Danke, Herr Präsident. Herr Staatsekretär, wenn ich die Zahlen jetzt richtig verstanden habe, wurden zwei Projekte mit einem Umfang, wenn ich mal aufrunden darf, von 80.000 Euro umgesetzt. Der Repräsentant hat, wenn ich die Mehrwertsteuer berücksichtige, für die zwei Jahre 60.000 Euro Entschädigung bekommen. Wie würden Sie diese beiden Zahlen in Relation setzen hinsichtlich der Effizienz der Arbeit des Repräsentanten?
Ich würde das nicht ausschließlich an diesen beiden Projekten messen wollen. Ich hatte ja ausgeführt, dass der Beratungsumfang wesentlich größer war und es allein an den Kommunen liegt, ob die Projekte dann fortgeführt werden oder nicht.
Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, jetzt standen 1 Million Euro zur Verfügung, davon sind 80.000 Euro abgeflossen, denn die Honorare bzw. die Aufwandsentschädigung sind aus einem anderen Titel finanziert worden. Wofür sind die rund 900.000 Euro Mittel eingesetzt oder sind sie der jetzigen Finanzministerin wieder zur Verfügung gestellt worden?
Die werden, wenn sie nicht verbraucht werden, der Finanzministerin wieder zur Verfügung gestellt. Für dieses Jahr laufen, glaube ich, noch eins, zwei Antragsverfahren, also werden noch Bewilligungen erfolgen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Götze. Wir kommen damit zur Anfrage des Herrn Abgeordneten Walk in der Drucksache 6/1004. Herr Kollege Walk.
Medienberichten zufolge (vergleiche „Ostthüringer Zeitung“ vom 18. August 2015) werden für die geräumte Polizeidienststelle in Bad Lobenstein Räumlichkeiten im Stadtzentrum als Ausweichquartier geprüft. „Wir werden jetzt Details besprechen, um die Polizeistation kurzfristig im Topfmarkt unterbringen zu können“, so der Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Kommunales. Konkrete Termine für einen Umzug der Beamten konnte die Landesregierung zu diesem Zeitpunkt noch nicht benennen.
1. Ist die Prüfung der Räumlichkeiten am Topfmarkt inzwischen abgeschlossen und wurde ein konkreter Einzugstermin festgelegt und falls ja, wann erfolgt der Umzug der Bediensteten?
2. Welche Organisationseinheiten bzw. Dienstzweige werden dann mit welcher Personalstärke die Räume beziehen?
3. Existieren seitens der Landesregierung Planungen, künftig weitere Polizeidienststellen und -liegenschaften in Thüringen zum Zweck der Flüchtlingsunterbringung zu räumen, wenn ja, welche Dienststellen sind betroffen und wann soll die Räumung erfolgen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die notwendigen Prüfungen zur Anmietung von Räumlichkeiten für die Polizeistation Lobenstein in der Liegenschaft Topfmarkt 4 in Bad Lobenstein sind abgeschlossen. Es ist geplant, dass die Bediensteten der Polizeistation in der kommenden Woche am 14. September 2015 dort einziehen werden.
Zu Frage 2: Die gegenwärtigen Planungen sehen eine Besetzung der Räume mit zwei Polizeivollzugsbeamten für die Aufgaben des Kontaktbereichsdiensts, bis zu fünf Polizeibeamten des Ermittlungsdiensts sowie sechs Polizeivollzugsbeamten zur Sicherstellung des durchgängigen Dienstbe
triebs der Station vor. Zudem werden für den Einsatz im Streifendienst zwei Arbeitsplätze vorgehalten.
Zu Frage 3: Die Entscheidung, das Polizeigebäude in Bad Lobenstein vorübergehend als Flüchtlingsunterkunft bereitzustellen, stellte eine Ausnahmeentscheidung dar.
Danke für die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen. Es sind genauer gesagt zwei Nachfragen. Zum einen, Herr Staatssekretär, sprechen Sie von einer durchgängigen Besetzung. Können Sie das vielleicht noch mal erläutern: Sechs Polizeivollzugsbeamte für einen durchgängigen Dienstbetrieb, so haben Sie das gesagt.
Wie viel Polizeivollzugsbeamte dort rund um die Uhr vor Ort sein werden, muss ich noch mal prüfen lassen und würde Ihnen das schriftlich beantworten.
Abschließend noch eine Zusatzfrage: Die Antwort auf die Frage 3, dass es bei der Räumung der Polizeidienststelle in Bad Lobenstein eine absolute Ausnahmesituation gewesen sei, lässt vermuten, dass weitere Planungen zur Räumung von Polizeidienststellen oder Polizeiliegenschaften nicht bestehen.
Herr Walk, Sie wissen selbst, wie sich die Situation zum damaligen Zeitpunkt dargestellt hatte. Auch da gab es keine Planung, das Polizeigebäude zu räumen. Es war so, dass wir an dem Wochenende vor einem Wetterumschwung standen, dass Unwetter angekündigt waren und dass nicht mehr alle Flüchtlinge in Thüringen in Gebäuden untergebracht werden konnten. Wir waren einfach aufgefordert, schnell zu handeln.
Zum Zeitpunkt der Entscheidung war es das einzige Gebäude, welches wir zur Verfügung stellen konnten. Dass die Entscheidung richtig war, sehen Sie auch daran – und da möchte ich auf die Anfra
ge zu Rustenfelde verweisen –, was wir dann tatsächlich für ein Unwettergeschehen an den darauffolgenden Tagen in Thüringen hatten.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Wir kommen damit zur Anfrage des Herrn Abgeordneten Kobelt von Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/1007. Herr Kobelt.
Sehr geehrter Herr Präsident, folgende Anfrage zum Thema „Aktueller Stand des Wohnungsabrisses in Thüringen“:
Derzeit herrscht in einigen Thüringer Kommunen verstärkt Wohnungsmangel. Diese Situation wird sich gegebenenfalls in den nächsten Jahren verstärken. Ich frage die Landesregierung:
2. Wie viele Fördermittelbescheide mit welcher durchschnittlichen Höhe wurden bis zum 31. August 2015 für den Abriss von Wohnungen und Wohnhäusern in Thüringen positiv beschieden?
3. Wie viele Anträge auf Fördermittel mit welcher durchschnittlichen Höhe liegen für den Abriss von Wohnungen oder Wohnhäusern in Thüringen bis zum 31. Dezember 2015 vor?
4. Wie viele Anträge auf Fördermittel mit welcher durchschnittlichen Höhe liegen für den Abriss von Wohnungen oder Wohnhäusern in Thüringen für das Jahr 2016 vor?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter Kobelt, ich beantworte die Mündliche Anfrage für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Im Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost – Teilprogramm Rückbau“ wurden für das Jahr 2015 17 Vorhaben aufgenommen. Darüber hinaus lagen weitere neun Anträge für Rückbauvorhaben vor, die keine Berücksichtigung fanden.
Zu Frage 2: Zu den in der Antwort zu Frage 1 benannten und berücksichtigten Vorhaben wurden bis zum 31. August 2015 keine Bewilligungen erteilt.
Zu Frage 3: Insgesamt lagen für das Jahr 2015 im Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost – Teilprogramm Rückbau“ 26 Anträge mit einem Antragsvolumen von 5.568.660 Euro vor. Das entspricht einer durchschnittlichen Antragssumme von 214.179,23 Euro.
Zu Frage 4: Für das Jahr 2016 liegen derzeit noch keine Anträge im Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost – Teilprogramm Rückbau“ vor. Die Antragsfrist hierfür endet am 1. November 2015.
Es gibt keine Nachfragen. Damit kommen wir zur Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich, Bündnis 90/Die Grünen, in der Drucksache 6/1008.
Rechte und rassistische Übergriffe und Gewalttaten gegenüber Flüchtlingsunterkünften und Asylsuchenden in Thüringen
Immer wieder werden Übergriffe und Gewalttaten gegen Flüchtlingsunterkünfte und Asylsuchende verübt. So wurde beispielsweise am 2. September 2015 in Nordhausen eine Notunterkunft für Asylsuchende mit Steinen beworfen. Örtliche Polizeikräfte nahmen nach Medienberichten noch am selben Abend zwei Männer vorläufig fest. Im Juni 2015 wurden drei indische Studierende in Jena bei einem Überfall teils schwer verletzt, am 1. September 2015 wurde Medienberichten zufolge erneut in Jena ein Inder auf offener Straße angegriffen und der Turban vom Kopf gestoßen. Die Mobile Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen (ezra) verzeichnet für das 1. Halbjahr 2015 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Anstieg rassistischer Übergriffe und Gewalttaten von 15 Prozent. Insgesamt wurden von ezra im 1. Halbjahr 2015 39 Fälle von rechter Gewalt gezählt. Besonders auffällig und besorgniserregend sei ezra zufolge der Anstieg der Körperverletzungsdelikte um 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Entwicklung der Anzahl und Schwere von Übergriffen und Gewalttaten gegenüber Flüchtlingsunterkünften und Asylsuchenden im Jahr 2015 vor?
2. Inwieweit wurden die in diesem Jahr festgestellten Übergriffe und Gewalttaten gegen Flüchtlingsunterkünfte und Asylsuchende als politisch motivierte Straftaten aus dem rechten oder fremdenfeindlichen Spektrum eingeordnet und wenn nein, warum nicht?
3. Mit welchen Maßnahmen stellt die Landesregierung den Schutz der Flüchtlingsunterkünfte und der Asylsuchenden sicher?