Zu Frage 1: Seit der Einführung des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes wurden insgesamt 50 Anträge von den Gebietskörperschaften gestellt. Es wurden davon 2013 14, 2014 16 und 2015 19 Anträge von folgenden Gebietskörperschaften vorgelegt: der Stadt Eisenach, der Stadt Erfurt, Stadt Gera, Stadt Jena, Stadt Suhl, Stadt Weimar, Landkreis Altenburger Land, Landkreis Gotha, Landkreis Greiz, Ilm-Kreis, Kyffhäuser Kreis, Landkreis Nordhausen, Saale-Holzland-Kreis, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Landkreis Sömmerda, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Landkreis Sonneberg, UnstrutHainich-Kreis, Wartburgkreis und Landkreis Weimarer Land. Die Fördermittel wurden für Projekte und Maßnahmen der Seniorenbeiräte und Seniorenbeauftragten beantragt.
Zu Frage 3: Aufgrund der verspäteten Verabschiedung des Landeshaushalts 2015 ist es zu einer Vielzahl von Nachfragen gekommen. In mehreren Fällen wurden daraufhin Änderungsanträge notwendig. Die Anträge werden nun geprüft und dann entschieden.
Frau Ministerin, das Jahr ist fortgeschritten – September. Können Sie denn abschätzen, wann die Fördermittel bewilligt werden können?
Ich kann sagen, wir arbeiten mit Hochdruck daran. Vielleicht können wir uns so vereinbaren, dass, wenn wir ein genaueres Datum wissen, ich Ihnen dann einfach noch mal persönlich Bescheid gebe.
Frau Ministerin, wäre es möglich, mir das auch für den Saale-Holzland-Kreis zu beantworten, weil ich dezidiert von mehreren Verbänden bzw. den Betroffenen angefragt wurde? Ich würde gern eine Antwort geben.
Es gibt keine weiteren Nachfragen. Wir kommen zur letzten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Fiedler in der Drucksache 6/1026.
Die Thüringer Staatskanzlei meldete am Samstag, dem 5. September 2015, via Twitter, dass in einer Notunterkunft in Hermsdorf Flüchtlinge untergebracht werden sollen. Bereits am Vortag war dem Fragesteller bekannt geworden, dass die Landesregierung die Unterbringung von etwa 150 Flüchtlingen in einer Sammelunterkunft in Hermsdorf plane. Über dieses Vorhaben waren bis dato weder der Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf noch die Bevölkerung vor Ort in Kenntnis gesetzt worden.
1. Wann und durch wen wurde die Entscheidung getroffen, in Hermsdorf etwa 150 Flüchtlinge zeitnah unterzubringen?
2. Warum wurden bislang weder der Bürgermeister noch die Bevölkerung vor Ort über die Entscheidung informiert?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Fiedler, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Wann und durch wen wurde die Entscheidung getroffen, in Hermsdorf etwa 150 Flüchtlinge zeitnah unterzubringen? Die Entscheidung, die Liegenschaft in Hermsdorf kurzfristig als Notunterkunft für Flüchtlinge zu nutzen, wurde nach Abstimmung zwischen der Staatskanzlei, dem Migrationsministerium sowie dem Landesverwaltungsamt am Samstag, dem 5. September 2015, getroffen.
Zu Frage 2: Warum wurden bislang weder der Bürgermeister noch die Bevölkerung vor Ort über die Entscheidung informiert? Im Hinblick auf die bestehende Dringlichkeit wurde zunächst der Landrat des Saale-Holzland-Kreises fernmündlich sowie später auch der Bürgermeister von Hermsdorf über die Entscheidung informiert.
Zu Frage 3: Nach welchen Kriterien wurde die Unterkunft in Hermsdorf ausgewählt und für geeignet erachtet? Ausschlaggebend für die Entscheidung, die Liegenschaft in Hermsdorf als Flüchtlingsnotunterkunft zu nutzen, war insbesondere der Umstand,
dass es sich um ein landeseigenes Objekt handelt, das unverzüglich als Notunterkunft genutzt werden konnte, nachdem sich die Zahl der nach Deutschland einreisenden Flüchtlinge ab dem 4. September drastisch erhöht hatte und die Bayerische Landesregierung die übrigen Bundesländer um schnelle und unbürokratische Hilfe gebeten hatte.
Herr Minister, mir geht es darum: Wie beabsichtigen Sie denn in Zukunft, dass die Informationsflüsse schneller ablaufen und schneller an Landrat bzw. Bürgermeister gelangen? Wie beabsichtigen Sie, das umzusetzen?
In all den Situationen, bei denen wir längerfristige Planungen machen, werden wir auch immer die Leute einbinden. Wenn es Aktionen sind, die innerhalb von Stunden realisiert werden müssen, bleibt oft nur die fernmündliche Mitteilung an die Betroffenen. Sie sehen, wir planen auch aufgrund der gestiegenen Zahlen weitere Erstaufnahmeeinrichtungen. Deshalb – ich nenne jetzt mal das Beispiel Gera Wismut-Krankenhaus – haben wir natürlich Frau Hahn vor ein paar Tagen schon informiert, dass das ein Objekt sein könnte, was für die Landesregierung interessant ist. Es wird auch noch dauern, aber da werden die Leute sehr zeitnah und immer als erstes informiert. Bei solchen Aktionen wie am Wochenende, wo es darum ging, innerhalb von Stunden eine Möglichkeit zu finden, wird dies auch mal fernmündlich sehr kurzfristig erfolgen müssen.
Herr Minister, herzlichen Dank für die Informationen. Was ist denn der zeitliche Rahmen, in dem die Immobilie in Hermsdorf genutzt werden soll? Gibt es von Ihrer Seite Überlegungen, die Flüchtlinge, die sich dort befinden, in der nächsten Zeit und wenn ja, wenn sie genaue Kenntnis haben, wann aus Hermsdorf zu verlegen?
Nach meinem Wissensstand – aber es ändert sich vieles immer sehr schnell – sollten die heute Morgen von Hermsdorf in eine andere Erstaufnahmeeinrichtung des Landes gebracht werden. Wir werden uns allerdings angesichts der völlig unklaren Situation der nach Deutschland kommenden Menschen in den nächsten Monaten diese Halle in Hermsdorf, die jetzt ja auch hergerichtet ist, weiterhin als Notpuffer offenhalten für all die Fälle, in denen wiederum völlig unvorhersehbar eine größere Zahl Menschen nach Thüringen kommt, und zwar sehr schnell.
Herr Lauinger, ist es denn richtig, dass der Landrat vor Ort versucht hat, die Notunterbringung von Flüchtlingen in dieser Halle mit Rechtsmitteln zu verhindern? Wie bewertet die Landesregierung ein solches Vorgehen angesichts der Herausforderung, Flüchtlingen hier humanitäres Obdach zu geben?
Nach meinem Wissensstand ist es so, dass es vonseiten des Landrats beabsichtigt war, eine Nutzungsuntersagung in Erwägung zu ziehen. In der Presse stand, diese Nutzungsuntersagung wäre beantragt. Mein Wissensstand ist, er hat es in Erwägung gezogen und es ist letztendlich nie dazu gekommen. Wie bewertet die Landesregierung das? In einer Situation, wo Menschen nach Thüringen kommen und es darum geht, denen zunächst ein Dach über dem Kopf zu verschaffen, müssen natürlich grundlegende Dinge der Unterbringung gesichert sein, das heißt, der Brandschutz muss immer gesichert sein. Das war auch in dieser Halle gesichert. Ob es bauordnungsrechtliche Dinge gibt, die möglicherweise nicht in Ordnung sind, oder wenn eine Industriehalle bisher als Industriehalle genutzt wurde und jetzt als Unterkunft für Menschen, dann ist das natürlich eine Nutzungsänderung. Aber, ich glaube, wenn wir mit diesen Vorschriften operieren in dieser Notsituation, wird es nicht gelingen, Menschen ein Dach über dem Kopf zu verschaffen. Von daher bin ich froh, dass diese Probleme aus dem Weg geräumt werden konnten.
Es sind keine weiteren Fragen mehr möglich. Ich schließe damit die Fragestunde und den Tagesordnungspunkt.
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/998 ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, die CDU-Fraktion bringt mit diesem Antrag einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes ein.
Eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes soll den Städten und Gemeinden, die ganz oder teilweise staatlich anerkannte Erholungsorte mit Kur-, Heil- und Erholungszwecken sind, ermöglichen, über den Kurbeitrag auch den öffentlichen Personennahverkehr für die Gäste kostenfrei anzubieten. Notwendig wäre hierzu eine Änderung des § 9 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes, laut dem momentan der erhobene Kulturbeitrag nur, ich zitiere: „für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Heil-, Kuroder Erholungszwecken […] bereitgestellten Einrichtungen“ genutzt werden darf. Mit ihrem Antrag greift die CDU-Fraktion auch eine Initiative der Landrätin des Ilm-Kreises auf, die im Frühjahr dieses Jahres an den Ministerpräsidenten gerichtet war, sich dieses Themas anzunehmen.
Nun könnte man sagen, dass es zurzeit wichtigere Themen und Aufgaben zu lösen gibt, aber wir sind der Meinung, dass es gerade trotz der aktuellen Probleme wichtig ist, den Thüringerinnen und Thüringern zu zeigen, dass wir ihre Anliegen und Probleme im Freistaat behandeln und klären, auch wenn sie im Schatten der aktuellen Ereignisse vielleicht oft eher klein erscheinen. Für die betroffenen Regionen sind solche Angelegenheiten nämlich existenziell, da es hier um die Stärkung des Tourismus und um die wirtschaftliche Stärkung dieser Kommunen und ganzer Regionen geht. Der öffentliche Personennahverkehr würde von dieser Möglichkeit schlussendlich ebenfalls profitieren. Gerade in Thüringen gilt der Tourismus als ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor. In einigen Regionen des Thüringer Waldes ist es das Wirtschaftsstandbein überhaupt und muss daher nachhaltig gestärkt werden. Mit der Möglichkeit einer Änderung dieses Gesetzes wäre aus unserer Sicht nicht nur den Gemeinden und Städten nachhaltig geholfen, ihre Infrastruktur für den Heil-, Kur- und Erholungsbereich
zu stärken, nein, auch der öffentliche Personennahverkehr wird damit in der Wahrnehmung und Nutzung gestärkt. Erst diese Woche berichtete der MDR in einer Sendung über den Tourismus in Thüringen, 10 Millionen Übernachtungen in unseren Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen seien das angestrebte Ziel, verbunden mit einer längeren Verweildauer in Thüringen. Dafür müssen wir allerdings auch Voraussetzungen schaffen. Mit einer Kurkarte, die die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ermöglicht, könnte sich perspektivisch der Individualverkehr der Urlauber auf die An- und Abreise beschränken.
So könnte sich eine solche Gesetzesänderung mit einem zusätzlichen nachhaltigen Effekt auch positiv auf unsere Natur auswirken. Daher hoffen wir mit Blick auf die Förderung solcher touristischen Regionen und die Stärkung der tourismusabhängigen Kommunen auf die Zustimmung für den Antrag der CDU-Fraktion. Danke.