Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich der Finanzministerin Frau Taubert das Wort gebe. Bitte schön.
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren, da vielleicht doch nicht alle den Antrag der CDU kennen, will ich wenigstens die ersten zwei Sätze vorlesen, damit klar wird, warum Herr Adams die Frage gestellt hat.
„Der Landtag stellt fest,“ möchte die CDU gern beschlossen haben, „2015 werden die Steuerbürgerinnen und -bürger dem Gesamtstaat 666 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Bis 2019 werden die Steuereinnahmen insgesamt um mehr als 100 Milliarden Euro auf 768 Milliarden Euro ansteigen.“
Meine Damen und Herren, Frau Schulze hat eine Frage gestellt, bezog sich darauf, dass man entlasten solle und dass das keine Auswirkungen hat. Herr Wirkner hat zum Beispiel den Meisterbonus im vorhergehenden Antrag erwähnt. Natürlich hängt das alles ursächlich zusammen. Das eine sind die Einnahmen und das andere sind die Ausgaben. Man kann nur Einnahmen nehmen und Ausgaben akquirieren. Nur dann funktioniert das. Deswegen hat das auch was mit unserem Haushalt zu tun. Ich komme noch mal darauf, warum wir sagen, wir lehnen den Antrag ab. Nicht nur, weil diese Feststellungen von uns nicht festgestellt werden können und auch nicht Wahrheit werden, nur wenn sie festgestellt würden, sondern dass es nur eine Prognose ist.
Sie sind alle schon sehr schön darauf eingegangen, was ist denn nun die Progression, was ist die kalte Progression. Die Progression selbst, glaube ich, habe ich nicht gehört, die stellt keiner infrage, nämlich wie auch das Bundesverfassungsgericht das zum progressiven Tarifverlauf sagt, das basiert auf dem Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach das ökonomische Leistungsfähigkeitsprinzip gelten soll. Bei der kalten Progression haben Sie richtig dargestellt, wie das passiert. Aber ich sage auch mal, auch in der CDU-Fraktion müsste man elementares Rechnen beherrschen. Das bedeutet, wenn man sagt, die Gleichung in der Grundschule heißt dann 2 – 1 =, dann kämen viele darauf, das wäre 1.
Das ist eine sehr vereinfachte Rechnung und das zeigt, dass momentan gar keine kalte Progression vorhanden ist. 2 Prozent sind nämlich im Durchschnitt die Anstiege der Löhne und Gehälter in den letzten Jahren. Und nicht mal 1, sondern 0,7 oder 0,8 – das wäre jetzt für den Grundschüler zu viel des Guten, also haben wir aufgerundet auf 1 – das ist die Inflation. Das heißt, das, was Sie richtig dargestellt haben, wann tritt die kalte Progression ein, ist momentan gar kein Thema. Das heißt, Sie haben sich wieder mal aufgeblasen, Sie wollen, dass wir etwas beschließen, was momentan gar nicht da ist, und tun auch noch so, also ob der Bürger geschröpft würde. Momentan ist das nicht der Fall. Deswegen ist es grundsätzlich richtig, wir sind auch gar nicht dagegen, dass wir diese Überprüfung machen. Aber ich will natürlich auch deutlich sagen: Wir sind deswegen im Bundesrat nach Abstimmung auch im Kabinett für eine Enthaltung
Thüringens, weil es am Ende so wenig oder gar nichts für den Einzelnen ist. In der Summe belastet es trotz alledem den Landeshaushalt. Und der Bundesfinanzminister ist nicht bereit, einen Ausgleich zu liefern – nicht jetzt und auch nicht später. Deswegen werden wir uns in Thüringen, gerade weil wir ein relativ armes Bundesland sind, gemessen an anderen Bundesländern, bei jedem Gesetz …
Herr Mohring, ich teile Ihre Auffassung nicht. Nein, also nicht an dieser, also diese können Sie jetzt nicht meinen. Ich denke, Sie wollen immer mal mit uns koalieren, mit Frau Siegesmund oder mir.
Aber da können Sie uns doch jetzt nicht so beschimpfen, das geht doch nicht, da haben wir doch keine Freude mehr daran, mit Ihnen eine Koalition einzugehen. So geht das doch nicht. Das müssen Sie schon anders machen.
Ich will zurückkommen: Trotz alledem ist eine Reihe von Belastungen im Sinne von Steuermindereinnahmen bei den Bundesländern zu verzeichnen. Wenn man das macht, bedeutet das 1,4 Milliarden Euro bei der Einkommensteuer und 70 Millionen Euro beim Soli-Zuschlag. Das wirkt sich natürlich auch auf Thüringen aus, das sind rund 16 Millionen Euro für Thüringen, rund 3 Millionen Euro für die Thüringer Kommunen. Das bedeutet für den Einzelnen ganz wenig, für uns aber schon erheblich Geld. Wenn Sie schon den Freistaat selbst nicht so betrachten und sagen, pfeif drauf, ist jetzt nicht so wichtig, aber bei den Kommunen müssen Sie ja sagen, da zählt jeder Euro. Spätestens da müssten Sie wissen, es reicht einfach nicht aus zu sagen, wir entlasten die Bürger, man muss natürlich auch gucken, was leisten wir als Staat für die Bürger. Ich habe auf der anderen Seite nicht gehört, dass Bürgerinnen und Bürger weniger Leistung vom Staat haben wollen. Deswegen streiten wir auch um jeden Euro.
Damit es sehr plastisch wird, weil sich ja nicht jeder im Steuerrecht wirklich auskennt, das ist auch kein Schaden, will ich es mal vergleichen, mir ist ein schönes Beispiel eingefallen: Das, was Sie jetzt wollen, wäre so, als ob ich den Kreisvorsitzenden der CDU Weimarer Land auffordern würde, sich bei der Bundes-CDU für eine Senkung der Mitgliedsbeiträge einzusetzen und ihm gleich mit auf den Weg gebe, dass die geringeren Beitragseinnahmen vor Ort bitte schön vom Kreisverband Weimarer Land selbst getragen werden sollen.
Das ist ungefähr der Vergleich. Man kann da sicher auch andere Vergleiche finden, ich fand den jetzt ganz schick. Deswegen lehnen wir ab, dass beim Bund Gesetze laufen, auch das kann man ja unter Konnexität verstehen. Wir reden immer darüber, Konnexität auch bei den Kommunen bedeutet, jeder, der bestellt, muss auch bezahlen. Momentan ist der Bundesfinanzminister in keiner Weise bereit, das, was er hier bestellt, was die Bundesregierung dann von mir aus auch kollektiv bestellt mit der SPD, zu bezahlen für die Bundesländer. Deswegen müssen wir das einfach ablehnen. Deshalb enthalten wir uns aber, damit das Gesetz am Ende auch durchgehen kann. Ich finde, das ist sachgerecht. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Finanzministerin, auch für den Exkurs zu den Mitgliedsbeiträgen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag und Herr Emde hat das Wort.
Dann möchte ich die beiden Schriftführer hier vorn bitten, die Stimmkarten einzusammeln und eröffne den Abstimmungsvorgang.
Hatte nun jeder Gelegenheit zur Stimmabgabe? Dann schließe ich den Abstimmungsvorgang und bitte um Auszählung.
Wir haben ein Ergebnis. Es wurden 84 Stimmen abgegeben, davon 41 Jastimmen, 43 Neinstimmen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 3). Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe auch diesen Tagesordnungspunkt.
Ökologischen Landbau in Thüringen stärken Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/826
Von den drei Fraktionen hat Herr Kobelt das Wort zur Begründung gewünscht. Herr Kobelt, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, ein wichtiges Ziel des Koalitionsvertrags ist es, die Anbaufläche für Ökolandbau bis zum Jahr 2020 auf circa 10 Prozent zu erhöhen. Leider ist sie bis jetzt erst bei 4,5 Prozent. Sie war schon mal auf knapp 5 Prozent, ist im letzten Jahr sogar zurückgegangen.
Wir wollen das ändern, wir wollen das Ziel, was im Übrigen die vorherige Landesregierung schon gehabt hat …
Herr Kobelt, einen Moment. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte mal um etwas mehr Ruhe, damit Herr Kobelt die Begründung ordentlich vortragen kann. Vielen Dank. Herr Kobelt, Sie können fortfahren.
Das Ziel von 10 Prozent wurde von der Vorgängerregierung auch schon angestrebt. Leider wurden die Maßnahmen und die entsprechenden Pläne zu spät entwickelt und die Maßnahmen auch gar nicht eingeleitet. Das wollen wir als rot-rot-grüne Koalition jetzt nachholen. Wir bringen deshalb mit diesem Antrag erste Maßnahmen auf den Weg, die es Landwirtinnen und Landwirten ermöglichen sollen, ökologische Produkte erfolgreich auf dem Markt zu etablieren, die Flächen auszuweiten und auch einen Wandel hin zu mehr ökologischer Tierhaltung umzusetzen. Ich freue mich sehr auf die Debatte, die wir heute dazu haben, und auf eine fruchtbare Diskussion.
Vielen Dank. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags. Frau Ministerin Keller, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen besteht aus zwei Teilen. Unter Ziffer 1 wird die Landesregierung zu einer Berichterstattung im Hinblick auf den ökologischen Landbau in Thüringen aufgefordert. Die Ziffer 2 beinhaltet konkrete Hinweise zur Förderung des ökologischen Landbaus in Thüringen.
Die Landesregierung sieht im ökologischen Landbau ein hohes Potenzial für die weitere positive Entwicklung unserer Landwirtschaft und die Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Die Landesregierung sieht den ökologischen Landbau als eine besonders nachhaltige Form der Landwirtschaft an, die einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung des Eintrags belastender Stoffe in die Umwelt und zur Erhöhung der Biodiversität leisten kann. Einen entsprechend hohen Stellenwert räumt die Landesregierung dem ökologischen Landbau in ihrem Regierungsprogramm deshalb ein. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Thüringen ökologisch zu bewirtschaften. Im Koalitionsvertrag von 2014 wurde aus diesem Grund die Konzeptionierung eines Ökoaktionsplans festgeschrieben.
Der Anteil des Ökolandbaus an der landwirtschaftlichen Fläche liegt derzeit – Ende 2014 – bei knapp 4 Prozent und damit unter dem Bundesdurchschnitt. Ende 2013 betrug der Anteil noch 4,7 Prozent, der Bundesdurchschnitt 6,4 Prozent. Binnen eines Jahres verzeichnen wir damit im Freistaat einen Rückgang. Die Gründe dafür sind vielfältig. Unter anderem liegt es daran, dass die Kaufkraft in Thüringen mit den süddeutschen Ländern nicht mithält und es dadurch an Obst und Gemüse aus Ökolandbau ein zu geringes Angebot gibt. Auch die Vermarktungs- und Verarbeitungskapazitäten sowie die Logistik für Thüringer Ökoprodukte reichen nicht aus. Hinzu kommen die hohen Anforderungen an die Unternehmen, die bei der Umstellung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus einzuhalten sind. Zudem sind Anreize für eine Umstellung angesichts des Produktionsrisikos noch zu gering.
Um die Attraktivität des ökologischen Landbaus zu steigern, sind verlässliche Rahmenbedingungen für die Betriebe erforderlich. Dafür werden wir sorgen. Die Landesregierung sichert stabile und erhöhte Fördersätze zur Umstellung bzw. für die Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise. Darüber hinaus besteht für Ökobetriebe die Kombinationsmöglichkeit mit anderen KULAP-Maßnahmen. Selbstverständlich stehen darüber hinaus allen Ökobetrieben sämtliche Fördermöglichkeiten offen, die auch den konventionellen Betrieben zur Verfügung stehen. Bei vielen Fördermaßnahmen ist der ökologische Landbau sogar privilegiert.
Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist die Verbesserung der Verarbeitung und die Vermarktung von Bioprodukten. Um die Vermarktung von Bioprodukten zu verbessern, werden diese verstärkt in die Aktionen des Thüringer Agrarmarketings integriert. Neue Absatzwege sollen erschlossen und ausgebaut werden, wie zum Beispiel die Vermarktung regionaler Bioprodukte über die gehobene Gastronomie im Rahmen einer Vernetzung mit Akteuren aus
dem Bereich des Tourismus. Im Rahmen der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, die durch ELER auch im Zeitraum 2014 bis 2020 gefordert wird, sollen besonders innovative Projekte umgesetzt werden. Von essenzieller Bedeutung für den Absatz von Bioprodukten ist die Verbraucheraufklärung. Den Verbraucherinnen müssen sowohl der Mehrwert von Bioprodukten als auch der höhere Kostenaufwand für die ökologische Produktion vermittelt werden, damit diese die Preisdifferenz zu konventionellen Produkten auch nachvollziehen können. Um die Rentabilität des ökologischen Landbaus zu verbessern, besteht erheblicher Forschungsbedarf. Hier sind die Länder auch auf die Unterstützung der Bundesregierung angewiesen. Dennoch ist es erforderlich, dass Themen des ökologischen Landbaus verstärkt in die Arbeits- und Forschungsaufgaben der Thüringer Landesanstalten im Agrar- und Umweltbereich integriert werden und dass ein gezielter Wissenstransfer in die Praxis erfolgt. Ebenso soll der ökologische Landbau verstärkt in der landwirtschaftlichen Ausund Weiterbildung verankert werden. Um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen, ist ein Gesamtpaket an Maßnahmen erforderlich, die in einem Ökoaktionsplan des Landwirtschaftsministeriums aufgegriffen werden. Gemeinsam mit den Akteuren im Ökolandbau wurden die Schwerpunkte diskutiert, innerhalb der Fachabteilungen bewertet und in einem Entwurf zusammengefasst. Eine Befassung des Landtags mit dem Ökoaktionsplan ist nach der Kabinettsbefassung im Herbst vorgesehen und ich selbst habe bereits einige Bereisungen zu derzeitigen Ökobetrieben geführt, um Gespräche, auch ganz praktischer Art, hier einfließen zu lassen. In der Verarbeitung regionaler Bioerzeugnisse wird ein hohes Potenzial gesehen. Derzeit gibt es hier noch erhebliche Defizite, da in vielen Bereichen die erforderlichen Strukturen und Kapazitäten nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen, zum Teil sogar gänzlich fehlen. Somit verlassen Thüringer Urprodukte häufig unveredelt den Freistaat und die Wertschöpfung findet außerhalb Thüringens statt. Folglich ist es der Landesregierung ein großes Anliegen, diese Situation umzukehren. Wichtige Ansätze dazu sind die Förderung von Investitionen und die Unterstützung von Vernetzung bzw. Kooperationen. Im Rahmen des Programms Öko-Investiv stehen insgesamt 12 Millionen Euro zur Verfügung. Bei Investitionen beträgt der Zuschuss 40 Prozent. Die Ökoverarbeiter und -vermarkter können auf 4 Millionen Euro zurückgreifen und Ökobetriebe auf 8 Millionen Euro. Die Belieferung von Verarbeitern macht meist die Bereitstellung einer größeren Produktmenge erforderlich. Hier ist es wichtig, dass sich Betriebe zusammenschließen, ihr Angebot bündeln und eine gemeinsame Logistik nutzen. Die Landesregierung unterstützt durch die Förderung von Erzeugerzusammenschlüssen sowie von Kooperationsprojekten entlang der Wertschöpfungs
kette die entsprechenden Unternehmen. Im Bereich der regionalen Schlachtung erfolgt gegenwärtig eine Analyse der Istsituation. In diesem Zusammenhang werden die Möglichkeiten der Schlachtung für Direktvermarkter und für die Ökoschlachtung untersucht, bewertet und es sollen Schlussfolgerungen, Handlungsfelder aus den Ergebnissen abgeleitet werden. Ein entsprechender Abschlussbericht liegt dazu in den nächsten Wochen vor.