Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Thüringer Landtag hat in seiner 153. Sitzung am 4. Juli 2019 die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung an den Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen. In der 76. Sitzung am 5. Juli 2019 hat der Ausschuss dann eine schriftliche Anhörung beschlossen. Diese wurde in der
77. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 6. September 2019 ausgewertet. Die Anzuhörenden haben dabei fast ausschließlich Zustimmung zum Gesetzentwurf kundgetan. Der Gesetzentwurf wurde bei einigen Enthaltungen in der heutigen 156. Sitzung des Landtags zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Danke.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Kollege im Ausschuss, Herr Kalich, hat ja gerade gesagt, einige haben sich enthalten. Die CDUFraktion hat sich enthalten, sie wird sich auch heute enthalten und das hat klare Gründe.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gibt es danach wieder ei- ne Pressekonferenz oder so?)
Ich will Ihnen jetzt doch erst einmal etwas Positives sagen, nämlich: Das Anliegen und der eingeschlagene Weg sind richtig. Darüber sind wir uns auch mit der Finanzministerin einig. Aber wir sind Abgeordnete und deswegen sehen wir die Regelung in § 2 Abs. 2 kritisch und finden schon, dass der Haushalts- und Finanzausschuss die Anlagerichtlinien nicht erst nach Erlass zur Kenntnis bekommen sollte, sondern finden, dass es a) richtig wäre, dass man den Finanzausschuss hört und b), dass man vor dem Erlass das Benehmen mit den Parlamentariern herstellt. Nun könnten wir sicherlich diese Dinge auch mit den Regelungen unserer Geschäftsordnung einfordern und die Sache handeln. Wir finden aber, dass es richtig wäre, so etwas im Gesetz zu regeln, denn ganz einfach ist die Geschichte nicht. Es ist richtig, wir brauchen da andere Anlageformen. Aber es ist auch richtig, dass es etwas riskanter wird und dass man die Dinge dann besser vorher bespricht, bevor es eventuell Ärger geben könnte. Außerdem geht es auch darum, die Rechte des Parlaments zu wahren. Daher kann es von uns an der Stelle nur eine Enthaltung geben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne, auch im Netz, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die starren Vorgaben hinsichtlich der infrage kommenden Anlageklassen für den Thüringer Pensionsfonds erweitert. Bisher konnten nur mündelsichere Anlagen gewählt werden, die heute zeitweise Negativerträge erwirtschaften. Zukünftig sollen nach der Gesetzesänderung auch Geldanlagen in Betracht kommen können, die etwas risikoreicher sind als die bisherigen mündelsicheren Anlageformen, aber dafür zumindest den Geldwertverlust und die Inflation ausgleichende Erträge erwirtschaften. Bei der gegenwärtig sicher zu erwirtschaftenden Verzinsung einer unterstellten durchschnittlichen Inflationsrate von circa 2 Prozent pro Jahr wird sich der reale Wertverlust des Pensionsfonds bis zum Jahr 2028 auf über 40 Millionen Euro summieren. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und wichtig, die Anlagerichtlinien für den Thüringer Pensionsfonds zu ändern, um den Zinsschaden für Thüringen durch die Europolitik der EZB zu minimieren. Der Gesamtrenditeertrag des Thüringer Pensionsfonds beläuft sich derzeit auf rund 0,67 Prozent pro Jahr und liegt somit unter der Inflationsrate.
Man muss sich fragen, wie es so weit gekommen ist. Die Ursachen hierfür liegen nicht in Thüringen. Die Ursache hierfür ist die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank. Diese ist aus Sicht der EZB notwendig, um die überschuldeten Staaten im Süden Europas mit ausreichender Liquidität zu versorgen und nun auch seit Neuestem einer drohenden Rezession vorzubeugen. Diese Niedrigzinsphase dauert nun schon über ein Jahrzehnt an und es ist auch nicht absehbar, wann diese Zinsen durch die EZB auf ein gesundes Maß angehoben werden. Die Niedrigzinsen sind zu einem Dauerzustand geworden. Heute wurde der Einlagezins für die Banken von -0,4 Prozent weiter gesenkt, um das europäische Staatengebilde am Leben zu halten. Aufgrund vieler Fehler der EU, die zum Teil auf ihre Gründung zurückgehen, sowie der Einführung des Euro sind das Ausmaß und die Dauer der derzeitigen Niedrigzinsphase beispiellos in der Welt. Seit Beginn der Bankenkrise senkt die EZB den Leitzins kontinuierlich von damals 4,25 Prozent auf heute 0 Prozent ab. Der sogenannte Einlagenzins, den Geschäftsbanken zahlen, wenn sie Geld bei der EZB parken, beträgt derzeit -0,4 Prozent.
Doch das eigentliche Problem besteht darin, dass die EZB einheitliche Maßnahmen für alle ihre Mitglieder beschließt, deren Volkswirtschaften sich jedoch ganz unterschiedlich entwickeln, und diese
wirken dann auch unterschiedlich. So wäre für die noch relativ stabile hiesige Konjunktur, auch wenn die hiesige Konjunkturentwicklung in den letzten Monaten mehrfach nach unten korrigiert wurde, ein wesentlich höherer Zinssatz angemessen als für Länder wie Italien oder Spanien, die unter hoher Verschuldung, Arbeitslosigkeit und Konjunktureinbrüchen leiden.
Man darf aber auch nicht verschweigen, dass insbesondere Kreditnehmer von den dauerhaft niedrigen Zinsen profitieren – also eine positive Seite. Aber zu den offensichtlichen Folgen der EU-Finanzkrise bzw. der Niedrigzinsphase gehören die immer niedrigeren Zinserträge für Sparer und Geldanleger und die damit einhergehende Entwertung ihrer Rücklagen.
Von dieser Auswirkung ist auch der Thüringer Pensionsfonds massiv betroffen. In den vergangenen Jahren konnte nicht einmal mehr der reale Geldverlust durch die Inflation erwirtschaftet werden. Und genau darum geht es heute. Darf der Thüringer Pensionsfonds, der bisher nur in mündelsicherer Anlageform investieren konnte, auch in etwas risikoreichere und ertragreichere Papiere investieren? Aufgrund der von mir beschriebenen Umstände und Fehlentwicklungen der letzten Jahre bleibt uns heute nichts anderes übrig, als nach anderen Anlageformen zu suchen.
Leider ist die Andeutung, dass die konkreten Anlagen im Rahmen der zu ändernden Anlagerichtlinie gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank entwickelt und dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags zur Kenntnis gegeben werden, doch sehr vage. Diese Anlagerichtlinie muss noch abgewartet werden, damit anhand der infrage kommenden Anlageform eine Risikobewertung vorgenommen werden kann, denn diese Richtlinie kennen wir noch nicht. Mein Vorredner hatte auch noch mal darauf hingewiesen. Dem drohenden Zins- und Wertverlust darf nicht ein unverhältnismäßig hohes Risiko gegenüberstehen. Auch wenn in der Drucksache vom Aspekt der größtmöglichen Sicherheit und der Abkehr von der Mündelsicherheit der Anlageform gesprochen wird, stellt das keine Abkehr von dem auch weiter vorrangigen Ziel der Sicherheit dar. Die Bewertung ist für uns erst nach Vorlage der Anlagerichtlinien möglich.
Wir werden uns daher bei der Abstimmung aufgrund der unklaren Anlagerichtlinien enthalten. Wir wissen, dass das vorliegende Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung, aber ohne Vorlage der Anlagerichtlinien ein Schritt ins Dunkle ist. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dass die AfD ein anderes Europa will als wir, das wissen wir. Darauf will ich auch gar nicht weiter eingehen. Aber Herr Kießling hat recht:
Die Ursache für das hier vorliegende Problem ist die Niedrigzinsphase, die wir gegenwärtig haben. Sie führt dazu, dass die Rendite, die wir aus dem Thüringer Pensionsfonds erzielen, niedriger ist als die Inflationsrate, und das führt zum Realverlust. Deshalb ist es wichtig, dass gehandelt wird. Die Finanzministerin hat gehandelt, indem sie den Gesetzentwurf vorgelegt hat, weil wir einfach neue Anlageformen für unser Sondervermögen Thüringer Pensionsfonds brauchen.
Die konkreten Gesetzesänderungen ermöglichen einen realen Werterhalt des Vermögens durch zusätzliche Nutzung von beispielsweise Aktienfonds, Zinstiteln oder Anleihen. Gleichzeitig wird den besonderen Sicherheitsbedenken dergestalt Rechnung getragen, dass die Zielgrößen des realen Werterhalts um den Aspekt der größtmöglichen Sicherheit ergänzt werden. Das ist meines Erachtens dann wieder eine runde Sache.
Es ist gesagt worden, dass diese Verwaltungsvereinbarung mit der Deutschen Bundesbank geschlossen wird und Anlagerichtlinien entwickelt werden. Die Bedenken, die Herr Emde hier vorgetragen hat, habe ich überhaupt nicht. Der Verordnungsweg ist der normale, übliche Weg. Dieser wird hier gegangen. Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, es ist schon viel dazu gesagt worden. Ich will es für diejenigen, die nicht jeden Tag damit umgehen, noch mal erwähnen: Wir haben das Sondervermögen und in § 2 Thüringer Pensionsfondsgesetz steht „Mündelsicherheit“. Die
se Mündelsicherheit kommt aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, das ist § 1807. Das ist keine Abkehr von der Sicherheit, sondern wir werden andere Kriterien anwenden. Ich glaube, es ist richtig, dass wir nachziehen, weil viele andere Bundesländer bei der Geldanlage auch schon diese Wege gehen.
Ich kann der CDU-Fraktion nur raten, hier zuzustimmen, denn das, was Sie heute in Ihrer Pressekonferenz zum Ausdruck gebracht haben, das treibt nicht nur der Finanzministerin die Zornesröte ins Gesicht – das kann ich Ihnen sagen –, weil Sie uneinlösbare Versprechen machen. Sie können das nicht umsetzen.
Sie bürden dem Freistaat Lasten von bis zu 1 Milliarde Euro auf, das heißt, Sie müssen noch ganz andere Wege gehen als das hier, um das tatsächlich auch ohne neue Schulden abzahlen zu können.
Frau Floßmann, ich sage Ihnen meine Meinung dazu: Sie wollen dem Bürger weismachen, dass Sie das umsetzen können. Weil Herr Tischner hinter mir sitzt: Der kann seine Lehrersachen alle vergessen –
Dann gehe ich weiter bei Ihren Versprechungen, die Sie machen: Wir haben schon das sogenannte Abwasservermögen. – Nein, das gehört genau zum Thema, wir wollen hier Geld so anlegen, dass es nicht verfällt. Sie wollen das Geld verschwenden
Sie verschwenden das Geld – natürlich. Herr Primas, Sie haben heute zugestimmt, dass Sie Geld verschwenden wollen –
ganz schlicht und ergreifend. Sie sind nicht mehr die Partei, die das Geld zusammenhält, das kann sich der Fraktionsvorsitzende knicken. Er hat mal