da gute Erfahrungen, das wird so weitergehen. Wir brauchen die Investitionen von den Stadtwerken, von den Bürgern, dann kann man sie auch von den Privatinvestoren wegnehmen.
Anfang dieser Woche war ich in Schmalkalden-Meiningen und habe mich mit dem Landrat über Wind unterhalten. Ich habe ihn gefragt: Wie geht ihr eigentlich mit den privaten Windinvestoren um? Darauf sagte er: Wie meinen Sie das jetzt – Privatinvestoren? Wir planen ein großes Windvorranggebiet mit Millionen Investitionen. Das machen wir natürlich selbst mit unseren Stadtwerken, mit der Sparkasse, genossenschaftlichen Banken und Bürgerbeteiligung. Wir wollen Wertschöpfung in der Region schaffen und dazu brauchen wir gerade in Regionen, die von
Wegzug gebeutelt sind, Einnahmen, gerade im ländlichen Raum, wo Sie sich ja eigentlich auch starkmachen.
Sehr geehrte CDU-Fraktion, Sie dagegen stellen sich mit Ihrer totalen Verweigerungshaltung wieder einmal gegen regionale Wertschöpfung im ländlichen Raum.
Eigentlich bin ich aber auch ganz froh, dass Sie dieses Thema immer wieder herbringen, denn Sie zeigen immer mehr deutlich, wie Ihre CDU-Energiepolitik tatsächlich aussieht. Sie haben die Solarenergie im Bund auf einen neuesten Tiefstand gebracht. Das gab es noch nie in den letzten acht Jahren, dass so wenig in bürgerfreundliche Photovoltaik investiert wurde, obwohl sie seit acht Jahren um 80 Prozent in den Kosten gesenkt ist. Die Bioenergie haben Sie mit Ihrer EEG-Novelle im letzten Jahr ebenfalls beerdigt. Das ist eine Schande für den ländlichen Raum für Thüringen.
Da fragen sich doch die Leute: Warum machen Sie das eigentlich? Warum machen Sie das? Ganz einfach, die Energie muss irgendwo herkommen. Auch in der AfD-Fraktion kommt der Strom irgendwo aus der Steckdose – oder? Ganz einfach, Sie schützen deutschlandweit Ihre Energiedinosaurier und setzen sich statt für Wertschöpfung in unserem Thüringen für Braunkohle in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen ein. Erst am 1. Juli – ist noch gar nicht so lange her – haben Sie im Bund 1,4 Milliarden Euro der Bürgerinnen und Bürger in die Hand genommen und den abgeschriebe
nen Braunkohlekraftwerken in Sachsen-Anhalt, in Rheinland-Pfalz, in der Lausitz – den vier Großkonzernen – in den Schlot geworfen. Schon allein die Thüringer Stromkunden und Steuerzahler zahlen nur für diese kleine Aktion jedes Jahr 35 Millionen Euro. Das können wir gut für unsere Schulen und Kindergärten gebrauchen, sehr geehrte Damen und Herren.
Sie zahlen das für fortgesetzte Umweltverschmutzung und für die Renditen von RWE, Vattenfall und der MILBRAG.
Die ältesten – nicht ganz – können doch sofort abgeschaltet werden. Das hat selbst Herr Gabriel vorgeschlagen. Die ältesten betroffenen Braunkohlekraftwerke, Herr Emde, die sind älter als Sie selbst. Die wurden gebaut, da sind Sie noch gar nicht geboren worden.
Sehr geehrter Herr Gruhner, zum Beispiel das Kraftwerk in Weißweiler, das wurde zu Zeiten gebaut, das ist so alt, da waren Sie noch gar nicht geboren, da waren Sie noch 20 Jahre lang Quark im Schaufenster gewesen. Und solche alten Kraftwerke sollen die Zukunft Ihrer Energiepolitik sein! Da kann man nur sagen: Gute Nacht, Deutschland!
Liebe CDU-Fraktion, ich probiere es noch mal: Ich bitte Sie, kehren Sie von Ihrem energiepolitischen Irrweg um. Unterstützen Sie uns in Thüringen für starke Stadtwerke, für Zukunftsinvestitionen, für Umweltschutz und regionale Wertschöpfung, für unsere Städte und Kommunen mit erneuerbaren Energien.
In einem ersten Schritt müssen wir Ihnen heute schon wieder dabei helfen und müssen leider Ihren Antrag ablehnen. Vielen Dank.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir eine weitere Wortmeldung vor. Herr Abgeordneter Harzer, Fraktion Die Linke. Herr Kollege, Sie haben noch 52 Sekunden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, zu dem Wildwuchs muss ich noch etwas sagen. Irgendwie verstehe ich Ihre Argumentation nicht,
Wir wissen, bei Windrädern im Außenbereich ab 50 Metern greift das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Was haben wir dann beim Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz? Dann sind wir im Bundesnaturschutzgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz und zusätzlich auch noch im Baugesetzbuch und den weiteren Vorschriften, die dort angewandt werden müssen. Hier kann also kein Wildwuchs entstehen. Es ist nicht so, er stellt einen Bauantrag und die Behörde genehmigt. Wenn die Behörde dieses macht, dann ist die Behörde unfähig, dann sollte man darüber nachdenken, die dort sitzen, auszutauschen.
Herr Gruhner, ansonsten für Ihre juristischen Bemerkungen zu mir noch besten Dank, das zeigt, wie gut die Ausbildung in der Thüringer Verwaltungsschule ist. Danke schön.
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Jetzt hat die Landesregierung das Wort. Herr Staatssekretär Sühl.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich sehr, im Namen der Landesregierung zum Antrag der CDUFraktion Stellung nehmen zu können. Der Landtag hat sich bereits mehrfach mit dem Ausbau der Windenergie in Thüringen beschäftigt und es bleibt dabei: Die Regierungskoalition hat sich zum Ziel gesetzt, dass Thüringen seinen Energiebedarf mittelfristig zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken kann.
Dazu muss die Energiegewinnung durch Windenergie ausgebaut werden. Im Koalitionsvertrag haben wir eine entsprechende Zielstellung vereinbart. Wir wollen Windenergie nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger ausbauen. Wir setzen dabei auf den breiten Dialog und die bislang bewährten Instrumente der Regionalplanung. Die Steuerung durch die Regionalen Planungsgemeinschaften ermög
licht es, die Interessen der Windenergienutzung mit den örtlichen Belangen und denen der Bürgerinnen und Bürger gemeindeübergreifend zu koordinieren und zu einem vernünftigen Ausgleich zu bringen.
Wie Sie wissen, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat das Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2012 eine Grundsatzentscheidung zur Steuerung der Windenergie getroffen. Diese Grundsatzentscheidung konnte von den Regionalen Planungsgemeinschaften in Thüringen – und übrigens auch in ganz Deutschland – bis zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht berücksichtigt werden, also auch nicht bei der Entscheidung der Genehmigung der Regionalpläne durch die Vorgängerregierung. Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat die Anwendbarkeit dieser Entscheidung auf die Regionalpläne in Thüringen in zwei Fällen bestätigt. Rechtswirksam aufgehoben ist die Steuerung der Windenergie allerdings bisher lediglich für den Regionalplan Ostthüringen, allerdings bereits zum zweiten Mal. Der von manchen beschriebene ungeregelte Bau von Windkraftanlagen könnte derzeit allenfalls also in der Planungsregion Ostthüringen drohen. Die Vorranggebiete Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten in den übrigen drei Regionalplänen gelten unverändert und sorgen so weiterhin für einen geregelten Ausbau. Die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Keller, hat mehrfach – und nicht zuletzt auch schriftlich – der Präsidentin der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen mitgeteilt, welche Voraussetzungen für eine befristete Untersagung raumbedeutsamer Windenergieanlagen vorliegen müssen. Sie hat die Präsidentin aufgefordert, diese Voraussetzungen zu schaffen. Für die Untersagung ist lediglich ein Entwurf für einen neuen sachlichen Teilregionalplan Windenergie sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens erforderlich. Die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen kann damit selbst steuern, wo zukünftig Windenergieanlagen errichtet werden und wo nicht. Der drohende Wildwuchs wird so verhindert. Bisher verharrt die Planungsgemeinschaft Ostthüringen allerdings in Untätigkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Sie nehmen für sich in Anspruch, die Belange der Regionalen Planungsgemeinschaften zu vertreten. Nun, für das Handeln der Regionalen Planungsgemeinschaften sprechen Sie offensichtlich nicht, denn die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen hat beschlossen und öffentlich verkündet, einen sachlichen Teilregionalplan Windenergie vorzuziehen, in diesem Jahr den Entwurf vorzulegen und die Beteiligung einzuleiten. Das ist der richtige Weg.
Damen und Herren Abgeordneten der CDU, eine landesweite staatliche Regelung, weil eine Planungsgemeinschaft nicht willens ist, ihre eigenen Möglichkeiten zu nutzen? Mittelthüringen erstellt den Teilplanentwurf Windenergie sogar vorsorgend, denn das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar gegen den Windplan ist noch gar nicht in Kraft.
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft unterstützt die Entscheidung und Vorgehensweise der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen vollständig. Sie ist vorbildlich und ein gutes Beispiel dafür, wie es geht. Obwohl ich eine bevorstehende Unwirksamkeit der Regionalpläne in Nordthüringen und Südwestthüringen derzeit nicht sehe, empfehle ich auch diesen beiden Planungsregionen, einen sachlichen Teilregionalplan Wind vorzuziehen, um neue Vorranggebiete Windenergie zu identifizieren.
Mit der Länderöffnungsklausel des § 249 Abs. 3 Baugesetzbuch wird es den Ländern ermöglicht, bis Ende 2015 eigene Landesgesetze zu erlassen. Darüber ist hier in der 10. Sitzung am 26. März 2015 schon umfassend diskutiert worden. Es bleibt dabei, von dieser Möglichkeit wird Thüringen keinen Gebrauch machen, denn es gibt keinen vernünftigen Grund, dies zu tun. Es wäre nicht im Sinne eines verantwortlichen Umgangs mit der Energiewende. In Bezug auf das von Ihnen vorgeschlagene Moratorium wird immer wieder – Herr Gruhner hat es auch getan – das Land Schleswig-Holstein angeführt. Schauen Sie sich bitte genau an, was dort in Schleswig-Holstein passiert und wie die Unterschiede zwischen Schleswig-Holstein und Thüringen sind – und die sind erheblich. In Schleswig-Holstein stehen 1,7 Prozent der Landfläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung. In Thüringen sind es derzeit 0,31 Prozent, in Schleswig-Holstein also fast das Sechsfache. Unser Koalitionsvertrag – wie Sie wissen – sieht 1 Prozent der Fläche vor. In Schleswig-Holstein stehen derzeit über 3.000 Windenergieanlagen, in Thüringen sind es knapp über 700.
Die installierte Leistung ist in Schleswig-Holstein etwa fünfmal höher als in Thüringen, die Zahl der mit der Windenergie verbunden Arbeitsplätze übrigens auch.
In Schleswig-Holstein werden die Regionalpläne, meine Damen und Herren, durch die oberste Landesplanungsbehörde erstellt und nicht durch kommunal getragene Planungsgemeinschaften wie in Thüringen. Die kommunalen Handlungsmöglichkeiten sind in Thüringen weitaus größer als in Schleswig-Holstein.