Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20 – Aktuelle Stunde. Alle Fraktionen haben jeweils eine Aktuelle Stunde eingereicht. Jede Fraktion hat in der Aussprache eine Redezeit von 5 Minuten für das Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten. Bei fraktionslosen Abgeordneten beträgt die Gesamtredezeit in der Aktuellen Stunde 5 Minuten. Diese Gesamtredezeit kann aufgeteilt werden auf die beantragten Themen zur Aktuellen Stunde.
Verursachung von Schäden durch Asylbewerber im Freistaat Thüringen“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/1010
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Der britische Politologe Anthony Glees sagte gestern im Deutschlandfunk, dass in Großbritannien der Eindruck vorherrsche, die Deutschen haben den Verstand verloren. Wörtlich bezeichnete er die bunte Spaßrepublik Deutschland als „HippieStaat“.
Es sind nicht die Deutschen, die ihren Verstand verloren haben. Die Deutschen, sehr verehrte Damen und Herren, sind ein duldsames und genügsames Volk.
Aber mir ist kein Bespiel in der Geschichte bekannt, wo sich eine politische Klasse so sehr an der Zukunft des eigenen Volkes versündigt hat wie im Deutschland der letzten Jahrzehnte.
Aufgrund der herrschenden Fehlanreize kommen Millionen Menschen zu uns ins Land. Die Mehrzahl ist jung, männlich und muslimisch. Diese Menschen, meine Damen und Herren, sind keine Bereicherung, sie sind eine Belastung für uns, finanziell und den Zusammenhalt unseres Staatswesens betreffend.
Und dann steht unser Ministerpräsident Bodo Ramelow, der heute leider abwesend ist, mit der Flüstertüte in der Hand am Bahnhof in Saalfeld und empfängt 500 von ihnen.
Und er macht Aussagen, die angesichts des Asylorkans, der über unser Land hinweggeht, in die Geschichte eingehen werden, weil sie eben nicht am 1. April ausgestoßen wurden. Er rief „Inschallah“ und „Das ist der schönste Tag meines Lebens!“.
Ich fordere Herrn Ramelow zum Rücktritt auf und er soll sein Kindergartenkabinett bitte direkt mitnehmen. Dieses Land braucht Neuwahlen und dieses Land braucht diese Neuwahlen sofort, sehr verehrte Kollegen Abgeordneten.
Die Auswirkungen der völlig falsch angelegten Asylpolitik sind, anders als die der desaströsen Europolitik, nicht in digitalen Zahlen zu verstecken. Sie werden für die Menschen in unserem Land zu einem alltäglichen Erleben und Erleiden. Bei den Ausschreitungen von Asylbewerbern in Suhl am 19. August wurden neben sieben Polizeiwagen auch vier Privatfahrzeuge beschädigt. Noch schlimmer, eine Privatperson wurde so schwer verletzt, dass sie bis auf Weiteres ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Existenz dieses Handwerkers ist gefährdet. Kommt die Landesregierung für die entscheidenden Schäden auf? Nein. Fehlanzeige. Die AfD Thüringen kümmert sich um diese schwer betroffene Familie in Suhl. Wir helfen den Bürgern, die von dem Staat, für den sie jeden Tag arbeiten gehen, alleingelassen werden, sehr verehrte Kollegen Abgeordneten.
In Eisenberg, am Standort der Erstaufnahmestelle des Landes, wurde im Jahr 2014 ein neuer Höchststand an Ladendiebstählen erreicht. 73 nichtdeutsche Staatsangehörige gehören zu den Tatverdächtigen. Genau das gleiche Bild in Suhl. Gemäß einem Pressebericht in der „Welt“ vom 31. August 2015 äußerte der parteilose Bürgermeister der kreisfreien Stadt, Herr Triebel, dass laut der neuen Polizeistatistik die Zahl der Kaufhausdiebstähle in Suhl in letzter Zeit um 50 Prozent gestiegen sei. Die Täter kämen laut Triebel vor allem aus dem Westbalkan. In der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Henke führt die Landesregierung aus, grundsätzlich erfolgen in Thüringen weder durch das Land noch durch die Kommunen, unabhängig von der Nationalität des Täters oder der Täterin, Erstattungen für finanzielle Schäden aufgrund von einfachem Diebstahl. Bürger und Wirtschaft haben den Schaden und sie bleiben darauf sitzen. Das ist ein Skandal.
Das gilt auch für Bürger deutschlandweit. In Koblenz fährt ein Fahrrad fahrender Asylbewerber in ein Auto rein – 2.500 Euro Schaden. Im hessischen Dillenburg passiert dasselbe – 2.000 Euro Schaden. Die Geschädigten dürfen den Schaden selbst bezahlen, da Asylbewerber über keine Haftpflichtversicherung verfügen und meistens auch über kein Vermögen, welches gepfändet werden könnte. Sehr verehrte Landesregierung, falls Sie überhaupt noch denken können, dann denken Sie immer daran:
Ein Rechtsstaat ohne Gerechtigkeit zehrt von einer endlichen Ressource, ohne die er nicht überleben kann, dem Vertrauen seiner Bürger. Vielen Dank.
Herr Höcke, vielleicht darf ich Ihnen im Nachgang Ihrer Rede auch noch einmal nahelegen, über Ihre Wortwahl nachzudenken. Weder ist der Ministerpräsident eine „Lachnummer“, noch handelt es sich um ein „Kindergartenkabinett“, sondern es handelt sich um unsere Landesregierung. Und ich würde Sie daher auch rügen für diese Wortwahl. Ich bitte Sie, das künftig zu berücksichtigen.
Dafür, dass die Kollegin Berninger Sie einen „Arsch“ nannte, kriegt sie aber auch einen Ordnungsruf.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema der Aktuellen Stunde heute ist wichtig und es lohnt die Diskussion, besonders vor dem Hintergrund der weiter steigenden Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen. Dennoch ist eine Aktuelle Stunde aus meiner Sicht nicht der optimale Rahmen, um umfassend zu diskutieren und nicht nur ein paar Grundpositionen auszutauschen. Und, Herr Höcke, wir diskutieren heute hier nicht über Straftaten, denn dann hätten Sie das Thema der Aktuellen Stunde anders wählen müssen, sondern wir diskutieren heute über Schäden, die eventuell Asylbewerber und Ausländer in unserem Land verursachen, nicht über Straftaten. Das ist ein völlig
anderer Komplex und dann sollten Sie das Thema das nächste Mal auch so wählen, dass es hier reinpasst.
Beim Thema der Schadensregulierung und der Haftung von Asylbewerbern ist die Rechtslage nämlich sehr eindeutig, meine Damen und Herren. Wie jeder Deutsche und jeder andere hier lebende Ausländer ist auch jeder Asylbewerber und Flüchtling verpflichtet, für die von ihm verursachten Schäden aufzukommen und mit seinem persönlichen Vermögen zu haften, unbegrenzt.
Diese Regelung führt jedoch ins Leere und das werde ich gleich ausführen, meine Damen und Herren. Ein praktisches Beispiel, um es einmal zu erläutern, worüber wir heute hier wirklich reden sollten, und zwar ganz plastisch: Stellen Sie sich vor, ein Asylbewerber in Erfurt fährt mit seinem aus Spenden erhaltenen Fahrrad im Straßenverkehr, missachtet die Vorfahrt an einer Kreuzung und verursacht einen Unfall mit Personenschäden. Ein Szenario, was in Deutschland jeden Tag, egal ob mit oder ohne Beteiligung eines Asylbewerbers, passiert. Der Asylbewerber, der die Vorfahrt missachtet hat, ist hier zur Haftung verpflichtet. Doch womit soll er denn haften und den entstandenen Schaden regulieren? Der Asylbewerber hat in der Regel kein Vermögen, kann somit auch nicht zur Haftung herangezogen werden und leistet keine Zahlungen. Derjenige, der den Schaden hat, bekommt kein Geld, es sei denn, er hat eine eigene Haftpflichtversicherung mit einer Ausfallschutzregelung, die auch zahlt, wenn der Verursacher des Schadens sich eine Schadensregulierung nicht leisten kann. Das ist aber in der deutschen Versicherungslandschaft leider noch die Ausnahme und kostet in der Regel auch etwas mehr Geld. Somit bleibt der Bürger, der den Schaden aus so einem Szenario hat, in der Regel auf den Kosten sitzen. Gleiches gilt auch für den Deutschen, der keine Haftpflichtversicherung hat und einen ähnlichen Schaden verursacht. Der Asylbewerber bräuchte also eine Privathaftpflichtversicherung, um den von ihm verursachten Schaden regulieren und ausgleichen zu können. Der Begriff „Privathaftpflichtversicherung“ führt hier leider leicht in die Irre, meine Damen und Herren, denn die Privathaftpflichtversicherung ist eben keine Pflichtversicherung wie die Kfz-Haftpflicht, sondern das Wort „Pflicht“ bezieht sich hier lediglich auf die Pflicht des Privaten zur Haftung, die von ihm verursachten Schäden zu regulieren. Diese Pflicht zur Haftung deckt eben eine private Haftpflichtversicherung ab, wenn der Schaden nicht mutwillig oder vorsätzlich verursacht wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren – da brauche ich von Ihnen keine Belehrungen, Herr Brandner –, wir müssen dieses Thema völlig nüchtern betrachten, ohne Schaum vor dem Mund,
aber auch ohne rein ideologiebezogene und -begründete Verklärung von Tatsachen. Es gibt Schäden, die von Asylbewerbern verursacht werden, genauso wie es Schäden gibt, die von Deutschen verursacht werden. Beide sind zur Haftung verpflichtet. Der Deutsche oder der hier lebende Ausländer kann eine Privathaftpflichtversicherung abschließen oder haftet, wenn er das eben nicht tut, mit seinem privaten Vermögen. Der Asylbewerber, der diese Möglichkeit auch hat, kann das genauso tun. Aber will denn hier ernsthaft jemand den Asylbewerber zwingen, von seinen monatlichen Leistungen, die geringer sind als die Leistungen nach SGB II, selbst eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen, obwohl er noch nicht einmal richtig deutsch versteht, geschweige denn einen gültigen Aufenthaltsstatus hat?
Das Problem mit der Argumentation wegzudiskutieren, man könne hier keine generelle Regelung finden, weil man damit die Asylbewerber zu einer Gruppe stigmatisieren würde, von der besondere Gefahren ausgehen, funktioniert aber auch nicht, meine Damen und Herren. Von Asylbewerbern gehen im Durchschnitt nicht mehr Gefahren aus als von hier lebenden anderen Bürgern.