschewsky zu Recht darauf hingewiesen, dass es hier einer umfassenden Beteiligung sowohl der LIGA, des Landessportbundes als auch der kommunalen Spitzenverbände bedarf.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie uns nun auf den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen blicken. Zentrales Anliegen des Gesetzentwurfs ist es, die finanzielle Förderung von Landessportbund und LIGA der Freien Wohlfahrtspflege zu verstetigen und auskömmlich zu gestalten. Die finanzielle Regelausstattung des Landessportbunds und der LIGA ist im Thüringer Glücksspielgesetz nach einem gedeckelten Vomhundertsatz mit festgelegtem Mindestbetrag geregelt. Diese Festlegungen wurden in der Vergangenheit immer wieder fortgeschrieben – wir haben das bereits gehört –, wobei eine Erhöhung der Summen seit 2007 nicht erfolgt ist. Sieht man sich seit dieser Zeit die allgemeine Steigerung des Verbraucherindex sowie die allgemeine Lohnentwicklung an, war eine Anpassung der Beiträge angezeigt. Dies nimmt der Gesetzentwurf mit einer Steigerung von 8,75 Prozent maßvoll vor. Im Übrigen bleibt es bei der bewährten Regelungssystematik, die die Förderung direkt aus den Spieleinsätzen der staatlichen Lotterie-Veranstaltungen vornimmt. Damit werden keine Haushaltsmittel verwendet. Mit Blick auf die Geschäftsabschlüsse von LOTTO Thüringen aus den letzten Jahren kann auch ausgeschlossen werden, dass zur Zahlung der festgelegten Mindestsummen Haushaltsmittel hinzugenommen werden müssen. Die übrigen Erträge von LOTTO Thüringen werden

weiterhin an den Landeshaushalt abgeführt. Insgesamt wird so der Festlegung des Glücksspielstaatsvertrags aller 16 Bundesländer Rechnung getragen, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen aus staatlichen Glücksspielen zur Förderung öffentlicher und gemeinnütziger Zwecke zu verwenden ist.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es bedarf keiner weiteren Begründung, dass es gerade der Landessportbund und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege sind, die auf ihren Gebieten Leistungen erbringen, die im Land unverzichtbar und von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung sind. Dabei fördern sie insbesondere ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement in der Breite, sie integrieren und stabilisieren. Der vorliegende Gesetzentwurf gibt ihnen die finanzielle Planungssicherheit, die dafür notwendig ist. Auch die übrigen redaktionellen Überarbeitungen und Anpassungen im Thüringer Glücksspielgesetz sind zu begrüßen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Götze. Weitere Wortmeldungen liegen jetzt nicht vor, sodass ich die Aussprache nun schließen kann.

Wir kommen zur Abstimmung über die beantragten Ausschussüberweisungen zunächst zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/1101. Hier ist die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt worden. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Mit Mehrheit aus den Koalitionsfraktionen abgelehnt.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU; Abg. Fied- ler, CDU: Auszählen!)

Wir haben ausgezählt.

(Unruhe CDU)

Wir können auch noch mal zählen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind 42. Gegenstimmen? 44. Damit abgelehnt.

Wir kommen zur Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Mit Mehrheit aus den Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Wir kommen dann zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/1089. Hier ist die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt worden. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Abgeordneter Grob hat in seiner Rede auch die Ausschussüberweisung des Gesetz

(Präsident Carius)

entwurfs der Koalitionsfraktionen an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Nein, stimmt nicht!)

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Unser Ge- setzentwurf!)

Für beide Gesetzentwürfe. Ich weiß genau, was Sie gesagt haben, und das haben wir notiert. Also, ich frage: Wer dafür ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Mit Mehrheit aus den Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Wir kommen zur Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Das ist mit großer Mehrheit so angenommen worden.

Und wir kommen zur beantragten Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Auch das mit übergroßer Mehrheit angenommen. Gegenstimmen? Aus den Reihen der AfD-Fraktion. Vielen Dank.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Federführung. Ich vermute, die soll im Haushalts- und Finanzausschuss liegen? Dann stimmen wir darüber ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Auch nicht, sodass die Federführung damit eindeutig beim Haushalts- und Finanzausschuss liegt.

Bitte, Herr Kollege Emde.

Wir sind doch jetzt zu Ende mit der Abstimmung?

Herr Präsident, wir haben hier einen Vorgang, dass ein Gesetzentwurf, der dieselbe Materie betrifft, nicht an den Ausschuss überwiesen wird. Wir denken, das ist ein Vorgang, der im Ältestenrat erörtert werden sollte. Wir bitten um Unterbrechung der Sitzung und um Einberufung des Ältestenrats.

(Beifall CDU, AfD)

Vielen Dank, Herr Emde. Wir unterbrechen jetzt die Sitzung. Der Ältestenrat trifft sich um 17.20 Uhr, also in 5 Minuten, und wir setzen die Beratung dann nach dem Ältestenrat fort.

Meine Damen und Herren, wir setzen die Beratung um 17.50 Uhr fort.

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der Ältestenratssitzung bekannt. Entsprechend § 57 Abs. 5 der Geschäftsordnung kann der Ältestenrat selbstständige Vorlagen an einen Ausschuss überweisen. Der Ältestenrat hat den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen.

(Beifall CDU; Abg. Gentele, fraktionslos)

Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 6 c

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Errichtung von Fonds zur Förderung des Städte- und Wohnungsbaus Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/1090 ERSTE BERATUNG

Herr Abgeordneter Dr. Pidde bringt das Gesetz für die Fraktionen ein.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Rahmen der Föderalismusreform I haben die Bundesländer unter anderem die Gesetzgebungskompetenz für die soziale Wohnraumförderung erhalten. Als finanziellen Ausgleich für den Wegfall der Unterstützung des Bundes beim sozialen Wohnungsbau zahlt der Bund den Ländern seither jährlich 518,2 Millionen Euro, die nach einem im Entflechtungsgesetz festgelegten Schlüssel auf die Länder verteilt werden. Thüringen erhält danach 29,1 Millionen Euro pro Jahr. Im Jahr 2011 hat sich die damalige Regierungskoalition auf ein sogenanntes Thüringer Förderfondsgesetz verständigt. In das damit gebildete Sondervermögen „Thüringer Wohnungsbauvermögen“ fließen seither unter anderem auch die genannten Entflechtungsmittel. Daraus wird schließlich die zukünftige Wohnraumförderung finanziert. So weit zum derzeit praktizierten Modell.

Meine Damen und Herren, was damals niemand wissen konnte, war die Entwicklung im Bereich der Kapitalmärkte. So hat die Niedrigzinspolitik der EZB dazu geführt, dass viele bestehende und aus dem Förderfonds finanzierte Wohnungsbauprogramme nicht mehr nachgefragt werden. Dieser Umstand führt dazu, dass dem Förderfonds Jahr für Jahr Finanzmittel zugeführt werden, aber nicht abfließen. Deshalb ist es aus Sicht der Koalitionsfraktionen

(Präsident Carius)

sinnvoll, wenn diese Gelder flexibler eingesetzt werden könnten. Diese Intention greift der vorliegende Gesetzentwurf auf.