Protocol of the Session on May 28, 2015

2. Wie viele Anträge auf Bedarfszuweisungen wurden im Jahr 2015 bislang gestellt und wie viele davon wurden wann genehmigt bzw. abgelehnt?

3. Wie lange dauert im Durchschnitt das Genehmigungsverfahren?

4. Ist beabsichtigt, die Verwaltungsvorschriften zur Gewährung von Bedarfszuweisungen zu ändern, und falls ja, wann und mit welcher Maßgabe?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thamm beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Jahr 2014 wurden 49 Anträge nach § 24 ThürFAG gestellt. Davon wurden 36 Anträge bewilligt und drei abgelehnt. Drei Anträge wurden zurückgezogen. Bezüglich Ihrer Frage nach dem Zeitpunkt der Genehmigung bzw. Ablehnung habe ich mir die Daten monatsweise aufschlüsseln lassen. Danach gab es eine Genehmigung im Januar 2014, sieben Genehmigungen im März 2014, eine Genehmigung im April 2014, zwei Genehmigungen im Mai 2014, fünf Genehmigungen im Juni 2014, zwei Genehmigungen im Juli 2014, drei Genehmigungen im August 2014, fünf Genehmigungen im September 2014, eine Genehmigung im Oktober 2014, weitere sechs Genehmigungen und eine Ablehnung im November 2014, drei Genehmigungen und eine Ablehnung im Dezember 2014 sowie eine Ablehnung im März 2015.

Zu Frage 2: Im Jahr 2015 wurden bis zum 26. Mai 2015 zwölf Anträge nach § 24 ThürFAG gestellt. Bislang wurden am 29. April 2015 und am 26. Mai 2015 Bewilligungsbescheide erlassen.

Zu Frage 3: Die Dauer der Bearbeitung der Anträge ist insbesondere abhängig von der Komplexität des einzelnen Falls sowie von der Plausibilität und Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen. Je nach Einzelfall variiert die Bearbeitungsdauer zum Teil erheblich. Eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer kann daher nicht benannt werden.

Zu Frage 4: Eine Überarbeitung der Verwaltungsvorschriften Bedarfszuweisungen ist beabsichtigt. Derzeit laufen diesbezüglich die entsprechenden Abstimmungen innerhalb der Landesregierung sowie mit den kommunalen Spitzenverbänden. Eine Auskunft, wann und mit welchem Inhalt die geän

derten Verwaltungsvorschriften gegebenenfalls in Kraft treten werden, ist derzeit nur schwer möglich. Das Verfahren soll aber schnellstmöglich abgeschlossen werden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Herr Abgeordneter Thamm hat eine Nachfrage.

Gibt es über die Höhe der insgesamt ausgereichten Mittel 2014 eine Auskunft?

Die habe ich hier nicht vorliegen. Das würde ich Ihnen ergänzend schriftlich beantworten.

Mit dieser Zusage beende ich dann diese Frage. Die nächste Frage in Drucksache 6/626 stellt Frau Abgeordnete Henfling, Bündnis 90/Die Grünen.

Vielen Dank.

Einsatz von Glyphosat in der Thüringer Landwirtschaft und in Thüringer Kommunen

Die Verwendung von Glyphosat als Herbizid in Landwirtschaft und Gartenbau, auf öffentlichen Flächen sowie in privaten Gärten ist zunehmend umstritten. Schon in der Vergangenheit zeigten verschiedene Studien auf, dass sich die Rückstände von Glyphosat im Menschen anreichern und zu gesundheitlichen Schäden führen können. Die Einordnung des Stoffs als „wahrscheinlich krebserregend“ durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erfordert nun abermals eine Neueinschätzung, ob der Einsatz dieses Totalherbizids noch verantwortbar ist. In jüngster Zeit haben bereits Handelsorganisationen Produkte mit Glyphosat als Wirkstoff aus dem Sortiment genommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung die gesundheitlichen Folgen des Glyphosateinsatzes für den Menschen ein?

2. Liegen der Landesregierung konkrete Zahlen zur Menge des Glyphosateinsatzes in der Thüringer Landwirtschaft vor? Wenn ja, welche?

3. Liegen der Landesregierung konkrete Zahlen zur Menge des Glyphosateinsatzes in der kommunalen Garten- und Landschaftspflege vor? Wenn ja, welche?

4. Mit welchen Maßnahmen wird sich die Landesregierung bei landwirtschaftlichen Betrieben und Kommunen gegebenenfalls aktiv gegen die Verwendung von Glyphosat einsetzen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete Henfling, für die Landesregierung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Der Wirkstoff Glyphosat ist von den für die gesundheitliche Bewertung zuständigen nationalen, europäischen und anderen internationalen Institutionen nach den umfassend berücksichtigten Studien als nicht krebserzeugend bewertet worden. Verantwortlich für die Wirkstoffevaluierungsprüfung 2013 war maßgeblich das Bundesinstitut für Risikobewertung. Sowohl das EU-Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe als auch das nationale Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel erfüllt die Anforderungen eines modernen Verbraucher- und Umweltschutzes. Im März 2015 hat die Internationale Agentur für Krebsforschung Glyphosat als „wahrscheinlich krebserzeugend“ für den Menschen eingestuft, wodurch eine neue Situation entstanden ist. Die Entscheidung der Internationalen Agentur für Krebsforschung kann vom Bundesinstitut für Risikobewertung derzeit auf wissenschaftlicher Basis nicht nachvollzogen werden. Daher tritt die Landesregierung für eine unverzügliche und gründliche Prüfung der Einstufung von Glyphosat durch die Internationale Agentur für Krebsforschung und das Bundesamt für Risikobewertung ein. Gerade wegen des bestehenden Vertrauens in die umfassend erarbeiteten Bewertungsergebnisse des Bundesinstituts für Risikobewertung und damit der begründeten Annahme, dass die sachgerechte Anwendung der Glyphosatmittel mit dem vom vorgeschriebenen Anwenderschutz und entsprechend den sonstigen Anwendungsbestimmungen nicht mit gesundheitlichen Risiken für den Menschen verbunden ist, wird vom Bund eine Entscheidung in Bezug auf Vorsorgemaßnahmen bis zur abschließenden Klärung der Glyphosateinstufung gefordert. Die Agrarministerkonferenz hat sich am 20. März 2015 mit dieser Thematik ebenfalls befasst und die Bundesregierung gebeten, zur Agrarministerkonferenz im Frühjahr 2016 zum Verfahrensstand des EU-Verfahrens zur Neubewertung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat zu berichten. Auch die Verbraucherschutzministerkonferenz und die Umweltministerkonferenz haben dazu beraten. In einer Protokollerklärung der Umweltministerkonfe

(Staatssekretär Götze)

renz vom 22. Mai 2014 fordert auch hier das Land Thüringen den Bund auf, sich für Einschränkungen des Glyphosateinsatzes einzusetzen.

Zu Frage 2: Erfasst wird die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln mit den darin enthaltenen Wirkstoffen gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für das Gebiet der gesamten Bundesrepublik. Die Daten sind öffentlich zugänglich. Pflanzenschutzmittel werden von den pflanzenschutzsachkundigen Personen entsprechend der guten fachlichen Praxis unter Berücksichtigung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes und damit im nur unbedingt notwendigen Maß eingesetzt. Eine behördliche Erfassung der eingesetzten Pflanzenschutzmittelmengen ist weder auf EU-Ebene noch national festgelegt und erfolgt daher nicht. Der Landesregierung liegen deshalb generell keine konkreten Zahlen zur Menge der eingesetzten Pflanzenschutzmittel in der Thüringer Landwirtschaft und damit auch für Glyphosatmittel vor.

Zu Frage 3: Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 2 liegen daher der Landesregierung auch keine konkreten Zahlen zur Menge des Glyphosateinsatzes in der kommunalen Garten- und Landschaftspflege vor.

Zu Frage 4: Die Landesregierung orientiert darauf, im Falle der unbedingten Notwendigkeit eines Einsatzes von Glyphosatmitteln nach guter fachlicher Praxis zu verfahren und den vorgeschriebenen Anwenderschutz und die entsprechend der Zulassung festgelegten Anwendungsbestimmungen konsequent einzuhalten.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen? Eine Nachfrage, Herr Abgeordneter Brandner.

Herr Präsident, Frau Ministerin, die Internationale Agentur für Krebsforschung stuft beispielsweise Dieselabgase, alkoholische Getränke und Holzstaub als gefährlicher ein als Glyphosat. Erstere werden der Gruppe 1 der für Menschen nachweislich krebserregenden Stoffe zugeordnet, Glyphosat wird – wie übrigens auch der Genuss von heißem Matetee – der Gruppe 2 A zugeordnet als wahrscheinliche krebserregende Substanzen. Meine Frage: Schätzt die Landesregierung angesichts dieses Befunds Maßnahmen gegen den Glyphosateinsatz überhaupt als vordringlich ein?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Brandner, ja, ich habe in der Frage auch darauf geantwortet, dass mehrere Ministerkonferenzen sich mit dem Thema Glyphosat befassen. Allerdings gibt es rechtliche Grundlagen, die ich eben versucht habe zu beschreiben, die den wissenschaftlichen Nachweis, dass dieser Stoff krebserregend ist, noch nicht erbracht haben und aufgrund dieser Unsicherheiten von uns eingefordert wird, dass ein solcher wissenschaftlicher Nachweis erbracht wird.

Weiteren Fragebedarf sehe ich nicht, vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Doch!)

Eine dürfen Sie noch.

Nur eine kurze Frage: Schätzt die Landesregierung diese Einschätzung als die Einschätzung der WHO ein oder lediglich als eine einzelne Einschätzung der WHO? Sie sprachen ja darüber: WHO auf der einen Seite und auf der anderen Seite haben wir diese Internationale Agentur für Krebsforschung – es ist ja nur ein Unterinstitut der WHO.

Da die Landesregierung nicht einzig und allein eine solche Einschätzung vorzunehmen hat, sind wir genau daran interessiert, dass es eine bundeseinheitliche Einschätzung dafür gibt, das heißt, der Bund soll es tun, sicher werden mehrere Studien oder wissenschaftliche Untersuchungen dann am Ende zu einem Ergebnis führen. Am Ende geht es auch darum, dass wir es auch gesamteuropäisch betrachten. Es kommt hier nicht darauf an, ob die Landesregierung der Auffassung ist, dass man mehrere Studien dort einbezieht und dann zu einem Ergebnis führt. Ich gehe mal davon aus, dass sich der Bund dort nicht nur auf einzelne Studien verlassen wird. Das ist aber meine Auffassung.

Jetzt habe ich zwar die Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Kobelt gesehen, aber die einzige, die noch ein Kontingent zur Fragestellung hat, wäre die Fragestellerin selbst. Frau Abgeordnete Henfling.

Die Frage, die ich stelle, ist: Auch wenn es jetzt Zweifel daran gibt – und wir wissen ja beispielsweise, dass es in Argentinien mittlerweile Studien auch

(Ministerin Keller)

zur Krebserzeugung von Glyphosat gibt, und die fallen nicht besonders positiv aus –, ist es nicht trotzdem sinnvoll, vonseiten der Landesregierung zumindest die Kommunen und Landwirte dazu aufzufordern, zeitweilig vielleicht etwas anderes zu benutzen?

Ja, im Rahmen gerade vom – wo Glyphosat insbesondere noch eingesetzt wird – Garten, also im normalen Grünland, geben wir Hinweise darauf, dass man sehr sorgfältig mit dem Pflanzenschutzprodukt umgeht, das ist gar keine Frage. Also das wird auch vonseiten der TLL und des Landwirtschaftsministeriums so präferiert.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Gruhner, CDU-Fraktion, in Drucksache 6/627.

Fehlende Lehrkraft für den Musikunterricht an der Regelschule „Johann Heinrich Pestalozzi“ Hirschberg

Seit Mai 2013 fehlt an der Regelschule „Johann Heinrich Pestalozzi“ Hirschberg eine ausgebildete Lehrkraft zur Unterrichtung des Fachs Musik, sodass keine regelmäßige Ausbildung aller Jahrgänge im entsprechenden Fach stattfinden kann. Ich frage die Landesregierung:

1. Ist geplant, die betreffende Stelle wieder zu besetzen und – wenn ja – wann soll dies geschehen?

2. Wie viele Stellen für Musiklehrer sind derzeit an Thüringer Schulen unbesetzt, sodass kein regelmäßiger Unterricht stattfinden kann?

3. Wie viele Musiklehrer werden im Freistaat Thüringen benötigt, um den Bedarf aller Schulen abzudecken?