Ich weiß auch, dass das alles nicht so ganz einfach ist und dass das Land ein ordentlicher Partner der TFW sein will. Ich will das auch gar nicht in Abrede stellen, ob Sie das heute sind oder nicht. Das will ich gar nicht kritisieren oder infrage stellen. Ich will nur sagen: Wenn wir die Möglichkeit haben, das im Gesetz klarzustellen, dann hätten wir es tun können. Das ist uns von der TFW und von der kommunalen Seite noch mal wirklich dringlich ans Herz gelegt worden. Wir hatten einen Vorschlag gemacht, der noch nicht mal alle Wünsche der TFW und der kommunalen Seite befriedigt. Aber es wäre ein Schritt in die richtige Richtung gewesen. Sie haben das abgelehnt. Auch auf Nachfrage im Haushalts
und Finanzausschuss hat die Finanzministerin die Sache – sage ich mal – eher ausschweifend und ableitend behandelt. Es ist ein Punkt, der die TFW belasten kann. Und wenn wir über Haushaltswahrheit und -klarheit reden, dann wäre es richtig, der TFW diese Mittel auch per gesetzlicher Zusage zuzugestehen.
Lieber Herr Emde, das hätten wir auch als Frage machen können, aber das provoziert jetzt natürlich durchaus noch mal die Antwort der Landesregierung. Ich finde es interessant, dass Sie daran zweifeln, dass wir gerade bei dem Thema „Hochwasserschutz“ ausreichend Mittel zur Verfügung stellen würden. Wir haben im Jahr 2015 das Landesprogramm Hochwasserschutz verabschiedet, 1.200 Einzelmaßnahmen für verbesserten Hochwasserschutz ausfinanziert, bis zum letzten Euro, gültig bis 2021. Warum zweifeln Sie daran, dass wir dieses Programm vernünftig abarbeiten, und was hat das mit der TFW zu tun? Kommunale Daseinsvorsorge ist an dieser Stelle, wenn es um die Frage „Talsperrensteuerung“ geht und viele andere Punkte, selbstverständlich bei denjenigen, die das betreiben, bei der TFW, in guten Händen und selbstverständlich auch ausfinanziert. Das ist das Erste.
Und das Zweite: 2014 und 2015 hat die TFW rote Zahlen geschrieben – danach nicht mehr, weil sie nicht nur vernünftig finanziell ausgestattet ist, sondern sich ihre Geschäfte unter einem neuen Geschäftsführer auch besser sortiert hat. Und das kann man sich mit Fug und Recht nicht nur sehr gut anschauen, sondern an dieser Stelle auch sehen, dass wir nicht nur Verantwortung übernommen haben, sondern an dieser Stelle die Anstalt so umgebaut haben, dass sie ihrer Aufgabe bestwirksam nachgehen kann. Und dieses Vertrauen, meine sehr geehrten Damen und Herren, das hätte ich mir von Anfang an in diese Anstalt gewünscht. Wir haben das wiederhergestellt und das bleibt unter dem Strich übrig.
Und jetzt sage ich noch mal einen Satz zum Thema „Weida“. Ich weiß, dass Sie das ärgert, weil Sie die Mittel in der Form nicht zur Verfügung hatten. Aber ich sage auch mal: Am Ende des Tages, wenn man
weiß, dass wir in Thüringen – das betrifft nicht nur die TFW – 90 Prozent der Deiche in einem wirklich schlechten, maroden Zustand hatten, wenn man weiß, dass dieses Landesprogramm Hochwasserschutz am Ende nicht die Folgeschäden von 2013 beräumen soll, sondern dass wir das aufgelegt haben, damit an über 1.200 Stellen eine bessere Vorsorge überhaupt mal hergestellt wird, dann finde ich es, lieber Herr Emde, wirklich mutig von Ihnen, sich hier hinzustellen und uns vorzuwerfen, was wir in den letzten drei Jahren aus Ihrer Sicht unterlassen haben.
Deswegen sage ich unterm Strich: Die Themen „sauberes Wasser“, „Hochwasservorsorge“ und „Bereitstellung auch in Trockenzeiten“ – Stichwort „Klimakrise“ – sind bei uns nicht nur in guten Händen, es ist auch gut ausfinanziert und die TFW als Anstalt wird mit diesem Gesetz dieser Aufgabe noch besser nachkommen können. Vielen Dank für die Zustimmung derer, die diese hoffentlich gleich erteilen können.
Meine Damen und Herren, es gibt eine weitere Wortmeldung. Bevor ich Herrn Kießling das Wort erteile, bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführer zu mir.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich wollte noch mal ganz kurz darauf eingehen: Frau Ministerin Siegesmund, Sie hatten kurz verächtlich so in unsere Richtung gesagt, wir hätten es mit dem Naturschutz nicht verstanden, mit dem Borkenkäfer im Wald, wie schlecht es dem Wald geht. Wir haben es sehr wohl verstanden, aber scheinbar haben Sie nicht verstanden, was mein Kritikpunkt war. Es ging um den Kritikpunkt, dass die TFW quasi neue Geschäftsfelder aufgemacht hat. Das Land Thüringen haftet dafür. Es ist jetzt schon nicht klar, wie dieser zusätzliche Strom gespeichert werden soll, da haben Sie bis heute noch keine Lösung vorgelegt, außer mir zu erklären, dass ich zurück in die Steinzeit will. Wie gesagt, das finde ich nicht in Ordnung. Wie gesagt, Sie sollten sich mal Gedanken machen, wenn Sie zusätzliche Geschäftsfelder aufmachen, dass es Ihnen hier nicht primär um den Um
weltschutz gegangen ist. Sie haben selbst noch mal ausgeführt hier, es ging Ihnen darum, neue Geschäftsfelder aufzumachen, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Also wenn Sie hier immer den Naturschutz vorschieben, den Umweltschutz vorschieben, das finde ich nicht in Ordnung. Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. Ich stelle seitens meiner Fraktion den Antrag, vor der Abstimmung für 20 Minuten die Sitzung zu unterbrechen.
Meine Damen und Herren, wir setzen die Beratung fort. Das Vorabprotokoll der 75. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 28.06.2019 ist erstellt und im AIS bereits vorrätig. Es wird aber auch noch schriftlich verteilt. Ich würde die Gelegenheit nutzen, Ihnen dieses Protokoll vorzulesen.
Ich erspare mir, noch mal die Sitzungsteilnehmer zu nennen. 1. Punkt 1 der Tagesordnung: Gesetz über die Anstalt Thüringer Fernwasserversorgung, Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/6356, dazu die Vorlage 6/5769.
Vorsitzender Abgeordneter Emde informierte zunächst, dass der federführende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz eine Beschlussempfehlung in Vorlage 6/5769 vorgelegt habe.
Abgeordnete Schulze: Ich habe eine Frage an die Landesregierung, speziell das Finanzministerium. Im Gesetzentwurf wurde unter dem Punkt d) „Kosten“ die Mehrbelastung aufgeführt, aber dass diese Mehrbelastung im Rahmen des vorhandenen Personals im Geschäftsbereich abgedeckt werden kann. Dies habe ich mittlerweile schon in mehreren Gesetzentwürfen gelesen, die auf der Tagesordnung standen und stehen. Meine Frage ist: Gibt es einen Personal- bzw. Arbeitszeitüberhang, der ausgefüllt wird? Das macht mich jetzt ein bisschen stutzig. Denn wenn ständig neue Ressourcen auf den vorhandenen Personalbereich ausgeweitet werden, dann stellt sich mir die Frage: Haben wir jetzt zu viel Personal, die zu wenig Aufgaben haben, oder wie kann man das jetzt verstehen?
Ministerin Taubert: Frau Schulze, das ist nicht unser Beritt. Dazu muss sich das Fachministerium äußern. Herr Meise macht das.
Herr Meise: Es ist so, dass auch bisher im Ministerium eine Betreuung in Richtung der Aufgaben der TFW stattgefunden hat, und in diesem Bereich wird dann auch künftig die Aufgabe der Wahrnehmung der Aufsicht mit wahrgenommen. Es ist jetzt kein wesentliches Mehr an Aufgaben gegenüber dem, was bisher an Tätigkeiten wahrgenommen wurde.
Abgeordnete Schulze: Wieso legt uns dann die Landesregierung ein Gesetz vor, wo eine entsprechende Mehrbelastung drinsteht und das nicht ausgeglichen oder näher betrachtet wird, denn unter den Kosten steht eine Mehrbelastung?
Herr Meise: Es ist eine Mehrbelastung, aber von geringem Umfang, die im Rahmen des vorhandenen Personals im Ministerium mit abgedeckt werden kann. Wir können nicht sagen, wenn künftig auch im Ministerium eine Fachaufsicht liegt, dass das keine Zusatzbelastung ist. Aber wir werden das dann in dem Referat mit wahrnehmen, in dem die Fernwasserangelegenheiten betreut werden, das ist ja dann nur ein Stellenanteil.
Vorsitzender Abgeordneter Emde: Dann habe ich noch mal eine Frage an die Finanzministerin. Bei der Beratung des Gesetzentwurfs hat es in den Anhörungen immer wieder eine Rolle gespielt: die Frage des Verhältnisses zwischen Finanzierung von zunehmenden hoheitlichen Aufgaben der TFW im Hochwasserschutz, aber auch zunehmend touristische Dinge, dass diese nicht genügend ausfinanziert werden, das Land die entsprechenden Mittel nicht bereitstellt und dieses Verhältnis zwischen Wirtschaftsbetrieb, Bereitstellung von Trinkwasser und Ausfinanzierung hoheitlicher Aufgaben nicht mehr im Verhältnis steht und das dann die Gesellschaft insgesamt belasten könnte, wo die Kommunen auch Gewährträger sind. Das ist mit Sicherheit eine berechtigte Frage und am Ende steht die Gefahr, dass notwendige Investitionskosten nicht getätigt werden können. Am Ende kann so was dann lange aufgeschoben werden und es kann zu größeren, nicht nur Finanzproblemen, sondern auch technischen Problemen kommen. Welche Rolle hat das jetzt innerhalb der Regierung gespielt und wie sieht das das Finanzministerium, denn am Ende entstehen die Kosten ja doch?
Ministerin Taubert: Wir haben solche Situationen an unterschiedlichen Stellen, nicht nur in der Fernwasserversorgung. Deswegen spielt das innerhalb der Landesregierung immer eine Rolle, auch im Aushandlungsprozess, inwieweit jetzt in dem speziellen Fall die Fernwasserversorgung im Rahmen der ho
heitlichen Aufgaben auch ausreichend finanziert ist. Wir sind zu dem Schluss gekommen, so wie es am Ende auch in der Diskussion über das Umweltministerium in dem Ausschuss reflektiert wurde. Aber das wird ein weiterer Prozess bleiben.
Das muss man einfach so sehen. Man muss gucken. Wir haben ja auch Anstrengungen unternommen, gerade weil Sie den investiven Bereich angesprochen haben, auch da Dinge abzuarbeiten. Aber es bleibt immer eng, auch da. Es gibt jetzt keine Lösung, die in dem hoheitlichen Bereich viel Geld gibt. Es muss immer geschaut werden, was dringend notwendig ist. Danach bemessen wir das.
Herr Abgeordneter Kießling: Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Meine Frage geht auch in die ähnliche Richtung. Wir haben in § 19 die haushaltsrechtlichen Verpflichtungen. Da steht in Absatz 3, dass die Grundsätze der Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechend zu beachten sind gemäß Thüringer Landeshaushaltsordnung. Im Antrag haben Sie geschrieben, dass die wirtschaftliche Betätigung unnütz beschränkt wird. Wir erweitern ja jetzt die Tätigkeiten nicht nur auf die Trinkwasserbereitstellung, sondern auch auf Tourismus, auf Sanierung von Stauanlagen, Sonstiges, Betrieb von Solar- und Windparks. Jetzt noch mal die Frage an die Landesregierung: Inwiefern werden da die Grundsätze der Notwendigkeit – warum ist das notwendig?
Dann hätte ich gern noch mal im Nachgang nach Ihrer Antwort eine Rückfrage an den Rechnungshof, denn da wird das Ganze ja auch geprüft gemäß § 53 HGrG, diese Haushaltsgrundsätzeverordnung. Inwiefern gibt es dazu bereits einen Prüfbericht? Und inwiefern können wir da Einsicht nehmen? Denn da müssten Sie ja auch gerade die Notwendigkeit, Sparsamkeit damit regeln, auch was die Wirtschaftsführung betrifft. Gerade weil es eine Aufgabenerweiterung ist. Sie haben zwar immer gesagt, das ist nur für den Fall, dass – aber es muss ja irgendwo auch mal eine Prognose angestellt werden, was wollen wir damit machen. Ansonsten brauche ich ja diese Befugnis an Tätigkeiten nicht.
Herr Meise verwies zum einen auf die Begründung zu § 19. Da gehe es darum, dass mit der Aufnahme des § 112 Abs. 2 in das Gesetz eine Klarstellung erfolgt sei, dass diese Norm entsprechend anzuwenden sei. Die Grundsätze der Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit würden insoweit
auch vom Land beachtet, indem bei den Maßnahmen, die die Thüringer Fernwasserversorgung im Vorfeld für die Aufgaben im hoheitlichen Bereich anmelde, entsprechend geprüft werde, ob die Sanierung notwendig sei, also auch Sanierungsanordnungen für die Vorhaben im Hochwasserschutz oder Niedrigwasserauffüllung vorlägen, und in welchem Umfang Anordnungen der Talsperrenaufsicht vorlägen. Im Übrigen sei klar, dass im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorgenommen würden. Das sei auch an dem Beispiel der Talsperre Weida ausgiebig im Umweltausschuss erörtert worden. Das seien Maßnahmen, die natürlich auch bei anderen großen Vorhaben der TFW durchzuführen seien. Also hier sei noch mal eine Klarstellung; sie habe sich genau an die Punkte zu halten.
Auf die Frage des Abgeordneten Kießling, ob auch ein Wirtschaftlichkeitsgutachten bezüglich Windund Solarenergie vorliege, antwortete Herr Meise, dass es diesbezüglich im Moment noch nichts gebe. Das sei ein neues Geschäftsfeld und würde dann für eine Einzelmaßnahme gemacht werden müssen. Also wenn ein Vorhaben anstehen würde, müsste dann die Betrachtung vorgenommen werden.
Abgeordneter Kießling äußerte, dass die von ihm erbetene Stellungnahme des Landesrechnungshofs noch ausstehe. Außerdem fragte er, ob kartellrechtlich gesehen der Landesrechnungshof irgendwelche Einwände habe, weil eventuell Konkurrenz zu anderen Unternehmen entstünde.
Dr. Schuwirth führte aus, dass der Landesrechnungshof die Prüfungsrechte habe und die Haushalts- und Wirtschaftsführung bei einer öffentlichen Körperschaft prüfe. Das sei das Übliche. Man habe seinerzeit eingewandt, dass natürlich hier eine Erweiterung der Geschäftsbefugnisse vorliege und man könnte hier wettbewerbsrechtliche Bedenken haben, weil ja in dem Bereich Solar- und Windenergie auch Private unterwegs seien und vor allem die Ausdehnung ja nicht begrenzt auf die Liegenschaften der Fernwasserversorgung sei, sondern auch auf Dritte. Also sie können sich an Wind- oder Solarparks extern beteiligen.
Vorsitzender Abgeordneter Emde machte deutlich, dass das alles Kritik- und Ansatzpunkte im federführenden Ausschuss gewesen seien. Einiges habe sich im Änderungsantrag, der durch die Koalitionsfraktionen eingebracht worden sei, niedergeschlagen, anderes eben nicht.
Der Ausschuss beschloss mehrheitlich, die Annahme des Gesetzentwurfs in Drucksache 6/6356 in der vom federführenden Ausschuss für Umwelt, En
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Zunächst mal möchte ich feststellen, dass entgegen der Information durch den Kollegen Kummer ganz offensichtlich eine ausführliche Erörterung im Haushalts- und Finanzausschuss stattgefunden hat. Dann würde ich bitte noch die Frage stellen, ob es sich um eine öffentliche oder nicht öffentliche Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses zu diesem Tagesordnungspunkt handelt, und falls es sich um eine nicht öffentliche Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses handelt, ob der Haushalts- und Finanzausschuss der Verlesung bzw. der Öffentlichmachung dieses Inhalts der Beratung zugestimmt hat.