Protocol of the Session on September 10, 2015

1. Wie viele befristete Einstellungen in den Thüringer Schuldienst wurden zum Schuljahresbeginn 2015/2016 tatsächlich vorgenommen (bitte aufge- schlüsselt nach Schulart)?

2. Aus welchen Gründen wurden die befristeten Einstellungen in den Thüringer Schuldienst nicht unbefristet vorgenommen?

3. Wie viele der befristeten Kollegen unterrichten an zwei, drei oder mehr Einsatzschulen?

4. Welche Spannweite (von/bis) beträgt der Notendurchschnitt für das 2. Staatsexamen der befristet eingestellten Kolleginnen und Kollegen?

Vielen Dank, Herr Tischner. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Ministerin Klaubert, antwortet für die Landesregierung.

Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner – Aufbau einer Ver

tretungsreserve im Thüringer Schuldienst – beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1: Im Rahmen der Vertretungsreserve wurden bisher 77 befristete Einstellungen vorgenommen – das ist der Stand Anfang September –, davon sechs an Thüringer Gemeinschaftsschulen, 22 an Grundschulen, zwei an Förderschulen, 17 an Regelschulen, 19 an Gymnasien und Gesamtschulen sowie elf an berufsbildenden Schulen. Es ist aber davon auszugehen, dass sich – übrigens auch vor der Entwicklung eines sehr schnellen Bedarfs – der Umfang der realisierten befristeten Einstellungen in den nächsten Tagen noch erhöht und die Vertretungsreserve 2015 vollständig ausgenutzt wird.

Zu Frage 2: Die Einstellungen im Rahmen der Vertretungsreserve erfolgen zum Zweck der Vertretung von langzeiterkrankten Lehrkräften, von deren Rückkehr in den aktiven Schuldienst zunächst auszugehen ist. Demzufolge ist die Vertretungsreserve für diese langzeiterkrankten Kolleginnen und Kollegen bestimmt und es kann dann nicht als unbefristete Stelle ausgebracht werden.

Zu Frage 3: Von den derzeit 77 im Rahmen der Vertretungsreserve befristet eingestellten Lehrkräften unterrichten derzeit zwölf Lehrkräfte jeweils an zwei Schulen, zwei Lehrkräfte an jeweils drei Schulen und zwei Lehrkräfte an jeweils mehr als drei Schulen.

Zu Frage 4: Der Notendurchschnitt, der im Rahmen der Vertretungsreserve befristet eingestellten Lehrkräfte erstreckt sich von 1,08 bis 3,5. Die Notenangaben beziehen sich dabei nicht nur auf das zweite Staatsexamen, das ist also nicht die Basis, sondern auf den für die Einstellung zu nutzenden und gewichteten Gesamtwert, der in den Ausbildungsabschlüssen erworben worden ist, also auf einen aus Bachelor, Master, erster Staatsprüfung oder gleichgestellter Hochschulprüfung, zweiter Staatsprüfung, Erweiterungsprüfung zusammengefassten Wert und die entsprechenden Bonuspunkte entsprechend der Thüringer Einstellungsrichtlinie. Demzufolge kann auf Ihre spezielle Frage, wie der Notendurchschnitt im zweiten Staatsexamen bei den einzelnen Kollegen ist, nicht in der Schnelle geantwortet werden. Ich weiß auch nicht, ob das Sinn und Zweck des Ganzen ist. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch darauf, dass es ja gleichgestellte Abschlüsse gibt, zum Beispiel die Diplomlehrerausbildung für zwei Fächer in DDR-Zeiten, die sind dann gleichgestellt. Aber dort gibt es kein zweites Staatsexamen und letztendlich ist in der Vertretungsreserve das gesamte Spektrum enthalten.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Doch, Herr Tischner hat eine weitere Nachfrage.

(Abg. Kowalleck)

Ja, meine erste Nachfrage: In welchem Umfang erfolgten Absagen von angebotenen Stellen?

Wenn Sie jetzt Absagen von Bewerbern, die diese befristeten Stellenangebote abgelehnt haben, meinen, kann ich Ihnen das in der Zahl nicht sagen. Ich würde versuchen, das herauszufinden. Aber was ich weiß, das ist ein echtes Problem, dass manche Stellenangebote, die wir unterbreiten, insbesondere in ländlichen Regionen, nicht angenommen werden.

Das wäre meine zweite Nachfrage: Was sind die Gründe dafür?

Das betrübt mich übrigens auch, aber das ist zum Teil schwierig. Die Bewerberinnen und Bewerber neigen sehr oft dazu, doch in den Städten untergebracht zu sein, also in den Schulen in den Städten. Dann guckt man in einem zweiten Schritt danach, wie man mit einem sehr günstigen Verkehrsmittel die Schule erreicht. Wenn es dann in der Fläche des Landes zu Besetzungen kommen müsste, ich meine, wir können ja niemanden zwangsverpflichten und wollen das auch nicht, dann haben wir das Problem.

Damit sind die Nachfragen erledigt. Wir kommen zur Anfrage des Herrn Abgeordneten Brandner in der Drucksache 6/971. Herr Brandner hat das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Theater- und Orchesterlandschaft in Thüringen

Laut Medienberichten plant die Landesregierung eine Reform der Thüringer Theater- und Orchesterlandschaft – siehe zum Beispiel TLZ vom 20. August 2015, das ist schon ein bisschen älter. Nach den bislang bekannt gewordenen Vorhaben der Landesregierung sollen beispielsweise das Nationaltheater in Weimar seine Opernsparte verlieren und Eisenach seine Landeskapelle. In Altenburg/ Gera soll das Orchester um etwa ein Drittel der Planstellen verringert werden.

Im Koalitionsvertrag – den auch wir zwischenzeitlich gelesen haben – der Regierungsparteien ist unter der Überschrift „Theater und Orchester“ zu lesen: „Die Koalition strebt den Erhalt aller Thüringer

Theater und Orchester in ihrer bestehenden Form, Struktur und Bandbreite an. Die Koalition wird gemeinsam mit den kommunalen Trägern für mehr Planungssicherheit und nachhaltige Qualitätssicherung bei Theatern und Orchestern langfristige Finanzierungsvereinbarungen abschließen.“

Ich frage ich die Landesregierung:

1. Gelten die beiden eingangs aus dem Koalitionsvertrag zitierten Sätze uneingeschränkt oder hat die Landesregierung die im Koalitionsvertrag bekundete Absicht, gegebenenfalls teilweise, aufgegeben?

2. Wie ist die Formulierung „Die Koalition strebt den Erhalt aller Thüringer Theater und Orchester in ihrer bestehenden Form, Struktur und Bandbreite an.“ hinsichtlich ihrer Umsetzung durch die Landesregierung zu verstehen?

3. Auf welchen, gegebenenfalls vom Koalitionsvertrag abweichenden, Vereinbarungen, Planungen oder Überlegungen beruhen die bis jetzt bekannt gewordenen geplanten Maßnahmen?

4. Gefährden die bekannt gewordenen Absichten der Landesregierung die Thüringer Theater- und Orchesterlandschaft als Bestandteil der UnescoWelterbeliste (seit 2014), und wenn nein, warum nicht?

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, Herr Minister Prof. Hoff.

Zu Frage 1: Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Ziele gelten weiterhin. Dies schließt die Gespräche, die wir mit den kommunalen Trägern und den Intendantinnen und Intendanten führen, ausdrücklich ein, denn diese Gespräche dienen dem Ziel, dem Koalitionsvertrag auch zur Gültigkeit zu verhelfen.

Zu den Fragen 2 und 3: Das Land steht im Austausch mit den Trägern und den Intendantinnen und Intendanten. Auf Basis dieses Trialogs soll ein Strukturmodell vorgestellt werden, das dann zur öffentlichen Debatte zur Verfügung steht und in dem Fragen, die Sie auch aufgeworfen haben, zu beantworten sein werden. Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen, die ich zu diesem Thema auf mehrfaches Insistieren von Ihrer Seite auch im vergangenen Kulturausschuss vergangenen Freitag gemacht habe.

Zu Frage 4 antworte ich ausdrücklich mit Nein.

(Beifall DIE LINKE)

Gibt es Nachfragen? Herr Brandner.

Der Kulturausschuss ist nicht öffentlich, deshalb wäre es schön, wenn Sie die Antworten hier geben könnten und nicht auf den Ausschuss verweisen.

Eine Nachfrage habe ich allerdings. In Frage 1 habe ich nicht gefragt, ob die weiterhin gelten sollen, ich habe gefragt, ob sie uneingeschränkt weiterhin gelten. Darauf hätte ich gern eine Antwort.

Sie haben aus dem Koalitionsvertrag zitiert. Wir streben den Erhalt der bestehenden Strukturen an und wir wollen langfristige Planungssicherheit. Diese Ziele gelten uneingeschränkt, deshalb führen wir Gespräche.

Vielen Dank. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur Anfrage der Frau Abgeordneten Leukefeld in der Drucksache 6/972.

Herzlichen Dank, Herr Präsident.

Stagnation an der Baustelle Busbahnhof Oberhof

Der neue Busbahnhof in Oberhof ist noch immer eine Baustelle. Wie im „Freien Wort“ vom 27. August 2015 zu lesen war, fordern die Mitglieder des Bauausschusses aus dem Stadtrat Oberhof jetzt Antworten. Der Bau des Busbahnhofs war Bestandteil des in der vergangenen Wahlperiode von der damaligen Landesregierung beschlossenen Handlungskonzepts „Wintersport- und Tourismuszentrum Oberhof“. Der Spatenstich für den Neubau des Busbahnhofs erfolgte am 25. Oktober 2012, seit dem 1. Juni 2015 ist dieser provisorisch in Betrieb. Für das Bauvorhaben wurden erhebliche finanzielle Mittel bereitgestellt und die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen) ist mit der Begleitung und Umsetzung beauftragt. Nach meiner Information gibt es nicht nur erheblichen Zeitverzug, sondern dem geschuldet auch bereits bauliche Mängel. Weil ein Stromanschluss fehlt, funktioniert die digitale Fahrgastinformation nicht, es sind keine Toiletten vorhanden und die Nutzung als Parkdeck ist völlig offen, weil die geplanten fünf Halbdecks bisher nicht gebaut wurden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Entspricht die Darstellung der Problemlage den tatsächlichen Bedingungen, und wenn ja, worin liegen die Ursachen?

2. Wie und durch welche Maßnahmen hat die LEG Thüringen als Projektsteuerer ihre Verantwortung wahrgenommen?

3. Bis wann soll das Fahrgastinformationssystem funktionieren?

4. Welche Lösungen sieht die Landesregierung für den Bau der Parkdecks vor?

Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Leukefeld. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete Leukefeld, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die in der Anfrage genannten Umstände entsprechen den aktuellen Gegebenheiten. Zwei wesentliche Gründe führen zur zeitlichen Verzögerung der Baumaßnahme „Neubau zentraler Omnibusbahnhof in Oberhof“. Zum einen sah sich die Stadt Oberhof aufgrund von Differenzen gezwungen, das Vertragsverhältnis mit der für den Rohbau zuständigen Baufirma zu kündigen und für die Restleistung eine andere Firma zu beauftragen. Bedingt dadurch entstand ein erheblicher zeitlicher Verzug im Bauablauf. Des Weiteren sucht die Stadt Oberhof in Verbindung mit der LEG Thüringen mbH aktuell nach Finanzierungsmöglichkeiten für den Bau der Parkdecks 4 und 5.

Zu Frage 2: Die LEG Thüringen wurde durch die Stadt Oberhof im September 2009 vertraglich gebunden, um die Stadt bei der Umsetzung des ganzheitlichen Stadtentwicklungskonzepts Oberhof 2015, im Besonderen der Ergebnisse des im Jahr 2008 ausgelobten städtebaulichen Ideenwettbewerbs, zu unterstützen. Sie fungiert nicht als Projektsteuerer. Das Einzelvorhaben „Neubau ZOB mit Park and Ride und Stadtbushaltestellen“ war ursprünglich kein originäres Ergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbs und wurde durch die LEG Thüringen und die Stadt Oberhof und den beauftragten Objektplaner entwickelt. Die LEG Thüringen unterstützt im Rahmen ihres Vertrags die Stadt Oberhof unter anderem mit Beratungs- und Betreuungsleistungen für die Stadt zum Gesamt- und Einzelvorhaben, der Kosten- und Finanzierungsplanung, dem Fördermittelmanagement, der Unterstützung der Stadt bei den Ordnungs- und Erschlie