Protocol of the Session on September 12, 2019

Herr Kuschel hat bereits ausführlich über das Gesetzgebungsverfahren gesprochen und Herr Dittes hat es auch schon dargelegt. Es war schwierig, es war eine sehr lange Diskussion und wir hatten eine Arbeitsgruppe, in der die Vertreter aller demokratischen Parteien und auch des Gemeinde- und Städtebundes am Tisch saßen – und es wurde auch schon gesagt, dass hier innerhalb der Thüringer Kommunen auch nicht unbedingt Einigkeit besteht, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Auch hier wurde kontrovers diskutiert.

Wir haben auch noch einmal im Änderungsantrag – auch das wurde schon gesagt – die Dinge aufgegriffen, die der Gemeinde- und Städtebund zu Recht in der Anhörung vorgetragen hat, dem wir damit auch Rechnung tragen. Die Straßenausbaubeiträge wurden und werden von der Mehrheit der Beitragszahlerinnen und ‑zahler als ungerecht empfunden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum für eine Straße, die von der Allgemeinheit genutzt wird und die bestenfalls durch ihren Ausbau zu einer höheren Verkehrsbelastung führt, auch noch gezahlt werden soll. Der besondere Vorteil, der hier juristisch gesprochen durch die Straßenausbaubeiträge abgegolten werden soll, wird jedenfalls von unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht als solcher wahrgenommen.

Hinzu kommt, dass wir in Thüringen im Vergleich zu den anderen Bundesländern – das ist leider immer noch so – eine andere Einkommens- und Vermögenssituation haben. Die meisten Menschen in Thüringen haben neben dem vielleicht von Generation zu Generation vererbten, aber auch hart erarbeiteten Eigenheim kein weiteres nennenswertes Barvermögen. In dieser Situation bringen Beitragsbescheide, die schnell etliche Tausend Euro ausmachen können, besonders viele ältere Menschen, aber auch junge Familien, die auf das Land ziehen, in Existenznöte.

Heute Morgen wurde gesagt oder es wurde der Kollegin Astrid Rothe-Beinlich vorgeworfen, Sie vertritt eine Städtepartei. Hier geht es in erster Linie um unsere Bevölkerung im ländlichen Raum, weil auch die Baumaßnahmen im ländlichen Raum in der Regel teurer sind, weil wir lange Wege und weniger Häuser haben. Deshalb sind die Leute im ländlichen Raum besonders betroffen. All diese Dinge haben auch meine Fraktion dazu gebracht,

(Abg. Adams)

unsere bisherige Position zu überdenken. Ich mache da überhaupt keinen Hehl daraus und will das auch nicht verheimlichen, dass wir lange und sehr kontrovers diskutiert haben, bis wir zu dieser Position gekommen sind.

Wolfgang Tiefensee war es, der letztes Jahr am 1. September 2018 gesagt hat: Wir werden die Straßenausbaubeiträge abschaffen. Herr Fiedler ist ja keineswegs der einzige Vertreter der CDU gewesen, der in der jüngsten Vergangenheit – am 29. August, glaube ich, war es, als es im MDR raufund runterging – gesagt hat, dass er diesem Gesetz zustimmen wird, obwohl es handwerklich ganz schlecht gemacht ist. Aber auch der Bundestagsabgeordnete Albert Weiler sieht die Situation wie wir und sprach sich in einem offenen Brief für die Abschaffung aus. Ich darf zitieren: „Tausende Grundstückseigentümer im Freistaat geraten durch die teils enormen Beitragsforderungen in existenzielle Schwierigkeiten. Zudem empfinden sie die Straßenerneuerung oder ‑sanierung auf Kosten der Anlieger zum Wohle der Allgemeinheit als ungerecht und fordern deshalb eine alleinige Finanzierung durch die Kommunen“, so Albert Weiler.

Es wurde schon mehrfach von Herrn Fiedler angesprochen, wir hätten wieder mal geschludert und wir hätten getrödelt und hätten so lange gewartet. Ich bin überhaupt erstaunt und kann es eigentlich gar nicht so richtig nachvollziehen, was uns hier alles vorgeworfen wird. Ich habe hier den Brief von Mike Mohring an das Innenministerium, der ist auch in einem Begleitschreiben an unseren Ministerpräsidenten gegangen. Dort heißt es: Angesichts der komplexen Materie ist es unseres Erachtens ausgeschlossen, eine umfassende Neuregelung noch bis zum Jahresende umzusetzen.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So, so, so!)

So, so, so, genau.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hört, hört!)

Also die CDU hat eingeschätzt, man kann es aufgrund der Komplexität gar nicht bis zum Jahresende umsetzen. Heute tritt Herr Fiedler hin und sagt, Rot-Rot-Grün hat so lange geschludert und jetzt müssen wir es kurz vor Schluss machen. Ich zitiere auch noch mal: „Rot-Rot-Grün geht auf Vorschlag der CDU ein. Thüringens CDU-Fraktionschef Mike Mohring hat es bereits Anfang September gefordert. Jetzt schwenkt auch Rot-Rot-Grün auf die Linie ein“. Und es ist weiter hier zu lesen: „Über das Ziel, die Ausbaubeiträge zukünftig abzuschaffen, besteht Einigkeit.“ Ich bin irritiert über diesen Schlingerkurs, den uns Herr Fiedler heute hier prä

sentiert. Er hat viel gesagt von der Abwahl der Bürgermeister, aber eigentlich hat er nicht erklärt, warum er mit wehenden Fahnen am 29. im MDR sagt: Jawohl, er stimmt dem zu. Heute Morgen hat er gesagt, heute hü und morgen hott. Und so ist es.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Immer neue Zufälle!)

So ist es mit der CDU: heute hü, morgen hott. Es ist auch nicht so, er hat auf dem Stichtag rumgeritten und er will eine rechtlich sichere Lösung.

(Beifall CDU)

Das hat man uns immer vorgeworfen, warum die SPD so lange zögert. Wir haben immer gefordert, wir wollen eine rechtssichere Lösung, wenn wir das Kommunalabgabengesetz noch mal anfassen. Und dieses berühmte Eckpunktepapier der CDU wurde schon mehrfach heute zitiert, da steht ganz klar drin: Abschaffung mit Wirkung zum 01.01.19. Da steht: Beibehaltung der Beitragspflicht für alle die Fälle, in denen der Straßenausbaubeitrag vor dem 01.01.19 durch Bescheid festgesetzt und dem Beitragspflichtigen bekannt gegeben wurde. – Wir haben das umgesetzt, was uns die CDU auch in ihrem Eckpunktepapier geschrieben hat. Es ist für mich unverständlich, dass man heute sagt, nein, wir stimmen dem nicht zu, dass man damals sagt, ja, wir machen das.

Und wenn ich über Ihren Flur laufe und da sehe ich: „Thüringen gemeinsam besser machen“. Jetzt frage ich mich: Mit wem will denn die CDU Thüringen gemeinsam besser machen? Oder ist die Aussage, nach der Wahl mit der AfD keine Koalition einzugehen, auch nur wie dieses Eckpunktepapier: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Na, na, na, na!)

Ich mache mir da als Bürgerin dieses Freistaats wirklich Gedanken.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist nicht gut für unsere Bürger. Sie tragen Dinge auf dem Rücken unserer Bürger aus. Sieht so Ihr Aufbruch für dieses Land aus?

(Unruhe CDU)

Da muss ich sagen, die Menschen in Thüringen haben etwas Besseres verdient und Sie verlieren Ihre Glaubwürdigkeit, wenn Sie Eckpunktepapiere vorlegen, wenn Sie Briefe an den Ministerpräsidenten schreiben, wenn Sie im MDR große Statements abgeben und binnen einer Woche widerrufen und sich auf Dinge beziehen, bei denen Sie nicht wissen, wo

sie herkommen, die Sie selbst niedergeschrieben haben.

(Beifall SPD)

Herr Fiedler, ich muss Ihnen auch sagen: Diese Unterstellung, Herr Geibert wäre teilweise nicht eingeladen gewesen, das stimmt nicht. Wenn bei Ihnen der Verteilungsmodus nicht geklärt ist, wenn die Mails an Sie gehen, Sie verhindert sind und nicht weitergehen, dann ist es nicht unsere Schuld.

(Unruhe CDU)

Herr Geibert ist jedes Mal eingeladen worden. Ich selbst habe diese Arbeitsgruppe geleitet und wir haben es uns nicht leicht gemacht und wir wissen auch, dass wir eine vollständige Gerechtigkeit mit diesem Gesetz nicht herbeiführen können. Auch das wurde heute schon gesagt. Ein Teil der Bevölkerung hat gezahlt, ein Teil hat nicht bezahlt. Aber wir müssen in Generationen denken, auch das wurde schon gesagt. Irgendwann kommen die Straßen, wir sind jetzt 30 Jahre nach der Wende, die ersten Straßen kommen wieder und dann müssen auch diese Bürger nicht mehr zahlen. Und es ist ein guter Tag heute für unsere Bürger in Thüringen, dass endlich diese Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurden.

Ja, auch ich hätte eine Pauschalierung besser gefunden, weil es den bürokratischen Aufwand der Kommunen deutlich verringert. Aber man hat sich dafür entschieden und es muss ja nicht in Stein gemeißelt sein, vielleicht findet man eine bessere Möglichkeit, um die Kommunen dort auch weiter zu entlasten.

Übrigens zur AfD: Ich habe in Ihrem Wahlprogramm von 2014 nicht einmal lesen können, dass Sie die Straßenausbaubeiträge abschaffen wollen. Wenn Bayern das nicht zufällig beschlossen hätte, hätten Sie wahrscheinlich gar nichts gehabt, was Sie hätten abschreiben können, und haben da noch die Hälfte vergessen und die wichtigsten Dinge gar nicht abgeschrieben.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist schon interessant und ich kann die CDU nur bitten: Tun Sie sich selbst einen Gefallen und stellen Sie Ihre Glaubwürdigkeit bei den Bürgern in Thüringen wieder her.

Frau Rosin hat heute Morgen vollmundig gesagt: Wir sind ehrlich zu den Bürgern. Da frage ich mich, wie ich die Aussagen der CDU bewerten soll, wenn man Briefe schreibt, Eckpunktepapiere, und sich dann zu solch einem wichtigen Thema, das existenziell für sehr viele Bürger in unserem Freistaat ist,

einfach zurückzieht und sich hier in einer Schlingerrede herausreden will.

Ich bitte um Zustimmung – und vielleicht überlegt es sich die CDU ja nun –, ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und natürlich auch zum vorliegenden Entschließungsantrag. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Gibt es noch Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Die Landesregierung? Bitte schön, Herr Staatssekretär Höhn.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch hier liegt es nahe, das Zitat von heute Vormittag noch einmal hervorzuholen mit dem langen und dem steinigen Weg, der beim Thema „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen“ hinter uns liegt. Mit diesem Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen hier vorgelegt haben, wird heute eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Wir reihen uns nunmehr in den Reigen der Bundesländer ein, die diesen Schritt in den letzten Jahren schon gegangen sind.

Es wurde hier schon von verschiedenen Rednern angesprochen: Es gab dabei auf diesem Weg bis zum heutigen Tag auch einen Zwischenschritt im Jahre 2017, und was ich bis jetzt im Verlaufe dieser Debatte von einigen Rednern dazu gehört habe, vornehmlich der Oppositionsfraktionen, das treibt mich nun geradezu dazu, auch noch ein paar Sätze zu verlieren, vor allen Dingen weil das zu einer Zeit geschehen ist, da saß ich noch als Abgeordneter auf der anderen Seite dieses Plenums und weiß noch sehr genau, um welchen Kern sich die Debatte damals gedreht hat. Ziel war damals, das Ermessen einzuführen, also die Frage, dass eine Gemeinde entscheiden kann, ob sie Beiträge im Straßenausbaurecht erhebt oder nicht, und zwar wie es in unserem Nachbarfreistaat Sachsen schon seit den 90er-Jahren Gesetzesrealität ist. Darüber hinaus hat die Koalition in die damalige Novelle des KAG, wenn man so will, eine Sicherungsklausel für die Kommunen hineingeschrieben, die sich in der Haushaltssicherung befinden und großzügigerweise dann beschließen, dass sie auf Beiträge verzichten, und sich dann die kommunalen Eigenanteile auch noch über Bedarfszuweisungen vom Land holen. Genau dem war die Regelung geschuldet, dass wir einen Finanzvorbehalt in das Gesetz mit hineinformuliert haben.

(Abg. Scheerschmidt)

(Beifall DIE LINKE)

Aber im Grundsatz war es eine Ermessensregel. Und meine Damen und Herren, wo ist denn der Unterschied? In Sachsen muss auch jeder Bürgermeister vorher in die Kasse schauen, ob er es sich leisten kann, wenn er seinem Gemeinderat vorschlagen will, auf Beiträge zu verzichten oder nicht. Insofern hat sich die Regelung zwischen Thüringen und Sachsen kaum unterschieden. Wie man dann zu der Erkenntnis kommen kann, dass diese Regelung, wie Herr Abgeordneter Fiedler eben von diesem Pult aus verkündet hat, verfassungswidrig sei – nun gut. Ja, ein Gutachter, den die CDU-Fraktion beauftragt hat, hat dies in seinem Gutachten so festgestellt.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ge- meinde- und Städtebund!)

Der Abgeordnete Kuschel hat vorhin hier richtigerweise dargelegt, eine Feststellung, ob etwas in einem Gesetz verfassungswidrig ist oder nicht, obliegt einzig und allein dem Thüringer Verfassungsgerichtshof und eine solche Entscheidung diesbezüglich ist mir, und ich glaube, auch Ihnen, nicht bekannt.

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz 2017 wurde in dem wirklich guten Willen verabschiedet, die Bürger zu entlasten, aber auch in dem Bewusstsein, dass die rechtliche Umsetzung enorm schwierig sein wird, und die Kritik an dieser Regelung auch vonseiten des Gemeinde- und Städtebundes – wir erinnern uns noch sehr genau – war doch recht massiv. Nachdem dann auch in unseren Nachbarländern eine Veränderung in der Rechtslage zum Teil vollzogen und zum Teil angelaufen war – einige Länder sind ja auch noch wie Thüringen in der gesetzgeberischen Phase –, hat sich gezeigt, dass die Akzeptanz dieser Regelung rapide gesunken ist. Das Unverständnis dafür, dass die Bürger in der einen Gemeinde weiterhin über Beiträge zur Finanzierung des gemeindlichen Straßenbaus beitragen sollen, in anderen Gemeinden jedoch nicht, war entsprechend groß. Die Koalition hat darauf mit dem eben schon vielfach zitierten Gesetzentwurf reagiert und dieser steht nun heute zur Abstimmung.

Lassen Sie mich an der Stelle noch ganz kurz auf die Argumente, die in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf eine Rolle gespielt haben, eingehen. Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass, wenn es überhaupt einen richtigen Zeitpunkt für eine solche Novelle gibt, dieser nunmehr jetzt, und zwar genau jetzt gekommen ist. Ich bin Frau Abgeordneter Scheerschmidt wirklich sehr dankbar, dass sie die zeitlichen Abläufe, die dazu geführt haben, dass wir

erst heute darüber abstimmen können, noch einmal ganz klar und richtigerweise so dargestellt hat. Das muss ich an der Stelle nicht wiederholen. Es hat sich gezeigt, dass von den Anzuhörenden auch in diesem Gesetzentwurf Ergänzungsbedarf oder – man kann sagen – Nachjustierungsbedarf gesehen wurde. Das gilt sowohl für die Unterstützung von finanzschwächeren Gemeinden, sowohl bei der Rückzahlung als auch bei der künftigen Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen, und genau darauf stellt der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auch ab, gerade in Bezug auf die Frage der Vorausleistungen.

In der letzten Zeit, meine Damen und Herren, wurde vielfach die Frage zum gewählten Stichtag aufgeworfen. Auch dazu möchte ich noch einmal ganz klar Stellung nehmen. Ich will an dieser Stelle zunächst auf das sowohl von Herrn Prof. Dr. Brüning erstellte Gutachten als auch auf die Gesetzesbegründung verweisen. Dort wird sich ausführlich mit der Stichtagsproblematik einschließlich der verfassungsrechtlichen Erwägungen auseinandergesetzt. Wir alle wissen: Stichtagsregelungen sind per se anfällig für verfassungsgerichtliche Auseinandersetzungen und haben auch in Thüringen schon mehrfach zu entsprechenden Urteilen vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof geführt. Der vorgesehene Stichtag 01.01.2019 wurde frühzeitig kommuniziert. Schon in der Regierungsmedienkonferenz im Oktober 2018 wurde darauf hingewiesen, dass die Abschaffung dieser Beiträge zum 01.01.2019 beabsichtigt wird. Die Koalition hat sich hier im Wesentlichen an den Vorschlag oder an das Gutachten von Prof. Brüning gehalten, der ja auch den Gesetzgebungsprozess in Brandenburg begleitet hat. Der Gesetzentwurf folgt den Empfehlungen des Gutachtens und stellt im Zusammenhang mit dem Stichtag auf ein maßnahmenbezogenes Kriterium ab, nämlich das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht. Das war die Empfehlung eines ausgewiesenen Experten auf diesem Gebiet. Auch dem ist die Koalition in ihrem Gesetzentwurf gefolgt. Im Übrigen: Auch die Bundesländer Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind an dieser Stelle nicht den Kollegen aus Bayern gefolgt.

Ich will auch – weil das von einigen Rednern hier angesprochen worden ist – auf das Thema des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht eingehen. Soweit hier Unsicherheiten aufgetreten sind, wann die sachliche Beitragspflicht entsteht, möchte ich zunächst auf das Gesetz verweisen. Gemäß § 7 Abs. 6 Thüringer Kommunalabgabengesetz entsteht die Beitragspflicht mit der Beendigung der Maßnahme oder Teilmaßnahme. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass die sachliche Beitragspflicht im Straßenausbaubei

(Staatssekretär Höhn)