Protocol of the Session on July 9, 2015

Also wenn man sich das anschaut, dann darf man feststellen, dass es durchaus Hinterfragungen auch beim Hochschulbereich gibt, auch bei Hochschulrektoren. Jetzt bin ich aber mal einen Schritt weiter gegangen und habe mir die Frage gestellt: Okay, jetzt machen wir mal das Transparenzgebot, wir machen mal diese Richtlinie und wir machen mal diese Datenbank, die Transparency International wünscht, und fragen mal all die Informationen ab, die da abgefragt werden sollen. Da habe ich mir mal eine Anfrage aus der letzten Legislatur angeschaut, in der so eine ähnliche Fragestellung abgefragt worden ist, nämlich zur Zivilklausel. Frau Rothe-Beinlich nickt, weil sie sie gestellt hat.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, genau!)

Jetzt habe ich mir die Information mal für den Bereich Psychologie angeguckt. Das heißt, die Forschungsprojekte, die Sie wissen wollen, die Unternehmen an Thüringer Hochschulen machen und die drittmittelfinanziert sind und die jetzt in einer Datenbank veröffentlicht werden sollen. Jetzt sage ich Ihnen, was da zu finden ist. Forschungsprojekte wie – ich zitiere – „Verbesserung der wehrpsychologischen Eignungsdiagnostik durch moderne mehrdimensionale Messmodelle“ oder „Weiterentwicklung der Itembanken und der adaptiven Testverfahren im Psychologischen Dienst der Bundeswehr“ oder „Verbesserung der prognostischen Güte von Verfahren der psychologischen Eignungsdiagnostik durch den Einsatz adaptiver Tests moderner Klassifikationsverfahren (wie z.B. Neuronaler Netze) und linearer Strukturgleichungsmodelle“ oder „Neuentwicklung von Items für adaptive Tests der wehrpsychologischen Eignungsdiagnostik zur Fortführung...“ etc. etc. Das steht in Ihrer Datenbank. Also ich will jetzt nicht irgendwie komisch rüberkommen. Ich kann daraus nichts ablesen.

(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Ich schon!)

Ja, Sie schon, Frau Mühlbauer. Okay, gut, es ist akzeptiert.

Ich kann daraus nichts ablesen und, ich glaube, ein Großteil der Leute draußen auch nicht. Was ist der Informationsgehalt dieser Abfrage in dieser Datenbank? Da würde ich ein großes Fragezeichen stellen. Ich habe mir einen zweiten Weg gemacht. Ich bin dann zur Servicestelle gegangen, die es in Thüringen gibt, Servicezentrum für Forschung und Transfer an der Friedrich-Schiller-Universität, Frau Dr. Rötzler, und habe mal die Frage gestellt: Welche Information bekomme ich schon unter den heute gegebenen gesetzlichen rechtlichen Regelungen in Thüringen von ihr? Da ist mir aufgelistet worden, ich kann alle Projekte hinterfragen, ich kann wissen, wer hat was gegeben, ich kann mir sogar diesen Titel holen. Ob das meinen Informationsgehalt steigert, meinen Wissenserkenntnisgewinn, würde ich zumindest hinterfragen. Deswegen werbe ich dafür, dass wir uns bei der Wahl der Mittel noch mal stärkere Gedanken machen als das, was in den beiden Anträgen stattgefunden hat. Ich werbe auch dafür, dass wir nicht unterschätzen – das ist von den Hochschuleinrichtungen, die ich dazu in Thüringen befragt habe, auch gekommen –, dass das Thema „Bürokratieaufwand“ bei solchen Berichten durchaus nicht zu unterschätzen ist. Ich zitiere eine Kollegin aus der Linksfraktion aus der letzten Legislatur, Frau Kaschuba, die hier in diesem Hohen Haus zu so einem Thema gesagt hat, zur Zivilklausel: „Jeder, der einigermaßen mit den Dingen vertraut ist [...]“, so sagt sie, „weiß, dass die [Hochschulen] geplagt sind von Berichten und Evaluierungen.“ Es ging also quasi um einen Bericht zur Zivilklausel, zu militärischen Projekten an Thüringer Hochschulen. Dann sagt sie weiter: Es „noch einmal aus den knappen Mitteln der Hochschulen zu finanzieren, halte ich [...] für ein Ding der Unmöglichkeit“. Ich glaube, dass sie damit vollkommen recht hat, dass es erstens unnötig ist und zweitens auch schwerlich finanzierbar, und da muss man eben auch genau sagen, wer es dann bezahlt. Und wenn der Minister sich jetzt gleich herstellt und sagen wird, wir geben da noch mal zusätzliches Geld für die Thüringer Hochschulen, dann ist das zumindest mal eine Botschaft. Ich halte es trotzdem in der Wahl der Mittel nicht für berechtigt.

Dann habe ich mir noch mal angeschaut, wie die Einführung in den unterschiedlichen anderen Hochschulräumen gesehen wird, das heißt in Niedersachsen, in Baden-Württemberg, in Bremen ist es ja schon da, und da zitiere ich einfach mal den Rektor der Uni Bremen, der sagt: Hier werden „offenkundig vitale Interessen von Drittmittelgebern massiv beeinträchtigt und die Forschungskooperation, die manchmal auch vor der Konkurrenz geheim ge

halten werden soll, führt dazu, dass uns Drittmittelgeber verloren gehen.“ Das ist ein Zitat von Leuten, die diese Richtlinie, die Sie anstreben, diese Leitlinien, schon eingeführt haben.

Weil wir gern auch hier mal über Bildungsfragen in ganzheitlichem Sinne diskutieren, dann will ich zum Abschluss sagen: Wenn wir uns anschauen, was es heißt, Freiheit von Zwängen und Denkverboten als Unabhängigkeit und Unparteilichkeit in der Wissenschaft zu sehen und das als wertvolles Gut zu begreifen, dann, denke ich, ist die Empfehlung des Wissenschaftsrats, der wörtlich sagt, es ist durchaus legitim, wenn Wissenschaft auch eigene Interessen hat und eine eigene Agenda verfolgt, solange sie öffentlich dokumentiert und publiziert wird – also das heißt in Fachjournalen –, dann trifft sich das mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das sagt, zugunsten der Wissenschaftsfreiheit ist stets der diesem Freiheitsrecht zugrunde liegende Gedanke mit zu berücksichtigen, dass gerade eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen befreite Wissenschaft dem Staat und der Gesellschaft im Ergebnis am besten dient. Die Gefahr, die ich sehe, ist einfach, dass hier versucht wird, bewusst zu steuern, was an Forschungsagenda an den Thüringer Hochschulen stattfindet und was nicht. Das halte ich offen gestanden für den falschen Weg. Ich halte es auch für den falschen Weg, das unter dem Deckmantel einer Audit-Society, wo einfach noch mal ein zusätzlicher Bericht geschrieben wird, zu verklausulieren. Transparenz bei dem Ansinnen, ja – ich habe Ihnen gesagt, dass ich glaube, dass wir die Transparenz im weiten Sinne schon vorfinden –, ich glaube aber, dass die neue Bürokratie und der Generalvorbehalt, der in Ihren beiden Anträgen durchschimmert, nicht der richtige Weg ist. Deswegen werden wir das als Fraktion auch ablehnen. Danke.

(Beifall CDU)

Für die Landesregierung hat Herr Minister Tiefensee, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher, einmal mehr reden wir über ein Thema, das belegt, der Zuschnitt des Ministeriums, das Zusammenlegen der beiden Bereiche Wirtschaft und Wissenschaft, war eine sehr kluge Entscheidung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

(Abg. Dr. Voigt)

Es geht um Transparenz, und um es vorweg zu sagen – und ich sage es mit den Worten des jetzt schon mehrfach zitierten Vorsitzenden des Hochschulverbands, Herrn Prof. Kempen –: Offenheit ist die Regel, Verschwiegenheit die begründete Ausnahme. Aus diesem Grund unterstütze ich diesen Antrag sehr, freue mich, dass er auf dem Tisch liegt, und bedanke mich auch für die sehr sachverständigen Ausführungen, die uns noch einmal in dieses Thema eingeführt haben.

Ich möchte etwas zu vier Komplexen sagen. Das eine ist zum Stichwort Innovation, zum Zweiten zur Notwendigkeit von Kooperationen, zum Dritten zur Finanzierung und zum Vierten komme ich dann noch mal auf die Transparenz zu sprechen bzw. einen Verfahrensvorschlag, wie wir mit dem Antrag weiter umgehen. Doch zuvor eine generelle Aussage, lieber Kollege Voigt,

(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Wir waren beim Du gestern!)

Nein, das war nur für die kleine Passage, in der Sie uns die Schülerrolle in Ihrer Rede zugewiesen hatten.

(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Das wa- ren Sie!)

Ich will festhalten: Es mag einen ersten Oberlehrer geben, Sie waren der zweite und ich habe mich als dritter eingereiht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Lieber Herr Voigt, Sie haben ähnlich wie auch die Kollegin Muhsal etwas von Herrn Prof. Kempen zitiert, wo es um den Generalverdacht gegenüber den Unternehmen ging. Frau Muhsal sprach von einem „Feindbild Unternehmen“. Genau das will dieser Antrag nicht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Dieser Antrag will, dass die Kooperation zwischen Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen einerseits und den Unternehmen andererseits dadurch gestärkt wird, dass Transparenz einzieht. Das meint beide Seiten dieser Partnerschaft.

Zunächst zur Frage der Innovation, meine sehr verehrten Damen und Herren. Innovation ist das Schlüsselthema für Thüringen, ist das Schlüsselthema für Deutschland. Aus diesem Grund müssen wir alles dafür tun, dass Innovation gelingt. Das gilt an den Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen gleichermaßen wie bei den Unternehmen, bei den kleinen und großen, und gilt im Übrigen auch für die Verwaltung, auch für die Arbeit eines Landtags, auch hier kann man innovativ sein. Wir werden uns in der Zukunft darauf konzentrieren müssen, wie wir einen Schub in die Inno

vation bekommen. Dafür gibt es eine Reihe von Anknüpfungspunkten, eine Reihe von Förderprogrammen, die ich hier jetzt nicht ausführen will, weil sie nicht im Zentrum des Antrags stehen. Aber ich will schon einmal sagen, wenn es um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaft geht, dann ist unsere Regionale Innovationsstrategie, die RIS 3, das Dokument, was Sie sich bitte zu Gemüte führen. Hier haben in einem langen Prozess, der über die Jahre 2013 und 2014 verteilt war, Hochschulen und Wirtschaftseinrichtungen und andere gesellschaftliche Kräfte zusammengesessen und vier Leitthemen herausgearbeitet, ein Querschnittsthema als Fünftes, und haben vereinbart, wie Innovation strategisch angegangen werden kann. Sie kennen diese Felder, das ist ad eins das Thema, dass wir uns mit Produkten und Produktionslinien beschäftigen, zum Zweiten mit Gesundheit, Gesundheitswirtschaft. Ein dritter Sektor – ganz entscheidend – beschäftigt sich mit Nachhaltigkeit und Energie, ein vierter mit Logistik und Mobilität und darunter Informationen, Kommunikationstechnologien, Kreativwirtschaft, Dienstleistung. Und jetzt geht es darum, auf diesen Feldern in der engen Verzahnung von Hochschule und Wirtschaft Leitthemen zu erarbeiten, wir loben Fördergelder aus und geben so einen Rückenwind für Innovation.

Zweites Thema – „Vernetzung“: Es hat unlängst eine Tagung in Schmalkalden gegeben, auf der es genau um dieses Thema ging, wie sich unsere Hochschulen und die Wirtschaft vernetzen. Dabei müssen wir mehrere Dimensionen beachten. Das eine ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb der Hochschule fächerübergreifend. Zum Zweiten ist es die Zusammenarbeit der Thüringer Universitäten und Hochschulen und unbedingt die Zusammenarbeit darüber hinaus bis in den internationalen Maßstab und dann ist es eben die Zusammenarbeit zwischen den Universitäten, Hochschulen und der Wirtschaft.

Meine Damen und Herren, diese Kooperation müssen wir forcieren. Und auch das tun wir, indem wir Fördergelder geben, beispielweise wenn sich Unternehmen zusammenschließen, die ein Projekt aufsetzen, um mit Hochschulen zusammenzuarbeiten. Oder umgekehrt: Wenn wir finanzieren, dass Diplomanden oder diejenigen, die ihre Doktorarbeit schreiben, verliehen, entliehen werden können an die Unternehmen, um dort tätig zu werden. Es gilt also, diese Vernetzung als ein Schlüsselthema, ein weiteres Schlüsselthema in Thüringen voranzutreiben. Es ist mehrfach angesprochen worden, die Kleinteiligkeit zwingt uns dazu, dass wir größere Einheiten über Kooperationen bilden.

Nun zum Stichwort „Finanzierung“: Es ist einmal mehr Gelegenheit, deutlich zu machen, dass der Staat in der Pflicht ist, seine Hochschulen und Universitäten, seine Forschungseinrichtungen auskömmlich zu finanzieren. Das tun wir,

(Minister Tiefensee)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

indem wir die Grundfinanzierung in den nächsten Jahren festgeschrieben haben. Sie kennen den mehrfach angesprochenen Aufwuchs von 3 plus 1 Prozent, den Sie in den Eckpunkten des Haushalts 2016/2017 wiederfinden werden. Aber es reicht nicht. Und es reicht auch nicht, Hochschulen und Wirtschaft innovativ zu machen, mit diesem Geld nur auszukommen. Aus diesem Grund sind wir auf die Drittmittel, auf Gelder von anderswo angewiesen. Und das meint Gelder von Stiftern, Gelder von Spendern, Gelder von Unternehmen bzw. von auftragsgebundener Forschung. Aus diesen vier Säulen speist sich das, was in Universitäten und Hochschulen zusätzlich fließt. Es ist zwingend das Erfordernis, dass diese Gelder akquiriert werden, und zwar, um es noch einmal deutlich zu sagen, auch in Richtung der AfD, es geht nicht nur um Thüringer Unternehmen, sondern es geht um Unternehmen, die deutschlandweit, die international agieren und die eingebunden werden sollen. Da ist vielleicht zu entschuldigen, dass der Titel des Antrags nicht ganz zur Begründung passt. Es geht um die Frage Akquise auch außerhalb Thüringens, selbstverständlich.

Jetzt komme ich zur Transparenz – ich habe bereits den Satz postuliert vom Vorsitzenden des Hochschulrats –: Es geht darum, Offenheit zu maximieren und die Verschwiegenheit auf bestimmte eingegrenzte Bereiche zu beschränken. Deshalb bekennen wir uns dazu, dass wir Transparenz schaffen wollen im weitestgehenden Maße, aufsetzend, Herr Dr. Voigt, darauf, was bereits vorhanden ist. Ich war gespannt, wo er beim Betrachten der Suppe, die jetzt mal der Antrag sein soll, das Haar findet, an dem er sich dann festmacht und sagt, ich kann diesem Antrag keinesfalls zustimmen. Sie haben es gefunden, nämlich dass wir noch mal darüber sprechen müssen, ob das auch tatsächlich die richtige Form der Transparenz ist. Ich denke, die Fraktionen laden Sie ein, ich auf alle Fälle, darüber zu diskutieren. Und wenn dieses Angebot vielleicht dazu führt, dass Sie dann am Ende doch noch zustimmen, wäre das ja ganz wunderbar und wieder so eine Art Lerneffekt, von dem wir gestern gesprochen haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Es geht also jetzt darum, einerseits ein Maximum an Transparenz zu schaffen und andererseits die Bereiche abzugrenzen, wo Transparenz nicht hingehört und die sind im Antrag beschrieben. Das ist dort, wo öffentliches Gut schützenswert ist und auf der anderen Seite, wo es um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geht. Da findet die Freiheit der Forschung im Sinne der Transparenz ihre Begrenzung, also maximale Zustimmung zu dem, was im Antrag formuliert ist.

Jetzt geht es darum, wie wir in diesem Prozess weiterkommen. Wir wollen Transparenz schaffen und Frau Muhsal, der Seitenhieb sei mir gestattet, wir schaffen die Transparenz nicht erst, indem Immunitäten aufgehoben werden müssen, um in etwas hineinzuschauen, sondern

(Beifall DIE LINKE, SPD; Abg. Gentele, frak- tionslos; Abg. Helmerich, fraktionslos)

das liegt bei der Landesregierung und genauso bei den Hochschulen auf dem Tisch, also Transparenz auch im Privaten, wenn es geht.

Wie schaffen wir das? Ich möchte Ihnen versichern, dass wir jetzt im Prozess der Rahmenvereinbarung IV, der Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die wir gerade mit den Hochschulen diskutieren, auch die Diskussion über Leitlinien zur Transparenz anstoßen wollen. Dabei geht es darum, dass wir einen Code of Conduct, so wie es in anderen Bundesländern schon beschrieben ist, als Grundlage nehmen, um darüber zu diskutieren, wie wir, ohne dafür ein Gesetz verabschieden zu müssen, auf einem Prinzip des gegenseitigen Verständnisses, der gegenseitigen Vereinbarung zu einem Papier, zu einer Vereinbarung für das ganze Land Thüringen kommen können, die diesen Ansprüchen genügt. So werden wir eine breite Diskussion entfachen, zu der ich Sie sehr herzlich einlade bzw. in die ich die Zwischenschritte und deren Informationen einspeisen werde. Dann werden wir uns in angemessener Frist zusammensetzen und dazu lade ich ausdrücklich auch die CDU ein, die sicherlich auch gute Vorschläge hat, wie wir das vielleicht noch anders oder ergänzend machen können. Spätestens im Jahr 2016 sollte in Thüringen das Prinzip einziehen, was mehrfach angesprochen worden ist, dass maximale Offenheit die Regel und die Verschwiegenheit auf ganz wenige Bereiche begrenzt ist. Dann tun wir im Sinne der Innovation und Zusammenarbeit der Drittmittelakquise und damit dem Schub in Thüringen einen Gefallen. Ich danke für den Antrag und will das Maximale tun, um ihn umzusetzen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt. Über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/669 stimmen wir nun ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei der Mehrheit der Stimmen ist der Antrag angenommen. Damit gibt es entsprechend unserer Geschäftsordnung keine Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der AfD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

(Minister Tiefensee)

Finanzierung der Krankenhäuser in Thüringen zukünftig sichern Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/682

Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Frau Abgeordnete Herold.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrtes Auditorium, die Krankenhauslandschaft befindet sich im Wandel. Die Auslastung der Häuser ist nicht mehr so hoch wie noch in den Jahren zuvor, zugleich sorgen moderne medizinische Verfahren für eine kürzere Verweildauer. Ich darf hier an dieser Stelle an die Worte meiner Vorrednerin anschließen und mein Publikum fragen – wer sich unterhalten möchte, kann das draußen gern bei einer Tasse Kaffee tun, ansonsten bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit.

Frau Abgeordnete Herold, für solche Äußerungen ist das Präsidium zuständig. Ich bitte wirklich um Aufmerksamkeit oder darum, die Gespräche nach draußen zu verlagern. Sie haben jetzt weiterhin das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Häuser stehen andererseits vor der Aufgabe, sich auf die Herausforderungen des Wandels in der Bevölkerungsstruktur vorzubereiten. Vor Thüringen liegt die Aufgabe, die Krankenhäuser zukunftsfähig und demografiefest zu machen. Wie Sie einer heutigen Pressemeldung entnehmen können, wird im Jahr 2030 im Kyffhäuserkreis das Durchschnittsalter um 10 Prozent zur heutigen Größe zunehmen, in Suhl sogar um bis zu 12 Prozent. Es stellt sich also die Frage, ob die Konzepte, wie sie derzeit im Raum stehen, für diese Aufgabe geeignet sind. Unser Antrag macht Vorschläge und soll vor allem ein Bewusstsein für diese kommende Herausforderung schaffen. Wir erwarten mit großem Interesse den Bericht und die Konzeption der Landesregierung und freuen uns auf die anschließende Debatte. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Die Landesregierung hat angekündigt, keinen Sofortbericht zu geben. Ich eröffne damit die Aussprache. Ich übergebe das Wort dem Abgeordneten Kubitzki.