Ambulante Versorgungsstrukturen in Thüringen langfristig erhalten Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/500
Ich frage: Wünscht die Fraktion das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Werner das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Gesundheitssystem in Deutschland soll drei Ziele erfüllen: Es soll allen Menschen die Versorgung garantieren, und zwar unabhängig von gesundheitlicher Vorbelastung oder Einkommen, es soll bezahlbar sein und es soll eine flächendeckende Versorgung in allen Regionen gewährleisten. Der Ihnen heute vorliegende Antrag greift den dritten Punkt dieses Forderungskatalogs auf, denn der Erhalt der ambulanten Strukturen ist eine wesentliche Herausforderung für die Gesundheitspolitik in Thüringen. Hier geht ein Riss durch die medizinische Versorgungslandschaft zwi
schen einerseits überversorgten Gebieten und andererseits Regionen, in denen langfristig die Gefahr der Unterversorgung besteht. Mit Besorgnis schauen viele Menschen im ländlichen Raum auf die Zukunft ihrer lange ansässigen Praxis. Sie fragen sich zu Recht, ob ihre Gesundheitsversorgung oder ihre ärztliche Versorgung dauerhaft gesichert ist.
Vor dieser gesundheitspolitischen Herausforderung steht nicht nur allein der Freistaat Thüringen. In vielen anderen Bundesländern wird der ländliche Raum allmählich von der medizinischen Grundversorgung abgehängt. Dies geht einher mit der Verschiebung der Versorgungsstrukturen weg von Allgemeinärzten hin zu hoch qualifizierten Fachärzten und deren Praxen. Zwar ist die Zahl der Ärzte in den letzten Jahren gestiegen, zwischen 2006 und 2009 im ambulanten Bereich deutschlandweit von 136.000 auf 139.000, bis Ende 2014 sogar auf 147.000. Allerdings geht dieser Anstieg einher mit einem Anwachsen der Anzahl der angestellten Mediziner. Denn trotz des absoluten Anstiegs sank die Anzahl der niedergelassenen Ärzte in den Jahren zwischen 2009 und 2014 um 4.000. Thüringen kann sich dieser Entwicklung nicht entziehen. Hier arbeiten seit 2006 im ambulanten Sektor nur insgesamt 150 Ärzte mehr. Die Anzahl der Niederlassungen sank im gleichen Zeitraum um 400. Viele Kollegen – gerade in den ländlichen Räumen – finden keine Nachfolger mehr, auch für gut gehende und gut ausgelastete Praxen. Diese niedergelassenen Ärzte in den ländlichen Gebieten sind die Ansprechpartner der Menschen und sichern die Grundversorgung.
Es gibt schließlich noch eine weitere, bisher kaum beachtete Gruppe von Ärzten: Das sind alle diejenigen, die fachfremd oder nicht im unmittelbaren Versorgungsauftrag tätig sind. Dies ist eine unerschlossene Kraftreserve – oder es wäre eine – für das Gesundheitswesen. Von 12.300 Ärzten in Thüringen sind 3.400 ohne eine solche unmittelbar ärztliche Tätigkeit. Es wird eingeschätzt, dass etwa 35 Prozent von diesen Kollegen über ein Rückkehrpotenzial verfügen, womit sie der Versorgung der Patienten wieder zur Verfügung stehen würden.
Ein anderes Problem erwächst aus einer Schere, die sich zwischen Haus- und Fachärzten auftut. Fachärzte nehmen zahlenmäßig zu; der Beruf des praktischen Arztes nimmt zahlenmäßig ab – seit 2005 insgesamt um 25 Prozent. Die Fachärzte für Allgemeinmedizin und die Internisten können diesen Rückgang nicht kompensieren. In der Folge ergibt sich ein stetiger Rückgang bei den Hausärzten.
Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz reagiert der Bund derzeit auf die skizzierte Problematik. Das Vorhaben, Arztsitze in überversorgten Gebieten stillzulegen, hat bereits zu einer öffentlichen Debatte auch hier in Thüringen geführt. Ziel dieser Stilllegungen soll es sein, in überversorgten Gebieten die
Nachbesetzung zu erschweren oder zu verhindern. Die Entscheidung hierüber findet in den Zulassungsausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigungen statt. Das heißt, das Gesetz lenkt die Ärzte zwangsweise in Regionen, die nicht ihrer ersten Wahl entsprechen.
Die Menschen haben berechtigte Zweifel, inwiefern wegen dieses Versorgungsstärkungsgesetzes in ihrer Umgebung Arztsitze stillgelegt werden könnten. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen warnt davor, dass eine ganze Anzahl von Fachärzten, Hausärzten und Psychotherapeuten zusammen mit ihren Praxen langfristig vom Markt genommen werden könnten. Keine Antwort gibt das Gesetz aber auf die Frage, wie sich die Nachbesetzung der Arztsitze gewährleisten lässt. Es fällt immer schwerer, im ländlichen Raum …
Alles klar, es ist wieder zu viel, Entschuldigung. Abschließend noch: Ich gehe mal davon aus, ich kenne das Ergebnis, aber ich bitte Sie trotzdem, diesem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Herold, vielen Dank. Die Landesregierung erstattet ihren Bericht. Frau Ministerin Werner, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, verehrte Gäste, zu Nummer I des Antrags der Fraktion der AfD gebe ich namens der Landesregierung folgenden Sofortbericht.
Im Antrag der Fraktion der AfD wird im Wesentlichen die Sorge ausgesprochen, dass die ärztliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Thüringen, die insbesondere im ländlichen Raum wohnen, schwieriger werden könnte. Gleichzeitig wird die Landesregierung aufgefordert, mit entsprechenden Maßnahmen entgegenzusteuern, um insbesondere das Ausscheiden von Hausärzten aus Altersgründen zu kompensieren. Niedergelassene Ärzte sind grundsätzlich selbstständig tätig und bestimmen damit ihr Ausscheiden aus dem Erwerbsleben selbst.
Nach Einschätzung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen kann eine verlässliche Prognose bezüglich der Verteilung und der Anzahl der Fachärzte für Allgemeinmedizin bis ins Jahr 2025 auch deshalb nicht erfolgen, da die Anzahl der Neuzugänge von Ärztinnen und Ärzten in das ambulante System für diesen Zeitraum nicht abgeschätzt werden kann. Aufgrund des bestehenden Durchschnittsalters von Hausärztinnen und
Hausärzten von circa 53 Jahren beobachtet die Landesregierung die Entwicklung der Niederlassungszahlen allerdings sehr genau. Angesichts der Entwicklung der offenen Hausarztsitze in Thüringen bin ich aber eher optimistisch. Die Zahl der offenen Hausarztsitze ist seit Inkrafttreten der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie vom 1. Januar 2013 von 76,5 auf 51 gesunken. Ich bin davon überzeugt, dass dies auch dadurch bedingt ist, dass alle an diesem Thema Beteiligten in Thüringen eng zusammenarbeiten und ein Bündel an Maßnahmen in die Wege geleitet haben. Dabei spielen Maßnahmen eine maßgebliche Rolle, an denen das Land beteiligt oder federführend ist. Ich nenne hier die wichtigsten: Das damalige Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und das Universitätsklinikum Jena haben eine Ziel- und Leistungsvereinbarung für die Jahre 2012 bis 2015 zur Reform des Medizinstudiums vereinbart. Die Studierenden werden schon in der Studienphase unterstützt, ihre Spezialisierung zu Berufsentscheidungen entsprechend ihren Neigungen und Befähigungen zu treffen. Damit sollen folgende Ziele erreicht und eine solide Grundlage für die weitere Qualifikation geschaffen werden:
1. dringend benötigte praktische Ärztinnen und Ärzte für die Versorgung der Bevölkerung auszubilden, mit der erklärten Absicht, die Ärzte durch eine frühzeitige Vernetzung mit Thüringer Gesundheitsstrukturen an den Freistaat zu binden;
2. kompetente Klinikerinnen und Kliniker auszubilden, die in der Lage sind, den Patienten moderne medizinische Diagnostiken und Therapien anzubieten;
3. forschende Medizinerinnen und Mediziner auszubilden, die Interesse und Begeisterung für die akademische und sonstige medizinische Forschung entwickeln, insbesondere auch für die Forschung am UKJ und in Thüringen.
Die Absolventenzahlen der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena entwickeln sich seit 2009 stabil. Sie liegen pro Jahr durchschnittlich bei 233 im Fach Medizin, 52 bei der Zahnmedizin, insgesamt also bei 286 Absolventinnen und Absolventen. Die zur detaillierten Aufstellung zu den einzelnen Jahren sowie auch zu den anderen Ziffern ihres Antrags notwendigen Zahlentabellen stelle ich im Anschluss dem Protokoll zur Verfügung.
Sehr geehrte Damen und Herren, Förderung und Engagement im Zusammenhang mit dem Thema der Gewährleistung der ärztlichen Versorgung in Thüringen – insbesondere im ländlichen Raum – sind nicht nur auf die Schaffung materieller Anreize beschränkt. Genauso wichtig sind auch die Maß
nahmen, die zwar kein Geld kosten, bei denen aber andere neue innovative Ideen entwickelt werden. Beispielhaft möchte ich hier das vor Jahren vom Sozialministerium ins Leben gerufene Netzwerk „Ärzte für Thüringen“ nennen. Hier entstand auch die Idee eines „Ärztescouts“ für Thüringen. Dieser sollte am Studiendekanat der Universität Jena angesiedelt werden und bereits dort gezielt für eine spätere Niederlassung angehender Mediziner in Thüringen werben. Das Projekt konnte inzwischen realisiert werden und wird über den Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigung finanziert.
Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal für Thüringen ist die zwischen dem Land und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen gegründete Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen. Neben verschiedenen anderen Maßnahmen wie dem Betrieb von Stiftungspraxen und der Förderung von Famulaturen ist das sogenannte Thüringen-Stipendium von herausragender Bedeutung. Gefördert werden derzeit Ärztinnen und Ärzte während der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Augenheilkunde. Diese verpflichten sich im Gegenzug für eine Niederlassung oder Anstellung in Thüringen. Dieses Stipendium ist inzwischen ein richtiges Erfolgsmodell. Mit einem Aufwand von circa 1,4 Millionen Euro, aufgebracht durch die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, die gesetzlichen Krankenkassen und den Freistaat Thüringen, wurden seit Gründung der Stiftung im Jahr 2009 bisher 137 Stipendiatinnen und Stipendiaten gefördert. Inzwischen nehmen allein durch diese Maßnahme in Thüringen 22 Ärztinnen und Ärzte an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Für die vergebenen Stipendien 2013 bis 2015 sind die Stipendiaten noch in der Weiterbildung, sodass nach dem Abschluss mit einigen weiteren Niederlassungen oder Anstellungen gerechnet werden kann.
Besonders erwähnen möchte ich auch das vom Land ins Leben gerufene Förderprogramm zur Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum. Obwohl die Förderrichtlinie erst am 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist, ist die bisherige Inanspruchnahme vielversprechend. Im Jahr 2014 wurden vier Niederlassungen nach der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum befördert. Für das 1. Halbjahr 2015 liegen weitere vier Anträge auf Förderung vor, welche nach einer ersten Prüfung als förderfähig einzustufen sind. Ich gehe davon aus, dass bei steigender Bekanntheit mit einer deutlichen Zunahme der Förderanträge zu rechnen ist.
Nach diesem kurzen Abriss über die Fördermaßnahmen möchte ich Ihnen noch einige Fakten über die Förderung durch den Freistaat Thüringen nennen. Im Jahr 2009 wurde die „Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Frei
staat Thüringen“ gegründet. Am Grundstockvermögen der Stiftung ist Thüringen mit insgesamt 75.000 Euro beteiligt. Seit dem Jahr 2009 wurden durch den Freistaat Thüringen einschließlich der Zuführung zum Grundstockvermögen der Stiftung Fördermittel in Höhe von insgesamt 339.144 Euro ausgereicht. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Einzelbeträge bezogen auf die jeweiligen Haushaltsstellen im Haushaltsjahr im Rahmen der Berichterstattung hier nicht vortragen kann. Ich stelle die Daten wie auch die Zahlen der Absolventen dem Protokoll der Landtagsverwaltung zur Verfügung.
Wie ich bereits eingangs erwähnt habe, arbeiten alle an der ärztlichen Versorgung Beteiligten in Thüringen ausgesprochen kooperativ zusammen. Ich möchte hier besonders die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, die Landesärztekammer Thüringen und die gesetzlichen Krankenkassen benennen. Mit eigenen Fördermöglichkeiten und ihrem Engagement tragen sie maßgeblich zur Versorgungssicherheit in Thüringen bei.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, dass ich mit meinen Ausführungen deutlich machen konnte, dass die ärztliche Versorgung für die Landesregierung ein besonders wichtiges Thema ist. Neben dem Erreichten werden die beteiligten Akteure in ihren Bemühungen nicht nachlassen, weiterer Aufforderungen bedarf es insofern nicht. Ich empfehle daher dem Hohen Haus, den Antrag zu Nummer II abzulehnen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich frage nun: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags? Die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Vielen Dank. Auf Verlangen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu den Nummern II und III des Antrags. Das Wort hat nun Abgeordneter Zippel für die CDUFraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Probleme bei der fachärztlichen Versorgung sind uns allen bekannt. Wir haben jetzt ausführlich dazu den Bericht gehört. Über Lösungen wurde an dieser Stelle auch schon wiederholt gesprochen und debattiert. Die CDU-geführte Landesregierung hatte auch hier schon wichtige Weichen gestellt. Im Jahr 2009 wurde von der damaligen Sozialministerin Christine Lieberknecht die
„Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung in Thüringen“ ins Leben gerufen. Im vergangenen Jahr kam mit der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum ein weiterer wichtiger Baustein hinzu. Alles in allem kann die Stiftung als ein Instrument mit Erfolgsgarantie bezeichnet werden.
Vielleicht kurz noch zum Antrag der AfD: Ich hatte bisher den Eindruck, dass über den Antrag selbst noch gar nicht so diskutiert wurde. Selbst Frau Herold hat mehr über das Versorgungsstärkungsgesetz gesprochen als über den eigenen Antrag – vielleicht da mal ein genauerer Blick hinein.
Zu Ihrem Punkt des neigungsorientierten Lehrplans in der medizinischen Ausbildung der Universität Jena: Wie bekannt, ist die Reform des Medizinstudiums in Jena erst im Wintersemester 2014/2015 in Kraft getreten. Studenten, die im Sommersemester 2015 ihr 6. Fachsemester absolvieren, können sich erstmals für einen der drei Schwerpunkte – Ambulant, Klinik oder Forschung – entscheiden. Im Herbst 2017 wird die erste Kohorte dieser Studenten ins praktische Jahr gehen und im Herbst 2018 die Approbation als Arzt erhalten. Sollte man die Folgen dieser Studienreform nicht erst einmal abwarten, bevor man am Lehrplan schon wieder Änderungen vornehmen will? Wollen wir der Uni Jena nicht erst einmal die Chance geben, dieses neue Angebot auf seine Alltagstauglichkeit und seine Auswirkungen hin zu prüfen? Wir sollten hier tunlichst einen Schnellschuss vermeiden und erst einmal schauen, was hier wirklich funktioniert. Zudem sollte man bedenken, dass verstärkte Anreize in Richtung ambulant-orientierte Medizin im Studium unweigerlich zulasten der beiden anderen Richtungen – klinikorientierte und forschungsorientierte Medizin – gehen. Es fällt schwer, die eine Schwerpunktsetzung gegen die andere auszuspielen. Vergessen wir nicht, dass Thüringen auch ein Forschungsland ist und bleiben soll.
Zu Ihrem Unterpunkt 4, einer Erhöhung des Auszahlungsbetrags im Rahmen des Thüringen-Stipendiums, lässt sich grundsätzlich zusammenfassen: Mehr Geld ist immer schön, ob jedoch für Assistenzärzte, die im Tarifgefüge des Marburger Bundes entlohnt werden, ein Mehrbetrag X den entscheidenden Anreiz darstellt, ist zumindest zweifelhaft. Wichtiger wäre, den jungen Ärzten während ihrer Ausbildung in der Niederlassungszeit dabei zu helfen, eine gerechte Entlohnung für sich zu erwirken. Hier ist noch mehr zu tun, als dass man einfach nur das Geld hier bereitstellt und fordert, ein Betrag X muss zur Verfügung gestellt werden.
Jedes Ansinnen, die Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum über das Jahr 2016 hinaus fortzusetzen, ist grundsätzlich zu unterstützen, nicht zuletzt, weil es CDU-Politik fortsetzt.
Aber die Herauslösung dieser Förderung aus der Stiftung in einen eigenständigen Haushaltstitel käme einer Entkernung der Stiftung gleich. Die Stiftung leistet gute Arbeit und hat sich bewährt. Wir würden uns hier die Möglichkeit nehmen, auf unkompliziertem Wege Drittmittel zur Förderung heranzuziehen. Die derzeitige Finanzmarktsituation ist für Stiftungen schwierig, daher sollten wir eine nachhaltige Finanzierung anstreben, welche die öffentliche Hand möglichst wenig belastet. In diesem Zusammenhang ist den Förderern der Stiftung ausdrücklich zu danken. Ich kann mich hier nur der Ministerin anschließen, das sind in erster Linie die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, aber auch die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, AOK Plus und Barmer GEK.
Noch zu Ihrem Punkt III, der Forderung nach einer Bundesratsinitiative zur Reduzierung der Berichtsund Dokumentationspflichten: Ich kann meine Ausführungen relativ kurz und knapp halten. Es hört sich erst einmal gut an, aber wir wissen, dass eine solche pauschale Beauftragung oft ins Leere läuft, zumal in diesem Bereich Dokumentationspflichten durchaus durchdacht und sinnhaft sind und sich Schnellschüsse hier eigentlich verbieten.
Die CDU steht grundsätzlich für jeden vertretbaren Bürokratieabbau, aber nicht, wenn er zulasten der medizinischen Qualität und auf Kosten der Sicherheit der Patienten geht, denn diese steht für uns an erster Stelle. Daher können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Vielen Dank.