Meine verehrten Damen und Herren, wir fahren mit der Sitzung fort. Ich darf noch ankündigen, dass die heute nicht anwesenden Gewählten, Herr Dr. Schwan und Herr Petermann, in der nächsten Plenarsitzung vom 30. September bis zum 2. Oktober ernannt und vereidigt werden.
Wir sind mit den Parlamentarischen Geschäftsführern übereingekommen, dass wir jetzt, auch weil wir einen kleinen Empfang für die gewählten Richter vorbereitet haben, eine Unterbrechung der Sitzung vornehmen, circa eine halbe Stunde, sodass ich vorschlage, wir setzen die Sitzung um 11.00 Uhr fort.
Wahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses und dessen Vertreters gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung
des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 14 und 15 des Thüringer Richtergesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/1017
Ich möchte noch folgenden Hinweis geben: Gemäß § 14 Nr. 1 des Thüringer Richtergesetzes gehören dem Richterwahlausschuss acht vom Landtag berufene Abgeordnete an. Diese Abgeordneten und ihre Vertreter werden zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden gewählt. Jede Landtagsfraktion muss mindestens mit einem Abgeordneten vertreten sein. Die Wahlvorschläge der Fraktion der AfD erhielten in der 7. und 19. Sitzung nicht die erforderliche Mehrheit. Ein neuer Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 6/1017 vor.
Meine Damen und Herren, gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. – Es gibt Widerspruch, dann findet eine geheime Wahl statt. Dazu wird wie folgt verfahren. Ich erläutere den Stimmzettel: Für die Wahl erhält jede und jeder Abgeordnete einen Stimmzettel. Es kann entweder Ja, Nein oder Enthaltung angekreuzt werden.
Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen, und die bekannten Wahlhelfer auch zu ihrem Ort. Danke.
Adams, Dirk; Becker, Dagmar; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Brandner, Stephan; Bühl, Andreas; Carius, Christian; Dittes, Steffen; Emde, Volker; Engel, Kati; Fiedler, Wolfgang; Floßmann, Kristin; Geibert, Jörg; Gentele, Siegfried; Grob, Manfred; Gruhner, Stefan; Hande, Ronald; Harzer, Steffen; Hausold, Dieter; Helmerich, Oskar; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Huster, Mike; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; König, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Kräuter, Rainer; Krumpe, Jens; Kubitzki, Jörg; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank.
Lehmann, Annette; Lehmann, Diana; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Liebetrau, Christina; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja;
Mohring, Mike; Möller, Stefan; Mühlbauer, Eleonore; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Pelke, Birgit; Pfefferlein, Babett; Dr. Pidde, Werner; Primas, Egon; Reinholz, Jürgen; Rosin, Marion; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Scherer, Manfred; Dr. Scheringer-Wright, Johanna; Schulze, Simone; Siegesmund, Anja; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thamm, Jörg; Tischner, Christian; Dr. Voigt, Mario; Walk, Raymond; Walsmann, Marion; Warnecke, Frank; Wirkner, Herbert; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold; Zippel, Christoph.
Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit zu wählen? Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Wahlergebnis bekannt: Abgegebene Stimmen 47, gültige Stimmzettel 47, anwesende Abgeordnete zur Sitzung 90. Mit Ja stimmten 29, mit Nein 15, 3 enthielten sich. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.
Ich frage die Fraktion der AfD, ob sie den Wahlvorschlag aufrechterhält und wir in einen zweiten Wahlgang gehen.
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Stiftungsrats der Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/963
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 der Stiftungssatzung wird in den Stiftungsrat, der aus sieben Mitgliedern besteht, ein Mitglied und dessen Stellvertreter vom Thüringer Landtag berufen, die nicht Abgeordnete sein müssen. Herr Spring wurde in der 7. Sitzung am 26. Februar 2015 als stellvertretendes Mitglied gewählt. Da Herr Spring mittlerweile durch die Landesregierung als Stiftungsratsmitglied berufen wurde, ist an seiner Stelle ein neues stellvertretendes Mitglied zu wählen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 6/963 vor. Vorgeschlagen wurde Frau Abgeordnete Meißner, CDU.
Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen.
Dann stimmen wir über den Wahlvorschlag ab. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist Frau Meißner einstimmig vom Landtag in diesen Stiftungsrat gewählt. Ich gratuliere und gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen.
Bestimmung von zwei weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen und Gruppen für den Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und DIE LINKE - Drucksache 6/973 dazu: Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/942
Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 16, Abs. 3 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk hat der Thüringer Landtag rechtzeitig vor Ablauf der Amtsperiode des MDR-Rundfunkrats am 7. Dezember 2015 zwei weitere gesellschaftlich bedeutsame Organisationen und Gruppen zu bestimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 6/973 vor. Vorgeschlagen wurden durch die Fraktion der CDU der Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen e. V. und durch die Fraktion Die Linke der BUND, Landesverband Thüringen e. V.
Auch hier kann gemäß § 46 Abs. 2 bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Widerspricht ein Mitglied? Das kann ich nicht erkennen.
Dann stimmen wir durch Handzeichen über den Wahlvorschlag ab. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU und der fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei den Stimmenthaltungen der Fraktion der AfD ist dieser Wahlvorschlag angenommen. Ich gratuliere und gehe davon aus, dass beide Vereine die Wahl annehmen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
a) Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/226 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 6/1019
b) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/829 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 6/985
dazu: Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 6/1053
c) Kosten eines Schülers an einer staatlichen Schule Antrag (Entschließung) der Fraktion der CDU - Drucksache 6/227 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 6/1020
Das Wort hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung zu den drei Tagesordnungspunkten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe die Ehre, aus dem Bildungsausschuss Bericht zu erstatten. Durch Beschluss des Landtags in seiner 7. Plenarsitzung
vom 26. Februar 2015 wurde zunächst der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zum Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft gemeinsam mit dem Entschließungsantrag der CDU mit dem Titel „Kosten eines Schülers an einer staatlichen Schule“ an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport federführend sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und den Haushalts- und Finanzausschuss mitberatend überwiesen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 21. Plenarsitzung vom 9. Juli 2015 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der für beide Gesetzentwürfe federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf der CDU in seiner 3. Sitzung am 17. März 2015 und in seiner 6. Sitzung am 19. Mai 2015 beraten. In seiner 12. Sitzung am 1. September 2015 wurden beide Gesetzentwürfe gemeinsam beraten und die entsprechenden Beschlussempfehlungen gefasst.
Auch wenn seitens der regierungstragenden Fraktionen angeboten wurde, die vereinbarte mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung und die Anhörung zum Gesetzentwurf der CDU gemeinsam durchzuführen, lehnte die CDU eine gemeinsame Anhörung ab und bestand ihrerseits auf einer schriftlichen Anhörung sämtlicher 158 Schulen in freier Trägerschaft, die auch stattgefunden hat. Zum Gesetzentwurf der CDU sind daraufhin schriftliche Stellungnahmen von diversen Schulträgern eingegangen. Im Wesentlichen wurde seitens der Anzuhörenden beispielsweise die Absicht des CDU-Gesetzentwurfs zur Höhe der Finanzierung positiv eingeschätzt. Auch die Regelungen zur Entbürokratisierung und Vereinfachung bei der Lehrkräftegenehmigung wurden begrüßt. Andere Stellungnahmen, wie zum Beispiel die der GEW, werteten den Entwurf der Landesregierung als angemessener.