Protocol of the Session on May 9, 2019

Die zusätzliche Kostenbelastung der Landwirte könnte in ungünstigen Fällen auch dazu führen, dass Tierkörper und Nebenprodukte nicht immer einer sachgerechten Entsorgung zugeführt werden würden, weil sich die betreffenden Halter diese fach- und sachgerechte Entsorgung am Ende schlicht nicht mehr leisten können, ein Umstand, den sicherlich hier niemand wünscht.

Bezüglich der Passagen zur Afrikanischen Schweinepest müssen wir weiterhin feststellen, dass die Landesregierung durchaus früher hätte handeln können und müssen. So wie es aussieht, spielte es in den Überlegungen der Landesregierung erst sehr spät eine Rolle und die Folgen davon werden sehenden Auges in Kauf genommen. Insgesamt und schlussendlich gesagt: Aufgrund der nachteiligen Auswirkungen dieses Gesetzes für kleinere Tierhalter und kleinbäuerliche Betriebe lehnen wir diesen Entwurf ab. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Scheringer-Wright von der Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den Ausschüssen ist dieses Gesetz diskutiert worden und im Agrarausschuss zu

(Abg. Herold)

mindest haben wir gesagt, es besteht dazu eigentlich kein großer Redebedarf, weil es eine Angleichung und eine Umsetzung von geänderten Vorschriften ist. Das Thema ist natürlich wichtig und es ist für alle Landwirtschaft betreibenden und Tierhaltungsbetriebe wichtig, dass auch gesetzlich geregelt wird und auch unterstützt wird von Landesseite, dass tierische Nebenprodukte oder auch verendete Tiere an sich ordnungsgemäß beseitigt werden. Das ist eine öffentliche Aufgabe und diese öffentliche Aufgabe muss auch wahrgenommen werden.

Es gab Änderungen, dazu wurde schon ausgeführt. Die Bundesebene kann die Landkreise, die die Beseitigungspflicht ja bei uns in Thüringen maßgeblich durchführen, und die Gemeinden nicht direkt anweisen, wie sie was zu machen haben und deswegen müssen diese Änderungen in diesem Mantelgesetz umgesetzt werden.

Um was geht es eigentlich? Es geht um die ganzen Schlachtabfälle, es geht aber auch um Tiere, die eingehen, Falltiere, die müssen alle ordnungsgemäß entsorgt werden und gerade mit Blick auf Seuchengefahr und Krankheitsgefahr ist es notwendig, dass hier die öffentliche Hand diese Entsorgung sicherstellt.

Alle wissen, früher hat man das den Abdecker genannt, dass die Tiere zum Abdecker gebracht werden müssen, die gefallen sind, dass es nicht erlaubt ist, außer bei ganz kleinen Tieren, die Tiere sozusagen hinter dem Stall zu vergraben. Es war auch für Landwirtschaft immer eine Frage, wie man sich die Kosten für diese Entsorgung aufteilt. Wie teilt man sich die Kosten auf, wenn zum Beispiel ein Seuchenfall passiert? Diese Fragen werden hier alle geregelt. Ich denke, dieses Gesetz hat keine Fallstricke, wie jetzt gerade von der AfD gesagt wurde. Meine Fraktion und der Ausschuss für Landwirtschaft und Infrastruktur haben beschlossen, diesem Gesetz zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Dann hat die Landesregierung das Wort, die zuständige Ministerin. Frau Ministerin Werner, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich kann es jetzt ei

gentlich recht kurz machen, weil Herr Müller und Frau Scheringer-Wright schon sehr ausführlich den Gesetzentwurf noch einmal erläutert haben und ich im Dezember 2018 auch schon den Gesetzentwurf hier im Thüringer Landtag einbringen konnte. In Anbetracht der Zeit und der vielen Dinge, die noch zu beschließen sind, würde ich es an dieser Stelle hier dabei belassen wollen. Nur zwei Nachsätze noch zunächst zu den Kritiken von Herrn Thamm und Frau Herold: Ich habe leider keine Änderungsanträge von Ihnen wahrgenommen, auf die man jetzt hätte reagieren können. Insofern können wir Ihre Anregungen auch nur zur Kenntnis nehmen.

Frau Herold, zu den Dingen, die Sie jetzt zur Afrikanischen Schweinepest und zur angeblichen Untätigkeit benannt haben, kann ich nur sagen: Wenn es um die Afrikanische Schweinepest geht, gibt es viele Dinge zu besprechen und zu bedenken. Wir haben schon vor einiger Zeit mehrere Arbeitsgruppen ins Leben gerufen, es gibt entsprechende Empfehlungen, sowohl an die Landwirte, an die Veterinärämter als auch an die Jägerinnen und Jäger. Insofern sind wir da auf einem guten Weg einer guten Vernetzung und einer guten Arbeit und können, denke ich, dieser Seuche – zwar mit wirklich großen Befürchtungen, aber zumindest sind wir gut gewappnet – auch entsprechend entgegensehen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Da der Ausschuss die Annahme des Gesetzentwurfs so, wie er vorlag, beschlossen und empfohlen hat, stimmen wir jetzt direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/6499 in zweiter Beratung ab. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung durch Erheben von den Plätzen. Wer dafür ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Dafür hatten die Koalitionsfraktionen gestimmt. Wer enthält sich? Das sind die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung mit Mehrheit angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

(Abg. Dr. Scheringer-Wright)

Wir kommen nun zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

Gesetz zur Einführung einer landesrechtlichen Regelung über Versammlungen sowie weitere versammlungsrechtliche Bestimmungen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6659 - ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Geibert von der CDU-Fraktion. Nein?

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Der ist noch unpässlich!)

Okay, dann warten wir noch ab. Dann beginnt Herr Möller von der AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ich werde jetzt natürlich nicht das Wort für den Versammlungsgesetzentwurf der CDU führen, denn wir hatten ja unsere Kritik an diesem Gesetzentwurf bereits in der ersten Beratung deutlich gemacht. Aus unserer Sicht verbietet es sich, nur einen ganz bestimmten Aspekt von Versammlungen und Veranstaltungen ins Auge zu nehmen, der zwar ein Ärgernis darstellen kann, das ist richtig. Aber all diese Änderungen, die man dann mit einem ganz bestimmten politischen Blickwinkel auf bestimmte Veranstaltungen anstrebt, wirken sich eben auch auf alle anderen Veranstaltungen aus, und das ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht, so vorzugehen.

Wir haben in Thüringen – das kann man sagen – einen ganzen Haufen an Problemen, vor allem aber im Vollzugsbereich, also im Bereich des geltenden Rechts, das nicht ordentlich umgesetzt wird. Und da sollte man aus unserer Sicht ansetzen. Das beste Beispiel dafür – kann man sagen – ist der 1. Mai, wie er hier in Erfurt verlaufen ist.

(Beifall AfD)

Ich will das deswegen auch noch mal kurz Revue passieren lassen. Es gibt eine Partei – nämlich meine Partei –, die hatte schon vor einem Jahr einen Demonstrationszug angemeldet, und ein Bündnis aus Gegnern meiner Partei hat Gegendemonstrationen angemeldet. So weit, so gut, das ist zulässig, das ist also auch alles im demokratischen Rahmen.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber es zeigte sich, dass zumindest eine dieser beiden Gegendemonstrationen ganz klar auch in den strafbaren Bereich gehen wollte. Das wurde auch ohne Umstände angekündigt. Es wurde zum Beispiel angekündigt, dass man Blockaden durchführen und den Aufzug der AfD durch zivilen Ungehorsam stören möchte. Und das, meine Damen und Herren – Sie wissen es vielleicht noch nicht alle –, ist eine Straftat.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt nicht!)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist keine Straftat!)

Das ist auch ein verfassungswidriges Ansinnen, weil das Recht auf freie Versammlung gewährleistet werden muss. Deswegen ist so etwas natürlich durch die Versammlungsbehörde und natürlich dann auch im Vollzug durch die Polizei zu verhindern. Die Polizei hat das auch ganz gut gemacht, aber die Versammlungsbehörde hat beispielsweise genehmigt, dass gerade diese Demonstration, diese gewalttätige Demonstration, diese linksextreme Demonstration, die zu Störungen aufgerufen und Blockaden angekündigt hat, in die Lage versetzt worden ist, zumindest durch die Routenplanung, die Demonstrationslinie der AfD direkt im Vorfeld zu kreuzen. Das ist dann Gott sei Dank von der Polizei mit drei kleinen Ausnahmen verhindert worden. Zwei der Ausnahmen sitzen hier im Parlament in der Linksfraktion, die haben sich leider nicht genügend ihrer Affekte im Griff gehabt

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sagen Sie, die Sie mit blauen Kornblumen aufmarschiert sind!)

und eine Straftat begangen, indem sie eine angemeldete Demonstration gestört haben. Dass eine davon die Fraktionsvorsitzende der Linkspartei ist, das spricht in der Tat Bände.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Applaus für die Fraktionsvorsitzende!)

(Beifall DIE LINKE)

Auch das spricht Bände, Frau Kollegin.

Es zeigt, dass Sie vom Versammlungsrecht in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung genauso viel halten wie Erich Honecker zu DDR-Zeiten. Das ist im Grunde genommen dieselbe Denke, Sie kommen ja auch aus derselben Partei, und das, das muss man sagen, merkt man eben auch.

(Beifall AfD)

Dieses Vorgehen war damals schon nicht rechtsstaatlich und heute wäre es auch nicht rechtsstaat

(Vizepräsidentin Marx)

lich, heute ist es im Grunde genommen ein Verstoß gegen geltende Verbote, und diese Verbote hätten durchgesetzt werden müssen. Dort sehen wir das große Defizit.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Wenn Sie wüssten, was ich für Defizite an Ih- nen sehe!)

Ähnliches haben wir auch anderswo erlebt, zum Beispiel erst vor Kurzem auf dem Anger. Ähnliches werden wir wahrscheinlich demnächst auch in Saalfeld erleben, da haben Sie auch schon ähnliche Aktionen angekündigt. Sie sind eben keine Demokraten, das merkt man eben genau an solchen Aktionen. Sie können das Recht eines Andersdenkenden auf Demonstrations-, auf Versammlungsfreiheit einfach nicht aushalten. Das unterscheidet Sie eben von wirklichen Demokraten.

In dem Punkt – das sehen wir hier wieder, da haben wir die besten Beispiele gerade gehört – müsste der Staat wachsam werden, in dem muss er auch aktiv werden. Und ich muss leider sagen, liebe Kollegen von der CDU, in diesem Punkt ändert Ihr Gesetzentwurf leider nichts. Und wenn ich mir andere Aspekte anschaue, zum Beispiel dass Sie die Frage, ob eine Versammlung im Sinne der Versammlungsfreiheit oder des Versammlungsgesetzes vorliegt, vom Grad der Kommerzialisierung einer Veranstaltung ausmachen, dann ist auch das ein äußerst kritischer Punkt, auf den ich noch mal eingehen möchte, denn auch da hat der 1. Mai hier in Erfurt gezeigt, mit welchem zweierlei Maß man im Grunde genommen misst. Es kann doch nicht sein, dass man, wenn man viel Geld in der Hand hat, weil man wie die Kirchenvertreter, die in dem Bündnis mit dabei sind, viele Kirchensteuern zur Verfügung hat, oder weil, sage ich mal, linke Bündnisse mit Steuergeld gepäppelt werden, wenn man also viel Finanzkraft hat, dass man dann eine Bühnenshow organisieren kann und keinen Eintritt verlangen muss, weil man es sich einfach leisten kann,

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Da sind Sie neidisch!)

und ein anderer Veranstalter, der im Grunde genommen auch eine politische Botschaft mit einem Konzert rüberbringen möchte,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach ja?)

aber eben nicht genügend Geld hat, um das kostenfrei anzubieten, der dann Eintrittsgeld verlangen muss,

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)