Protocol of the Session on July 5, 2019

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Zunächst mal möchte ich feststellen, dass entgegen der Information durch den Kollegen Kummer ganz offensichtlich eine ausführliche Erörterung im Haushalts- und Finanzausschuss stattgefunden hat. Dann würde ich bitte noch die Frage stellen, ob es sich um eine öffentliche oder nicht öffentliche Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses zu diesem Tagesordnungspunkt handelt, und falls es sich um eine nicht öffentliche Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses handelt, ob der Haushalts- und Finanzausschuss der Verlesung bzw. der Öffentlichmachung dieses Inhalts der Beratung zugestimmt hat.

Das kann ich Ihnen beantworten. Es war keine öffentliche Beratung. Ich habe Ihrem Anliegen entsprochen, alle Abgeordneten über den Inhalt des Ausschusses zu informieren.

(Zwischenruf Abg. Schulze, CDU: Es war ei- ne nicht öffentliche Sitzung!)

Ja, ich weiß, dass es nicht öffentlich war. Es war meine Entscheidung, das hier so zu verlesen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Herr Abgeordneter Geibert.

Frau Präsidentin, ich kann dabei nur feststellen, dass die Herstellung der Kenntnis des Inhalts der Ausschusssitzung ein ausschließliches Recht für die Abgeordneten und die Vertreter der Landesregierung ist, die zu den entsprechenden Sitzungen Zugang haben bzw. denen die Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Ein Recht zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch das Präsidium vermag ich nicht zu erkennen.

Das nehme ich so zur Kenntnis.

(Unruhe CDU)

Etwas anderes kann ich momentan nicht sagen. Ich habe Ihnen gesagt, ich habe das auf meine Kappe genommen, um die Beschlussfassung nicht zu gefährden. Mir war bewusst, dass das nicht öffentlich ist. Liegt Ihnen inzwischen das Ausschussprotokoll vor?

(Beifall DIE LINKE)

Gut. Dann lasse ich jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz in Drucksache 6/7457 – Herr Abgeordneter Geibert.

Frau Präsidentin, uns liegt das Protokoll dazu nicht vor, unabhängig von dem, was Sie jetzt verlesen haben.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Das ist im AIS eingestellt!)

(Zwischenruf Abg. Skibbe, DIE LINKE: Um 12.41 Uhr!)

§ 52 der Geschäftsordnung sagt, dass an Plenartagen die Unterlagen auszuteilen sind und die Einstellung ins AIS nicht ausreichend ist. Ich kann nur feststellen: Die Unterlage liegt nicht vor.

Gut, dann bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführer noch mal nach vorn.

Meine Damen und Herren, entsprechend der Geschäftsordnung ist der Eintrag im AIS eigentlich ausreichend, aber um Irritationen zu vermeiden, werde ich jetzt als Präsidentin den Stuhl verlassen. Solange ist die Sitzung unterbrochen.

Wir setzen die unterbrochene Plenarsitzung fort. Inzwischen ist das Ausschussprotokoll verteilt. Es liegt auf Ihren Plätzen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Jetzt müs- sen wir erst mal lesen!)

Gibt es noch was im Sandsäckchen, Herr Geibert? Ich möchte nämlich jetzt zur Abstimmung kommen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ich muss ja das Gehörte mit dem Protokoll vergleichen!)

Wortmeldungen gab es nicht mehr und wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – erst mal über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz in der Drucksache 6/7457. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzei

(Vizepräsidentin Jung)

chen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? Das sind die CDU-Fraktion und die AfDFraktion. Damit ist dieser Beschlussempfehlung gefolgt.

Wir stimmen dann über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/6356 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der soeben stattgefundenen Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen von CDU und AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht, dann ist dieser Gesetzentwurf mehrheitlich so angenommen.

Nachdem der Gesetzentwurf so angenommen wurde, kommen wir nun zur Schlussabstimmung. Ich bitte, sich jeweils vom Platz zu erheben. Wer ist dafür? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen von CDU und AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung mehrheitlich angenommen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Bevor wir in die Mittagspause eintreten, weise ich noch einmal darauf hin, dass sich diverse Ausschüsse für ein Rendezvous verabredet haben. 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause trifft sich der Innen- und Kommunalausschuss im Raum F 202 und ebenfalls 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport im Raum F 004.

Ausstehende Drucksachen für den Tagesordnungspunkt 9 werden zeitnah vorliegen.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Haushalts- und Finanzausschuss!)

Der Haushalts- und Finanzausschuss trifft sich auch noch – wie konnte ich das vergessen, der wichtigste Ausschuss überhaupt – 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Raum F 101.

Wir setzen die Sitzung um 14.05 Uhr fort.

Wir fahren fort mit der Plenarsitzung. Bevor ich zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 3 komme, weise ich darauf hin, dass sich zum Tagesordnungspunkt 9, der danach zum Aufruf kommen wird, ein unkorrigiertes Vorabexemplar der 80. Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom 28. Juni 2019 auf Ihren Tischen befindet.

Damit kommen wir zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 3

Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6500 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz - Drucksache 6/7456 -

dazu: Insektenschutz – Artenvielfalt erhalten Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7417 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Kummer aus dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zur Berichterstattung zu dem Gesetzentwurf. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der 135. Sitzung des Thüringer Landtags am 14. Dezember 2018 wurde der Gesetzentwurf des Thüringer Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechts vom Thüringer Landtag an den federführenden Umweltausschuss und den mitberatenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der federführende Ausschuss führte acht Sitzungen zum Tagesordnungspunkt durch. Davon gab es in einer Sitzung eine mündliche Anhörung, außerdem begleitend dazu eine schriftliche Anhörung und es gab eine zweite ergänzende schriftliche Anhörung.

Ich möchte in dem Zusammenhang einen ganz herzlichen Dank an die Landtagsverwaltung aussprechen, die den Ausschuss gerade in der Frage von Änderungen, die im Zusammenhang mit den Anhörungen entstanden sind, sehr intensiv begleitet und auch eine sehr umfangreiche Überarbeitung des geänderten Gesetzentwurfs im Rahmen ihrer Redaktionsvollmacht vorgenommen hat, was dann auch dazu führte, dass in der letzten Sitzung des Umweltausschusses zum Thema eine umfangreiche Tischvorlage vorgelegt wurde, und zwar war das am 3. Juli, die am Tag vorher um 18.00 Uhr allen Abgeordneten zur Verfügung gestellt wurde. Hier hat es dann, wie Sie der Beschlussvorlage entnehmen können, auch noch Änderungen bezüglich des Anhangs von weiteren Artikeln im Zusammen

(Vizepräsidentin Marx)

hang mit Verweisen gegeben, die durch das Verwaltungsreformgesetz notwendig geworden sind. Und es hat eine Überarbeitung der Regelung gegeben, die bezüglich der Frage „Betretungsrecht von Grundstücken zum Vollzug von Baumschutzsatzungen“ eingefügt wurde.

Diese Dinge waren ausgesprochen notwendig, um die Rechtskonformität des Gesetzes sicherzustellen. Sicherlich war im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit, um das heutige Plenum zu erreichen, relativ viel zu lesen. Ich finde es bedauerlich, dass es im Rahmen der entsprechenden zeitlichen Gegebenheiten zu Protest im Ausschuss kam und Mitglieder des Ausschusses den Ausschuss verlassen haben, um diesem Protest dann entsprechend Geltung zu verleihen – wie gesagt, die Plenarsitzung wäre sonst heute nicht erreichbar gewesen und die Unterlagen haben zumindest rechtzeitig vorgelegen.

Ich komme zu den Änderungen, die durch die Beschlussempfehlung des Ausschusses auf den Weg gebracht wurden. Ich will das nicht alles einzeln vortragen und auch nur ein paar Schwerpunkte diesbezüglich ansprechen. Auf der einen Seite war es dem Ausschuss wichtig, dass Inhalte, wie sie in Bayern zum Beispiel durch das Volksbegehren für Biodiversität auf den Weg gebracht worden sind, auch in die Thüringer Naturschutzgesetzgebung Eingang finden. Und so wurde noch mal eine besondere Verpflichtung der öffentlichen Hand zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt sowie zur Umweltbildung vorgenommen.

Es hat eine Neuregelung gegeben bezüglich eines Vorrangs der Entsiegelung bei Kompensation von Bodenversiegelungen. Es gab die Einführung einer verpflichtenden Biotopverbundplanung. Außerdem hat der Ausschuss Alleen definiert, um den Alleenschutz künftig wirksamer zu gestalten und auch klar zu machen, wo es sich um eine Allee handelt und wo nicht.

Es ist eine allgemeine Regelung zum Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in Schutzgebieten vorgenommen worden, mit Ausnahme von Maßnahmen des Forstschutzes, was ja in Anbetracht der aktuellen Situation im Wald auch gerechtfertigt ist. Es wurde zusätzlich noch ein Landesvorkaufsrecht an Überschwemmungsgebieten geschaffen.

Insoweit die Information zu den wesentlichsten Änderungen, die es im Gesetz gab. Wie gesagt, auf den neuen Artikel bin ich schon eingegangen bezüglich der Frage „Zuständigkeit von Umweltbehörden im Zusammenhang mit Neuregelungen aus dem Verwaltungsreformgesetz“.

Meine Damen und Herren, ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte um die Annahme der Beschlussempfehlung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)