die sinngemäß äußerte: Wenn die Homo-Ehe kommt, kommen auch Inzest und Polygamie. – Ich finde, das ist eine handfeste Beleidigung von Lesben und Schwulen, die völlig inakzeptabel ist.
Ich fordere an dieser Stelle weniger Verbohrtheit und weniger Dogmatismus. Das würde auch der Union guttun. Denn hinterweltliche Politikansätze, damit lockt man niemanden mehr hinter dem Ofen vor und es ist höchste Zeit, auch hier etwas zu ändern.
Eine Vielzahl von Umfragen belegte, dass es vor allen Dingen bei den jungen Leuten eine ganz zentrale Frage ist, wie Gerechtigkeit in dieser Gesell
schaft gelebt wird. Sie wollen keine Diskriminierung, sie möchten Respekt für alle Lebensweisen und möchten auch, dass Politik diesen Respekt bekundet. Also tun wir das.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin fest davon überzeugt, auch in Deutschland würde ein Referendum mit hoher Mehrheit angenommen. Übrigens sagen auch Umfragen, dass sogar 65 Prozent der Deutschen für die Öffnung der Ehe sind, davon 58 Prozent der CDU-Mitglieder. Also gehen Sie in sich!
Noch eine Bemerkung zum Schluss: Ein beliebtes und ernst zu nehmendes Argument der Gegner ist, die Ehe für alle würde dem Grundgesetz widersprechen. Ich lese dort allerdings nicht, dass mit dem Schutz der Ehe nur der Schutz der Hetero-Ehe gemeint ist. Vielmehr lese ich in Artikel 3 Abs. 1: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Übersetzt heißt das für mich: Wer Lesben und Schwulen die Ehe verweigert, verletzt den Gleichheitsgrundsatz. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf der Zuschauertribüne, die CDUFraktion im Landtag tritt ausdrücklich gegen jedwede Form von Diskriminierung ein.
Im Zuge und als Ausdruck dessen wurde unter anderem die Stärkung der Rechte gleichgeschlechtlicher Paare explizit im Koalitionsvertrag für die 5. Legislaturperiode vereinbart. So wurde durch die CDU gesetzlich normiert, dass eingetragene Lebenspartnerschaften vor allen Thüringer Standesämtern geschlossen werden können und auch eine versorgungsrechtliche Gleichstellung im Thüringer Beamtenrecht erfolgte.
Auch künftig werden wir sicherstellen, dass dem grundlegenden Verfassungsauftrag aus Artikel 3 Grundgesetz – also dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz – als tragender Säule von Demokratie und Rechtsstaat entsprechend Rechnung getragen wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat Mitte 2013 entschieden, dass eine Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim
Ehegattensplitting nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Festzuhalten ist aber, dass das Bundesverfassungsgericht eine ausschließlich steuerrechtliche Frage zu prüfen hatte. Es sagt nicht, dass Ehe und Lebenspartnerschaften grundsätzlich gleich, sondern vergleichbar sind – in diesem Fall im Steuerrecht.
Einer der derzeitigen Hauptdiskussionspunkte betrifft das Adoptionsrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat den Lebenspartnern 2013 zugestanden, bereits vorhandene Adoptivkinder des jeweiligen Partners zu adoptieren; auch eine Stiefkindadoption, also das Adoptieren des leiblichen Kindes des jeweiligen Partners, ist zugelassen. Eine Gleichstellung der Partnerschaften in diesem Punkt hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht zugelassen. Die CDU hinterfragt in diesem Punkt mehrheitlich eine völlige Gleichstellung. Ganz klar ist uns bei der Adoption, dass das Kindeswohl an erster Stelle stehen muss. Andere Aspekte haben sich dem Kindeswohl unterzuordnen.
In vielen Bereichen wird die eingetragene Lebenspartnerschaft schon weitgehend der klassischen Ehe gleichgestellt, zum Beispiel im Unterhaltsrecht, Güterrecht, Erbrecht und Steuerrecht. Dass dieses Thema nicht vergessen wird, zeigt unsere CDU-geführte Bundesregierung.
Der Gesetzentwurf, der derzeit innerhalb der Bundesregierung beraten wird, sieht Änderungen in unterschiedlichsten Lebensbereichen vor, nämlich Bescheinigungen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, die im Ausland geschlossen werden, Leistungen nach dem Vertriebenengesetz sollen künftig homosexuellen Partnerschaften ebenso wie Eheleuten gewährt werden. Das Gesetz zur beruflichen Rehabilitierung sowie verschiedene Verordnungen zur Ausbildung oder der Laufbahn bei Bundesbehörden werden angepasst. Asylbewerber sollen künftig nicht mehr länger in einer Aufnahmeeinrichtung bleiben, wenn sie durch eine Lebenspartnerschaft Anspruch auf Aufenthalt in Deutschland haben. Die Sonderbestimmungen zur Vererbung von Bauernhöfen werden auf Lebenspartnerschaften übertragen.
Bei der aktuellen Debatte ist aber zu bedenken: Insgesamt geht es bei der Diskussion um die „Ehe für alle“ um ein zutiefst konservatives Thema, nämlich dass zwei Menschen Verantwortung füreinander übernehmen und rechtlich bindend füreinander einstehen wollen. Das sollten wir als CDU auf jeden Fall befürworten.
Eine entscheidende Frage ist aber das Wort „alle“. Was bedeutet das Wort „alle“? Was ist beispielsweise mit Menschen aus anderen Kulturkreisen, in
denen es üblich ist, dass ein Mann mehrere Frauen hat? Wie verhält es sich mit Ehen Minderjähriger? Wollen Sie das künftig ohne Entscheidung des Familiengerichts zulassen?
Ist Ihre „Ehe für alle“ wirklich für alle? Sollte das Institut Ehe weiter geöffnet werden sollen, sind an vorderster Stelle die vielgestaltig offenen Fragen zu klären. Ob der Thüringer Landtag dafür der richtige Ort ist, bezweifle ich, denn diese Regelungen betreffen doch primär bundesrechtliche Vorschriften. Es dürfte Ihnen nicht entgangen sein, dass Ihr Ministerpräsident im Bundesrat in der vergangenen Woche einen Antrag dazu an die Bundesregierung mit eingebracht und dafür gestimmt hat. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, wir haben es eben schon gehört, dass der Titel dieser Bundesratsinitiative offensichtlich hin und wieder zu Irritationen führt, dass es zur Befürchtung kommt, es dürfte tatsächlich jeder jeden heiraten. Dabei geht es gar nicht darum, sondern lediglich um eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Manchmal hilft es, wenn man mehr als die Überschrift liest, dann kann man solche Missverständnisse ausschließen.
Manchmal hilft es auch nachzudenken, dann würde man sich vielleicht nicht wie die CDU-Ministerpräsidentin aus dem Saarland äußern und sagen, ich würde es zitieren:
„Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen“ – es würde vielleicht guttun, Sie hören zu! –, „sind andere Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen.“ Offensichtlich gibt es das Problem nicht nur in der CDUFraktion im Saarland, sondern offensichtlich haben wir das auch hier in Thüringen.
Dabei geht es hier lediglich um eine Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und darum, dass die gleichgeschlechtliche Ehe der heterosexuellen Ehe gleichgestellt wird. Es haben sich ganz viele Länder dafür ausgesprochen. Es ist auch nicht das erste Mal, dass wir gezeigt haben, dass wir im Bundesrat dafür eine Mehrheit haben. Auch 2013 ist das schon einmal beschlossen worden.
Wenn wir uns andere europäische Länder ansehen, dann wissen wir auch, dass das keine Revolution mit sich bringt. Wir wissen, dass das keinen Zusammenbruch der Systeme mit sich bringt. Wenn es in Nord-, in West-, in Südeuropa, wenn es in Frankreich, in Spanien oder zuletzt in Irland möglich ist, eine gleichgeschlechtliche Ehe einzuführen; wenn es in Brasilien oder Uruguay, in Kanada und in der Mehrzahl der US-amerikanischen Bundesstaaten der Fall ist, dann weiß ich nicht, warum wir das hier nicht machen sollen.
Das, was wir bisher hier in Deutschland haben, ist nämlich lediglich die eingetragene Lebenspartnerschaft – das wissen wir alle. Natürlich ist es schön, dass es für gleichgeschlechtliche Paare inzwischen möglich ist, dies auch auf dem Standesamt durchzuführen. Wir alle erinnern uns sicherlich noch mit Schrecken, als es auf dem Ordnungsamt, neben der Kfz-Zulassung, gemacht wurde. Ich glaube, wir sind uns einig, dass das keine angemessene Eheschließung ist. Wenn wir über das Argument sprechen, dass Ehe und Familie unter einem besonderen staatlichen Schutz stehen und dass dies das Grundgesetz auch vorsieht und das immer wieder als Argument gegen die Öffnung der Ehe angeführt wird, dann empfehle ich einfach mal einen Blick in die Statistik. Die Zahl der Eheschließungen hat sich nämlich seit 1950 im Vergleich zu 2013 halbiert. Es sind heute nur noch 370.000 Paare, die die Ehe eingehen – und das bei steigender Bevölkerungszahl. Das heißt, im Anteil spielt es noch eine geringere Rolle. Gleichzeitig hat sich die Anzahl der Scheidungen im Vergleich von 1950 zu 2013 verdoppelt. Wenn man nur auf die Statistik sieht, würde ich sagen: Ja, die Ehe verliert in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Das ist symptomatisch für gesellschaftliche Veränderungen, für Veränderungen des Zusammenlebens, dafür, dass Patchworkfamilien, Alleinerziehende, die sogenannte wilde Ehe heute eine gesellschaftliche Realität sind.
All das stellt möglicherweise tatsächlich die Ehe infrage. Das hat aber auch damit zu tun, dass die Ehe ihre ursächliche Funktion schlicht und ergreifend verloren hat. Die Versorgung des nicht arbeitenden Ehepartners ist nämlich heute für viele
Frauen nicht mehr notwendig – es waren in der Regel Frauen, die darüber versorgt werden mussten –, weil wir eine höhere Erwerbsbeteiligung haben, weil wir eine höhere Unabhängigkeit von Frauen haben.
Vor dem Hintergrund dieser Zahlen kann man sich natürlich die Frage stellen: Welche Rolle spielt die Ehe heute noch? Und dabei – das haben Sie auch angesprochen, Frau Floßmann – geht es heute bei der Ehe um ganz andere Sachen. Es ist eher eine romantische Vorstellung dafür, den Rest seines Lebens miteinander zu verbringen, füreinander Verantwortung zu übernehmen. Es ist sicherlich ein schönes Ziel, das es auch aufrechtzuerhalten gilt. Unklar ist mir aber, warum das zwei Frauen oder zwei Männer nicht füreinander tun sollten und warum es dort nicht gilt. Unklar ist mir, warum die Ehe zwischen zwei Frauen dieses Prinzip infrage stellen sollte. Ich glaube, dass das Gegenteil der Fall ist. Das wäre eine Stärkung der Institution der Ehe,
weil genau diese Menschen die Vorstellung von Ehe – die Sie gerade dargestellt haben – bestätigen. Sie zeigen, dass es für sie genauso wichtig wie für einen Mann und eine Frau ist, das zu machen. Genau das gehört für mich auch unter den Schutz des Grundgesetzes und genauso sollten wir auch diese Initiative bewerten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.