Protocol of the Session on May 28, 2015

3. Bis wann ist mit der Realisierung entsprechender Maßnahmen zu rechnen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Regierungsparteien sind sich sehr wohl der verantwortungsvollen und zum Teil auch sehr schwierigen Tätigkeit der Thüringer Polizei bewusst. Gerade deshalb haben sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart, die Polizeistrukturreform unter Beachtung der Struktur und Arbeitsweise des Landeskriminalamts zu evaluieren. Wir befinden uns derzeit noch in der Vorbereitung des Evaluierungsverfahrens. Nach dessen Abschluss werden wir in einen intensiven Dialog mit den Beteiligten eintreten.

Die Fragen 2 und 3 möchte ich zusammen beantworten: Zur eben genannten Evaluation stellt die Entlastung der Thüringer Polizei eine wichtige Maßnahme dar. Wir sind uns dabei einig, dass weitere Privatisierung von heutigen Aufgaben nicht infrage kommt. Insofern gilt es, die Ergebnisse der Evaluation der Polizeistrukturreform und der Struktur und Arbeitsweise des Landeskriminalamts abzuwarten. Aus unserer Sicht kann ein nachhaltiges Ergebnis nur bei ganzheitlicher Betrachtung dieser Thematik erreicht werden. Daher halte ich es nicht für zielführend, an dieser Stelle einen einzelnen Unterpunkt herauszugreifen und gesondert zu betrachten.

Sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir noch einige kurze Ausführungen zur Belastung der Polizei: Wie Sie alle wissen, sind die vergangenen Monate von vielfältigen Einsatzlagen in der gesamten Bundesrepublik geprägt. Ich verweise hier besonders auf Pegida und HoGeSa nebst ihren Folgeerscheinungen in fast allen Bundesländern. Dies bringt erhebliche Belastungen für die Polizei des Bundes und der Länder mit sich. Sie stellen kein lokales Thüringer Problem dar, sondern sind eine Herausforderung für alle betroffenen Länder. Als der verantwortliche Staatssekretär möchte ich an dieser Stelle betonen, dass Thüringen über eine sehr leistungsfähige Polizei verfügt. Damit dies so bleibt, haben wir die Evaluation beauftragt und werden die Ergebnisse intensiv beraten und danach auch in die weiteren Überlegungen einfließen lassen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Herr Walk, bitte schön.

Zunächst besten Dank, Herr Staatssekretär. Da schließen sich zwei Nachfragen an. Sie haben ausgeführt, dass zunächst die Evaluierung abgeschlossen sein soll, und dann werden Sie sich mit dem

Thema beschäftigen. Daraus schließe ich, dass es zum Thema „Privatisierung“ überhaupt noch keine Gespräche mit Gewerkschaften oder Personalräten gegeben hat.

Da gab es noch keine Gespräche.

Danke. Die nächste Frage: Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Bewachung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales keine hoheitliche Aufgabe ist?

Die Bewachung des Innenministeriums erfolgt derzeit durch die Thüringer Polizei.

Genau. Meine Frage zielt darauf ab, ob es Aufgabe der Polizei ist oder ob das eine Aufgabe ist, die man privatisieren kann.

Es ist eine Aufgabe, die momentan von der Polizei erledigt wird. Wir haben dort einen entsprechenden Vorschlag im Haushaltsentwurf gemacht, für den Haushalt 2016/2017, glaube ich, der wird derzeit nochmal geprüft. Es ist nach meiner Kenntnis nicht vorgesehen, diese Aufgabe zu privatisieren.

Also die Antwort auf die Frage, ob die Auffassung geteilt wird, es ist eine hoheitliche Aufgabe, wäre dann welche?

Also, es ist keine originär hoheitlich Aufgabe. Ja, es gibt auch andere Ministerien, zum Beispiel in Sachsen, die werden von einem privaten Wachdienst bewacht.

Das ist der Hintergrund. Vielleicht kann man da die Polizei entlasten. Das war eigentlich der Hintergrund der Frage.

Dann hätten wir das auch kürzer klären können.

Vielen Dank. Beiderseitige Zufriedenheit konstatiere ich. Der nächste Fragesteller ist Herr Abgeordne

ter Kowalleck, CDU-Fraktion, mit der Drucksache 6/607.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Mögliche Unterstützung für Kulturpalast Unterwellenborn

Die Einweihung des Kulturpalasts in Unterwellenborn vor 60 Jahren wurde Anfang Mai mit einem großen Kunstfest gefeiert. Wie die „Ostthüringer Zeitung“ am 28. April 2015 berichtete, beabsichtigt der Verein Kulturpalast Unterwellenborn, das Haus aus privater Trägerschaft in eine Stiftung zu überführen. Der Kulturpalast soll als historisches Denkmal für Kunst und Kultur etabliert und gleichzeitig als ein europäisches Haus der Völkerverständigung mit Festivals, Chortreffen und Ähnlichem wirksam werden. Nach Einschätzung des stellvertretenden Vereinsvorsitzenden werde für die Sanierung ein zweistelliger Millionenbetrag notwendig.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die überregionale Bedeutung des Kulturpalasts Unterwellenborn als historisches Denkmal für Kunst und Kultur sowie als Kulturstätte der Gegenwart?

2. Inwieweit ist die Landesregierung in die aktuellen Pläne des Vereins Kulturpalast Unterwellenborn e. V. eingebunden?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Pläne zur Wiederbelebung des Kulturpalasts Unterwellenborn seitens des Freistaats Thüringen zu unterstützen?

4. Welche finanziellen Fördermöglichkeiten kämen aus Sicht der Landesregierung infrage?

Die Antwort gibt für die Landesregierung die Staatskanzlei, Frau Staatssekretärin Winter.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Kulturpalast der Maxhütte Unterwellenborn ist ein Kulturdenkmal nach dem Thüringer Denkmalschutzgesetz. Er wurde im Oktober 1955 eröffnet. Das Kulturhaus ist als staatlicher Repräsentationsbau ein charakteristisches Beispiel für die DDR-Architektur der 1950er-Jahre. Das Gebäude wurde zur Erholung und kulturellen Betätigung der Beschäftigten des Stahlwerks Maxhütte und der Region Saalfeld gebaut.

(Abg. Walk)

Zu Frage 2: Die Landesregierung steht im Austausch mit dem Verein. Vorgestern, am 26. Mai 2015, fand ein Gespräch zwischen der Landesregierung, mit mir in Person, und Vertretern des Vereins statt.

Zu Frage 3: Dem Verein ist es im Sommer 2014 in Abstimmung mit dem Eigentümer gelungen, eine Reihe von kulturellen Veranstaltungen im Kulturpalast durchzuführen. Auch für das Jahr 2015 sind einige Ausstellungen und Aufführungen geplant. Der Landesregierung liegt derzeit weder ein langfristig tragfähiges Nutzungs-, Sanierungs- oder Finanzierungskonzept vor. Auch die Höhe der tatsächlichen Kosten für eine Wiederherstellung des Gebäudes ist nicht bekannt. Der Verein selbst veranschlagt hier die Kosten in Höhe von 12 bis 16 Millionen Euro. Insbesondere liegt uns aber kein Nutzungskonzept vor. Der Landrat prüft derzeit Möglichkeiten einer kulturellen Nutzung und führt Gespräche mit möglichen Nutzern. Ein Ergebnis ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Unterstützend tätig werden kann die Denkmalfachbehörde insbesondere bei der denkmalgerechten Sanierung des Objekts. Das war auch unter anderem Gegenstand des Gesprächs bei mir vor zwei Tagen. Seitens der Kulturschaffenden im Theater Rudolstadt sowie in der freien Theaterszene besteht derzeit kein Interesse an der Nutzung. Auch für Mitgliederversammlungen, Aufführungen des in Rudolstadt beheimateten Thüringer Theaterverbands oder des Bunds Deutsches Amateurtheater ist der Ort wegen der zu schlechten Erreichbarkeit eher keine Option.

Zu Frage 4, finanzielle Fördermöglichkeiten: Durch die Landesregierung wäre insbesondere der Einsatz von Denkmalfördermitteln denkbar, was also die Sanierung bzw. Erhalt des Denkmals angeht. Darüber hinaus käme für einzelne kulturelle Events eine Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst infrage.

Ich danke.

Vielen Dank. Gibt es Nachfragebedarf? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage in Drucksache 6/613, Frau Abgeordnete Becker, SPD-Fraktion.

Abbruch der Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters in Leutenberg (Landkreis Saalfeld-Rudol- stadt) durch den Gemeindewahlleiter

Die Stadt Leutenberg beabsichtigte, am 31. Mai 2015 auf der Grundlage einer 1997 erteilten unbefristeten Ausnahmegenehmigung (die Gemeinde war schon bei Gründung „untermäßig“) einen hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen. Die Ge

meinde leitete das dafür notwendige Prozedere ein und veröffentlichte im gemeindeeigenen Amtsblatt „Herold“ – verteilt am 28. Februar 2015 – den Wahlaufruf. Dafür haben sich zwei Kandidaten beworben. Am 28. April 2015, das heißt nach Ende der Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen und nach Ende der Frist zur Korrektur der eingegangenen Anträge, entschied der Gemeindewahlleiter, die Wahl nicht fortzuführen. Die Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisters endet am 30. Juni 2015. Hintergrund ist, dass das Thüringer Landesverwaltungsamt der Stadt Leutenberg mit Bescheid vom 26. Februar 2015 (das heißt nach Einleitung des Wahlverfahrens – die Kommunalaufsicht hatte den Wahltermin im Januar 2015 festgelegt) mitgeteilt hat, dass die Ausnahmegenehmigung zur Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters zurückgezogen wird bzw. dass der Bescheid von 1997 rechtswidrig sei. Dagegen war die Stadt gerichtlich vorgegangen, hatte in einem Eilverfahren aber keinen Erfolg.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung den Zeitpunkt des Handelns bzw. das Agieren des Thüringer Landesverwaltungsamts?

2. Teilt die Landesregierung die Entscheidung des Gemeindewahlleiters (auf welche Rechtsgrundlage stützt sich bzw. worauf basiert diese Einschät- zung)?

3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum Inhalt des Bescheids des Landesverwaltungsamts vom 26. Februar 2015 hinsichtlich der gesetzlichen Grundlage (§ 48 statt § 49 Thüringer Verwal- tungsverfahrensgesetz) und der Ermessensausübung?

4. Hält es die Landesregierung für denkbar, dass auf die öffentliche Hand Kosten zukommen, die seitens der nunmehr verhinderten Bürgermeister-Kandidaten geltend gemacht werden könnten (auf wel- che Rechtsgrundlage stützt sich diese Einschät- zung)?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Becker beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Gemeinde Leutenberg hat sich in dem von ihr geführten Verwaltungsrechtsstreit gegen den Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 26. Februar 2015 darauf berufen, dass das Wahlverfahren zur Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters bereits begonnen habe. Das

(Staatssekretär Dr. Winter)

Verwaltungsgericht Gera hat gleichwohl nach summarischer Prüfung des Vorbringens der Gemeinde Leutenberg in seinem Beschluss vom 1. April 2015 dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung des Rücknahmebescheids Vorrang vor dem Aussetzungsinteresse der Gemeinde gegeben und den Bescheid als rechtmäßig bewertet.

Zu Frage 2: Nach Mitteilung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde erachtet diese die Entscheidung des Wahlleiters, keine weiteren Wahlhandlungen zum Fortgang des Wahlverfahrens vorzunehmen, im Hinblick auf die Kostenersparnis für rechtmäßig. Der Wahlleiter trifft seine Entscheidung als unabhängiges Wahlorgan. Er unterliegt insoweit nicht der Rechtsaufsicht der Rechtsaufsichtsbehörde. Seine Entscheidungen sind letztlich erst nach Abschluss des Wahlverfahrens – das heißt nach dem Wahlgang – Gegenstand der Wahlprüfung.