Protocol of the Session on September 12, 2019

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das hat ge- sessen!)

Nein, das hat nicht gesessen. Lieber Herr Primas, soll ich Ihnen etwas sagen? Sie finden keinen Koalitionspartner, der mit Ihnen solche Dinge umsetzt. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen deshalb zur Abstimmung direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/7411 in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Ich kann keine erkennen. Stimmenthaltungen? Das sind die CDU- und die AfD-Fraktion.

(Unruhe im Hause)

Meine Damen und Herren, wir sind in der Abstimmung.

Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Ich kann keine erkennen. Stimmenthaltungen? Das sind die CDU- und die AfD-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und bitte jetzt die Parlamentarischen Geschäftsführer zu mir nach vorn.

Damit fahren wir fort in der Tagesordnung und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur

Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7414 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/7683 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7712 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordnete Scheerschmidt aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur wurde durch den Beschluss des Landtags in seiner 153. Sitzung vom 4. Juli 2019 federführend an den Innen- und Kommunalausschuss sowie den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Der Innen- und Kommunalausschuss hat das Gesetz in seiner 75. Sitzung am 5. Juli 2019 sowie in seiner 76. Sitzung am 5. September 2019 beraten und die kommunalen Spitzenverbände schriftlich zu dem Gesetzentwurf angehört.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 77. Sitzung am 6. September beraten. Sämtliche Beratungsunterlagen liegen vor und die Beschlussempfehlung liegt den Abgeordneten ebenfalls vor. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Abgeordneter Thamm von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste, in diesem Gesetz wird der Zeitraum für das Gesetz von 2017 verlängert, damit die Städte und Gemeinden das nutzen können, was ihnen zusteht. Sie brauchen es auch für den Erhalt und die Sicherung und Erfüllung der Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben in

(Ministerin Taubert)

den Gebietskörperschaften. Die CDU-Fraktion wird sich nicht dem Gesetzentwurf verschließen und diesem zustimmen.

Aber es ist noch einmal anzumerken – das machte meine Kollegin Floßmann schon bei der Einbringung –, dass es neben den genannten Gründen der Auslastung des Marktes im Baugewerbe unzureichend Planungsleistungen gibt und wir in der Beschaffung auch einen Blick auf die Bewilligungsund Antragsverfahren werfen müssen und einiges kritisieren oder hinterfragen sollen: Sind diese Beantragungsverfahren noch zeitgemäß? Kann und ist diese Bürokratie noch zielführend? Es wird den Kommunen ein Wust von Formularen und Begründungen und Nachweisen abverlangt, die Personal und Zeit kosten. Die sollten wir gemeinsam auf den Prüfstand bringen und einfachere und unbürokratische Verfahren unterstützen bzw. auf den Weg bringen. Aber das ist heute nicht das Thema. Aus unserer Sicht wäre es aus diesen Gründen 2017/2018 auch schon besser gewesen, den Kommunen das Geld direkt ohne Umwege zukommen zu lassen. Denn damals wie heute ist es so, dass die Gemeinden und Städte am besten wissen, wo das Geld für den Erhalt ihrer Einrichtungen notwendig ist. Wir sind auch davon überzeugt, es wäre dann nicht notwendig gewesen, heute eine Fristverlängerung zu beschließen.

Dass Sie den Vorschlag von den Verbänden aufgenommen haben, die insgesamt 10 Millionen Euro für Kindergärten und Schwimmbäder aus dem Haushalt 2020 mit aufzunehmen, ist gut und begrüßen wir, auch wenn nur – wie die Finanzministerin sagte, was im HuFA-Protokoll nachzulesen ist – der Auftragsstau damit abgearbeitet werden kann.

Zu den Änderungsanträgen mit der Fristverlängerung für das Geld von 2020 für 2021 gilt dasselbe. Wenn den Städten und Gemeinden die Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen, dann wäre eine einfachere und direktere Förderung richtiger gewesen.

Hoffen wir nur, dass das Geld nun auch schnell, fristgemäß und nachhaltig bei den Kommunen ausgegeben werden kann, die damit notwendigen Investitionen sichergestellt sind im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen, damit diese ihre Pflichtaufgaben erfüllen und freiwillige Aufgaben weiter anbieten können. Danke schön.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Kalich das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der Drucksache 6/7414 liegt uns der Gesetzentwurf vor. Dazu gibt es noch einen Änderungsantrag in der Drucksache 6/7712. Er trägt der vollständigen Auslastung der Mittel im oben genannten Gesetz Rechnung. Wir verlängern dieses Gesetz als Erstes um die Jahre 2020 und 2021, um Planungssicherheit für die Kommunen zu schaffen, diese Mittel auch wirklich abzurufen.

Im Weiteren verankern wir in § 3 und § 4 Mittel, die bereits im Haushalt eingestellt sind, in Höhe von 5 Millionen Euro für Kindergarteninvestitionen und 5 Millionen Euro für Sportstätten und Schwimmbäder.

Der Änderungsantrag regelt dabei die Verwendungszeiträume für die Mittel aus dem Jahr 2018. Diese konnten bis jetzt laut Entwurf noch in den Jahren 2020 und 2021 eingesetzt werden. Diese erweitern wir auf das Jahr 2021. Die Mittel aus dem Jahr 2020 können nun auch noch im Jahr 2021 eingesetzt werden.

Frau Präsidentin, das vorliegende Gesetz können wir mit einem lachenden und einem weinenden Auge betrachten. Einerseits hätte ich mir eine schnellere Auslastung der Mittel gewünscht. Andererseits wissen wir, dass wir eine konjunkturell bedingte starke Auslastung der Thüringer Bauwirtschaft und der Planungsbüros haben. Dies ermöglichte bis jetzt keine vollständige und zielgerichtete Bindung der Mittel. Somit schaffen wir jetzt Rechtssicherheit für die kommunale Familie für die kommenden Jahre, um die vollständige Auslastung der Mittel, die bis jetzt zu circa gut 60 Prozent an die Kommunen geflossen sind, zu gewährleisten.

Ich bitte um Zustimmung. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung gibt es auch keine Wortmeldung. Deswegen kommen wir zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/7712. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU- und die AfDFraktion. Wer stimmt dagegen? Keiner. Stimmenthaltungen sehe ich auch keine. Damit ist der Änderungsantrag in Drucksache 6/7712 angenommen.

(Abg. Thamm)

Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in Drucksache 6/7683 unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen gibt es keine. Stimmenthaltungen gibt es auch keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/7414 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen gibt es keine, Stimmenthaltungen auch nicht.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? Gegenstimmen kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir haben uns vorhin unter den PGFs darauf verständigt, dass wir damit die heutige Plenarsitzung abschließen. Ich möchte noch mal auf den parlamentarischen Abend aufmerksam machen und ansonsten wünsche ich einen guten Nachhauseweg.

Ende: 18.43 Uhr