Protocol of the Session on March 28, 2019

und fangen es vielleicht noch mal in der nächsten Legislaturperiode an, wenn denn der politische Wille da ist? Denn jetzt scheint es ja so zu sein, wenn das so an die Ausschüsse geht und dann die ganzen Anhörungen gemacht werden, dann sind wir im Sommer. Und dann haben sich – das ist vorhin schon gesagt worden – viele Menschen um dieses Gesetz bemüht. Ausdrückliches Lob an Sie: Dieser Diskussionsprozess war hervorragend, er hat Ihnen viel Arbeit gemacht, Sie haben es zusammengefasst und am Ende hing es am Schalldämpfer, dass das Gesetz nicht kommen konnte. Das sind so Probleme, die da sind. Aber sollten wir da nicht aufhören und nicht noch mal die ganzen Leute, die wir schon mal angehört haben, nun noch mal anhören, die ganze Welt wegen dieser Geschichte verrückt machen und am Ende war es nichts?

Also einfach nur die freundliche Bitte: Nehmen Sie es zurück! Das spart uns viel Arbeit. Danke schön.

(Beifall CDU)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Möller.

Ja, ganz kurz nur zu Herrn Kummer, weil Sie gesagt haben, wenn wir es mit der Nilgans ernst meinen würden, hätten wir es jetzt hier irgendwo untergebracht. Ich will das nur gleich an der Stelle erwähnen, weil wir morgen vielleicht dasselbe Argument hören: Die Erweiterung der bejagbaren Arten in Thüringen erfolgt über eine Rechtsverordnung und nicht über das Thüringer Jagdgesetz. Deshalb wäre es hier also auch systemfalsch, systemfehlerhaft untergebracht und deswegen haben wir es …

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Sie haben da auch noch eine ganze Menge an- deres gefordert, was nicht über die Rechts- verordnung geht! Das wissen Sie ganz ge- nau, Herr Möller!)

Wir haben uns natürlich angeschaut, was in welchem Regelwerk zu regeln ist, und die Nilgans, die gehört halt, wie gesagt, in den Bereich der Verordnung. Das sieht übrigens das Ministerium genauso. Das hat in einer Kleinen Anfrage – ich weiß jetzt gar nicht, von wem sie war, von Abgeordneter Herold – diese Rechtsauffassung entsprechend wiedergegeben. Wir sehen das genauso. Deswegen sind wir eben so verfahren. Das ist der Grund. Also das ist jetzt nicht irgendwie ein taktisches Spielchen. Danke.

(Beifall AfD)

Aus den Reihen der Abgeordneten gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Dann, Frau Ministerin Keller, haben Sie das Wort.

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das ist hier ein bisschen so eine Diskussion wie zwischen Fridays For Future und – ich sage jetzt mal – der Diskussion, die wir zuletzt zu den Frauen hatten. Das eine ist aus dem letzten Jahrhundert und das andere ist für das künftige Jahrhundert und mit „für das künftige Jahrhundert“ meine ich Fridays For Future.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Vorsicht mit Prognosen, Frau Keller!)

Also das war so ein bisschen diese Debatte. Gerade Sie, Herr Möller, wenn Sie aus dem Regelungsbedürfnis zum Gesetz zitieren – das ist nicht Bestandteil des Gesetzes, das steht in dem Vorblatt –, dann müssen Sie vielleicht mal nachlesen, sehr ge

(Abg. Primas)

ehrter Herr Möller, und zwar steht da drin: Das Regelungsbedürfnis ergibt sich aus der gesellschaftlichen Debatte. Dass das für Sie völlig unwichtig ist, das ist für mich nicht wirklich was Neues. Die gesellschaftliche Debatte setzt sich aus ganz vielfältigen Schichten zusammen. Da kann ich auch nur sagen: Die einen sagen so, die anderen sagen so.

(Beifall DIE LINKE)

Es gibt wirklich Menschen, die daran interessiert sind, dass bestimmte Restriktionen gefasst werden, die ihnen in ihrem Empfinden Sicherheit geben, was Tierschutz und Jagd bedeutet. Da sage ich auch an der Stelle, da ist der Gesetzgeber in der Verantwortung. Deswegen bin ich schon der Auffassung: Nein, Herr Primas, und wenn Sie noch so freundlich gucken, ich ziehe das Gesetz nicht zurück.

(Beifall DIE LINKE)

Ich denke einfach, die Diskussion ist notwendig. Das hat sich auch heute hier gezeigt, wie unterschiedlich das betrachtet wird. Aber ich will ein paar Dinge einfach nicht stehen lassen, weil sie nicht wahr sind. Ein grundsätzliches Verbot von Bleimunition steht da nicht drin.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Schrot haben wir gesagt!)

Es geht um Schrot, ja, Bleischrotverwendung. Und jeder wird Ihnen sagen, das wird bei Flug- und Niederwild eingesetzt, also von wegen generell und die Diskussion, die ich auch schon gehört habe, was Abprall usw. betrifft.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Generelles Schrotverbot!)

Ja, Bleischrot, weil Sie gesagt haben Verwendung von Bleimunition. So, okay, das ist das eine.

Das Zweite, was ich noch einmal klarstellen will: Ja, man kann sicher streiten über die Entfernungen und über die Restriktion im Gesetz, wann man von wildernden Katzen und Hunden spricht und in welchem Umkreis usw. Im Prinzip, Herr Primas, haben Sie es auch gesagt, und deswegen finde ich, kann man es so auch nicht stehen lassen. Ich bin davon überzeugt, dass Jäger sehr gut und verantwortungsbewusst handeln, ehe hier tatsächlich geschossen wird, das war schon immer so, aber um dort auch noch eine Möglichkeit zu geben, das in einem bestimmten Rahmen zuzulassen. Wenn Sie in der Gänze an dem Dialogprozess in dieser Arbeitsgruppe teilgenommen hätten – ich weiß, dass Sie dabei waren, also das will ich jetzt nicht sagen –, wo es darum ging, da war nämlich die Sorge, dass eventuell Katzen zu nah an Siedlungen

sind usw., da ging es um Tierschutz. Ich finde also nicht, dass man es außer Acht lassen soll. Lassen Sie uns einfach diskutieren. Wenn es nicht praktikabel ist, wird sich das am Ende auch erweisen. Aber wir haben es, und ich finde auch richtigerweise, aufgenommen, um deutlich zu machen, dass wir die Sorgen auch ernst nehmen.

Dann die Frage „Notfütterung – wir lassen die Tiere verhungern“: Sie wissen genau, dass die Hege in der Pflicht ist, natürlich auch in Notzeiten zu sorgen. Das hebt auch dieses Gesetz nicht auf.

(Beifall DIE LINKE)

Also auch da muss ich einfach sagen, lassen Sie uns das diskutieren.

Und am Ende will ich einfach noch eines sagen: Ja, es geht nicht um Wald oder Wild, es geht um Wald und Wild. Und wenn Sie mit denen sprechen, die für Wald verantwortlich sind, sagen die Ihnen einfach ein paar andere Dinge im Umgang mit der Jagd. Und wenn Sie mit denen sprechen, die für Tierschutz verantwortlich sind, die reden wieder anders, und wenn Sie mit Jägerinnen und Jägern sprechen, die reden wieder anders. Wir haben versucht – und das habe ich eingangs zum Gesetz gesagt: Es enthält viele Kompromisse. Und jetzt lassen Sie uns in den Anhörungen weiter darüber diskutieren. Ich bin froh, dass wir die Dialogforen in der Form durchgeführt haben, denn eines kann ich Ihnen sagen: Weil das Jagdgesetz so gut war, haben seit 1991 unterschiedliche Jagdverbände, also vom Ökologischen bis zum Landesjagdverband, nicht mehr miteinander geredet. Die haben wir endlich mal wieder zusammengebracht genau wie Tierschützer, genau wie die, die auch den Wald als Ökosystem ernst nehmen usw., die hatten wir alle am Tisch, das war ein Prozess. Und ich bitte Sie, in der Diskussion mit den Dingen verantwortungsvoll umzugehen, die wir dann in dieses Gesetz eingebracht haben. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Dann ist Ausschussüberweisung beantragt. Wir kommen zur Abstimmung zunächst über die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die CDU-Fraktion, die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.

(Ministerin Keller)

Es ist außerdem die Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung auch beschlossen.

Frau Abgeordnete Tasch.

Wir beantragen die Überweisung auch an den Umweltausschuss.

Also es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Federführung. Ich gehe vom Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten aus.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!)

Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDUFraktion und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Die kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist die Federführung für den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13

Thüringer Gesetz zur Anpassung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6961 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Einbringung? Herr Staatssekretär Höhn, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ziel der Landesregierung ist eine zukunftsorientierte und qualitativ hohe Aufgabenerfüllung durch die öffentliche Verwaltung. An diesem Ziel orientiert sich der Ihnen jetzt vorliegende Gesetzentwurf. Eine bereits frühzeitige Einbindung des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen, des Deutschen Gewerkschaftsbundes Bezirk Hessen-Thüringen erbrachte dabei wertvolle Impulse, die in diesem Gesetzentwurf auch ihren Niederschlag gefunden haben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Darüber hinaus wurden Änderungen aufgenommen, die aus Sicht der dienstrechtlichen Praxis sowie Entwicklung der Rechtsprechung notwendig waren.

Meine Damen und Herren, an vier Beispielen möchte ich Ihnen die Vorhaben zur Fortschreibung der dienstrechtlichen Vorschriften kurz darstellen.

So soll mit diesem Gesetzentwurf eine zusätzliche Form der Beihilfegewährung eingeführt werden, in deren Folge sich Beamte künftig frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden können, ohne finanzielle Nachteile fürchten zu müssen. In den Medien wird hier häufig vom sogenannten Hamburger Modell gesprochen.

Zum Zweiten: Mit diesem Gesetzentwurf soll zugleich die Rechtsposition von Beamten verbessert werden, die im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit leider Opfer von gewalttätigen Angriffen geworden sind. Die den betroffenen Beamten hieraus zustehenden Schmerzensgeldansprüche können häufig insbesondere wegen oftmals fehlender Liquidität der Schädiger nicht durchgesetzt werden. Mit diesem Gesetzentwurf soll daher eine Rechtsgrundlage geschaffen werden für die Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen durch den Dienstherrn im Falle einer erfolglosen Vollstreckung.

(Beifall DIE LINKE)

Zum Dritten: Mit diesem Gesetzentwurf soll die Einrichtung einer eigenen dienstrechtlichen Fachrichtung zur Begleitung der fortschreitenden Digitalisierung in der Thüringer Landesverwaltung erfolgen. Hiermit soll die Grundlage für ein auch in dieser Hinsicht leistungsfähiges und qualifiziertes Personal geschaffen werden.

Last, but not least: Schließlich soll mit diesem Gesetzentwurf ein Rückkehrrecht für solche kommunalen Wahlbeamten geschaffen werden, die zuvor