Vielen Dank, Herr Zippel. Das Wort hat nun Frau Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Gäste! Vielen Dank, Frau Ministerin, für den Bericht. Der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ambulante Versorgungsstrukturen in Thüringen langfristig erhalten“ hört sich erst einmal logisch an. Ja, alle wollen ambulante Versorgungsstrukturen in Thüringen langfristig erhalten. Der Antrag wäre dann etwas interessant, wenn er in irgendeiner Form Ideen hätte, wie man jenseits des Füllhorns, was über das Land gereicht wird, tatsächlich auch Menschen mit einer entsprechenden medizinischen Ausbildung dafür interessieren könnte, sich im Land niederzulassen. Sie schlagen scheinbar einfache Lösungen für ein komplexes Problem vor, welches sich nicht allein durch Erhöhung der Studienplätze am Universitätsklinikum Je
na, den Ausbau der Stiftung und schon gar nicht durch einen allseits beliebten und geforderten Bürokratieabbau auf Bundesebene lösen lässt. Vor allem fehlen da noch wichtige Akteure wie die Kassenärztliche Vereinigung, die Kassen, die Landeskrankenhausgesellschaft usw. Auf Landesebene haben wir Koalitionsfraktionen vereinbart, die Versorgungsstrukturen in Thüringen nachhaltig zu sichern und vor allem weitere zu entwickeln.
Um den Herausforderungen des demografischen Wandels wirksam zu begegnen, ist die Gesundheitsversorgung in Thüringen qualitativ zu stärken. Dazu wollen wir neue Modelle der sektorenübergreifenden Versorgung unterstützen, um so möglichst eine wohnortnahe Patientenversorgung zu gewährleisten. Wir wollen die Errichtung von medizinischen Versorgungszentren im ländlichen Raum durch Kommunen, Krankenhausträger, Kassenärztliche Vereinigung oder niedergelassene Ärztinnen und Ärzte unterstützen. Dazu wollen wir auch die Zusammenarbeit zwischen stationären und ambulanten Anbieterinnen und Anbietern festigen sowie umfassende MVZs mit Angestellten oder niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ausbauen. Des Weiteren werden wir innovative Ansätze der telemedizinischen Versorgung zwischen den Krankenhäusern und ambulanten Dienstleistern verstärkt ausbauen.
Sehr geehrte Damen und Herren, gerade die telemedizinischen Projekte werden wir als Grüne intensiv begleiten, da wir glauben, dass diese eine große Chance für die medizinische Versorgung gerade im ländlichen Raum darstellen können. Dennoch gilt es, den Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gerade bei Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten im Auge zu behalten. Es muss gewährleistet sein, dass jeder Patient und jeder Versicherte selbst entscheiden kann, welche Daten zugänglich gemacht werden und welche nicht.
Außerdem – heißt es im Koalitionsvertrag – wird das Land Thüringen zukünftig bei der Ärzteförderung im ländlichen Raum seine moderierende und unterstützende Rolle verstärken, sollen Programme zur Förderung arztentlastender medizinischer Fachberufe, wie zum Beispiel das Schwesternsystem VERAH, fortgesetzt und weiterentwickelt sowie der öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt und weiterentwickelt werden. Auch hierauf werden wir Grüne einen Schwerpunkt legen und außerdem werden wir uns dafür einsetzen, dass eine gute Versorgung am Lebensende gesichert ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben zum Teil ein Überangebot an Arztpraxen in Ballungsgebieten und in manchen ländlichen Regionen gibt es einen Mangel. Das passt nicht in eine Überschrift. Das Ganze lässt sich nicht einfach zusammenfassen. Ich weiß, wovon ich rede. Ich komme aus dem
Kyffhäuserkreis und ich spreche jetzt noch nicht einmal für mich, sondern für die älteren Menschen, die dort wohnen. Wenn man dort einen Facharzttermin haben möchte, muss man entweder weit fahren oder lange auf einen Termin warten. Um das noch einmal mit Zahlen zu untermauern: Der Kyffhäuserkreis hat im Moment 3,5 freie Hausarztstellen und 8 freie Facharztstellen. Eigentlich ist für diese Bedarfsplanung als erstes die KV, die Kassenärztliche Vereinigung, zuständig. Die stellte wohl fest, dass ab Sommer rund 73 freie Stellen für niedergelassene Hausärzte zur Verfügung standen. Es ist davon auszugehen – so hieß es –, dass der Versorgungsbedarf bis 2020 um 12,5 Prozent steigen wird. Und ja, der Altersdurchschnitt der Ärzte ist ein weiteres Indiz für künftige Versorgungsprobleme in bestimmten Regionen. Das ist wichtig als Erstes anzumerken.
Den Sicherstellungsauftrag kann nicht in erster Linie das Parlament erfüllen, sondern der liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Wir brauchen dafür ganz andere Dinge. Zum einen geht es darum, die Sensibilität für den ländlichen Raum in irgendeiner Form schon im Medizinstudium zu wecken. Es muss Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten geben und es muss darum gehen, für manche hier an dieser Stelle die Attraktivität und auch die Lust auf das Land zu wecken. Ein Beispiel dafür ist das Projekt „Ärztescout“, welches seit Beginn des Sommersemesters 2015 am Universitätsklinikum Jena Medizinstudierenden und Ärzten in Weiterbildung als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Gesundheitswissenschaftlerin Christin Walther gewinnt laut Präsentation der Kassenärztlichen Vereinigung junge Ärzte für ambulante Versorgung in Thüringen und berät sie über Weichenstellungen und Fördermöglichkeiten auf dem Weg dorthin. Das neue neigungsorientierte Medizinstudium in Jena ermöglicht es, schon im klinischen Studienabschnitt Wissen und Fähigkeiten speziell für eine spätere ambulante Tätigkeit zu erwerben.
Der zweite Punkt ist, dass der Arztberuf selbst insofern ausgerichtet sein sollte, dass es darum geht, dass Ärzte eben auch mit anderen Fachbereichen kooperieren können, um patientenorientierte und auch gesprächsintensive medizinische Beratung leisten zu können.
Der dritte Punkt ist beispielsweise, dass man darüber redet, wie man den Übergang von älteren, ausscheidenden Ärzten zu neuen Praxen auch erleichtert, wenn es darum geht, die Kommunen mit zu beteiligen.
Fazit: Das Förderprogramm, nach welchem Sie in Ihrem Antrag fragen, kann nur in einem Gesamtkonzept zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum erfolgreich sein. Wir brauchen nicht nur die Finanzierung von einzelnen Praxen, sondern eher eine umfassende Lösung.
Fortsetzung, Teil 2. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Versorgungsstärkungsgesetz gibt keine Antwort auf die Frage, wie sich Nachbesetzung von Arztsitzen gewährleisten lässt. Mit Blick auf die Altersstruktur der Kollegen wird die Dringlichkeit des Problems deutlich. Das Durchschnittsalter meiner Kollegen im ärztlichen und zahnärztlichen Bereich liegt bei 53 Jahren. Es ist also für jeden Einzelnen dieser Kollegen absehbar, wann er gern in Rente gehen möchte. Das Vorgehen gegen die Ärzte mit diesen Regulierungsmaßnahmen ist kontraproduktiv. Wir müssen mit den Kollegen Gesundheitspolitik machen. Es ist schon jetzt so, dass wir in bestimmten Fachbereichen, auch in Ballungszentren wie in Erfurt, Patienten haben, die monatelang auf irgendwelche Untersuchungen warten, sei es beim Hautarzt oder beim Augenarzt oder beim Orthopäden. Akutpatienten, gerade bei der Orthopädie, sitzen teilweise fünf bis sieben Stunden in völlig überfüllten Praxen. Für diese Probleme ist keinerlei Lösung in Sicht, außer weitere Regulierungen und Beschneidung von Niederlassungsmöglichkeiten. Wir müssen mit den Kollegen Gesundheitspolitik machen und nicht gegen sie und wir müssen versuchen, den Mangel in den unterversorgten Gebieten gemeinsam zu beheben. Wenn es darum geht, Kollegen aufs Land zu bringen, sollten wir uns die Frage stellen, was junge Leute, junge Ärzte und ihre Familien, sofern vorhanden, in der Langfrist bewegt, einen Arztsitz in Thüringen einzurichten und auch gern hier zu bleiben. Dafür sollten wir die Attraktivität Thüringens erhöhen, um ambulant tätige oder allgemeinmedizinisch tätige Kollegen dazu zu bewegen, hier ihre Praxis einzurichten, denn gut ausgebildete Mediziner, die auch über eine sehr lange Ausbildungszeit verfügen, können genauso gut in anderen Bereichen, in der Wirtschaft, in der Forschung, arbeiten. Dort haben sie viele Unannehmlichkeiten nicht, die mit der Ambulanz oder mit der Praxis einhergehen wie ausufernde Dienstzeiten, Selbstausbeutung, Wochenend- und Nachtschichten. Das alles ist dort nicht gegeben und das Gehalt stimmt außerdem.
3 Prozent aller ausgebildeten Mediziner gehen bekanntermaßen ins Ausland. Auch eine Tätigkeit im Krankenhaus mit geregelten Dienstzeiten ist etwas anderes als ein 12- bis 14-Stunden-Tag in der eige
nen Praxis. Deswegen möchte ich als Überlegung auch einmal in den Raum stellen, wie sich in der gesamten Gesellschaft das Verhältnis zum Beruf als solchem geändert hat. Auch junge Mediziner wollen ein besseres Verhältnis von Arbeit und Freizeit haben. Wenn sie sich hier niederlassen sollen, müssen wir ihnen etwas bieten. Zu hoffen, dass die Ärzte bei geschlossenen Versorgungsbereichen dort hingehen, wo die Politik es will, das wird nicht funktionieren. Wir müssen Anreize setzen.
Wenn wir also mehr ambulant tätige Ärzte in Thüringen haben wollen, beginnt es damit, dass wir mehr Mediziner ausbilden müssen. Je mehr wir ausbilden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie gern in Thüringen bleiben. Wir haben in Jena eine sehr attraktive Ausbildungsstätte und Thüringen als Land zum Leben ist attraktiv. Wichtig ist, das den jungen Kollegen zu vermitteln, um ihnen nahezulegen, Thüringen nach dem Studium zu ihrer Heimat zu machen. Diese Maßnahme mit dem Ärztescout ist möglicherweise ein erster Schritt. Es wird sich zeigen, ob es langfristig wirklich Wirkung zeigt.
Es muss unsere Aufgabe sein, bei der Ausbildung der Mediziner die Kollegen für die richtigen Spezialisierungen zu gewinnen, denn möglicherweise ist das auch ein Mittel, um diesem dramatischen Terminmangel bei den Fachärzten entgegenzuwirken oder gemeinsam mit den KVen zu überlegen, ob man nicht bestimmte Niederlassungsbeschränkungen einfach wieder aufhebt, um zu ermöglichen, dass man innerhalb von vier bis sechs Wochen einen Termin beim Augenarzt bekommt und nicht nach vier bis sechs Monaten. Manche Augenärzte nehmen schon gar keine Patienten mehr auf.
Eine Schwierigkeit beim langfristigen Erhalt der ambulanten Strukturen erwächst auch aus der Fortbildung. Die Zahlen legen nahe, dass auf dem Weg zum ambulant tätigen Arzt die Phase der Weiterbildung eine besondere Hürde darstellt. Es werden zusätzliche Weiterbildungsplätze benötigt. Unser Antrag greift diese Idee auf. Es könnten monetäre Anreize gesetzt werden, die Zeit für die weiterzubildenden Kollegen einfacher zu gestalten. Spätestens in diesem fortgeschrittenen Stadium muss es uns gelingen, den medizinischen Nachwuchs langfristig für Thüringen zu gewinnen. Schließlich stellt die Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum investive Mittel zur Verfügung. Sie unterstützt Ärzte bei den Gründungskosten.
Wie aus dem Entwurf des Haushalts hervorgeht, werden für das Jahr 2015 wieder Mittel bereitgestellt. Wir unterstützen das und würden es begrüßen, wenn auch 2016 und 2017 Gelder hierfür zur Verfügung gestellt würden. Hierfür ist eine Entfristung der Richtlinie notwendig. Mit bis zu 20.000 Euro erreichen sie in Praxen und ambulan
ten Strukturen viel. Im Vergleich zum Krankenhausbereich, der wesentlich kostenintensiver ist, auch was die Folgekosten angeht, erreicht man damit mehr. Es ist in meinen Augen ein sinnvolles Investment.
Eine große Baustelle ist auch eine Anpassung der Vergütung zur Besserstellung der Hausärzte. Da sollten wir auch gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen einmal in einen Dialog treten, um herauszufinden, ob wir nicht an dieser Stelle etwas für die Bevölkerung und die Beziehung Patient – Hausarzt tun können. Die Bürokratie ist ein ganz spezielles Thema. Ich glaube, das sieht aus der Politik heraus immer ganz anders aus als für die Kollegen, die Stunden ihrer täglichen Dienstzeit damit verbringen, diesen ganzen bürokratischen Anforderungen gerecht zu werden. Wir setzen uns dafür ein, auf lange Sicht, den medizinischen Bereich von der Bürokratie etwas oder deutlich zu entlasten.
Wir regen mit diesem Antrag eine Eigeninitiative des Landes Thüringen an. Im Kontext des Versorgungsstärkungsgesetzes ist schon ein Bewusstsein für die Probleme vorhanden. Das sollten wir nutzen, um weitere Verbesserungen zu erzielen.
Ich bitte nochmals um Zustimmung zu diesem Antrag und um die Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Herold. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten wie auch aus der Regierung liegen mir nicht vor. Ich gehe davon aus, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt wurde – oder erhebt sich hier Widerspruch? Es erhebt sich kein Widerspruch, sodass wir jetzt über die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Die Stimmen der Linken, von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Teile der CDU. Enthaltungen? Bei 1 Enthaltung vom Kollegen Gentele
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag selbst, zu den Nummern II und III. Wer ist für diesen Antrag? Den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind Gegenstimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU. Enthaltungen? 1 Enthaltung. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Digitalfunk im Bereich nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr auf den Weg bringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/507
Ich frage: Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile Herrn Dittes für die Fraktion Die Linke das Wort.
Meine Damen und Herren, wie viele andere im Raum habe ich natürlich auf die Begründung für diesen Antrag gewartet. Aber ich gehe davon aus, dass sie sich mit der schriftlichen Begründung erschöpft hat.
Die CDU greift mit ihrem Antrag ein durchaus wichtiges und sehr aktuelles Thema auf, nämlich die Einführung oder Sicherstellung in Zukunft des Digitalfunks im Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr, und greift in ihrem Antrag auch drei wichtige Fragestellungen auf, die es hier natürlich auch zu diskutieren gilt: Einerseits wird ein abgestimmtes Technik- und Finanzierungskonzept thematisiert, die Frage nach den Folgekosten und nach den jährlichen Betriebskosten wird aufgerufen und – ich denke, das ist für viele im Gefahrenabwehrbereich tätige Institutionen eine sehr entscheidende Frage – die Frage der Verständigung der unterschiedlichen Institutionen im Bereich der Gefahrenabwehr, sprich der Polizei auf der einen Seite, der Feuerwehren, aber auch der Ordnungsbehörden der Kommunen auf der anderen Seite, wie diese in Zukunft gemeinsam in Gefahrenlagen kommunizieren. Zu Recht verweist die CDU in ihrer schriftlichen Begründung auch darauf, dass sich Thüringen sehr frühzeitig, nämlich vor etwa acht Jahren, zur Einführung des Digitalfunks bekannt hat.
Allerdings, meine Damen und Herren, da erschöpft sich schon die Gemeinsamkeit in der Bewertung Ihres Antrags, denn es ist mitnichten so, wie Sie noch darstellen, dass seitdem die Einführung des digitalen Funks in Thüringen vorangetrieben worden ist. Wir müssen feststellen, dass insbesondere für den Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr in den letzten acht Jahren relativ wenig, wenn sogar gar nichts passiert ist.
Und es hat natürlich auch einen gewissen Schneid, wenn ausgerechnet Sie es sind, die heute diesen Antrag stellen.
Denn: Die Dringlichkeit, die Sie in Ihrem Antrag mit der Einführung des Testbetriebs auf der ICEStrecke erwähnen, ist nicht ein plötzlich über Thüringen hereingefallenes Ereignis, sondern ich glaube – und alle hier im Haus wissen das –, der Neubau der ICE-Strecke durch Thüringen ist ein durchaus langfristiges Projekt, was sehr viele Jahre diskutiert worden ist. Die Einführung oder die Inbetriebnahme ist ja auch immer wieder zeitlich nach hinten verschoben worden.
Aber Sie sind jetzt der Auffassung, es brauche endlich ein Technik- und Finanzierungskonzept auch für diesen Bereich. Das teile ich sogar ausdrücklich.
Nun habe ich im Vorfeld dieser Beratung in der OTZ gelesen, Sie treiben damit die Landesregierung voran. Wie dieses Treiben aussieht, das konnte ich in der Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses vor etwa zwei bis drei Wochen miterleben, als der frühere Innenminister die Landesregierung fragte, welches Konzept denn in diesem Bereich vorliegt. Wenn er dies fragt und tatsächlich ernsthaft, dann muss er ja davon ausgehen, dass er a) den Kenntnisstand über ein vorhandenes Konzept nicht hat, das heißt, zu seiner Zeit als Innenminister gab es ein solches Konzept nicht,
und b) interessiert es ihn, wie schnell man, nämlich innerhalb von sechs Monaten, wenn man nicht Innenminister Geibert heißt und nicht ein CDU-geführtes Haus hat, wie schnell man dann in der Tat ein solches Konzept erarbeiten könne. Ein durchaus berechtigtes Interesse, wenn man berücksichtigt, dass genau die Landesregierung im Jahr 2010 bereits im Kabinett beschlossen hat und das von der CDU geführte Innenministerium aufgefordert hat, eine Konzeption für die Einbindung der nicht polizeilichen BOS in das Digitalfunknetz zu entwickeln, welches auch eine mögliche Kostenbeteiligung der Kommunen untersucht. Das, meine Damen und Herren, war ein Zitat aus dem Beschluss des Kabinetts vom 13. April 2010. Den Kabinettsbeschluss findet man, die beauftragte Konzeption allerdings findet man nicht. Das wissen Sie auch und deswegen haben Sie nach dem Regierungswechsel unversehens auch die Verantwortung wahrgenommen und die neue Landesregierung gefragt, innerhalb welcher Zeit sie denn gedenkt, Ihren Kabinettsbeschluss von vor fünf Jahren umzusetzen. Manchmal frage ich mich, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, was denn eigentlich passiert wäre, wenn Sie nach Dezember 2014 in diesem Land weiterregiert hätten?