Protocol of the Session on May 28, 2015

Zu Frage 2: Nach Mitteilung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde erachtet diese die Entscheidung des Wahlleiters, keine weiteren Wahlhandlungen zum Fortgang des Wahlverfahrens vorzunehmen, im Hinblick auf die Kostenersparnis für rechtmäßig. Der Wahlleiter trifft seine Entscheidung als unabhängiges Wahlorgan. Er unterliegt insoweit nicht der Rechtsaufsicht der Rechtsaufsichtsbehörde. Seine Entscheidungen sind letztlich erst nach Abschluss des Wahlverfahrens – das heißt nach dem Wahlgang – Gegenstand der Wahlprüfung.

Zu Frage 3: Der Inhalt des Bescheids des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 26. Februar 2015 ist derzeit Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera hat die Gemeinde Leutenberg Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht eingelegt. Eine Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts ist noch nicht ergangen.

Zu Frage 4: Das Thüringer Kommunalwahlrecht enthält keine Regelungen zu Kostenerstattungen für den Aufwand von Bewerbern für die Teilnahme an Wahlverfahren.

Herzlichen Dank.

Eine Nachfrage von Frau Abgeordneter Becker.

Kann ich das so verstehen, dass Sie nicht davon ausgehen, dass vielleicht Kosten auf die Gemeinde und auf das Land zukommen können?

Genau.

Danke schön. Eine Nachfrage noch von Herrn Abgeordneten Kowalleck. Herr Staatssekretär, Sie dürfen noch mal.

Danke schön, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, das Verfahren war doch etwas unglücklich. Die Ausschreibung ging raus und dann kam das Schreiben vom Landesverwaltungsamt. Warum konnte dieses Schreiben oder die Mitteilung vom Landes

verwaltungsamt nicht Wochen vorher schon an die Gemeinde gehen?

Da ist mir der technische Ablauf im Detail jetzt nicht bekannt. Das würde ich Ihnen ergänzend schriftlich beantworten.

Gut, mit dieser Zusage beende ich diese Frage. Die nächste Frage in der Drucksache 6/615 stellt Frau Abgeordnete Leukefeld, Fraktion Die Linke.

Herr Präsident!

Weitere Umsetzung des Handlungskonzepts Oberhof

Für die Landesregierung ist die weitere Entwicklung des Standorts Oberhof zum Wintersport- und Tourismuszentrum des Thüringer Waldes nach verschiedenen Aussagen ein wichtiges Anliegen. Unter anderem zu diesem Zweck ist eine interministerielle Arbeitsgruppe – IMAG – auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre tätig.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu welchen Themen wurde mit welchen Ergebnissen bislang in der IMAG Oberhof beraten?

2. Hat die IMAG Oberhof sich mit dem Thema der Finanzierung des Spaßbades H2Oberhof und der mit rund 20 Prozent überteuerten Schlussrechnung und den daraus erfolgenden Gewährleistungsansprüchen befasst, und wenn ja, welche Maßnahmen sind diesbezüglich vorgesehen?

3. Wann wird die Landesregierung die Wiederbesetzung der oder des Oberhof-Beauftragten in der Landesregierung vornehmen?

4. Welche Baufortschritte sind in der Oberhofer Innenstadt – meint Parkdeck, Stadtplatz und Kurpark – gegenwärtig oder zukünftig zu verzeichnen?

Herzlichen Dank.

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatssekretärin Ohler.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Auch hier zunächst eine Vorbemerkung: Die interministerielle Staatssekretärinnen- und Staatssekre

(Staatssekretär Götze)

tärsarbeitsgruppe „Bewerbung Biathlon-WM Oberhof 2020/21“ ist keine Fortführung des Staatssekretärsausschusses zur Umsetzung des Handlungskonzepts Oberhof der vorherigen Landesregierung.

Zu Frage 1: Die IMAG „Bewerbung Biathlon-WM Oberhof 2020/21“ hat die Aufgabe, eine Bewerbung Oberhofs für die Austragung der Biathlon-Weltmeisterschaft im Jahr 2020 bzw. 2021 auf ihre Machbarkeit hin zu überprüfen. Auf der Basis einer vom Veranstalter des jährlichen Biathlon-Weltcups vorgelegten Studie sind die Bedarfe und die geschätzten Kosten zu prüfen. Neben den rein sportfachlichen Anforderungen durch die Internationale Biathlon-Union sind alle für eine Weltmeisterschaft geplanten Investitionen unter wasserschutz-, naturschutz-, wald- und forstrechtlichen Vorgaben zu beurteilen. Darüber hinaus gilt es, alle Fragen im Zusammenhang mit Straßenverkehr, inklusive Parkflächen, Energie und Nachhaltigkeit zu beantworten. Die Prüfungen auf Arbeitsebene sind noch nicht gänzlich abgeschlossen. In enger Abstimmung mit der unteren Wasserschutz- sowie Naturschutzbehörde oder der Forstanstalt und beteiligten Ressorts der Landesregierung werden zum Beispiel tragfähige Konzepte für eine Bewerbung entwickelt. Die in der Studie genannten und gewünschten Kosten wurden und werden fortlaufend auf das für eine mögliche Bewerbung Notwendige reduziert. Eine abschließende Entscheidung über eine Bewerbung Oberhofs für eine Biathlon-Weltmeisterschaft unter maßgeblicher Unterstützung des Freistaats Thüringen ist frühestens im III. Quartal 2015 zu erwarten.

Zu Frage 2: Nein, damit hat die IMAG sich nicht beschäftigt. Das Fördervorhaben Wellness- und Erlebnisbad H2Oberhof ist nicht Gegenstand der Betrachtung dieser IMAG, die sich mit der Bewerbung zur Weltmeisterschaft beschäftigt.

Zu Frage 3, zum Oberhof-Beauftragten: Derzeit werden die Rahmenbedingungen für die Wiederbesetzung des oder der Oberhof-Beauftragten geklärt. Sobald wir hierzu ein konkretes Ergebnis haben, können wir das nachliefern.

Zu Frage 4: Die genannten Projekte gehören in den Arbeitsbereich der ehemaligen IMAG zum Handlungskonzept Oberhof. Der Bericht zum Stand der Umsetzung des Handlungskonzepts wird im Moment erarbeitet. Zum Projekt „Stadtplatz“ ist nach Aussagen der LEG Thüringen mit der Gesamtfertigstellung bis November 2015 zu rechnen. Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf 3,5 Millionen Euro. Das erst einmal dazu.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Die Fragestellerin Frau Abgeordnete Leukefeld hat Nachfragebedarf.

Erst einmal herzlichen Dank für die doch erhellende, manchmal auch nicht erhellende Antwort. Ich möchte, auch wenn Sie zum Spaßbad Oberhof mit Nein geantwortet haben, dennoch die Frage stellen, weil von gravierenden Defiziten gesprochen wird, ob das stimmt, ob Sie mir dazu etwas sagen können und wenn ja, in welcher Höhe die ankommen und ob und wie da Abhilfe geschaffen werden kann. Das wäre die eine Frage.

Bitte schön, Frau Staatssekretärin.

Ich befürchte, sehr viel erhellender als das, was ich schon gesagt habe, werde ich jetzt auch nicht. Es kann gesagt werden, dass das Fördervorhaben H2Oberhof Wellness- und Erlebnisbad noch nicht schlussgerechnet ist. Die entsprechenden Abstimmungen zwischen Bauherrn, der Stadt Oberhof, dem Projektsteuerer, der LEG Thüringen mbH, dem Planer, also dem Planungsbüro Deyle GmbH, der fachtechnischen Prüfbehörde, dem TLBV, und dem Zuwendungsgeber TAB hierzu laufen noch. Es handelt sich hierbei um komplexe Sachzusammenhänge, die einer intensiven Abstimmung zwischen den Beteiligten bedürfen.

Eine weitere Nachfrage, Frau Leukefeld.

Eine hätte ich noch. Frau Staatssekretärin, meine Frage lautete: „Weitere Umsetzung des Handlungskonzepts Oberhof“. Nun ist das im Bereich des Ministeriums an den Sport gebunden. Insofern ist das auch in Ordnung. Meine Frage ist: Das Handlungskonzept ist aber nicht der Diskontinuität sozusagen zum Opfer gefallen? Das wird von der Landesregierung weiter getragen?

Ja, im Moment sind wir dabei, das Handlungskonzept auszuwerten, zu sehen, was erledigt ist und was nicht. Da wird gerade der Bericht erarbeitet. Der ist avisiert für August. Wir versuchen, das schneller hinzubekommen, damit wir daraus Schlussfolgerungen ziehen können, was als Nächstes zu tun ist.

Vielen Dank. Eine Nachfrage, Herr Abgeordneter Gruhner.

(Staatssekretär Ohler)

Ich hätte noch eine Nachfrage zu diesem Themenkomplex. In der gestrigen Ausgabe des „Freien Wortes“ war zum Thema „Weiterentwicklung des Tourismusstandorts Oberhof“ zu entnehmen, dass der Ministerpräsident prüft, Windparks im Thüringer Wald zuzulassen. Ich würde die Landesregierung gern fragen, ob sich diese Berichterstattung tatsächlich mit der Meinung der Landesregierung so deckt.

Frau Staatssekretärin.

Dazu müsste ich erst noch einmal nachfragen. Ich habe den Bericht jetzt nicht ganz genau im Kopf, was in der Zeitung stand. Geprüft werden kann alles Mögliche. Ob der Ministerpräsident das genau in Auftrag gegeben hat, kann ich jetzt nicht beantworten. Da müsste ich noch einmal nachhören.

Das heißt, Frau Staatssekretärin, dass Sie die Antwort auf diese Frage dem Abgeordneten nachliefern?

Ja.

Danke schön. Jetzt schaue ich noch einmal ins Rund. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage, eine des Abgeordneten Thamm, CDU-Fraktion, Drucksache 6/ 618.

Sehr geehrter Herr Präsident, ich frage die Landesregierung:

Bedarfszuweisungen in Thüringen

Nach § 24 Abs. 1 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes können Gemeinden und Landkreisen aus dem Landesausgleichsstock Bedarfszuweisungen gewährt werden. Die Voraussetzungen für die Gewährung sind in den Verwaltungsvorschriften des Thüringer Finanzministeriums über das Antragsund Bewilligungsverfahren sowie die Verteilung und Verwendung der Mittel für Bedarfszuweisungen nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 Thüringer Finanzausgleichsgesetz geregelt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge auf Bedarfszuweisungen wurden im Jahr 2014 gestellt und wie viele davon wurden wann genehmigt bzw. abgelehnt?

2. Wie viele Anträge auf Bedarfszuweisungen wurden im Jahr 2015 bislang gestellt und wie viele davon wurden wann genehmigt bzw. abgelehnt?