Protocol of the Session on July 4, 2019

Rückblickend und zusammenfassend – ich habe es eingangs gesagt: Wir haben in dieser Wahlperiode vieles getan für die Steigerung der Attraktivität im öffentlichen Dienst, ich sage nur inhalts- und wirkungsgleiche Übernahme der Tarifergebnisse auch für die Beamtenbesoldung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will die Verbesserung der Rechtsschutzverhältnisse für Beamte im öffentlichen Dienst erwähnen. Ich will das Personalvertretungsgesetz nennen, Steigerung der Mitbestimmungsmöglichkeiten. Ich denke, wir haben sehr vieles getan, was tatsächlich auch die Wertschätzung, die wir immer wieder zum Ausdruck bringen, auch in konkrete Taten, in konkrete rechtliche Regelungen umsetzt.

Deswegen bitte ich auch zu diesem Gesetz um Ihre Zustimmung, vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Ich sehe keine Wortmeldung seitens der Abgeordneten mehr. Für die Regierung spricht Herr Minister Maier, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Das Gesetz, das wir heute beschließen, wurde hier intensiv beraten. Es ist so, dass mit diesem Gesetz eigentlich fünf Gesetze geändert werden. Im Rahmen der Beratung im Ausschuss und der Anhörung hatten verschiedenste Gruppen auch die Möglichkeit, sich dazu zu äußern, um Argumente noch einmal vorzutragen, um das Gesetz zu ändern.

Es sind verschiedene Dinge, die uns – also insbesondere natürlich Beamte – in der realen Wirklichkeit im täglichen Leben wirklich sehr berühren, die von diesem Gesetz betroffen sind. Ich will versuchen, das auch gerade für die Zuhörer plastisch zu machen. Was trocken daherkommt, kann dann durchaus auch ganz real werden und die Menschen sehr direkt betreffen, zum Beispiel die Möglichkeit, jetzt vom Land Beihilfe zu bekommen oder eben in die gesetzliche Krankenversicherung zu gehen. Dieses Wahlrecht hat insbesondere Vorteile für Familien mit vielen Kindern. Ich selbst habe drei Kinder, bin in der Beihilfe und gerade im Winter in der Erkältungssaison bin ich eigentlich nur damit befasst, sage ich mal, die Arztrechnungen und Rezepte meiner Kinder der Beihilfestelle zu übermitteln. Das ist ein wahnsinniger Aufwand. Den kann man sich zum Beispiel sparen, indem man in die gesetzliche Krankenversicherung geht.

(Beifall DIE LINKE)

Darüber hinaus bin ich persönlich der Auffassung, dass die gesetzliche Krankenversicherung ein Modell ist, was vom Grundgedanken her das ist, was ich gut finde – wir alle zahlen ein, damit diejenigen, die es brauchen, auch davon profitieren können. Ich weiß, als Beamter genießt man natürlich ein paar Privilegien, dazu gehört auch die Beihilfe. Ich möchte die jetzt nicht grundsätzlich infrage stellen. Aber den Grundgedanken der Stärkung der gesetzlichen Krankenversicherung finde ich schon gut.

Dann die Sache mit dem Schmerzensgeld für Beamte und Beamtinnen, auch das mal plastisch gemacht: Es kommt in letzter Zeit immer wieder vor,

dass zum Beispiel Polizistinnen und Polizisten im Einsatz gebissen werden. Das ist kein Witz, die Kolleginnen und Kollegen kommen in Situationen, wo es körperliche Auseinandersetzungen gibt und dann werden die gebissen, müssen ins Krankenhaus, haben dann einen Schmerzensgeldanspruch, den sie geltend machen wollen, aber der- oder diejenige, die sie verletzt haben, können das nicht bezahlen. In der Vergangenheit war es so, dass die Beamten und Beamtinnen darauf sitzenblieben. Jetzt ist es so, dass wir dafür eintreten. Das macht noch mal sehr deutlich, dass das eine Regelung ist, durch die gerade Polizistinnen und Polizisten, aber auch andere Landesbeamte, die so etwas erleiden, jetzt einen Dienstherrn erleben, der für sie da ist. Ich glaube, das ist ein sehr gutes Signal.

Der dritte Punkt, der für mich wichtig ist: Digitalisierung. Die Verwaltung ist noch nicht so digital, wie ich mir das vorstelle. Wir alle müssen uns dem öffnen. Gerade junge Menschen wissen natürlich – die sind uns da in weiten Teilen voraus –, dass man mit der Digitalisierung vieles effizienter gestalten kann. So sollten wir auch in der Verwaltung alles unternehmen, dass wir in der Digitalisierung diese Effizienz realisieren, damit die Menschen die Verwaltung als modern und zeitgemäß erleben. Deswegen brauchen wir auch Beamtinnen und Beamte, die sich in der Digitalisierung auskennen. Eine entsprechende Fachrichtung wird jetzt eingerichtet. Ich glaube, das bringt uns wirklich weiter.

Zuletzt das Rückkehrrecht für kommunale Wahlbeamte: Der Wissenstransfer aus dem kommunalen Bereich hin in die Verwaltung und zurück – Wahlbeamte im kommunalen Bereich – ich erlebe das, weil ich jetzt selbst im Stadtrat von Friedrichroda bin – sind Manager des Alltags, die müssen ganz konkrete Probleme der Menschen vor Ort lösen. Wenn die Wahlperiode zu Ende ist und ihre Amtszeit zu Ende ist, glaube ich, schadet es nichts, wenn sie wieder in die Verwaltung zurückkommen und die Verwaltung an der Stelle bereichern können. Wir haben im Ausschuss dazu noch einiges beraten, wie ich gesagt habe, und haben technische Änderungen vorgenommen, die sinnvoll sind, die wir auch vonseiten der Landesregierung unterstützen. Ich freue mich, dass wir jetzt hier einen Gesetzentwurf vorlegen, der wirklich maßgeblich dazu beiträgt, den öffentlichen Dienst in Thüringen attraktiver zu machen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Bitte schön, Frau Ministerin Taubert.

(Abg. Dittes)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich kann das, was Frau Holbe gesagt hat, nicht so stehen lassen. Da ich für dieses sogenannte Hamburger Modell die zuständige Ministerin bin und das Gesetz in Gemeinschaftsaufgabe mit Herrn Maier gemacht habe, muss ich ganz deutlich sagen: Hier sehen Sie, wie Lobbyismus funktioniert.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nicht nur der Thüringer Beamtenbund, sondern auch der Deutsche Beamtenbund unterscheidet offensichtlich in gute Beamte und schlechte Beamte. Gute Beamtinnen und Beamte sind die, die privat versichert sind. Schlechte Beamtinnen und Beamte sind die, die freiwillig pflichtversichert sind. Natürlich ist das so. Denn der Beamtenbund ist einer der stärksten Kritiker dieses Hamburger Modells. Wir haben das beim parlamentarischen Abend erlebt, als der Ministerpräsident vom Vorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes in einer Art und Weise angegriffen wurde, wie wir sie selten bei parlamentarischen Abenden erleben. Und jetzt sage ich Ihnen auch, warum: Weil sie selbst sehr eng an einer privaten Krankenversicherung hängen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist Lobbyismus pur und das dient nicht den Beamtinnen und Beamten, die aus ganz unterschiedlichen Gründen momentan schon freiwillig pflichtversichert sind. Ich nenne ein Beispiel: eine Familie mit zwei Kindern. Ein Ehepartner, vielleicht die Frau, hat die Kinder in Familienversicherung mit in ihrer Krankenkasse, vielleicht weil man später geheiratet hat, ist das so passiert. Der andere Ehepartner wird als Beamter mit einem höheren Einkommen in den öffentlichen Dienst eingestellt. Dann hat er, wenn er vorab verbeamtet ist, in die private Krankversicherung seine Kinder mit hineinzunehmen. Wenn da jemand krank ist – Frau Marx hat es angesprochen –, dann zahlt er noch mal wenigstens 30 Prozent obendrauf. Das heißt, es wird teuer für die Familie, und deswegen sind manche Beamtinnen und Beamte jetzt auch noch freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Ich habe als Sozialdezernentin erlebt, wie schnell die private Krankenversicherung vor den zukünftigen Beamtinnen und Beamten steht und wie sehr sie sie bearbeitet und wie schwierig das ist, dann zu sagen, ich gebe mehr Geld aus, denn diese Menschen geben mehr Geld aus, die bezahlen nämlich den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung,

damit sie in der Tat eine ordentliche Krankenversicherung haben. Deswegen finde ich es unredlich, wenn wir hier so tun, als ob das verfassungswidrig ist, damit man das verhindern kann. Das finde ich nicht redlich.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist geprüft worden und es ist nicht so. Und deswegen bitte ich auch noch mal: Es ist wirklich wichtig für diese Menschen, die bei uns ihren Dienst leisten, dass sie gleichberechtigt behandelt werden.

Es ist erwähnt worden: Keiner wird gedrängt, jeder kann sich entscheiden und die Furcht, die die private Krankenversicherung hat, ist doch völlig unbegründet. Jeder junge Beamte oder jede junge Beamtin wird selbst nach ihren eigenen Verhältnissen prüfen – das darf sie, wir werden sie aufklären –, ob es für sie sinnvoll ist, in die private Krankenversicherung zu gehen und den Anteil neben der Beihilfe abzusichern, oder ob sie in der gesetzlichen Versicherung bleiben. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann schließe ich die Beratung und wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/7454 ab. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der Koalition. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktion der CDU, Herr Abgeordneter Rietschel und Herr Abgeordneter Gentele. Danke schön. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Innenund Kommunalausschusses in der Drucksache 6/7426 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? Dagegen ist die Fraktion der CDU. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktion der AfD und die fraktionslosen Abgeordneten Gentele und Rietschel. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/6961 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Abstimmung zur Beschlussempfehlung. Wer diesem Gesetzentwurf

seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? Dagegen ist die Fraktion der CDU. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktion der AfD und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf und ich bitte, sich von den Plätzen zu erheben, wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung gibt. Das sind die Koalitionsfraktionen. Danke schön. Wer ist dagegen? Dagegen ist die CDU-Fraktion. Danke schön. Wer enthält sich? Es enthalten sich die AfD-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung bestätigt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 10

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes – Verhinderung von Scheinkandidaturen Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/7136 - ZWEITE BERATUNG

Wir beginnen mit der Aussprache. Das Wort hat Abgeordneter Möller von der Fraktion … Er ist nicht da? – Gut, dann machen wir weiter. Das Wort hat Abgeordnete Müller von der Fraktion Die Linke – auch nicht da. Ja, wir haben hier einen Zettel, ich arbeite den mal ab und rufe auf. Fraktion der SPD, Frau Marx? Jawohl. Bitte schön.

Das kommt davon, wenn wir hier so schnell sind. Wir haben nämlich die Redezeit halbiert, damit wir schneller mit der Tagesordnung durchkommen – das vielleicht zur Erklärung für unsere Zuschauerinnen und Zuschauer, dass es doch ungewöhnlich ist, wenn Redner nicht da sind.

Auch wenn der Tag schon etwas vorangeschritten ist, fallen mir zu diesem Gesetzentwurf der AfD nur noch mal die Worte „guten Morgen“ ein. Die AfD hatte diesen Gesetzentwurf erst gut zwei Wochen vor den Kommunalwahlen eingebracht, im Mai. Damit wollte sie sogenannte – und ich sage bewusst: sogenannte – Scheinkandidaturen verhindern. Aber das war natürlich viel zu spät für die Kommunalwahl, die nun bereits stattgefunden hat, aber auch inhaltlich nicht so überzeugend. Nicht einmal, wenn Ihr Gesetzentwurf hier im Haus den Hauch einer Chance gehabt hätte, hätte sich im Hinblick auf die

anstehende Kommunalwahl etwas geändert. Wenn es Ihnen also mit diesem Anliegen ernst gewesen wäre, hätten Sie den Gesetzentwurf schon weit vor einem Jahr oder noch eher einbringen können und eingebracht.

Sie haben nach wie vor die Forderung auf der inhaltlichen Ebene, dass Bürgermeister und Landräte und Landrätinnen und Bürgermeisterinnen bei den Wahlen zum Gemeinderat bzw. zum Kreistag nicht mehr kandidieren dürfen. Technisch wollen Sie diesen Personenkreis deshalb von der Wählbarkeit ausschließen. Klar muss Ihnen aber sein, dass man sich auf ein erhebliches verfassungsrechtliches Glatteis begibt, wenn man Amtsträgern die Möglichkeit zur Kandidatur verbietet. Warum das so ist, wird deutlich, wenn man bedenkt, dass die Wahl der Bürgermeister und Landräte mit denen der Gemeinderäte und Kreistage zusammenfallen können. Dann entsteht nämlich die Situation, dass es einen Amtsinhaber und gegebenenfalls mehrere andere Bewerber gibt. Anders als die Mitbewerber dürften Amtsinhaber in diesem Fall laut Ihrem Gesetz zwar wieder als Landrat oder Bürgermeister kandidieren, aber nicht für den Kreistag oder den Gemeinderat. Der Amtsinhaber hätte für den Fall, dass er als Landrat/Landrätin oder Bürgermeister/Bürgermeisterin nicht wiedergewählt wird, also nicht die Möglichkeit, in den Gemeinderat oder Kreistag gewählt zu werden, obwohl er oder sie zu Beginn der Amtszeit des neuen Gemeinderats oder Kreistags das Amt als Landrat/Landrätin bzw. Bürgermeister/ Bürgermeisterin gar nicht mehr innehat. Also man könnte quasi durchfallen in dieser Wahl als kommunaler Wahlbeamter und könnte dann gleichzeitig nicht dem Gemeinderat oder Kreistag angehören.

Wie wollen Sie diese Benachteiligung der Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber rechtfertigen? Dazu steht in Ihrem Gesetzentwurf nichts drin.

Nun könnte man ja sagen, dass dieser Fall eh nur alle paar Jahre vorkommt. Tatsache ist aber, dass Ihr Gesetzentwurf, wenn wir ihm denn näher hätten treten wollen, genau zu einem Zeitpunkt in Kraft treten würde oder wirksam werden würde, wenn die Wahlen der Landräte und Bürgermeister mit denen der Kreistage und Gemeinderäte zusammenfallen, nämlich 2024. Also zur nächsten Kommunalwahl haben wir genau diese Situation. Dann endet die sechsjährige Amtszeit von Bürgermeisterinnen, Landrätinnen, Bürgermeistern, Landräten, die wir letztes Jahr 2018 gewählt haben und gleichzeitig die Amtszeit der Gemeinderäte und Kreistage, die wir Ende Mai gewählt haben. Dann hätten wir genau dieses Problem, was ich eben geschildert habe, dass das eine Benachteiligung wäre für Amtsin

(Präsidentin Diezel)

haber, wenn sie sich dort nicht selbst zur Wahl stellen könnten.

Man kann natürlich durchaus über die Frage der sogenannten Scheinkandidaturen unterschiedlicher Auffassung sein und ich verrate Ihnen hier auch kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass es auch innerhalb der rot-rot-grünen Koalition der Fall ist, dass es dazu unterschiedliche Meinungen gibt. Meine Fraktion allerdings teilt mehrheitlich nicht die Auffassung, dass mit sogenannten Scheinkandidaturen Wähler getäuscht werden, wovon in Ihrem Gesetzentwurf die Rede ist. Wenn sich ein Amtsinhaber oder eine Amtsinhaberin entschließt, für den Gemeinderat oder Kreistag zu kandidieren, ist dies stets Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung und wird auch regelmäßig durch die jeweiligen politischen Mitbewerber thematisiert. So war das auch jetzt wieder. Es war keine geheime Täuschung. Überall wo Amtsinhaberinnen oder Amtsinhaber auf den Listen standen, gab es eine öffentliche Debatte dazu, wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich es ist, dass die überhaupt ihr kommunales Mandat antreten und ob das deswegen irgendwie gerecht wäre oder nicht. Es ist also keine List, mit der der Wähler hinter die Fichte geführt wird, sondern es ist bekannt, dass solche Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber meist ihr Mandat nicht annehmen. Natürlich wird damit auf die Popularität der Amtsinhaber gesetzt. Aber auf die Popularität von Kandidaten zu setzen, ist keine Täuschung, sondern ein normaler Bestandteil des politischen Wahlkampfes. Wir werden deswegen in dieser...

(Zwischenruf aus dem Hause: Schummelei!)

Das ist keine Schummelei. Es ist doch offensichtlich. Es kandidiert jemand, der könnte das Amt auch antreten und könnte sagen: „Ich mache das.“ Ich habe es Ihnen ja gerade gesagt: 2024, wenn Ihre Gesetzesänderung in Kraft treten würde, wenn wir es denn annehmen würden, was wir aber nicht tun, dann hätten wir genau den Fall, dass dort Amtsinhaber nicht auf Listen kandidieren dürfen, obwohl gar nicht klar ist, dass in der gleichzeitig stattfindenden Wahl von Oberbürgermeistern und Bürgermeisterinnen, Bürgermeistern, Landrätinnen und Landräten sie überhaupt wiedergewählt werden. Dann hätten Sie ein verfassungsrechtliches Problem. Schon deswegen – wie schon zu Anfang gesagt – lehnen wir hier Ihr Gesetz in dieser zweiten Lesung auch heute ab und damit bleibt es, wie es ist. Und es ist Gegenstand einer politischen Debatte, die ist legitim und die kann auch weiter geführt werden, aber am Gesetz werden wir hier nichts ändern.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Möller das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Also meine Fraktion hatte in der Tat vor den Kommunalwahlen dieses Gesetz eingebracht, mit der die aus unserer Sicht bedauerliche Praxis von Scheinkandidaturen beendet wird, also dass ein prominentes Mitglied der Partei vor Ort,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Da waren alle Fristen schon weg, da war das Verfahren schon eingeleitet!)