Protocol of the Session on July 10, 2015

In Schleswig-Holstein werden die Regionalpläne, meine Damen und Herren, durch die oberste Landesplanungsbehörde erstellt und nicht durch kommunal getragene Planungsgemeinschaften wie in Thüringen. Die kommunalen Handlungsmöglichkeiten sind in Thüringen weitaus größer als in Schleswig-Holstein.

Aber neben den Unterschieden gibt es auch eine wichtige Gemeinsamkeit bei der Vorgehensweise: In beiden Ländern sollen schnellstmöglich sachliche Teilpläne Windenergie aufgestellt werden. Das Windenergieplanungssicherstellungsgesetz Schleswig-Holsteins enthält nämlich den Passus, dass unverzüglich neue Regionalpläne aufzustellen sind, sodass im Einzelfall neue Windvorranggebiete zum Tragen kommen. Von einem Stopp der Windenergie in Schleswig-Holstein kann also gar keine Rede sein und auch in Thüringen wollen wir keinen Stopp – auch keinen zeitweiligen, sehr geehrte Frau Tasch –, sondern eine abgestimmte und sorgfältig geplante Weiterentwicklung.

(Beifall SPD)

Ich fasse zusammen. Erstens: Die Planungsregion Ostthüringen kann Wildwuchs verhindern, wenn sie als zuständige regionale Planungsgemeinschaft die notwendigen Voraussetzungen für eine Untersagung schafft. In den übrigen drei Planungsregionen gilt derzeit weiterhin der Regionalplan mit der Konzentrationswirkung für die Errichtung von Windenergieanlagen.

Zweitens: Schleswig-Holstein und Thüringen sind aufgrund ihrer unterschiedlichen kommunalpolitischen Verfasstheit und des vollständig verschiedenen Ausbaugrads nur bedingt vergleichbar. Die Strukturen in Thüringen sind stärker kommunal geprägt. Den Vorgehensweisen in beiden Ländern ist gemeinsam, dass Regionalpläne bei aller gebotenen Gründlichkeit zügig aufzustellen sind, um die Windenergieanlagen in den geeigneten Stellen zu konzentrieren und Beeinträchtigungen zu verhindern.

Drittens: Eine Einschränkung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten ist in Thüringen weder geplant noch wäre dies zielführend. Die Regionalen Planungsgemeinschaften sind handlungsfähig und können schnell und koordiniert die Windenergienutzung im eigenen Interesse steuern. Mittelthüringen beweist das. Wie im Koalitionsvertrag verabredet, werden wir einen Windenergieerlass für die Regionalen Planungsgemeinschaften verabschieden und so die Voraussetzung für den geregelten Bau von Windenergieanlagen schaffen. Der Entwurf des Erlasses soll nach abschließender Abstimmung innerhalb der Landesregierung in den nächsten Tagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht nur den Regionalen Planungsgemeinschaften übergeben, sondern auch veröffentlicht und den betroffenen Landtagsausschüssen zugeleitet werden, sodass ein transparenter und breit angelegter Dialog möglich wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Ausbau der Windenergie ist ein vorrangiges Ziel der Landesregierung und der Koalition. Mit den Regionalplänen der Regionalen Planungsgemeinschaften verfügt Thüringen über bewährte und

(Staatssekretär Dr. Sühl)

geeignete Instrumente. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Eine Ausschussüberweisung ist mir bislang nicht angezeigt. Das bleibt offenkundig auch dabei. Ein Geschäftsordnungsantrag. Herr Abgeordneter Emde.

Zur Abstimmung, Herr Präsident, bitte ich um namentliche Abstimmung.

Wir stimmen daher, weil keine Ausschussüberweisung beantragt ist, direkt über den Antrag der CDU in der Drucksache 6/833 ab. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.

Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Es erhebt sich kein Widerspruch, dann bitte ich um Auszählung.

Ich verkünde das Ergebnis der Abstimmung. Es wurden 89 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 44 Abgeordnete, mit Nein stimmten 45 Abgeordnete (namentliche Abstimmung siehe Anlage 4). Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 22

Fragestunde

Die erste Frage in der Drucksache 6/843 trägt Frau Abgeordnete Henfling, Bündnis 90/Die Grünen, als Fragestellerin vor.

Vielen Dank.

Kulturpolitikforschung in Thüringen

Derzeit wird in Deutschland kaum Forschung zur Kulturpolitik betrieben. Forschungsinstitutionen wie das Institut für Kulturpolitik der Universität Hildesheim – UNESCO Chair Cultural Policy for the Arts in Development – stellen neben einzelnen außeruniversitären Einrichtungen, wie das Institut für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft, eine Seltenheit dar. Dem aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass die Forschung zur Kulturpolitik verstärkt gefördert werden soll. Bundesbildungsministerin, Prof. Dr. Johanna

Wanka, stellte im Frühjahr 2015 das Programm für Nachwuchswissenschaftler im Rahmen der Exzellenzinitiative 2017 bis 2027 vor; in dessen Rahmen beabsichtigt die Bundesregierung, 1 Milliarde Euro für bis zu 1.500 Juniorprofessuren bereitzustellen. Thüringen beschreibt sich selbst als historisch gewachsenes und über die Landesgrenzen hinaus ausstrahlendes Kulturland. Mit den Kulturentwicklungskonzeptionen in zwei Modellregionen wurden selbstreflexive, partizipative Prozesse über Kultur und Kulturpolitik im Freistaat angestoßen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewerten die für Kultur zuständige Thüringer Staatskanzlei sowie das für Wirtschaft zuständige Ministerium den aktuellen Stellenwert der Kulturpolitikforschung im Kulturland Thüringen?

2. Könnte nach Auffassung der Landesregierung die Schaffung einer Juniorprofessur – mit TenureTrack-Option – für inter- und transdisziplinäre Kulturpolitikforschung, Governance und empirische Kulturforschung aus Mitteln des derzeit geplanten Programms für Nachwuchswissenschaftler der Bundesregierung einen Beitrag zur Profilierung Thüringens als Kulturland leisten?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Potenziale der Kulturpolitikforschung ein, um Lösungen für künftige Herausforderungen der Kulturpolitik wie demografischer Wandel, Migration, Inklusion, Digitalisierung und Wandel der Interessen der Kulturnutzerinnen und -nutzer finden zu können?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatssekretärin Winter von der Staatskanzlei.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Frau Abgeordnete Henfling, für die Landesregierung beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Ergebnisse der bundesweiten Kulturpolitikforschung werden natürlich für die Weiterentwicklungen der Kulturlandschaft herangezogen. Gleichwohl ersetzen sie nicht die detaillierten Kenntnisse und Erfahrungen der kulturellen Akteure in Thüringen, sondern dienen als Grundlage, um Handlungsfelder und Ansätze zu identifizieren. Nach Kenntnis der Landesregierung wird Kulturpolitikforschung bisher nicht als Spezialisierung an einer der Thüringer Hochschulen betrieben. Gleichwohl befassen sich mit den künftigen Herausforderungen der Kulturpolitik wie demografischer Wandel, Migration, Inklusion, Digitalisierung und wandelnde Interessen der Kulturnutzerinnen und -nutzer eine Vielzahl von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus verschiedenen Disziplinen in

(Staatssekretär Dr. Sühl)

Thüringen. Dazu gehören unter anderem die Politikwissenschaften, die Soziologie, die Kunstgeschichte und die Kommunikationswissenschaften an der FSU Jena, die Medienwissenschaften an der Bauhausuniversität Jena, das Kulturmanagement an der Hochschule für Musik in Weimar sowie die Kommunikationswissenschaften der Universität Erfurt und der TU Ilmenau. Deren Leistungen in Lehre und Forschung werden auch zum Verständnis und zur Lösung der Probleme in diesem Feld beitragen. Auch die Forschungsstrategie der Thüringer Landesregierung zählt den Bereich kultureller und sozialer Wandel zu den neuen Schwerpunkten der Thüringer Forschungspolitik. Vorhaben in diesem Bereich können nach Maßgabe des Haushalts, insbesondere über die Richtlinie zur Förderung der Forschung durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft gefördert werden. Wissenschaft betone ich deshalb, weil, entschuldigen Sie, Frau Abgeordnete Henfling, Sie hatten das Thüringer Wirtschaftsministerium genannt, aber zu der Frage haben wir natürlich vor allem in dem Aspekt die Wissenschaftsabteilung des Wissenschaftsministeriums einbezogen. Antragsberechtigt sind, das wird wenige verwundern, die Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes, die im Rahmen ihrer Forschungsprofile autonom über die Antragstellung entscheiden. Ein expliziter Antrag zum Themenfeld Kulturforschungspolitik lag und liegt dem Wissenschaftsministerium bisher nicht vor.

Zu Frage 2: Hochschulautonomie – die Einrichtung und Widmung von Professorenstellen obliegt nach dem Thüringer Hochschulgesetz § 78 Abs. 1 den Hochschulen. Die Überprüfung frei werdender Hochschullehrerstellen, die zukünftige Verwendung der Stellen sowie die Ausschreibung der Hochschullehrerstellen obliegt dabei dem Präsidium nach Thüringer Hochschulgesetz. Es ist daher Aufgabe der Hochschulen zu prüfen, ob eine solche Professur eingerichtet werden soll und gegebenenfalls aus dem geplanten Bundesprogramm finanziert werden kann. Im Übrigen wird das Bundesprogramm im Kern auf die Etablierung besserer Karrierewege ausgerichtet und hat nicht vor, bestimmte Fachgebiete besonders zu fördern.

Zu Frage 3: Kulturpolitikforschung kann Daten und Analysen für die Herausforderungen, auch hier in Thüringen, für unsere Kulturpolitik liefern und wird daher von uns auch bei der Erarbeitung von Konzeptionen herangezogen. Beispielhaft kann man in Südthüringen die Netzwerkanalyse nennen, die wir in der Modellregion dort im Rahmen der Kulturentwicklungskonzeption einbezogen haben, die vom Institut für Kulturpolitik e. V. erarbeitet wurde. Danke.

Gibt es Nachfragen? Die kann ich nicht erkennen. Wir kommen zur nächsten Anfrage in Drucksache 6/849. Sie wird von Frau Abgeordneter Floßmann vorgetragen.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Vollzug der Thüringer Kommunalordnung

Laut amtlicher Statistik hat die Stadt Themar seit Stichtag 31. Dezember 2010 die Einwohnerzahl von 3.000 unterschritten. Laut § 46 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) muss die Stadt daher die Aufnahme in eine benachbarte Verwaltungsgemeinschaft beantragen. Mit Schreiben vom 13. Januar 2015 wurde der Antrag über das Amt für Kommunalaufsicht des Landratsamts Hildburghausen bei dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales eingereicht. Demnach strebt Themar nach meiner Kenntnis die Aufnahme in die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein an. Bis heute wartet die Stadt auf eine Antwort, die liegt jetzt zwischenzeitlich vor, aber die auf Entscheidung ihres Antrags. Gerade im Hinblick auf zukünftige Investitionen ist eine schnelle Antwort geboten.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Bearbeitungsstand befindet sich der Antrag der Stadt Themar?

2. Wann ist mit einer Entscheidung bezüglich der Aufnahme zu rechnen?

3. Von welchen Kriterien ist die Aufnahme von Themar in die Verwaltungsgemeinschaft Feldstein abhängig?

4. Wie rechtsverbindlich ist der § 46 Abs. 3 ThürKO für die Landesregierung im Hinblick auf die Gemeindeneugliederungen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze vom Ministerium für Inneres und Kommunales.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Floßmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Antrag der Stadt Themar und der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Feldstein vom 8. Januar 2015 auf Beitritt von Themar zur Verwaltungsgemeinschaft ist auf dem Dienstweg am 23.01.2015 im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales eingegangen. Nach erster Prüfung der Antragsunterlagen wurden ergänzende

(Staatssekretär Dr. Winter)

Antragsunterlagen am 16. März 2015 nachgereicht, sodass der Antrag der beteiligten Gemeinden auf Beitritt von Themar zur Verwaltungsgemeinschaft Feldstein nun vollständig im Ministerium für Inneres und Kommunales vorliegt.

Den Gemeinden wurde mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 15. Juni 2015 mitgeteilt, wie weiter mit dem Antrag verfahren wird. Insbesondere sind sie darauf hingewiesen worden, dass erst nach dem Vorliegen eines kommunalen Leitbildes „Zukunftsfähiges Thüringen“ und eines Vorschaltgesetzes, in dem unter anderem auch Vorgaben für freiwillige Zusammenschlüsse normiert werden sollen, ein Neugliederungsgesetz erarbeitet werden kann, in dem freiwillige leitbildgerechte Strukturen geregelt werden.

Bezüglich Frage 2 möchte ich auf die Antwort zu Frage 1 verweisen.

Das Gleiche gilt für Frage 3.