Protocol of the Session on July 9, 2015

das BMWF entsprechend finanziert werden. Dennoch dürfen wir dabei nicht vergessen, dass ein nicht unerheblicher Finanzierungsanteil aus der Wirtschaft an die Hochschulen kommt.

Noch ein anderer Punkt ist an dieser Stelle anzumerken: Wenn wir uns die Geschäftsberichte der Hochschulen – die müssten ja eigentlich einigen aus den Haushaltsberatungen bekannt sein – noch mal ansehen und auf die Frage schauen, wieviel Beschäftigte an den Hochschulen werden beispielsweise durch Drittmittel finanziert, dann zeigen sich für das Jahr 2014 1.206 Vollbeschäftigungseinheiten im Bereich des wissenschaftlichen Personals, die entsprechend drittmittelfinanziert werden. Die Folgen und auch die Gefahren dabei könnten beispielsweise sein, dass Veröffentlichungen von Forschungsergebnissen durch Unternehmen beeinflusst werden können oder – wie vorhin schon von meinem Fraktionskollegen Hausold gesagt – dass eine indirekte Beeinflussung der Drittmittelbeschäftigten durch die sogenannte „Schere im Kopf“ möglich ist, wenn sie entsprechend durch den Druck ihrer Auftraggeber möglicherweise Ergebnisse schönen oder in einer anderen Art und Weise beeinflussen. Das soll jetzt aber kein Bild sein, was ich hier für alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Thüringen über Drittmittel beschäftigt sind, an die Wand malen will. Ich will nur darauf aufmerksam machen, dass dies eine mögliche Gefahr sein kann und dass die Transparenz notwendig ist, um diesen Gefahren vorzubeugen.

Noch ein anderer Punkt: Auch in den Kleinen Anfragen in der vergangenen Legislaturperiode zur Frage der wehr- und sicherheitstechnischen Forschung an den Thüringer Hochschulen zeigte sich ein grundlegendes Problem. Denn die Hochschulen haben mit den Argumenten, dass entweder in der Regel nicht vollständig oder nur unzureichend dokumentiert sei, welche Projekte entsprechend die letzten Jahre beispielsweise durch das Bundesministerium für Verteidigung gefördert wurden oder darüber hinaus der Aufwand zu hoch sei, gesagt, es könnten keine entsprechenden Antworten vorgelegt werden. Damit aber die Hochschulen in unserem Sinn ihrem Auftrag gerecht werden können, muss eine breite gesellschaftliche und öffentliche Diskussion in diesem Fall beispielsweise auch zukünftig über die Zivilklausel geführt werden, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Um das tatsächlich zu können und nachweisen zu können, welche wehrund sicherheitstechnischen Forschungsprojekte in den letzten Jahren an den Hochschulen tatsächlich stattgefunden haben, auch dazu soll diese Transparenzleitlinie möglicherweise einen Beitrag leisten. Um vielleicht noch mal die Zahlen zu nennen, zumindest das, was öffentlich dokumentiert werden konnte, aber eben nur unzureichend vorlag: Das Bundesministerium für Verteidigung hat im Zeitraum von 14 Jahren über 3,5 Mil

lionen Euro der TU llmenau oder 1,5 Millionen Euro der FSU Jena gezahlt. Wofür diese Mittel genau eingesetzt wurden, verbarg sich dann allerdings hinter Zahlen und Buchstabenkombinationen, aus denen nicht ersichtlich wurde, was konkret aus den Forschungsergebnissen und aus der Projektförderung entsprechend geworden ist.

Nun ist prinzipiell aber erst noch mal festzuhalten: Die Kooperation zwischen Hochschulen und Unternehmen ist nach Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes mit der Wissenschaftsfreiheit sicherlich erst mal gedeckt. Allerdings entbindet der Satz „Kunst und Wissenschaft sowie Forschung und Lehre sind frei“ nicht von der gesellschaftlichen Aufgabe, die wissenschaftliche Einrichtungen und eben vor allem auch Hochschulen wahrnehmen sollten. Denn nicht umsonst wird in § 5 des Thüringer Hochschulgesetzes auch in deren Aufgaben beispielsweise formuliert, dass sie eine Verantwortung für soziale Gerechtigkeit tragen, für die Bewahrung der Lebens- und Umweltbedingungen und auch von Frieden. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, bedarf es eben der Möglichkeit, frei und ohne die Einflussnahme von außen und damit auch frei und ohne eine mögliche Einflussnahme der Wirtschaft lehren und forschen zu können. Um aber beurteilen zu können, wie groß tatsächlich der Einfluss ist, ist es notwendig, transparent zu machen, welche privatwirtschaftlichen Akteurinnen und Akteure möglicherweise Einfluss auf Prozesse und Projekte nehmen können und welche Projektergebnisse tatsächlich auch vorliegen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Noch eine zweite Möglichkeit des Einflusses von Unternehmen auf Hochschulen besteht, die nicht zu vernachlässigen ist und die auch durch eine bessere transparente Darstellung entsprechend dargelegt werden soll: die Stiftungsprofessur. Auch diese hat den Weg in den Antrag gefunden. Bei derzeit 48 Stiftungsprofessuren an den Thüringer Hochschulen sollte auch hier die Forderung der Interessenvertretung der Stiftungsprofessoren noch mal mit in den Blick genommen werden, denn der Stifterverband der deutschen Wissenschaft hat beispielsweise bereits im Jahr 2011 einen Code of Conduct vorgelegt, der Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Stiftungsprofessuren formuliert. Dort wird beispielsweise gefordert, dass die Einflussmöglichkeit von Geldgebern auf spätere Veröffentlichungen und Forschungsergebnisse auszuschließen ist. In dem vorliegenden Antrag wird auch vorgesehen, dass ein standardisiertes Berichtswesen eingeführt wird. Auch dies ist eine Forderung des Stifterverbands der deutschen Wissenschaft, denn auch hier in diesem Bereich gilt, wie schon gesagt, die Transparenz ist der Grundstein dafür, dass Interessenkonflikten hier auch in diesem Feld vorgebeugt wird, wenn Unternehmen durch die Fi

nanzierung von Stiftungsprofessuren Forschung in für sie relevanten Bereichen an den Hochschulen möglicherweise durchführen lassen wollen. Vor dem Hintergrund, dass in der Hochschulstrategie 2020 festgeschrieben ist, dass der Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Unternehmen zu stärken ist und dabei auch Stiftungsprofessuren nachhaltig verstetigt werden müssen, ist es auch in unserem Sinn, hier entsprechend die notwendige Transparenz zu schaffen, um aus Sicht der Stiftungsprofessorinnen und -professoren gute Rahmenbedingungen für die nächsten Jahre zu setzen.

Auch andere Bundesländer haben das schon vorgemacht, dass eine solche Transparenzleitlinie in einer sinnvollen Ausgestaltung möglich ist. In Niedersachsen liegt seit Februar dieses Jahres die sogenannte Leitlinie für die Transparenz in der Forschung vor. Als gemeinsame Position der Landeshochschulkonferenz und des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur wurde diese verabschiedet. In dem vierseitigen Papier werden die zentralen Punkte festgelegt, die der Transparenz von Projektförderung und Projektergebnissen entsprechen, wie diese hergestellt werden sollen. Auch die Kommunikation der Akteure in der Zivilgesellschaft und der Öffentlichkeit über Forschung und Wissenschaft soll damit verbessert werden sowie Daten und Übersichten zur Forschungskooperation entsprechend einem breiteren interessierten Publikum zugeleitet werden. Da bin ich noch einmal an dem Punkt, auch alle Bürgerinnen und Bürger in Thüringen, aber auch darüber hinaus, sollten die Möglichkeit haben zu wissen, was an den Hochschulen geforscht wird und welchen zivilgesellschaftlichen und welchen gesellschaftlichen Auftrag die Hochschulen damit wahrnehmen. Auch andere Bundesländer wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen mit dem Hochschulzukunftsgesetz oder auch Bremen sind weitere Beispiele. In der Novelle des Bremer Hochschulgesetzes ist geregelt, dass Hochschulen in einer öffentlich zugänglichen Forschungsdatenbank alle Projektmittel, die wesentlichen Inhalte und Zielsetzungen von Drittmittelprojekten sowie die Geldgeberinnen und Geldgeber und die Fördersumme sowie die Laufzeit der Projekte entsprechend benennen müssen. Zudem sollen Drittmittelverträge ab einer Fördersumme von 50.000 Euro unter Wahrung der gesetzlich schützenswerten Belange veröffentlicht werden. Wir zeigen also hier, wir sind keineswegs in irgendeiner Irrfahrt, wir sind hier auf einem Weg, den andere Bundesländer bereits wahrgenommen haben und den wir jetzt auch entsprechend wahrnehmen wollen, um eine Transparenz in der Thüringer Hochschullandschaft im Bereich der Forschung und der Wissenschaft auch tatsächlich herzustellen. Und wir beachten mit diesem Antrag auch eine Resolution des Deutschen Hochschullehrerverbands aus dem Jahr 2012, die erst im vergangenen Jahr noch einmal konkretisiert wurde. Dort heißt es, Zi

tat: „Universitäre Forschung ist grundsätzlich öffentliche Forschung. Geheime Forschung an Universitäten ist ein prinzipieller Widerspruch.“ Dem können wir hier nur zustimmen. Deswegen erachten wir die Umsetzung der hier geforderten Schaffung dieser Transparenzlinie als dringend notwendig. Der DHV hat in seiner Resolution auch deutlich formuliert, dass es Aufgabe des jeweiligen Landesgesetzgebers sein muss, den Grundsatz der Transparenz von Drittmittelforschung sowie Projekten eben entsprechend gesetzlich zu verankern. Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Drittmitteleinwerbung in Thüringen insgesamt transparenter zu machen, eine Open-Access-Strategie diesbezüglich zur geeigneten Veröffentlichung zu erarbeiten. Mit diesem Antrag legen wir heute den entsprechenden Grundstein, auch diesen Punkt des Koalitionsvertrags umzusetzen. Ich bitte Sie daher um die Zustimmung zu diesem Antrag.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der SPD hat sich Abgeordnete Mühlbauer zu Wort gemeldet.

Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren auf den Zuschauertribünen! Werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Kollege Schaft, Sie haben uns jetzt, glaube ich, einen vollumfänglichen Überblick über den Sachstand zur Transparenzrichtlinie in der Bundesrepublik Deutschland, der Problemdiskussion und auch den Probleminhalten gegeben. Ich kann mich Ihnen inhaltlich nur komplett anschließen. Nachdem ich nach einem Motto hier arbeiten möchte: „Es ist alles gesagt, nur nicht von jedem“, bitte ich, dass ich jetzt etwas einkürze, weil ich denke, die Wiederholung ist zwar manchmal im Lernprozess wichtig, aber auch nicht unbedingt erquickend und erfrischend. Aber ich darf mal kurz auf die Kollegin Muhsal eingehen und den Herrn Präsidenten, er ist leider nicht mehr im Raum, Christian Carius zitieren, der uns doch hier aufgefordert hat zu einem durchschnittlichen mitteleuropäischen Parlamentsniveau zurückzukommen. Das habe ich mir sehr zu Herzen genommen. Werte Kollegin Muhsal, Ihr Beitrag war kein Beitrag dazu, dieses Niveau zu erreichen.

(Beifall SPD)

Des Weiteren darf ich Ihnen nur anraten, wer des Lesens mächtig ist, hat einen wesentlichen Wissensvorsprung. Hier steht in diesem Antrag natürlich nicht, dass wir nur Thüringer Unternehmen in der Transparenzrichtlinie darstellen wollen. Sondern es steht hier, wir wollen uns den Thüringer

(Abg. Schaft)

Hochschulen widmen. Das ist auch richtig so, weil, für die sind wir verantwortlich. Wir sind verantwortlich, die Transparenz in diesem Bereich darzustellen. Wie gesagt, Transparency International hat es dargestellt, 1,3 Milliarden Euro Drittmittel gehen aus der Wirtschaft an die Hochschulen. Es ist richtig, diesen Weg zu gehen. Ich zitiere hier Prof. Bernhard Kempe, der gesagt hat: Stifter wollen konkrete Ergebnisse sehen. Das darf nicht zu einer „Schere im Kopf“ führen und es muss klar werden, dass Transparenz auch ein Freiheitskriterium der freien Hochschulen sein wird und sein muss. Diesbezüglich begrüße ich unsere Initiative als einen der richtigen, wichtigen Schritte, um die Freiheit der Wissenschaft vor wirtschaftlichen Interessen zu gewährleisten, denn dies ist eines der höchsten Gebote, die wir haben. Ich denke, wir können auch in Zusammenarbeit mit den Hochschulen und unserer Landesregierung die Leitlinien für Transparenz in Forschung und Wissenschaft erarbeiten und werden uns als Parlamentarier auch in den Dialogprozess mit einbringen, wie wir damit weiter umgehen.

Kollege Schaft hat es erwähnt, wie gesagt, Niedersachsen ist dort schon angekommen, Baden-Württemberg ebenfalls und Bremen sind die Nächsten, die uns folgen werden. Das heißt, das Thema ist nicht neu, sondern in der wissenschaftlichen Diskussion angekommen.

Noch zwei Anmerkungen zu der Partei, die immer die Freiheit der Wirtschaft fordert. Lassen Sie mich kurz sagen: Ihr Alternativantrag ist keine Alternative, vor allem keine für die Wirtschaft, denn neben den Landeshochschulen fordern Sie auch für Private rechtliche Erfassungen der Transparenz. Das heißt, Sie wollen im Prinzip noch in das Private mit reinsteuern und dieses ist für uns nicht tragbar und nicht haltbar. Aus diesem Grund lehnen wir diesen Antrag ab.

Wir bitten um breite Zustimmung für den Schritt zur Transparenzsicherung der freien Forschung und Entwicklung im Freistaat Thüringen. Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns weiterhin eine angenehme Debatte. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Abgeordnete Henfling zu Wort gemeldet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, ich glaube auch, dass hier schon sehr viel gesagt wurde. Dahin gehend herzlichen Dank an den Kollegen Schaft für die doch sehr aus

führliche Beschreibung der Situation und den Hintergrund unseres Antrags. Ich glaube, dieser Antrag ist ein sehr wichtiger und essenzieller Schritt in Richtung transparente Hochschule. Ich gebe der AfD da ausdrücklich nicht recht, denn eine öffentliche Hochschule ist von Steuergeldern bezahlt und natürlich wollen wir – und das ist Kern dieses Antrags – die Freiheit von Forschung und Lehre sicherstellen. Genau deswegen wollen wir diese Transparenz, damit eben nicht Leute hergehen und sagen können, na, was machen die denn da, wofür forschen die denn da, das ist uns alles nicht so ganz koscher. Von daher ist das genau der Punkt, warum wir sagen, Transparenz bedeutet auch Vertrauen und das schaffen wir nur, wenn alle Leute wissen, wofür Hochschulen forschen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Christian Schaft hat das angeführt, ich würde es gern noch einmal mit zwei, drei Zahlen untermauern, wovon wir hier reden: 2014 hat die TU Ilmenau mit 46,9 Millionen Euro einen Drittmittelrekord erreicht. Das muss man dazu sagen, wir reden hier ja nicht von Drittmitteleinwerbungen aus der Wirtschaft, sondern wir reden hier natürlich auch von Bundesmitteln, aber die Einnahmen aus der Auftragsforschung für die Industrie stiegen um 1,6 Millionen Euro. Das ist schon ein beachtlicher Betrag. Die Universität Jena konnte das Volumen ihrer Drittmittel um knapp eine halbe Million auf 70,9 Millionen Euro steigern. Die Bauhaus-Universität kam auf 19,9 Millionen Euro und damit auf 2,4 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, diese Zahlen verdeutlichen doch relativ klar, dass wir eine Verschiebung in der Hochschullandschaft in Thüringen, aber auch in Deutschland wahrnehmen, nämlich von der Ausstattungsforschung hin zu einer fremdfinanzierten Forschung – jenseits der Frage, ob das aus der Wirtschaft kommt oder in vielen Fällen auch aus der Bundesfinanzierung. Diese Tendenz zeigt sich nicht ganz so stark in Thüringen wie in anderen Bundesländern, aber auch hier merken wir das deutlich. Ich glaube, jeder, der in das Gespräch mit den Rektorinnen und Rektoren der Hochschulen in Thüringen geht, der kennt die Anmerkungen, die zu den Drittmitteleinwerbungen gemacht werden. Viele Hochschulen sehen sich angesichts von weniger Grundfinanzierung – über Finanzierung werden wir ja heute oder spätestens morgen auch noch mal sprechen – gezwungen, zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten einzuwerben und diese finanziellen Lücken, die teilweise entstehen, zu schließen. Eine besonders intensive Form sind die Institute, wir haben schon viel über die Stiftungsprofessoren gesprochen. Aber auch Institute, die von Hochschulen und Unternehmen gemeinsam finanziert werden, sind eine Möglichkeit dieser Kooperation.

(Abg. Mühlbauer)

Ganz grundsätzlich finden wir von Bündnis 90/Die Grünen eine Kooperation von Unternehmen und Hochschulen natürlich gut. Ich glaube, der Transfer von Forschung und Innovation in Unternehmen in Thüringen ist eine ganz wichtige Sache und der Austausch ist wichtig. Wie gesagt: Das ist nicht das, was wir hier infrage stellen, sondern wir wollen, dass es auf einer gemeinsamen Basis funktioniert, die für alle auch ersichtlich ist und die alle nachvollziehen können.

Hochschulen sind – das ist auch schon oft gesagt worden – öffentliche Einrichtungen. Ich glaube, sie sollten zum Wohle der Gesellschaft forschen. Wir machen hier einen ersten Schritt.

Ich möchte noch ein Negativbeispiel anführen, was an der Universität, an der ich studiert habe, zu einer sehr großen Diskussion geführt hat: Nämlich die Universität Köln hat insbesondere Kooperationsvereinbarungen mit dem Bayer-Konzern und der Deutschen Bank AG vereinbart, die waren nicht transparent. Die Deutsche Bank AG und die Bayer AG haben sich massive Zugriffsrechte, Eingriffsrechte in die Universität erlaubt. Das grenzte streckenweise doch durchaus an einen Skandal und hatte mit der Freiheit von Forschung und Lehre in dem Moment nicht mehr wirklich viel zu tun.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das ist ein guter Einstieg – das hat auch Kollege Schaft schon gesagt – in die Diskussion: Wie stellen wir Hochschule neu auf? Wie gehen wir mit dem um, was an Hochschulen an Forschung gemacht wird? Ich glaube, da legen wir gerade einen sehr guten Start hin, und ich glaube, das können wir gemeinsam mit dem Ministerium – ich hoffe auch auf eine breite Zustimmung hier im Plenum – gut weiterentwickeln. Ich freue mich auf den Dialog und die Diskussion um dieses Thema. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU hat sich Abgeordneter Voigt zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, zu Transparenz als verbindliches Grundprinzip bei der Zusammenarbeit von Hochschulen und Thüringer Unternehmen ist schon viel gesagt worden, viele Zahlen wurden genannt. Ich will mal eine Zahl für den Gesamtraum der Thüringer Hochschulen nennen, die ist, glaube ich, noch nicht genannt worden: Von 2001 bis 2011 ist der Anteil an der Drittmittelfinanzierung der Thüringer

Hochschulen von 48 Millionen Euro auf 143 Millionen Euro angestiegen. Ich finde, das ist ein begrüßenswerter Umstand, denn es legt offen, dass es eine gute Unterstützung von Unternehmen, von Drittmittelgebern im Thüringer Hochschulraum gibt. Das ist einerseits gut für die Hochschulen, das ist andererseits auch wichtig für das, was Studenten dann auch an Kontakten in den Unternehmensraum als Austauschprozess haben.

Wenn man sich anschaut, wie sich diese Drittmittel verteilen, dann wird man schnell feststellen, dass 30 Prozent aus dem privaten Raum kommen und 70 Prozent sogenannte öffentliche Mittel zur Forschungsförderung sind, das heißt, von Bundes- und Europaseite, von der DFG kommen. Das leuchtet natürlich dann schon relativ klar aus, über welche Form von Drittmittelfinanzierung wir in Thüringen reden. Wenn man sich dann anschaut, dass die Universität Jena zu den 40 drittmittelstärksten Universitäten und Hochschulen Deutschlands gehört und deren Verhältnis 70/30 ebenso abbildet, dann wird einem relativ schnell klar, dass wir hier über einen bestimmten Bereich reden, der Sie im Besonderen interessiert.

Der Stifterverband – die Zahlen sind genannt worden – legt eine jährliche Erhöhung um 4,8 Prozent auf 2,5 Milliarden Euro bei der Unterstützung der akademischen Bildung durch Drittmittel offen. Ich finde, dass Debatten über die Fragestellung „Haben wir eine zu geringe Grundfinanzierung und deswegen eine Zuschlagabhängigkeit von möglichen Drittmittelfinanzierungen im Hochschulraum?“ durchaus etwas sind, was man im Detail diskutieren sollte. Das wird auch eine Frage sein, die uns bei der Hochschulrahmenvereinbarung beschäftigen wird, wenn es dann endlich mal dazu kommen würde, dass die BAföG-Mittel des Bundes auch tatsächlich an die Thüringer Hochschulen weitergegeben werden, dann schafft man eben auch eine stärkere Unabhängigkeit in der Hochschulautonomie der Thüringer Hochschulen. Ich denke, dass das Ministerium es schaffen wird, das im nächsten Haushalt durchzusetzen, und dann, denke ich, haben auch die Thüringer Hochschulen etwas davon.

Insofern, die Frage, die Sie auflegen, ist: Cui bono – wem nützt es? Vollkommen richtige Frage und Herr Schaft hat schon den DHV zitiert, was ich amüsant finde, denn, dass Sie den DHV zitieren, hat einen gewissen Seltenheitswert, da können Sie ein Kreuz im Kalender machen. In der Tat ist es richtig, auf Dauer vereinbarte Verschwiegenheit universitärer Forschung darf es nicht geben, aus dem Grund, den Frau Henfling genannt hat, nämlich dass es öffentlich finanzierte Einrichtungen sind, dass dort mit Steuergeldern umgegangen wird und dass da natürlich hergestellt werden muss, was wir an öffentlicher Finanzierung im Wissenschaftsbereich leisten, und das muss eine Form von öffentlicher Rückspiegelung auch wieder hergeben.

(Abg. Henfling)

Da ist es natürlich mittlerweile eine Unart geworden, dass bei vielen Projekten, die da zwischen Unternehmen und Hochschulen stattfinden, sofort die Wissenschaftler mit einem NDA belegt werden, mit einer Geheimhaltungserklärung belegt werden, und dadurch natürlich einer Verzweckung von Hochschule und Wissenschaft durchaus das Wort geredet wird. Gleichzeitig – wir reden ja über den Hochschulraum Thüringen – muss man sich mal anschauen, wie unser Hochschulraum normalerweise mit durch Drittmittel finanzierten Forschungsprojekten umgeht. Da wir so kleinteilig strukturiert sind, sowohl was unsere Unternehmen als auch die Forschungseinrichtungen in unserem Land angeht, gibt es häufig eine Dreiteilung: Die Hochschule, also ein bestimmter Lehrstuhl, ein Unternehmen, das ein bestimmtes Interesse hat, und häufig dann auch noch eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung, die sich daran beteiligt, weil die viel bessere Kapazitäten hat, um so etwas zu unterstützen und dadurch natürlich auch Bundesmittel eingespeist werden. Ich habe selber solche Projekte betreut, da ging es um Detektion von biologischen Stoffen – kommt erst einmal ganz unvermittelt daher. Aber natürlich können solche Geräte, die dann für die Detektion von solchen biologischen Stoffen entstehen – und das war das Interesse eines Unternehmens –, auch für die Identifikation von B- und CWaffen genutzt werden. Fällt das jetzt schon unter die Verzweckung dessen, was Sie in Ihren Anträgen intendieren, sowohl Sie von der Regierungskoalition als auch vonseiten der AfD? Das Forscherinteresse war vollkommen klar und die haben auch ein höheres Niveau bei der Frage: Wie funktionieren biologische Stoffe oder bestimmte chemische Stoffe? Also das heißt, es haben beide Seiten davon profitiert.

Ich will auch noch weiter gehen. Wenn wir uns die Frage stellen, was im Grundgesetz über die Frage von Freiheit, Forschung und Lehre steht, dann wissen Sie, dass wir eine sehr enge Auslegung sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch in vielen anderen Rechtsprechungen zu der Frage haben: Darf es eigentlich zu einer Verzweckung auch im wohlmeinenden Gesinnungsvorbehalt kommen? Da ist das Verfassungsgericht sehr eindeutig. Eine ähnliche Position – und das ist das, worauf ich hinweisen will – nimmt auch die Hochschulrektorenkonferenz ein. Also die Frage, „Cui bono – wem nützt es, wie wird mit Forschungsergebnissen umgegangen?“, ist eine vollkommen berechtigte Frage, die ist vollkommen richtig gestellt. Das, was ich bei Ihren Anträgen hier nur hinterfragen möchte, ist: Ist das Mittel, das Sie gewählt haben, das richtige? Ich zitiere jetzt mal den Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz, der sagt: „Der kritische Blick auf die Hochschulen ist völlig in Ordnung. Wenn allerdings das finanzielle Engagement von Wirtschaftsunternehmen unter Generalverdacht gestellt wird, skandalisiert man eine sinnvolle, für Unternehmen,

Hochschulforschung, Studierende und die Volkswirtschaft ertragreiche Zusammenarbeit.“

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Haben wir nicht!)

Ja, Sie können es ruhig sagen, ich bin heute morgen entspannt aufgelegt.

(Heiterkeit im Hause)

Ich sehe Herrn Adams heute nicht hier. Das ist schade. Aber ich weiß ja seit gestern, dass es auch einen zweiten Oberlehrer hier in diesem Haus gibt, insofern freue ich mich, dass der da ist.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Einen?)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber Sie haben gestern auch Noten vergeben, erinnern Sie sich!)

Ja, Sie sehen, ich bin ganz locker drauf. Ich freue mich.