Protocol of the Session on May 9, 2019

(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Genauso ist es!)

Dann will ich Ihnen auch mal einige Punkte benennen, wo Sie handeln, wo wir handeln, und ich fange mal mit der Koalition an, das fällt mir ein bisschen leichter. 2015 haben wir das Landesprogramm für Demokratie, Weltoffenheit und Toleranz sofort in die Hand genommen, überarbeitet und gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und Strukturprojekt über einen langen Zeitraum verstetigt, dass das, was Zivilgesellschaft und Unterstützung erfährt, auch tatsächlich dauerhaft Substanz hat und eine gute fachliche Arbeit geleistet werden kann.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

2016 hat diese Koalition die Informationsstelle „Demokratie und Zivilgesellschaft“ auf den Weg gebracht, die sich genau um gesellschaftliche Einstellungsentwicklungen bemüht, Gegenkonzepte entwickelt, analysiert und Politik tatsächlich berät. Das heißt, wir kämpfen tatsächlich auch mit dem Element von Analyse und Wissenschaft „Einstellungsentwicklungen in der Gesellschaft“.

(Beifall DIE LINKE)

Wir haben auf Ebene der Landesregierung 2017 – die Staatskanzlei war, glaube ich, der Auftraggeber – versammlungsrechtlich geprüft, was ist denn eigentlich möglich im Wege der versammlungsrechtlichen Anwendung an Beschränkungen, und kamen zu dem Ergebnis, ein Landesversammlungsgesetz wird es wohl nicht sein. Und 2018 kündigt der Thüringer Innenminister eine Taskforce zur besseren und stetigen Beratung der Versammlungsbehörden an. All das sind Elemente tatsächlich zur Auseinandersetzung mit Neonazismus, zur Stärkung der Behörden, auch im Umgang mit versammlungsrechtlichen Anmeldungen von Neonazis vor Ort.

Was macht allerdings die CDU bei der Bekämpfung des Neonazismus? Daran will ich Sie mal erinnern, Herr Mohring – und jetzt sage ich, Wort und Tat stimmen da wahrscheinlich doch sehr wohl überein –, Sie bringen am 26. September 2018 einen Antrag in den Thüringer Landtag ein und fordern in

diesem Antrag – das ist die Drucksache 6/6217 –, die sogenannten Interventionsfonds im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit wären umgehend abzuschaffen. Wissen Sie überhaupt, was dieser Interventionsfonds im Landesprogramm ist, den Sie da abschaffen wollen? Das ist der Fonds im Rahmen des Landesprogramms, der kurzzeitig örtlich begrenzten Initiativen in der Auseinandersetzung mit Neonazismus die Unterstützung zuteil werden lässt, damit sie sich eben auch entschlossen gesellschaftlich zur Wehr setzen können. Das wollen Sie aber streichen, das ist Ihr Beitrag bei der Bekämpfung des Neonazismus. Nehmen Sie es mir nicht übel, Herr Mohring, Ihr Zwischenruf, an den Worten und an den Taten soll man sie messen – das tue ich sehr gern. Das, was Sie hier vorgetragen haben, ist halbherzig,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

das, was Sie hier aber zu Papier gebracht haben, zeigt Ihr wahres Motiv.

Natürlich, meine Damen und Herren, finden wir es alle gemeinsam – und da schließe ich Sie ein, Herr Geibert, wir kennen uns, glaube ich, viele Jahre, da schließe ich Sie mit ein – unerträglich, wenn Neonazis ihre Hassideologie mit dem Mittel der Musik in die Öffentlichkeit tragen, auf Jugendliche einwirken, Neonazistrukturen dadurch manifestiert werden und am Ende sogar noch Hunderttausende Euro dabei Kasse machen. Das ist überhaupt keine Frage. Das heißt aber nicht, wenn wir ein Landesversammlungsgesetz ablehnen, was in dieser Form von Ihnen vorgeschlagen worden ist, dass man dagegen nichts tun muss, sondern man muss sowohl gesellschaftlich dagegen vorgehen durch den zivilgesellschaftlichen Protest, man muss aber auch behördlich dagegen vorgehen. Da ist es eben auch falsch, wenn Sie hier vortragen, dass es eine Lücke gäbe, weil sich das Bundesversammlungsgesetz nicht mit der Rechtsprechung weiterentwickelt hat. Sie haben vollkommen recht, wenn Sie sagen, das Bundesversammlungsgesetz hat sich nicht weiterentwickelt, es ist im Prinzip auf dem Stand – sage ich jetzt mal – seines Inkrafttretens aus den 50erJahren stehen geblieben.

(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Die Recht- sprechung hat sich weiterentwickelt!)

Genau. Sie wissen aber genauso gut wie ich oder vielleicht sogar besser, dass im Prinzip daraus aber keine Lücke im Versammlungsrecht als solches entsteht

(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Doch!)

nein –, weil natürlich die Anwendung des Bundesversammlungsgesetzes nur dann immer verfassungskonform möglich ist, wenn ich die entsprechende Rechtsprechung daneben lege. Das macht es in der Praxis vielleicht für die Behörden durchaus schwierig, das ist richtig, in der Anwendung ist es durchaus schwieriger, aber daraus entstehen kein anderes Grundrecht und keine andere Grundrechtsauslegung,

(Beifall DIE LINKE)

als das, was das Bundesverfassungsgericht die letzten Jahrzehnte immer wieder geurteilt hat. Deswegen ist es wesentlich zielführender, das, was die Petition, die wir hier im Thüringer Landtag beraten haben, als Zielstellung formuliert hat, weiter zu verfolgen.

Ich will es noch mal erwähnen, Frau Henfling ist darauf auch eingegangen. Die Petition begehrt von der Landesregierung eine stärkere Unterstützung der Versammlungsbehörden bei deren Arbeit. Als Zweites begehrt die Petition, dass im Rahmen der behördlichen Bearbeitung von versammlungsrechtlichen Lagen, von Versammlungsanmeldungen die Rechtsprechung umgesetzt wird. Und als Drittes begehrt die Petition, dass wir erreichen, dass genau die Frage der Kommerzialisierung von scheinbar politischen Versammlungen höchstrichterlich neu bewertet wird, denn wir haben eine neue Entwicklung und das heißt im Prinzip, dass wir gemeinsam einen Weg finden müssen, dass man mal so eine Streitfrage tatsächlich durchklagt.

Nur was ist dafür tatsächlich an Voraussetzungen notwendig? An Voraussetzungen ist erstens notwendig, dass wir wirklich mal einen handfesten, belastbaren, rechtlich sauberen und fachlich-sachlich begründeten Bescheid einer Versammlungsbehörde bekommen. Daran mangelt es gegenwärtig in vielen Versammlungsbehörden. Da will ich Sie alle an das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Verbotsverfügung zum Rechtsrockkonzert in Themar erinnern. Da sagt das Oberverwaltungsgericht, es könnte ja durchaus sein, auch wenn das Bundesverfassungsgericht bereits zur Kommerzialisierung geurteilt hat, dass hier Gründe vorliegen, die den Versammlungscharakter eigentlich dann infrage stellen, aber die Behörde hat nicht ausreichend ausermittelt und vorgetragen, dass es überhaupt zu einer richterlichen Bewertung kommt. Dass heißt, wir brauchen als Erstes in den Versammlungsbehörden den Zustand, dass fachlich korrekte, rechtlich ausbegründete Bescheide erstellt werden, die dann noch Grundlage einer gerichtlichen Überprüfung sein können, wo wir dann auch wirklich zu einer richterlichen Beurteilung der Rechtslage kommen und nicht zur der Feststellung, dass es einfach

sachlich nicht ausreichend ermittelt ist, was vorgetragen wurde.

Das Zweite, was wir brauchen, ist, dass wir eine umfassende, sage ich mal, Betrachtung auch der bisherigen Rechtsprechung machen. Es war durchaus richtig – im Jahr 2018 war es, glaube ich –, in Themar auch die Fragen des Naturschutzes mit zu berücksichtigen. Es war aber falsch, sich ausschließlich auf diese einzelne Frage zu konzentrieren, weil damit natürlich das Risiko vorprogrammiert ist, wenn ich in der einen Sache scheitere, dass ich dann im Prinzip auch auf ganzer Linie verliere, wenn ich nicht gleichzeitig die Fragen beispielsweise des Jugendschutzes, des Lärmschutzes, der allgemeinen Störung der öffentlichen Sicherheit durch Verkehrsbeeinträchtigung mit prüfe und gegebenenfalls mit in meine Beurteilung einbeziehe.

Und drittens ist natürlich auch notwendig, dass ich mir mit dem juristischen Sachverstand – ich habe es immer wieder gesagt –, mit dem Vertreter des öffentlichen Interesses, mit dem Justizministerium, mal überlege, wie komme ich denn auch über das öffentliche Interesse bis zum Bundesverwaltungsgericht oder wie komme ich vielleicht über den Weg eines Drittbetroffenen einer versammlungsrechtlichen Entscheidung auch zum Bundesverfassungsgericht, um diese Frage neu zu bewerten.

Das sind jedenfalls die Wege, die wir versuchen zu gehen. Ich hoffe, dass die Taskforce verstetigt wird und die Menschen, die dort arbeiten, sich auch darauf konzentrieren, Rechtsprechung auszuwerten, Anwendungshinweise zu geben, und zwar unabhängig von politischen Motiven, sondern orientiert am Grundrecht, und die dann eben auch dauerhaft Bestand haben, damit wir hier zu einer Professionalisierung kommen und dann auch zu einer Rechtsklärung. Denn, Herr Geibert, von Ihrem Gesetzentwurf geht tatsächlich auch ein fatales Signal aus, auch von dieser Debatte, die Sie hier führen. Sie erwecken in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass wir in Thüringen einfach nur ein anderes Gesetz bräuchten als das, was wir gegenwärtig mit dem Bundesversammlungsgesetz anwenden, und dann wäre automatisch der Spuk der Rechtsrockkonzerte vorbei. Das ist einfach falsch, da streuen Sie den Menschen im Land einfach Sand ins Auge und das wissen Sie,

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dass es auch im Lichte der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zu keiner anderen Beurteilung der grundrechtlichen Bewertung dieser Fragen kommen kann, egal, ob wir ein Landesversamm

lungsgesetz haben oder nicht und egal, wie dieses Landesversammlungsgesetz ausgestaltet ist.

Was ich aber noch verheerender und noch fataler finde in dem Signal, was Sie ausstrahlen, dass man in die Zivilgesellschaft – in Mattstedt, in Themar, in Magdala und in vielen anderen Orten – auch das Signal aussendet, der zivilgesellschaftliche Widerstand ist eigentlich gar nicht notwendig, wir machen hier mal auf Landesebene ein Gesetz, dann wird sich das mit dem Rechtsrock schon erledigen. Und damit senden Sie das Signal in die Zivilgesellschaft, dass sie eigentlich nicht zuständig ist.

Und ich sage: Wenn wir so eine gefährliche Einstellungsentwicklung in der Gesellschaft haben, die so was wie Rechtsrock-Konzerte über die Jahre hat manifestieren lassen in Thüringen, dann ist auch in erster Linie die Gesellschaft gefragt, gesellschaftlichen Widerstand zu leisten. Ihr Landesversammlungsgesetzentwurf ist kein Beitrag dazu und deswegen werden wir diesen auch in der heutigen Beratung ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächste spricht für die SPD-Fraktion Abgeordnete Marx.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, als die CDU die zweite Beratung dieses Gesetzentwurfs vom letzten Plenum wieder abgesetzt hatte, hatte ich ja gehofft, dass Sie sich vielleicht überlegen, ob Sie es ganz lassen und vielleicht diesen Gesetzentwurf zurückziehen. Denn die ganzen handwerklichen Fehler und die unzureichenden Vorschläge, die in diesem Gesetzentwurf sind, hatten wir Ihnen minutiös schon in der ersten Lesung vorgehalten. Das hat Kollege Dittes eben auch noch mal ausführlich wiederholt, da brauche ich jetzt gar nicht mehr viel ergänzen.

Ich meine, wenn Sie da zum Beispiel in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs drei Kriterien nennen, welche die Versammlungsbehörde bei der Entscheidung über das Vorliegen einer Versammlung und damit der Anwendbarkeit dieses Gesetzes oder einer überwiegend auf Gewinnerzielung gerichteten Veranstaltung heranzuziehen hat – hierdurch soll insbesondere dem immer häufiger in den Vordergrund tretenden Kommerzialisierungsgedanken von Versammlungen mit Konzertcharakter entgegengewirkt werden –, dann ist man ja schon ganz gespannt und sagt: Jetzt haben sie den gordischen

Knoten durchschlagen. Und dann guckt man in das Gesetz und da steht in § 2 Abs. 3 Ihres Gesetzentwurfs: „Ob eine Versammlung vorliegt, entscheidet sich maßgebend nach dem 1. kommunikativen Anliegen des Veranstalters oder der Teilnehmer, 2. Gesamtgepräge bei mehrfachen Zwecken (öf- fentliche Einflussnahme oder Unterhaltung), wobei die öffentliche Meinungsbildung gegenüber dem Unterhaltungszweck nicht in den Hintergrund treten darf, sowie 3. nach dem Grad und Umfang der Kommerzialisierung.“ Und das habe ich Ihnen das letzte Mal schon vorgehalten, da sind wir genauso schlau wie vorher, nämlich gar nicht.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben überhaupt keinen greifbaren Maßstab, wie wir das bestimmen sollen. Man hofft ja immer oder meint vielleicht auch immer, dass bestimmte Kreise, die dort ihre komischen Rechtsrockkonzerte halten, vielleicht nicht ganz so schlau sind, aber dass sie so schlau sind, dass sie sich noch einfallen lassen können, was alles meinungsbildenden Charakter hat, also das müssen wir schon mal unterstellen. Deswegen ist das, was hier in Ihrem Gesetzentwurf und auch an anderer Stelle steht, einfach weiße Salbe. Auch in der ersten Lesung habe ich Sie schon darauf hingewiesen, dass Kollege Scherer noch 2017 dem MDR gesagt hat, dass das Versammlungsrecht ein ungeeignetes Instrument und ein untaugliches Mittel ist, diese Rechtsrockkonzerte in den Griff zu bekommen.

Auch die Petition – wir hatten ja nun die öffentliche Anhörung des Petitionsausschusses –: Die Menschen, die sich hier in großer Sorge um die zunehmenden Rechtsrockkonzerte im Land auf den Weg gemacht haben, um zu schauen, was dort gemacht werden muss, auch die haben gesagt, eine Gesetzesänderung bringt uns nicht weiter. Auch die haben – es wurde schon darauf hingewiesen – gesagt, wir müssen die Versammlungsbehörden besser unterstützen, wir müssen die Rechtsprechung besser umsetzen können. Die können wir nicht beiseite wischen, die ist da und die ist bundesgesetzlich, und das steht über landesgesetzlichen Stolperversuchen. Und die Kommerzialisierung kriegen Sie mit Ihren allgemeinen Kriterien hier überhaupt nicht in den Griff.

Ich bin aber, obwohl vorher schon so viel Richtiges gesagt worden ist, auch deswegen hier noch einmal hergegangen, weil ich noch einmal hier klarzustellen habe und zurückweisen möchte, dass Sie meinen, die Rechtsrockkonzerte hier in diesem Land hätten deswegen zugenommen, weil diese Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat. Es gibt keine einzige Landesregierung – möglicherweise auch bundesweit nicht –, die so viele gu

(Abg. Dittes)

te Hausaufgaben gemacht hat wie derzeit unser Innenminister bei der Verhinderung von Rechtsrockkonzerten, und es gibt kein anderes Bundesland, in dem so viele Konzerte verhindert worden sind, wie das absolut aktuell hier der Fall gewesen ist.

Auf diesem Weg wollen wir weiter gemeinsam – auch gerne mit Ihnen – arbeiten, aber eben nicht mit untauglicher weißer Salbe. Deswegen hätte ich es schöner gefunden, Sie hätten diesen Gesetzentwurf gleich zurückgezogen, weil das keine lautere politische Arbeit ist, wenn man sagt, wir machen jetzt ein Gesetz und alles wird easy. Da steht nichts drin, was unsere Lage hier in Thüringen vereinfachen würde. Deswegen ist die Arbeit, wie der Innenminister sie begonnen hat und weiter fortführt, die richtige, nämlich Versammlungsbehörden zu ertüchtigen, sich Auflagenbescheide rechtssicher zu überlegen, zu schauen, was man alles machen kann, und natürlich das zivilgesellschaftliche Engagement und den gesellschaftlichen Zusammenhalt, das Zusammenstehen zu fördern, wie das dann auch am 1. Mai in Erfurt hier vor unserem Landtag auf der Wiese und bei der Bühne beispielhaft gelungen ist. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ja, Herr Abgeordneter Mohring.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Beginn, damit das vollkommen klar ist: kein Millimeter Platz für Extremisten in diesem Land – da sind wir uns vollkommen einig.

(Beifall CDU, AfD; Abg. Gentele, fraktionslos)

Kein Millimeter Platz für Rechtsextremisten, kein Millimeter Platz für Linksextremisten, kein Millimeter Platz für Islamisten! Jeder Extremist ist Mist, auch das gilt zur Wahrheit.

(Beifall CDU)

Tatsächlich hat Thüringen ein Problem mit Rechtsrockkonzerten und Thüringen hat ein noch größeres Problem mit Rechtsrockkonzerten seit 2014. Mein Kollege Jörg Geibert hat das bei der Einbringung unseres Versammlungsgesetzes schon einmal gesagt: Die Zahl der Rechtsrockkonzerte, die zwischen 2007 und 2014 im Durchschnitt bei 25 Konzerten im Jahr lag, hat sich im Jahr 2015 fast verdoppelt auf 46 Konzerte, im Jahr 2016 auf 54 Konzerte, und im Jahr 2017 sind sogar 60 Konzerte gezählt worden. Das zeigt doch eines, dass

Sie bei allem ernsthaften Bemühen, was auch Sie in der Koalition auf den Weg gebracht haben – und Ihr Kollege Dittes hat ja auch noch einmal beschrieben, was Sie aus Ihrer Sicht auf den Weg gebracht haben, um dem Herr zu werden –, eines nicht verhindert haben mit all den Maßnahmen, die Sie in dieser Wahlperiode gemacht haben, nämlich dass die Zahl der Rechtsrockkonzerte zurückgedrängt wurde, sondern sie ist in diesem Land auch unter Ihrer Regierungstätigkeit gestiegen.

(Beifall CDU)

Und wissen Sie, was der Unterschied ist bei dieser Statistik, dieser Zahl der Rechtsrockkonzerte, die in den letzten Jahren angestiegen ist? Wäre dieselbe Statistik zu Regierungszeiten der CDU gemessen worden, dann hätten Sie in jeder Rede eines gesagt: Diese Regierung ist auf dem rechten Auge blind, sie tut nicht genug gegen diese Rechtsrockkonzerte.

(Beifall CDU)